PV-Anlage 2026 planen: Was der EEG-Kabinettsbeschluss jetzt bedeutet
Der EEG-Kabinettsbeschluss verändert die Perspektive für neue Solardächer. Was Eigentümer jetzt belastbar prüfen können – und was noch offen ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 ist ein Regierungsentwurf und noch kein geltendes Recht.
- Für neue PV-Anlagen unter 25 Kilowatt sieht der Entwurf grundsätzlich Direktvermarktung mit einem vierjährigen Startbonus vor.
- Für eine Anlage im Jahr 2026 zählen die individuelle Wirtschaftlichkeit und ein realistischer Inbetriebnahmetermin – nicht bloß der Tag der Bestellung.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli ist die geplante EEG-Reform einen Schritt weiter: Aus dem Referentenentwurf ist ein Regierungsentwurf geworden. Für Eigentümer mit einem geplanten Solardach bleibt dennoch wichtig, die Stufen des Gesetzgebungsverfahrens auseinanderzuhalten. Der EEG-Entwurf ist noch kein geltendes Recht.
Trotzdem verschiebt er die Planungsperspektive. Für neue kleine Anlagen setzt die Regierung nicht auf eine dauerhaft feste Einspeisevergütung, sondern auf Direktvermarktung und einen zeitlich begrenzten Startbonus. Wer 2026 plant, sollte daher nicht auf Spekulationen reagieren, sondern Angebot, Netzanschluss und Inbetriebnahmetermin sauber prüfen.
Was der Kabinettsentwurf für kleine Dächer vorsieht
Für neue PV-Anlagen unter 25 Kilowatt sieht der Entwurf grundsätzlich eine Vermarktung des Stroms über die Direktvermarktung vor. Als Starthilfe ist ein Direktvermarktungsbonus für vier Jahre angekündigt. Die Bundesregierung nennt in ihrer Kabinettsinformation keinen Betrag. Aussagen aus früheren Entwurfsständen sind deshalb keine belastbare Grundlage für ein Angebot oder eine Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Zusätzlich soll bei kleinen und mittleren neuen PV-Dachanlagen die Einspeiseleistung am Netzanschluss auf 50 Prozent begrenzt werden. Das betrifft nicht die Stromerzeugung auf dem Dach und auch nicht den unmittelbaren Eigenverbrauch. Entscheidend ist, wie viel Leistung gleichzeitig ins Netz abgegeben werden kann. Ein Speicher kann helfen, Strom später selbst zu nutzen; ob er sich rechnet, hängt aber von Verbrauch, Kosten und Steuerung ab.
Für 2026 gilt das bestehende Recht
Der Regierungsentwurf ändert die bestehenden Vergütungszusagen nicht. Für eine Anlage, die nach geltendem Recht 2026 in Betrieb geht, gelten die dann veröffentlichten Fördersätze und die zugehörige Laufzeit. Maßgeblich ist die tatsächliche Inbetriebnahme, nicht der Tag, an dem Sie einen Auftrag unterschreiben.
Wer noch in diesem Jahr ans Netz gehen möchte, sollte deshalb den Ablauf mit dem Fachbetrieb konkret durchgehen: Ist die Dachprüfung abgeschlossen? Reicht der Zählerschrank? Wann ist der Netzanschluss möglich? Sind Komponenten und Montagetermin verbindlich? Ein Angebot kurz vor Jahresende ist keine Zusage für eine Inbetriebnahme vor dem Jahreswechsel.
Nicht nur die Einspeisevergütung rechnen
Die Einspeisevergütung ist nur ein Baustein. Bei vielen Einfamilienhäusern entscheidet der Eigenverbrauch stärker über das Ergebnis: Wie viel Solarstrom lässt sich tagsüber im Haushalt, mit einer Wärmepumpe oder beim Laden eines Elektroautos nutzen? Wie entwickeln sich Investitionskosten und Strombezug? Welche Speichergröße passt tatsächlich zum Verbrauch?
Der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz für begünstigte PV-Anlagen und der KfW-Kredit 270 werden durch den Kabinettsentwurf nicht automatisch aufgehoben. Auch das ersetzt keine individuelle Rechnung. Ausrichtung, Verschattung, Ertrag, Verbrauchsprofil und Zustand der Elektroinstallation bleiben entscheidend.
Jetzt mit einem belastbaren Zeitplan entscheiden
Eine Anlage nur aus Sorge vor möglichen Regeln ab 2027 zu bestellen, wäre keine gute Entscheidung. Sinnvoll ist aber, bei einem geeigneten Dach jetzt eine vollständige Rechnung und einen realistischen Zeitplan einzuholen. Mit dem Photovoltaik-Rechner können Sie Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisationszeit überschlagen.
Wenn sich die Anlage zu den geltenden Konditionen rechnet und die Inbetriebnahme realistisch ist, schafft eine Planung 2026 Klarheit. Wenn nicht, ist Abwarten ebenfalls eine legitime Entscheidung. Für die Regeln ab 2027 sollte erst gerechnet werden, wenn der Gesetzgeber den Entwurf abschließend beschlossen hat.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung – Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket, 29. Juli 2026
- Bundesregierung – Regierungspressekonferenz zum Kabinettbeschluss, 29. Juli 2026
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Fördersätze
- Bundesfinanzministerium – FAQ zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270)














