EEG 2027: Feste Einspeisevergütung abgeschafft – das gilt ab 2027 für PV-Anlagen
Das Kabinett hat den EEG-Entwurf 2027 beschlossen: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen entfällt, Direktvermarktung wird Pflicht. So hoch sind die neuen Sätze.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Gesetzentwurf für das EEG 2027 beschlossen: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Dachanlagen soll entfallen, die jetzige Tarifstaffel gilt noch bis 100 kW.
- Ab 2027 wird Direktvermarktung für neue Anlagen verpflichtend, begleitet von einem Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde.
- Eine befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent/kWh gilt maximal 36 Monate – deutlich unter den bisherigen 7 bis 12 Cent.
- Bestehende Anlagen sind nicht betroffen: Der einmal gesicherte Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre unverändert.
- Die Einspeiseleistung neuer PV-Dachanlagen soll auf die Hälfte der installierten Leistung begrenzt werden; Balkonkraftwerke bleiben vom Entwurf ausgenommen.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 beschlossen. Die wichtigste Änderung für Hausbesitzer: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Direktvermarktung von Solarstrom schrittweise zur Pflicht werden. Wer jetzt eine PV-Anlage plant, muss die neuen Rahmenbedingungen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.
Legislative Stand: Bundestag-Abstimmung nach Sommerpause
Der Gesetzentwurf wurde am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Das weitere Verfahren verläuft über Bundestag und Bundesrat. Die Abstimmung im Bundestag ist nach der Sommerpause geplant. Parallel dazu muss die EU-Genehmigung eingeholt werden, da der Entwurf EU-Recht berührt.
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Bis zur Verabschiedung durch das Parlament bleibt die heutige Fassung des EEG maßgeblich und die aktuelle Einspeisevergütung besteht fort. Eine rückwirkende Anwendung auf Anlagen, die vor dem Inkrafttreten genehmigt wurden, ist im Entwurf nicht vorgesehen.
Was sich ab 2027 ändert
Die feste Einspeisevergütung, die seit 2004 den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland begleitet, soll für Neuanlagen entfallen. Bisher erhalten Betreiber von PV-Dachanlagen je nach Leistungsstufe einen festen Betrag für jede eingespeiste Kilowattstunde — die Fördertarifstaffel reicht derzeit bis zu Anlagen mit 100 Kilowatt Peak. Jeder Satz gilt 20 Jahre und wird halbjährlich um ein Prozent degressiv angepasst.
Nach dem EEG-Entwurf 2027 soll diese Regelung wegfallen. Neue Anlagen müssen ihren Strom künftig direkt am Markt verkaufen. Die Übergangszeit sieht eine befristete Zahlung vor, die deutlich unter den bisherigen Sätzen liegt.
Übergangszahlung: 5,2 Cent für maximal drei Jahre
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2029 in Betrieb gehen, ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen. Sie beträgt 5,20 Cent je Kilowattstunde und gilt maximal 36 Monate ab Inbetriebnahme.
Die Anspruchsschwelle sinkt jährlich:
| Inbetriebnahme | Anspruch auf Übergangszahlung für Anlagen bis |
|---|---|
| 2027 | 50 kW |
| 2028 | 25 kW |
| 2029 | 7 kW |
Ab 2030 entfällt die Übergangszahlung vollständig. Für typische Einfamilienhaus-Anlagen mit 8 bis 12 Kilowattpeak bedeutet das: Wer 2029 noch nachrüstet, erhält die Übergangszahlung nur noch, wenn die Anlage unter 7 kW liegt.
Zum Vergleich: Die aktuelle Einspeisevergütung für Teileinspeiser liegt bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, für Volleinspeiser bei 12,22 Cent — jeweils für kleine Wohngebäude-Anlagen bis 10 Kilowattpeak, die höchste Stufe der jetzigen Tarifstaffel. Die Übergangszahlung von 5,2 Cent liegt damit deutlich darunter.
Direktvermarktung wird Pflicht
Nach Ablauf der Übergangszahlung – oder ab Inbetriebnahme, wenn die Anlage nicht mehr in die Übergangsregelung fällt – wird die Direktvermarktung verpflichtend. Der Anlagenbetreiber verkauft seinen Strom am Markt, in der Regel über einen Dienstleister.
Als Anreiz soll ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden. Er gilt maximal vier Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage, solange der Strom direkt vermarktet wird. Danach orientiert sich die Vergütung allein an den Marktpreisen.
Die Branche sieht die Voraussetzungen kritisch. Der BSW-Solar und der Branchenverband BEE warnen, dass die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleine Anlagen noch nicht gegeben seien. Intelligente Messsysteme, standardisierte Prozesse und wettbewerbsfähige Anbieter seien in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar.
Simultan-Einspeisung wird auf die Hälfte der Anlagenleistung begrenzt
Parallel zum Wegfall der festen Vergütung beschränkt der Entwurf das Zusammenspiel mit dem Netz grundlegend: Neue PV-Dachanlagen mit bis zu etwa 100 Kilowatt Peak dürfen künftig nach Vorstellung des Kabinetts höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung gleichzeitig in das öffentliche Netz einspeisen. Balkonsolaranlagen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Konkret: Eine 10-kWp-Anlage speist maximal 5 Kilowatt gleichzeitig ein, unabhängig davon, ob sie mit Batteriespeicher ausgestattet ist. Der Rest soll bevorzugt im Haushalt selbst verbraucht oder durch einen Speicher gepuffert werden. Reichen Eigenverbrauch und Pufferung nicht aus, wird die Anlage gedrosselt – ein Teil des sonnenreichen Tagestroms verfällt.
Speicher gewinnt stark an Bedeutung
Eine ausdrückliche Speicherpflicht für Privathaushalte bringt der Entwurf nicht. Ökonomisch rückt der Batteriespeicher dennoch nah an eine Notwendigkeit heran: Zusammengenommen mit Direktvermarktungspflicht und deutlich gesunkenen Sätzen macht die 50-Prozent-Einspeisegrenze den Eigenverbrauch erheblich wertvoller. Die Investitionskosten steigen zwar, aber der Eigenverbrauchsanteil wächst zugleich — das reduziert die Abhängigkeit von variablen Marktpreisen und verbessert die langfristige Wirtschaftlichkeit.
Bestehende Anlagen bleiben unberührt
Für PV-Anlagen, die bereits in Betrieb sind, ändert sich nichts. Der einmal gesicherte Vergütungssatz gilt weiter 20 Jahre lang. Auch die halbjährliche Degression bleibt für bestehende Betreiber bestehen.
Was das für die Wirtschaftlichkeit bedeutet
Die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit sind erheblich. Schon die frühere, strengere Entwurfsvariante — vollständiges Einspeiserverbot ohne jegliche Übergangszahlung — hat aqua im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) im Juni 2026 durchgerechnet: Die Amortisation typischer Systeme verlängert sich dabei um rund zehn Jahre, auf mehr als 25 Jahre, auch mit Batteriespeicher. Diese Rechnung entstand vor dem Kabinettskompromiss von Ende Juli; mit Übergangszahlung und Direktvermarktungsboni liegt die Wirtschaftlichkeit nach heutigem Entwurfsmaßstab erkennbar besser. Um wie viel genau, klärt die individuelle Berechnung.
Mit Batteriespeicher und hohem Eigenverbrauch bleibt die Wirtschaftlichkeit besser. Der Speicher erhöht zwar die Investitionskosten, steigert aber den Eigenverbrauchsanteil und reduziert die Abhängigkeit von Marktpreisen. Die konkrete Wirtschaftlichkeit hängt von Anlagengröße, Verbrauch, Strompreis und den Kosten für Speicher und Wechselrichter ab.
Was Eigentümer jetzt konkret prüfen sollten
Wer eine PV-Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, erhält noch die aktuelle Einspeisevergütung mit 20-jähriger Festlegung. Die Planung sollte aber nicht überstürzt werden: Ein passendes Angebot, ein geeignetes Dach und eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung sind wichtiger als ein enger Termin.
Für Anlagen ab 2027 gilt: Rechnen Sie mit einer niedrigeren Einspeisevergütung und planen Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil ein. Ein Batteriespeicher wird damit wahrscheinlicher sinnvoll. Prüfen Sie, ob zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpe, Elektroauto oder Poolpumpe den Eigenverbrauch steigern können.
Mit dem Photovoltaik-Rechner können Sie verschiedene Szenarien vergleichen: Anlage mit und ohne Speicher, verschiedene Einspeisemengen und Eigenverbrauchsanteile. So bekommen Sie eine realistische Einschätzung, wie sich die neue Vergütungsstruktur auf Ihre Investition auswirkt.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMWE-Pressemitteilung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket (29.07.2026)
- Tagesschau-FAQ: Welche Folgen die neuen Energiegesetze haben (Stand 29.07.2026)
- pv magazine: Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt ab August um ein Prozent (31.07.2026)
- SFV/aqua: PV2027-Studie – Drohende Einschnitte bremsten privaten PV-Ausbau aus (Pressespiegel, 09.06.2026)














