Einspeisevergütung einfach erklärt
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien, die ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Was bedeutet Einspeisevergütung?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Netzbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und dafür eine feste Vergütung pro Kilowattstunde zahlen. Die Höhe richtet sich nach Anlagentyp, installierter Leistung und Inbetriebnahmemonat. Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, weist die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung 7,70 Cent pro Kilowattstunde aus, bei Volleinspeisung 12,22 Cent.
Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. In diesem Zeitraum ist sie weitgehend gesichert, auch wenn sich der Marktpreis oder die gesetzliche Basis ändern. Halbjährlich wird sie um einen festgelegten Prozentsatz gesenkt – die sogenannte Degression.
Nach dem Kabinettsentwurf für das EEG 2027 vom 29. Juli 2026 soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfallen und durch eine befristete Übergangszahlung sowie die Direktvermarktung ersetzt werden. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bereits laufende Anlagen behalten ihre garantierte Vergütung.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Die Einspeisevergütung bestimmt, wie viel der eingespeiste Solarstrom einbringt. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger relevant ist sie. Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage zählen Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und die Möglichkeit zur Direktvermarktung zusammen.

