EEG-Novelle: Ökostromförderung wird weniger stark gekürzt als geplant
Die Förderung erneuerbarer Energien soll nicht so stark beschnitten werden wie ursprünglich geplant. Die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen wird bis 2030 schrittweise zurückgefahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen wird bis 2030 schrittweise statt abrupt abgeschafft.
- Ausgleichszahlungen für abgeschaltete Ökostromanlagen fallen geringer aus als zuerst vorgesehen.
- Die Novelle soll den Zubau von Wind- und PV-Anlagen besser steuern, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
Die Förderung erneuerbarer Energien wird nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nicht so stark gekürzt, wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ursprünglich geplant hatte. Der Entwurf wurde zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit, Stellung zu nehmen.
Einspeisevergütung wird schrittweise reduziert
Die Einspeisevergütung für Strom aus ab 2027 neu installierten kleinen Solaranlagen soll nicht abrupt abgeschafft werden. Stattdessen wird sie bis 2030 schrittweise zurückgefahren. Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung müssen die Anlagenbetreiber den produzierten Strom direkt auf dem Markt verkaufen.
Das bedeutet: Wer eine kleine Solaranlage installiert, erhält für eine Übergangszeit noch die garantierte Vergütung. Ab 2030 gilt jedoch die Direktvermarktung. Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt.
Ausgleichszahlungen fallen geringer aus
Auch die Kürzung von Ausgleichszahlungen an Anlagenbetreiber fällt nach dem Gesetzentwurf geringer aus als zuerst vorgesehen. Künftig fällt die Entschädigung erst dann aus, wenn in einer Gegend die Stromproduktion aufgrund einer Überlastung des Stromnetzes um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden muss. Bisher war geplant, dass Ausgleichszahlungen bereits eingestellt werden, wenn die Produktion nur um drei Prozent heruntergefahren wird.
Ziele der Novelle
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen besser steuern, sodass die Netze nicht durch zu hohe Stromproduktion in bestimmten Gegenden überlastet werden. Die Netze werden nicht schnell genug ausgebaut. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird.
Bis 2029 sollen zwölf Gigawatt an Windenergie hinzukommen. Die Ausbauziele für Stromerzeugung aus Biomasse sollen erhöht werden: Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein.
Kritik von Grünen und SPD
Die Grünen kritisierten das geplante Energiegesetz als „Netzpaket für Netzbetreiber“. Ihr Energieexperte Michael Kellner sagte, das gezielte Reduzieren der Stromeinspeisung bei Überlastung würde den Ausbau der Erneuerbaren erschweren und den Netzausbau lähmen. Verlierer seien die Dachsolaranlagen, statt Anreize zu halten, müssten die Menschen sich zukünftig um eine Direktvermarktung kümmern.
Vor allem die SPD hatte sich gegen die aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen gestemmt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellten sich gegen die ursprünglichen Vorschläge. Nach monatelangen Abstimmungen hat die Bundesregierung nun eine Einigung erzielt.
Was das für Solarbesitzer bedeutet
Die schrittweise Reduzierung der Einspeisevergütung macht die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage stärker vom Eigenverbrauch abhängig. Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto weniger relevant ist die Einspeisevergütung. Nutzen Sie den Photovoltaik-Rechner, um Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisationszeit Ihrer Anlage zu berechnen.



































