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Einspeisevergütung

Was bedeutet Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Netzbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und dafür eine feste Vergütung pro Kilowattstunde zahlen. Die Höhe richtet sich nach Anlagentyp, installierter Leistung und Inbetriebnahmemonat. Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung aktuell rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung rund 12,35 Cent.

Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. In diesem Zeitraum ist sie weitgehend gesichert, auch wenn sich der Marktpreis oder die gesetzliche Basis ändern. Halbjährlich wird sie um einen festgelegten Prozentsatz gesenkt – die sogenannte Degression.

Ab Juli 2027 soll die Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen schrittweise entfallen. Stattdessen müssen Anlagenbetreiber den Strom direkt vermarkten. Bereits bestehende Anlagen behalten ihre garantierte Vergütung.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Die Einspeisevergütung bestimmt, wie viel der eingespeiste Solarstrom einbringt. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger relevant ist sie. Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage zählen Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und die Möglichkeit zur Direktvermarktung zusammen.

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