Einspeisevergütung 2026: Warum Hausbesitzer jetzt rechnen sollten
Die geplante EEG-Reform verändert die Regeln für neue Solaranlagen. Was Hausbesitzer vor einer Entscheidung noch 2026 prüfen sollten.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer seine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach geltendem Recht die feste Einspeisevergütung für den bisherigen Förderzeitraum.
- Der aktuelle EEG-Entwurf sieht für neue kleine Anlagen ab 2027 nur noch eine befristete Übergangszahlung statt der bisherigen 20-jährigen Vergütung vor.
- Nullsteuersatz und KfW-Kredit 270 bestehen derzeit unabhängig von der geplanten Änderung der Einspeiseregeln weiter.
In vielen Beratungsgesprächen taucht derzeit dieselbe Frage auf: Soll die Solaranlage noch 2026 installiert werden – oder ist es vernünftiger, zunächst abzuwarten, was Berlin beschließt? Patrick Pfenning, Geschäftsführer des Photovoltaikbetriebs MP Energie, erlebt diese Unsicherheit regelmäßig bei Hausbesitzern. Sie ist nachvollziehbar: Niemand investiert gern, während sich die politischen Regeln bewegen. Langes Abwarten kann diesmal allerdings ebenfalls ein Risiko sein.
Was sich tatsächlich ändern soll
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen schrittweise zurückfahren. Dabei muss zwischen politischer Absicht, Referentenentwurf und beschlossenem Gesetz unterschieden werden: Die Reform ist noch nicht endgültig verabschiedet. Der am 18. Juli veröffentlichte Entwurf fällt zudem weniger abrupt aus als frühere Pläne.
Für typische neue Hausdachanlagen sieht er 2027 nicht mehr die heutige, über 20 Jahre laufende Einspeisevergütung vor, sondern eine befristete Übergangszahlung. Sie soll einen Cent pro Kilowattstunde unter dem bisherigen Niveau liegen und nur 36 Monate gezahlt werden. Danach blieben nach dem Entwurf die Direktvermarktung über einen Dienstleister oder die unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber. Für den Einstieg in die Direktvermarktung ist ein zeitlich begrenzter Bonus vorgesehen.
Auch über Contracts for Difference, also zweiseitige Differenzverträge, wird viel gesprochen. Sie sind Teil der Reform, betreffen laut aktuellem Entwurf aber geförderte Anlagen ab 100 Kilowatt. Für das übliche Einfamilienhaus unter 25 Kilowatt ist das nicht das eigentliche Vergütungsmodell. Gerade solche Details gehen in der Schlagzeile „Photovoltaik Förderung Ende“ schnell verloren.
Der Unterschied zwischen 2026 und 2027 ist real
Wer eine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, fällt nach geltendem Recht unter den Bestandsschutz der Solaranlage. Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt nennt die Bundesnetzagentur derzeit 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Ab 1. August werden voraussichtlich rund 7,71 beziehungsweise 12,23 Cent gelten. Entscheidend ist weniger diese kleine Absenkung als die Laufzeit: Die feste Vergütung gilt für das Inbetriebnahmejahr und weitere 20 Kalenderjahre.
Das ist keine Garantie, dass sich jedes Dach automatisch rechnet. Ausrichtung, Verschattung, Verbrauch, Speichergröße und der Zustand des Zählerschranks können das Ergebnis deutlich verändern. Aus der Planungspraxis berichtet Pfenning etwa von Dächern, bei denen weniger Module und ein passendes Verbrauchskonzept wirtschaftlich sinnvoller waren als die maximal mögliche Belegung. Vor einer Unterschrift sollte deshalb eine individuelle Rechnung stehen. Einen ersten Orientierungspunkt bietet der kostenlose und unverbindliche Dachcheck von MP Energie.
Warum Warten bis Dezember riskant wäre
Die Aufforderung „PV-Anlage jetzt installieren“ klingt schnell nach künstlicher Verknappung. Entscheidend ist deshalb eine nüchterne Betrachtung: Maßgeblich für die Vergütung ist die Inbetriebnahme, nicht der Tag, an dem ein Angebot unterschrieben wird. Planung, Netzbetreiber, Zählerschrank und verfügbare Montagetermine brauchen Zeit. Wer erst kurz vor Silvester startet, kann eine Inbetriebnahme im Jahr 2026 nicht seriös voraussetzen.
Gleichzeitig bleibt Photovoltaik mehr als die Einspeisevergütung. Der größte wirtschaftliche Hebel ist bei vielen Haushalten der selbst verbrauchte Strom. Der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz für begünstigte Anlagen ist nicht befristet; auch der KfW-Kredit 270 besteht derzeit weiter. Beides wird durch die geplante Änderung der Einspeiseregeln nicht automatisch aufgehoben.
Erst rechnen, dann entscheiden
Eine Anlage allein aus Angst vor 2027 zu bestellen, wäre der falsche Schluss. Sinnvoll ist jedoch, bei einem grundsätzlich geeigneten Dach jetzt Ertrag, Eigenverbrauch, Investitionskosten und Zeitplan zu prüfen. Pfenning empfiehlt, dabei nicht nur auf möglichst viele Module zu schauen, sondern auf das Zusammenspiel der gesamten Anlage. Wenn die Zahlen passen, kann eine Inbetriebnahme 2026 die planbareren Konditionen sichern. Wenn sie nicht passen, ist auch diese Erkenntnis wertvoll.
Wer die mögliche Größenordnung für das eigene Dach ermitteln möchte, kann den PV-Rechner von MP Energie kostenlos und unverbindlich starten. Das Ergebnis ersetzt noch keine Detailplanung, schafft aber eine Grundlage für die nächsten Fragen. Darum geht es in den kommenden Monaten: nicht um Torschlusspanik, sondern um eine rechtzeitige und belastbare Entscheidung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundeswirtschaftsministerium – Referentenentwurf zur EEG-Novelle vom 18. Juli 2026
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Fördersätze
- Verbraucherzentrale Hamburg – Photovoltaikanlage: Das rechnet sich
- Bundesfinanzministerium – FAQ zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270)



































