EU-Zollreform: 3 Euro Zoll je Warenart auf Pakete unter 150 Euro

Seit dem 1. Juli 2026 kostet jede Warenart in einem Paket unter 150 Euro aus einem Nicht-EU-Land 3 Euro Zoll. Dazu kommen wie bisher 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und ab spätestens November eine Bearbeitungsgebühr.

Pakete werden vor einer Haustür abgestellt – EU-Zollreform: kleine Pakete nicht mehr zollfrei
Pakete werden vor einer Haustür abgestellt – EU-Zollreform: kleine Pakete nicht mehr zollfreiFoto: Meanwell Packaging / Flickr, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY 2.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten ist mit der Verordnung (EU) 2026/382 zum 1. Juli 2026 entfallen; stattdessen fallen 3 Euro Zoll je Warenkategorie an.
  • Gezählt wird je Zolltarifposition, nicht je Stück: Vier Paar Socken kosten 3 Euro, Socken, Plüschtier und Ladekabel zusammen 9 Euro.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent fällt schon seit Juli 2021 auf jede Sendung an und kommt zum Pauschalzoll hinzu, wenn der Händler sie nicht über das IOSS-Verfahren beim Kauf erhebt.
  • Der Pauschalzoll ist bis 1. Juli 2028 befristet; spätestens ab November 2026 soll zusätzlich eine EU-weite Bearbeitungsgebühr gelten, deren Höhe noch nicht amtlich feststeht.

Bestellen Sie Werkzeug, Leuchtmittel oder Smart-Home-Teile direkt aus China oder einem anderen Nicht-EU-Land, zahlen Sie seit dem 1. Juli 2026 auch bei kleinen Paketen Zoll. Die bisherige Befreiung für Sendungen bis 150 Euro ist mit der Verordnung (EU) 2026/382 entfallen. Was für ein Paket bis 150 Euro jetzt anfällt:

Abgabe Höhe Gilt seit Wer zahlt
Pauschalzoll 3 Euro je Warenkategorie (je Position der Zollanmeldung) 1. Juli 2026, befristet bis 1. Juli 2028 Händler über IOSS oder Paketdienst, der ihn an Sie weitergibt
Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent 1. Juli 2021, ohne Freigrenze beim Kauf über IOSS, sonst bei der Zustellung
Bearbeitungsgebühr der EU Höhe noch nicht amtlich festgelegt spätestens ab November 2026 vorgesehen noch offen
Servicepauschale des Paketdienstes je nach Dienst wenn die Steuer nicht beim Kauf erhoben wurde Sie bei der Zustellung

Für Sendungen über 150 Euro gilt wie bisher der reguläre Zolltarif. Maßgeblich ist der Tag der Einfuhr, nicht der Bestellung: Auch vor dem 1. Juli bestellte Ware, die danach eingeführt wurde, kostet den Pauschalzoll.

Gezählt wird je Warenart, nicht je Stück

Die 3 Euro fallen je Warenkategorie an, also je Zolltarifposition in der Zollanmeldung. Das Beispiel der Generalzolldirektion: Vier Paar Socken kosten einmal 3 Euro. Liegen zusätzlich ein Plüschtier und ein Ladekabel im Paket, sind es 9 Euro.

Übertragen auf eine typische Bestellung für Haus und Werkstatt:

Inhalt der Sendung, Warenwert 60 Euro inklusive Versand Warenkategorien Pauschalzoll
zehn LED-Leuchtmittel gleicher Bauart 1 3 Euro
LED-Leuchtmittel, Bit-Satz, Gartenschlauch-Kupplung 3 9 Euro
dazu Einfuhrumsatzsteuer, wenn nicht über IOSS erhoben: 19 % auf 60 + 9 Euro 13,11 Euro

Bei drei Warenarten ohne IOSS kommen auf 60 Euro Warenwert also 22,11 Euro Abgaben, vor einer möglichen Servicepauschale des Paketdienstes. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nach § 11 UStG auf Warenwert, Beförderungskosten und Zoll berechnet. Ob der Pauschalzoll und die Steuer schon im angezeigten Preis stecken, sehen Sie in der Bestellübersicht oder in den Geschäftsbedingungen des Händlers. Der Zoll rät ausdrücklich, das vor dem Kauf zu prüfen.

Was Eigentümer bei Haustechnik zusätzlich prüfen sollten

Für fest installierte oder sicherheitsrelevante Technik ist der Zoll selten der größte Posten. Wichtiger ist, wer haftet, wenn das Gerät nicht den EU-Vorschriften entspricht. Produkte mit CE-Kennzeichnung dürfen nach Art. 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU gibt. Fehlt auf Verpackung oder Produktseite ein solcher Name mit EU-Anschrift, ist das ein Warnsignal, besonders bei Steckersolargeräten, Ladegeräten und Klimageräten.

Bei Steckersolargeräten kommt hinzu, dass Wechselrichter und Anschluss zur Hausinstallation passen müssen; was dafür gilt, erklärt der Beitrag zu Steckdose und Stromkreis für Steckersolar. Bei vernetzten Geräten zählen Updates und Herstellerkonto; Hinweise dazu stehen im Ratgeber, wie Sie ein Smart Home sicher einrichten. Bevor Sie ein mobiles Klimagerät importieren, lohnt der Blick auf günstigere Maßnahmen am Fenster, die der Beitrag zur Sommerhitze im Haus beschreibt.

Was als Nächstes kommt

Der Pauschalzoll ist eine Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform arbeiten, danach sollen Kleinsendungen nach regulären Zollsätzen abgefertigt werden. Spätestens ab November 2026 ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zusätzlich eine EU-weite Bearbeitungsgebühr vorgesehen. Ihre Höhe war zum Stand dieses Beitrags nicht amtlich veröffentlicht; Zahlen, die in Handelsportalen kursieren, sind Erwartungen, keine Beschlüsse.

Vergleichen Sie bis dahin nicht den Artikelpreis, sondern den Gesamtpreis bis zur Haustür: Warenwert, Versand, 3 Euro je Warenart, 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und die Gebühr des Paketdienstes. Bei mehreren Kleinteilen aus einem EU-Lager entfällt der Zoll ganz, weil die Ware dann nicht mehr eingeführt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Zoll online – Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze (Fachthema)
  2. Generalzolldirektion – Pressemitteilung: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026
  3. Bundesministerium der Finanzen – Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt
  4. Verordnung (EU) 2026/382 des Rates zur Änderung der Zollbefreiungsverordnung (EG) Nr. 1186/2009
  5. Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung, Art. 4 (verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU)
  6. Verbraucherzentrale – Zoll und E-Commerce: Einfuhrabgaben für Käufe aus Nicht-EU-Ländern
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