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Direktvermarktung von PV-Strom

Was bedeutet Direktvermarktung von PV-Strom?

Statt einer festen gesetzlichen Vergütung wird der Strom zum aktuellen Marktpreis an der Strombörse verkauft. Um die Planungssicherheit zu gewährleisten, zahlt das EEG eine Marktprämie, die Differenzen zwischen Marktpreis und einem anzulegenden Wert ausgleicht. Der anzulegende Wert liegt in der Regel etwas über der Einspeisevergütung.

Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise. Der Anlagenbetreiber erhält den Erlös aus dem Börsenverkauf plus die Marktprämie. Bei niedrigen oder negativen Börsenpreisen kann die Marktprämie den Verlust teilweise ausgleichen.

Für Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung bereits heute Pflicht. Ab Juli 2027 soll sie auch für neue kleine Anlagen bis 25 kWp gelten, wenn die Einspeisevergütung entfällt. Bereits bestehende Anlagen mit Einspeisevergütung bleiben davon unberührt.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Die Direktvermarktung bringt mehr Verwaltungsaufwand als die Einspeisevergütung. Viele Anbieter übernehmen die Abwicklung gegen eine Gebühr. Der tatsächliche Mehrertrag hängt von Marktpreis, Marktprämie und Anlagengröße ab und ist nicht pauschal vorhersehbar.

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