EEG-Novelle 2027: Kabinett beschließt neue Regeln für Solardächer
Das Kabinett hat den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen. Neue kleine PV-Anlagen sollen in die Direktvermarktung wechseln und ihre Einspeiseleistung begrenzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 ist am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossen worden, aber noch kein geltendes Recht.
- Neue PV-Anlagen unter 25 Kilowatt sollen grundsätzlich direkt vermarkten und dafür vier Jahre lang einen Direktvermarktungsbonus erhalten.
- Bei kleinen und mittleren neuen PV-Dachanlagen soll die Einspeiseleistung am Netzanschluss auf 50 Prozent begrenzt werden.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen. Anders als der zuvor veröffentlichte Referentenentwurf ist dies nun die Grundlage für die Beratungen im Gesetzgebungsverfahren. Es ist aber noch kein geltendes Recht.
Für Hausbesitzer ist der entscheidende Punkt: Nach dem Kabinettsentwurf soll die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen schrittweise auslaufen. Stattdessen setzt der Entwurf auf Direktvermarktung, digitale Messtechnik und eine Begrenzung der Einspeiseleistung.
Neue kleine Anlagen sollen direkt vermarkten
Nach dem Kabinettsentwurf sollen neue Anlagen grundsätzlich Strom über die Direktvermarktung verkaufen. Für PV-Anlagen unter 25 Kilowatt ist eine vierjährige Starthilfe in Form eines Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Die Bundesregierung begründet den Wechsel damit, dass kleine Anlagen inzwischen oft auch ohne dauerhafte Förderung wirtschaftlich seien und die Stromerzeugung stärker auf Preissignale reagieren solle.
Der Kabinettsentwurf sieht einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde für längstens vier Jahre nach dem erstmaligen Eintritt in die Direktvermarktung vor. Verbindlich werden Betrag und technische Umsetzung erst mit dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren.
Einspeiseleistung soll auf 50 Prozent begrenzt werden
Für neue kleine und mittlere PV-Dachanlagen sieht der Regierungsentwurf eine Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschluss auf 50 Prozent vor. Die Anlagen dürfen weiterhin Strom für den eigenen Haushalt erzeugen und verbrauchen. Die Begrenzung betrifft die Abgabe ins Netz und soll hohe Mittagsspitzen dämpfen sowie Speicher attraktiver machen.
Was das praktisch bedeutet, hängt vom Verbrauchsprofil, der Anlagenplanung und den technischen Vorgaben des Netzbetreibers ab. Ein Batteriespeicher kann Solarstrom zeitversetzt für den Eigenverbrauch bereitstellen; er ersetzt aber weder eine belastbare Ertragsrechnung noch die Planung durch einen Fachbetrieb.
Bestand und neues Recht klar trennen
Der Kabinettsbeschluss ändert keine bestehenden Vergütungszusagen. Wer seine Anlage bereits nach geltendem Recht in Betrieb genommen hat, sollte deshalb nicht aus einer politischen Ankündigung auf eine nachträgliche Kürzung schließen.
Anders ist die Lage bei einer noch nicht in Betrieb genommenen Anlage. Maßgeblich sind die Regeln, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten. Wer eine Anlage für 2026 plant, sollte den Zeitplan realistisch prüfen: Netzanschluss, Zählerschrank, Montage und Inbetriebnahme lassen sich nicht durch eine frühzeitige Unterschrift ersetzen. Zugleich ist es zu früh, aus dem Kabinettsentwurf eine endgültige Wirtschaftlichkeitsrechnung für 2027 abzuleiten.
Netzanschluss und Abregelung mitdenken
Parallel hat das Kabinett ein Netzanschlusspaket beschlossen. Es soll neue große Anlagen und Speicher stärker dorthin lenken, wo im Stromnetz Kapazität verfügbar ist. An Standorten mit Abregelungen können für Neuanschlüsse nach dem Entwurf teilweise Entschädigungszahlungen entfallen.
Wie diese Regel später im Einzelnen angewendet wird, hängt vom Gesetzestext und vom Anschlussgebiet ab. Wer ein größeres PV-Projekt plant, sollte den Netzbetreiber nach Netzsituation, Anschlussbedingungen und möglichen Steuerungsvorgaben fragen.
Was Eigentümer jetzt tun können
Die Reform macht den Eigenverbrauch und eine flexible Nutzung des Solarstroms wichtiger. Sie ist aber kein Grund, eine ungeeignete Anlage überhastet zu bestellen. Prüfen Sie Dach, Verbrauch, Kosten, Netzanschluss und den realistischen Inbetriebnahmetermin. Für die Größenordnung von Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisationszeit hilft der Photovoltaik-Rechner. Eine endgültige Aussage zu den Bedingungen ab 2027 ist erst möglich, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschlossen haben.

















