KfW-Förderung für Effizienzhaus 55: Neubaukredit nur noch bis Jahresende
Den zinsverbilligten KfW-Kredit für Neubauten im Standard Effizienzhaus 55 gibt es nur, solange die Bundesmittel reichen, längstens bis zum Antragseingang am 31.12.2026. Bei Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen oder, bei genehmigungsfreien Vorhaben, die Behörde das Vorhaben kennen und die Ausführung zulässig sein. Zinsen: ab 1,00 Prozent effektiv, bis 100.000 Euro je Wohnung. Stand: KfW-Mitteilung vom 30.09.2026; Zinsstand 05.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW vergibt Neubaukredite für das Effizienzhaus 55 (Programme 297 und 298) nur, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung verbraucht sind. Spätestens maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW am 31.12.2026.
- Laut KfW-Pressemitteilung vom 30.09.2026 wurden seit Dezember 2025 bereits 50.000 Wohneinheiten gefördert. Wie viel vom Budget von 800 Millionen Euro noch übrig ist, nennt die KfW nicht.
- Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen; bei genehmigungsfreien Vorhaben genügt, dass die Baubehörde das Vorhaben kennt und die Ausführung zulässig ist. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen, der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung.
- Effektivzinsen laut KfW-Konditionenübersicht: 1,00 Prozent (10 Jahre Laufzeit), 2,05 Prozent (25 Jahre) und 2,21 Prozent (35 Jahre). Das Effizienzhaus 40 kostet effektiv 0,77 bis 0,96 Prozentpunkte mehr.
- Unsere Rechnung für 100.000 Euro über 35 Jahre: In den ersten zehn Jahren zahlen Sie beim EH55 rund 7.400 Euro weniger Zinsen als beim EH40.
Wer ein Haus oder eine Wohnung im Standard Effizienzhaus 55 bauen oder als Erstkäufer erwerben will, bekommt den zinsverbilligten KfW-Kredit nur noch, solange die Bundesmittel reichen. Spätestens endet die Förderung mit dem Antragseingang bei der KfW am 31. Dezember 2026. Das hat die KfW am 30. September 2026 bekräftigt. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung und kostet derzeit 1,00 bis 2,21 Prozent effektiv. Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Vorhaben muss die Baubehörde das Vorhaben kennen und die Ausführung zulässig sein.
Konditionen auf einen Blick
| Punkt | Effizienzhaus 55 (befristet) | Effizienzhaus 40 (Klimafreundliches Wohngebäude) |
|---|---|---|
| Programm | 297 (Selbstnutzer), 298 (übrige Bauherren) | 297, 298 |
| Kredit je Wohnung | bis 100.000 € | bis 100.000 €, mit QNG-Siegel bis 150.000 € |
| Effektivzins 10 Jahre Laufzeit, 2 tilgungsfrei | 1,00 % | 1,96 % |
| Effektivzins 25 Jahre, 3 tilgungsfrei | 2,05 % | 2,85 % |
| Effektivzins 35 Jahre, 5 tilgungsfrei | 2,21 % | 2,98 % |
| Zinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Heizung | weder Öl noch Gas | weder Öl, Gas noch Biomasse |
| Baugenehmigung bei Antrag | Pflicht; bei genehmigungsfreien Vorhaben: Behörde kennt das Vorhaben, Ausführung zulässig | nicht gefordert |
| Antragsfrist | bis Mittel aufgebraucht, längstens 31.12.2026 | keine Frist auf der Produktseite genannt |
Stand: KfW-Konditionenübersicht, abgerufen am 5. Oktober 2026. Die EH55-Sätze gelten seit dem 10. April 2026, die EH40-Sätze seit dem 17. September 2026. Die KfW kann die Zinsen jederzeit ändern; maßgeblich ist der Satz am Tag der Zusage.
Was die KfW am 30. September gemeldet hat
Seit dem Neustart im Dezember 2025 hat die KfW mit der Förderstufe den Neubau von 50.000 Wohneinheiten gefördert. Das Angebot richtet sich an genehmigte, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben, den sogenannten Bauüberhang. Für 2025 und 2026 stehen laut KfW-Produktseite insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung bereit. Eine Aufstockung kündigt die Pressemitteilung nicht an. Wie viel Geld noch übrig ist, veröffentlicht die KfW nicht. Damit kann der Topf auch vor dem 31. Dezember leer sein. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Für Eigentümer bedeutet das: Ein genehmigtes Projekt sollte nicht bis zum Jahresende liegen bleiben, wenn es mit dem günstigen EH55-Zins gerechnet ist. Wie stark die Zahl der Genehmigungen zuletzt gestiegen ist, zeigt unsere Meldung zu den Baugenehmigungen im Mai 2026.
Was der Zinsunterschied in Euro ausmacht
Unsere Modellrechnung für 100.000 Euro Kredit mit den aktuellen KfW-Sollzinsen, Zinsen während der tilgungsfreien Jahre, danach gleich hohe Monatsraten. Verglichen werden die ersten zehn Jahre, also die Zinsbindung.
| Laufzeit (tilgungsfrei) | Zinsen in 10 Jahren EH55 | Zinsen in 10 Jahren EH40 | Ersparnis EH55 | Monatsrate nach Anlaufzeit EH55 / EH40 |
|---|---|---|---|---|
| 10 Jahre (2) | 6.095 € | 11.921 € | 5.826 € | 1.084 € / 1.125 € |
| 25 Jahre (3) | 18.441 € | 25.712 € | 7.271 € | 470 € / 508 € |
| 35 Jahre (5) | 21.242 € | 28.611 € | 7.369 € | 379 € / 418 € |
Eigene Berechnung auf Basis der Sollzinsen 1,00/2,03/2,19 Prozent (EH55) und 1,94/2,81/2,94 Prozent (EH40). Bereitstellungsprovision und Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind nicht enthalten.
Der Vorteil hängt davon ab, ob Sie ohnehin zwischen EH55 und EH40 wählen. Für EH40 ist derzeit kein entsprechendes Enddatum genannt; die Förderung bleibt von verfügbaren Bundesmitteln abhängig. Wer mit EH55 geplant und genehmigt hat, verliert ab 2027 diese Förderstufe ganz. Wie sich KfW-Zinsen gegenüber normalen Baukrediten derzeit schlagen, haben wir beim KfW-Sanierungskredit nach der Zinserhöhung durchgerechnet.
Voraussetzungen, an denen Anträge scheitern
- Baugenehmigung vor dem Antrag. Der gestellte Bauantrag reicht nicht. Bei genehmigungsfreien Vorhaben muss die Bauaufsicht vom Vorhaben Kenntnis haben und der Baubeginn zulässig sein.
- Keine Öl- oder Gasheizung. Laut Produktseite darf das Gebäude nicht mit Öl oder Gas beheizt werden; die Pressemitteilung spricht von Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.
- Antrag grundsätzlich vor Vertragsabschluss. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank oder Bausparkasse, bevor Sie Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge unterschreiben. Zulässig sind vorher Verträge mit aufschiebender Bedingung (Wirksamkeit erst mit Förderzusage); eine nachträglich eingefügte Bedingung reicht nicht. Nur für die Stufe Effizienzhaus 55 gilt zusätzlich: Wer vor Vertragsschluss und Antrag ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur KfW-Förderung mit dem Finanzierungspartner geführt hat, darf Liefer- und Leistungsverträge schon vor dem Antrag abschließen. Für Kaufverträge, etwa mit einem Bauträger, gilt diese Ausnahme nicht; dort hilft nur die aufschiebende Bedingung. Bereits begonnene Vorhaben fördert die KfW nicht nach.
- Bestätigung zum Antrag. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz muss den EH55-Standard bestätigen. Diese Bestätigung bringt man zum Bankgespräch mit.
- Ersterwerb mit Haftungsklausel. Wer vom Bauträger kauft, sollte laut KfW im Kaufvertrag festhalten, dass der Verkäufer für die zugesagte Effizienzhaus-Stufe haftet.
Zwei Details zur Rückzahlung
Sondertilgungen und Teilrückzahlungen sind bei diesen KfW-Krediten nicht möglich, eine vollständige Ablösung kostet während der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wer flexibel tilgen will, kombiniert den KfW-Kredit mit einem Bankdarlehen mit Sondertilgungsrecht. Was zusätzliche Tilgung bringt, zeigt unser Ratgeber zu Tilgung und Sondertilgung.
Der Kredit muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW 0,15 Prozent Bereitstellungsprovision pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Bei 100.000 Euro sind das 150 Euro im Monat.
Familien, die statt eines Neubaus ein älteres Haus kaufen und sanieren, finden das passende Programm in unserer Meldung zu „Jung kauft Alt“.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW: Pressemitteilung „Effizienzhaus 55-Förderung zeigt Wirkung: 50.000 Wohneinheiten gefördert“ (30.09.2026)
- KfW: Konditionenübersicht für Endkreditnehmer, Programme 297/298 (Konditionen EH55 gültig seit 10.04.2026, EH40 seit 17.09.2026; abgerufen am 05.10.2026)
- KfW: Produktseite Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298), Fördervoraussetzungen, Kredithöhe, Auszahlung und Rückzahlung (abgerufen am 05.10.2026)
- KfW: Klimafreundlicher Neubau (KFN), Hinweis zum Förderende EH55 spätestens 31.12.2026 (Antragseingang)

















