PV-Einspeisevergütung sinkt im August: Jetzt zählt der Inbetriebnahmetermin
Für neue kleine PV-Anlagen gibt es ab 1. August weniger Geld für eingespeisten Strom. Warum der tatsächliche Inbetriebnahmetermin jetzt wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Für neue PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung bis 10 kWp beträgt die Vergütung ab 1. August 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde.
- Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 12,22 Cent je Kilowattstunde.
- Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme: Der dann geltende Satz wird für 20 Jahre festgeschrieben.
- Die geplante Umstellung auf Direktvermarktung ab 2027 ist von der aktuellen, gesetzlich geregelten Degression zu unterscheiden.
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus plant, erhält seit dem 1. August 2026 etwas weniger für Strom, der ins öffentliche Netz fließt. Die Bundesnetzagentur hat die neuen EEG-Fördersätze für Anlagen veröffentlicht, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen.
Für den typischen Fall eines Einfamilienhauses – eine Anlage bis 10 Kilowattpeak (kWp) mit Überschusseinspeisung – beträgt die Vergütung nun 7,70 Cent je Kilowattstunde. Zuvor waren es 7,79 Cent. Bei Volleinspeisung sinkt der Satz von 12,35 auf 12,22 Cent je Kilowattstunde.
Die neuen Sätze für Anlagen bis 10 kWp
| Einspeiseart | Inbetriebnahme 1. Februar bis 31. Juli 2026 | Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) | 7,79 ct/kWh | 7,70 ct/kWh |
| Volleinspeisung | 12,35 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie einen Teil des Solarstroms selbst und speisen nur Überschüsse ein. Das ist bei Einfamilienhäusern der Regelfall. Volleinspeisung bedeutet dagegen, dass der gesamte erzeugte Strom ins Netz geht. Dafür ist der Vergütungssatz höher; Sie beziehen Ihren Haushaltsstrom weiterhin vollständig aus dem Netz oder aus einer getrennten Eigenverbrauchsanlage.
Auch für größere Dachanlagen sinken die Sätze zum 1. August. Bei Teileinspeisung gelten bis 40 kWp 6,66 Cent je Kilowattstunde und bis 100 kWp 5,44 Cent. Bei Volleinspeisung sind es bis 40 kWp und bis 100 kWp jeweils 10,24 Cent je Kilowattstunde.
Nicht der Auftrag zählt, sondern die Inbetriebnahme
Für die Vergütung ist nicht entscheidend, wann Sie ein Angebot annehmen oder die Anlage bestellen. Maßgeblich ist der Tag, an dem die PV-Anlage tatsächlich in Betrieb geht. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Fördersatz wird für 20 Jahre ab der Inbetriebnahme festgeschrieben.
Eine im Juli 2026 in Betrieb genommene Anlage bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung erhält damit 7,79 Cent je Kilowattstunde. Geht dieselbe Anlage ab dem 1. August in Betrieb, sind es 7,70 Cent. Der Unterschied beträgt 0,09 Cent je Kilowattstunde und gilt über die gesamte 20-jährige Förderdauer.
Für die Entscheidung sollte dieser Abstand realistisch eingeordnet werden. Bei einer Anlage, die jährlich 4.000 Kilowattstunden einspeist, entspricht er rund 3,60 Euro pro Jahr. Über 20 Jahre wären das ohne Berücksichtigung künftiger Änderungen beim Ertrag etwa 72 Euro. Wichtiger als ein überhasteter Termin ist deshalb, dass Dach, Elektroinstallation, Angebot und Netzanschluss zum Haus passen.
Seit 2024 wird die EEG-Vergütung nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um jeweils ein Prozent abgesenkt. Die jetzt geltende August-Rate ist somit keine kurzfristige politische Kürzung, sondern die reguläre Degression im bestehenden System.
Negative Preise: Vergütung pausiert, Laufzeit verlängert sich
Für neuere Anlagen gilt außerdem eine Regel bei negativen Strompreisen: Ab 2025 wird für Zeiträume mit negativen Preisen keine Einspeisevergütung gezahlt. Als Ausgleich verlängert sich die 20-jährige Förderdauer um die entsprechenden Zeiträume. Für die Ertragsrechnung bleibt daher der Eigenverbrauch besonders wichtig: Jede Kilowattstunde, die Sie direkt im Haushalt nutzen, muss nicht zum üblichen Haushaltsstrompreis eingekauft werden.
Ob ein Speicher sinnvoll ist, hängt von Verbrauch, Anlagengröße, Kosten und möglichen zusätzlichen Verbrauchern wie Wärmepumpe oder Elektroauto ab. Der höhere Eigenverbrauch allein ist kein ausreichender Grund, einen Speicher zu groß auszulegen. Mit dem Photovoltaik-Rechner können Sie verschiedene Annahmen zu Ertrag, Verbrauch und Einspeisung vergleichen.
Direktvermarktung ab 2027: Geplante Reform getrennt betrachten
Die niedrigeren Sätze ab August gelten nach dem heute bestehenden EEG. Davon zu unterscheiden sind die Pläne der Bundesregierung für neue kleine PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2027. Die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen innerhalb von 36 Monaten schrittweise auslaufen und durch Direktvermarktung ersetzt werden.
Bei der Direktvermarktung wird der Strom am Markt verkauft, in der Regel über einen Dienstleister. Anders als bei der festen EEG-Vergütung hängt die Auszahlung dann stärker von Marktpreisen und den Vertragsbedingungen ab. Bestehende Betreiber sollen freiwillig in die neuen Regeln wechseln können; als Anreiz ist ein Aufschlag von 0,6 Cent je Kilowattstunde vorgesehen.
Für Anlagen, die nach den aktuellen Regeln in Betrieb gehen, ändert diese Reformplanung den einmal gesicherten Vergütungssatz nicht. Die Reform ist zudem ein eigenständiger Gesetzgebungsschritt. Sie ersetzt nicht die aktuelle halbjährliche Degression und sollte bei der Planung nicht mit ihr verwechselt werden.
Was Eigentümer jetzt konkret prüfen sollten
Wenn Ihre Anlage noch für 2026 vorgesehen ist, lassen Sie sich vom Fachbetrieb einen belastbaren Zeitplan geben. Dazu gehören die technische Prüfung des Dachs, die verfügbare Leistung im Zählerschrank, die Anmeldung beim Netzbetreiber, Lieferung und Montage sowie die tatsächliche Inbetriebnahme. Ein unterschriebener Auftrag sichert keinen früheren Vergütungssatz.
Eine PV-Anlage nur wegen der August-Degression zu überstürzen, lohnt bei der kleinen Differenz meist nicht. Wer aber ohnehin ein geeignetes Dach hat und die Anlage vor dem Umstieg auf die geplante Direktvermarktung in Betrieb nehmen möchte, sollte die Planung nicht auf unbestimmte Zeit verschieben. Entscheidend bleibt eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung mit realistischen Ertragswerten, Eigenverbrauch und allen Projektkosten.

















