EU-Zollreform: Kleine Pakete sind nicht mehr zollfrei
Seit dem 1. Juli fällt auf kleine Sendungen aus Nicht-EU-Staaten Zoll an. Das betrifft auch Werkzeug, Gartenmöbel und Haustechnik.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2026 gilt die bisherige Zollfreiheit für Waren unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten nicht mehr.
- Betroffen sind unter anderem Bestellungen bei Billiganbietern wie Temu und Shein sowie Käufe von Werkzeug, Gartenmöbeln oder Smart-Home-Technik.
- Vor dem Kauf sollten Eigentümer den Endpreis, den Versandort und mögliche Abgaben prüfen, statt nur den angezeigten Warenpreis zu vergleichen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine wichtige Änderung für Onlinebestellungen aus dem Ausland: Waren mit einem Wert unter 150 Euro sind nicht mehr vom Zoll befreit. Die neue Regel betrifft auch kleine Sendungen chinesischer Anbieter wie Temu und Shein.
Die 150-Euro-Ausnahme ist weggefallen
Bislang konnten Waren unterhalb der Schwelle von 150 Euro zollfrei aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden. Diese Ausnahme ist weggefallen. Damit kann nun auch auf kleine Pakete Zoll anfallen, die direkt aus China oder einem anderen Staat außerhalb der Europäischen Union verschickt werden.
Die EU setzt ihre Zollreform schrittweise um. Ein Schwerpunkt liegt auf dem stark gewachsenen Onlinehandel mit günstigen Einzelprodukten. Große Plattformen sollen stärker in die Abwicklung einbezogen werden, damit Zollpflichten bereits beim Kauf berücksichtigt werden und Sendungen besser kontrolliert werden können.
Für Verbraucher wird dadurch der Endpreis wichtiger als der bloße Artikelpreis. Je nach Abwicklung kann der Zoll bereits im Bestellvorgang enthalten sein oder erst im Zuge der Einfuhr sichtbar werden. Auch der Zustellprozess kann sich unterscheiden. Käufer sollten daher vor dem Bezahlen prüfen, welche Angaben der Händler zu Versandland, Zoll und Einfuhr macht.
Der Versandort entscheidet, nicht der Name des Shops
Entscheidend ist nicht allein, auf welcher Internetseite Sie bestellen. Maßgeblich ist, woher die Ware tatsächlich eingeführt wird und wie der Händler den Versand sowie die Abgaben organisiert. Ein Angebot auf einer deutschsprachigen Plattform kann weiterhin aus einem Lager außerhalb der EU versendet werden. Umgekehrt kann ein ausländischer Anbieter Ware bereits innerhalb der Europäischen Union lagern.
Deshalb wird nicht jede Bestellung auf Temu, Shein oder einer anderen internationalen Plattform auf dieselbe Weise abgewickelt. Ware aus einem Lager innerhalb der EU befindet sich in einer anderen Ausgangslage als ein Paket, das direkt aus China eingeführt wird. Die Versandangabe im konkreten Angebot ist aussagekräftiger als der Sitz oder die Bekanntheit der Plattform.
Bei Haustechnik zählt mehr als der neue Endpreis
Die Änderung trifft grundsätzlich alle Verbraucher, die Waren aus Nicht-EU-Staaten bestellen. Für Haus- und Wohnungseigentümer ist sie besonders relevant, weil viele Produkte für Gebäude, Werkstatt und Außenbereich über internationale Plattformen angeboten werden.
Dazu gehören beispielsweise Gartenmöbel, Werkzeug, Smart-Home-Komponenten oder Klimaanlagen. Auch Zubehör und Ersatzteile können unter die neue Regel fallen. Gerade bei vermeintlich günstigen Einzelkäufen kann die bisherige Preiskalkulation deshalb nicht mehr stimmen, wenn das Angebot ohne die nun fälligen Abgaben angezeigt wird.
Bei technischen Produkten sollten Sie ohnehin nicht nur auf den Kaufpreis achten. Smart-Home-Komponenten oder Klimageräte müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Bedienungsunterlagen, Ersatzteilversorgung, Gewährleistungsfragen und die Erreichbarkeit des Händlers können bei einem Kauf außerhalb der EU komplizierter sein. Die Zollreform löst diese Fragen nicht, macht aber den Preisvorteil mancher Direktimporte kleiner.
Ein günstiges Bauteil kann zudem Folgekosten verursachen, wenn es sich nicht wie vorgesehen installieren lässt oder Ersatzteile fehlen. Bei fest installierter oder sicherheitsrelevanter Technik sollte der Vergleich deshalb Lieferung, Eignung, Dokumentation und erreichbaren Service umfassen.
Vier Angaben gehören vor dem Bezahlen auf den Prüfstand
- Versandland: Kommt das konkrete Produkt aus einem EU-Lager oder wird es aus einem Drittstaat eingeführt?
- Endpreis: Sind Versand und mögliche Abgaben in der Bestellübersicht nachvollziehbar ausgewiesen?
- Produkteignung: Passen technische Daten, Unterlagen und vorgesehener Einsatz zum eigenen Gebäude?
- Abwicklung nach dem Kauf: Wie funktionieren Rückgabe, Gewährleistung, Ersatzteilversorgung und Kontakt zum Händler?
Fehlt eine klare Angabe, sollten Sie beim Händler nachsehen oder eine besser dokumentierte Alternative wählen. Wenn eine Plattform erklärt, den Zoll bereits beim Kauf einzuziehen, sollte dies in der Bestellübersicht erkennbar sein. Bewahren Sie diese Angaben und die Rechnung auf, falls es bei der Zustellung Rückfragen gibt.
Warum die EU kleine Sendungen neu behandelt
Die Europäische Union will mit der Reform die große Menge günstiger Warenimporte aus China eindämmen und den Zoll an die heutige Bedeutung des Onlinehandels anpassen. Die bisherige Befreiung für Sendungen unter 150 Euro begünstigte kleine Direktlieferungen gegenüber regulär verzollten Importen.
Nach Darstellung der EU-Kommission soll die Reform außerdem die Kontrollen verbessern. Zollbehörden müssen nicht nur Abgaben erheben, sondern auch prüfen, ob eingeführte Waren den europäischen Vorgaben entsprechen. Die sehr hohe Zahl einzelner Pakete erschwert diese Aufgabe. Deshalb setzt die Reform auf eine stärker datenbasierte Abwicklung und eine größere Verantwortung der Onlineplattformen.
Die Änderung seit dem 1. Juli ist nur ein Teil dieses Umbaus. Weitere Bestandteile werden schrittweise umgesetzt. Für Verbraucher bedeutet das, dass sich Abläufe und Preisdarstellungen im grenzüberschreitenden Onlinehandel weiter verändern können.
Bei größeren oder sicherheitsrelevanten Produkten für das Haus lohnt sich zudem ein Vergleich mit Angeboten aus der EU. Ein zunächst höherer Kaufpreis kann durch klarere Lieferbedingungen, einfachere Rückgabe oder besser erreichbaren Service ausgeglichen werden. Gerade bei Klimaanlagen und vernetzter Haustechnik sollte neben dem Zoll auch geprüft werden, ob Installation, Betrieb und Support zum eigenen Gebäude passen.
Wer bereits bestellt hat, sollte die Versandmeldungen aufmerksam verfolgen und Zahlungsaufforderungen sorgfältig zuordnen. Für künftige Käufe gilt: Vergleichen Sie nicht mehr den angezeigten Artikelpreis, sondern den dokumentierten Gesamtpreis bis zu Ihrer Haustür.

































