Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe

Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.

03Wallbox

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
  • Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
  • Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.

Vier Freigaben vor dem ersten Handgriff

Eine Nachrüstung beginnt nicht mit der Bohrmaschine, sondern mit vier Freigaben, die vollständig vorliegen müssen, bevor ein Termin vereinbart wird.

Die erste ist die Freigabe des Netzbetreibers. Für eine Einrichtung bis 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung verlangt § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung die Mitteilung vor der Inbetriebnahme; darüber tritt die Zustimmung an ihre Stelle, die der Netzbetreiber erteilen oder mit Auflagen versehen kann. Die Meldung erfolgt regelmäßig durch das ausführende Installationsunternehmen über das Portal des Netzbetreibers.

Die zweite ist die Freigabe des ausführenden Betriebs selbst: Er muss in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein, sonst darf er die Anlage nicht errichten. Lassen Sie sich den Eintrag zeigen, bevor Sie beauftragen.

Die dritte ist die Freigabe über den Aufstellort. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ein Anspruch darauf, dass bauliche Veränderungen für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge gestattet werden; über die Durchführung entscheidet die Gemeinschaft, und die Kosten trägt derjenige, dem die Maßnahme gestattet wurde. Mieter stützen sich auf den entsprechenden Anspruch gegen den Vermieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Beides braucht Zeit und gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Die vierte ist die Festlegung der Betriebsleistung. Vor der Montage muss feststehen, ob mit 16 oder mit 32 Ampere je Außenleiter gearbeitet wird, denn davon hängen Schutzorgan, Querschnitt und Anmeldung ab. Eine Änderung dieser Festlegung nach der Montage ist kein Konfigurationsschritt, sondern eine Änderung der Anlage.

Montagefolge

Ein geordneter Ablauf folgt sieben Schritten, deren Reihenfolge nicht beliebig ist.

Erstens die Bestandsaufnahme am Verteiler: Anschlussabsicherung, freie Teilungseinheiten, Netzform, Zustand der Anlage. Zweitens die Festlegung der Trasse und des Aufstellorts vor Ort, mit Blick auf Kabelweg, Anfahrschutz und die Stelle, an der das Fahrzeug später tatsächlich steht. Drittens die Vorbereitung des Untergrunds: eine tragfähige Wand mit passenden Dübeln oder eine Stele, wenn keine geeignete Wand vorhanden ist. Viertens die Errichtung der Zuleitung und der Schutztechnik im Verteiler durch die Fachkraft, mit den dafür nötigen Abschaltungen. Fünftens die mechanische Montage der Ladeeinrichtung mit korrekt gesetzten Kabeleinführungen und Dichtungen, damit die Schutzart des Gehäuses am Aufstellort erhalten bleibt. Sechstens die Konfiguration. Siebtens Prüfung, Einweisung und Übergabe.

Die Abschaltung in Schritt vier betrifft in der Regel den gesamten Haushalt. Planen Sie sie mit dem Betrieb: Server, Heizungssteuerung, Gefriergeräte und Aquarien vertragen eine mehrstündige Unterbrechung nicht gleich gut. Eingriffe im plombierten Bereich des Zählerschranks setzen zudem voraus, dass der ausführende Betrieb die Plomben ziehen darf und den Netzbetreiber entsprechend informiert.

Konfiguration: die drei Einstellungen, die dokumentiert werden müssen

Die erste Einstellung ist die Stromgrenze. Sie legt fest, ob die Einrichtung mit 16 oder 32 Ampere je Außenleiter arbeitet, und sie muss mit der Anmeldung und mit der Auslegung der Zuleitung übereinstimmen. Wird ein Gerät, das ab Werk 22 Kilowatt kann, dauerhaft auf 11 Kilowatt begrenzt, gehört diese Begrenzung in das Übergabeprotokoll, und zwar mit der Angabe, wo und wie sie gesetzt wurde.

Die zweite Einstellung ist das Lastmanagement. Hier werden der Grenzwert am Hausanschluss, die Quelle der Messwerte und das Verhalten bei Ausfall der Messung festgelegt. Verlangen Sie, dass der Ausfallfall nicht in der Freigabe des Maximalstroms endet, sondern in einer Begrenzung auf einen sicheren Wert.

Die dritte Einstellung betrifft die Steuerbarkeit nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Ladeeinrichtungen oberhalb von 4,2 Kilowatt Anschlussleistung fallen unter diese Regelung; die Bundesnetzagentur hat die Ausgestaltung in der Festlegung BK6-22-300 in mehreren Modulen geordnet. Zu dokumentieren ist, über welche Schnittstelle die Steuerung wirkt, welches Modul gewählt wurde und ob die Steuerung nur die Ladeeinrichtung oder den gesamten Netzanschluss erfasst.

Funktionsprüfung: was erprobt und was gemessen wird

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die häufig verwechselt werden. Der messtechnische Teil gehört zur Erstprüfung der elektrischen Anlage und wird von der Fachkraft mit Prüfgerät ausgeführt. Der funktionale Teil betrifft das Zusammenspiel von Einrichtung und Fahrzeug und lässt sich gemeinsam mit Ihnen durchgehen.

Für den funktionalen Teil sind fünf Nachweise sinnvoll. Erstens ein vollständiger Ladevorgang mit Ihrem Fahrzeug, bei dem die tatsächlich erreichte Leistung abgelesen wird; hier zeigt sich, ob das Fahrzeug die eingestellte Leistung überhaupt abruft. Zweitens ein bewusst ausgelöster Abbruch, etwa durch Entriegeln am Fahrzeug, mit anschließendem Wiederanlauf. Drittens eine Auslösung des Fehlerstromschutzschalters über die Prüftaste während des Ladens, mit definiertem Verhalten danach. Viertens ein Test des Lastmanagements unter realer Last, etwa durch gleichzeitiges Zuschalten eines Großverbrauchers; die Ladeleistung muss sichtbar zurückgehen. Fünftens ein Spannungsausfall, simuliert durch Abschalten des Stromkreises, mit anschließender Beobachtung des Wiederanlaufverhaltens.

Übergabecheckliste

Gegenstand Sollzustand bei der Übergabe Folge, wenn er fehlt
Bestätigung des Netzbetreibers Mitteilung oder Zustimmung liegt schriftlich vor Betrieb ohne die erforderliche Verfahrensgrundlage
Nachweis der Eintragung des Betriebs Auszug aus dem Installateurverzeichnis Zweifel an der Zulässigkeit der Errichtung
Prüfprotokoll der Erstprüfung Messwerte, nicht nur Häkchen keine belastbare Ausgangsdokumentation
Eingestellte Stromgrenze in Ampere je Außenleiter dokumentiert spätere Abweichung von der Anmeldung bleibt unbemerkt
Parameter des Lastmanagements Grenzwert, Messquelle, Verhalten bei Messausfall unkontrollierte Belastung des Hausanschlusses
Modul und Wirkungsbereich nach § 14a EnWG schriftlich benannt Netzentgeltregelung bleibt ungeklärt
Zuordnung im Verteiler Stromkreis eindeutig beschriftet Stromkreis im Störfall nicht auffindbar
Aktualisierter Stromlaufplan Zuleitung und Schutzorgane eingetragen spätere Arbeiten beginnen mit Suchen
Trassenverlauf Lage und Tiefe mit Maßen und Fotodokumentation Beschädigung bei späteren Gartenarbeiten
Bedienungsanleitung und Zugangsdaten übergeben, Werkskennwörter geändert fremder Zugriff auf die Konfiguration
Nachweis der fünf Funktionstests im Protokoll vermerkt Störverhalten erst im Alltag entdeckt
Einweisung Ladestart, Abbruch, Fehlermeldungen, Freischalten Fehlbedienung, unnötige Serviceeinsätze

Die ersten Wochen und die Grenze Ihrer Mitwirkung

Behalten Sie im ersten Monat drei Dinge im Blick: die Temperatur von Stecker und Kupplung nach längeren Ladevorgängen, die Vollständigkeit der Ladevorgänge über Nacht und das Verhalten bei gleichzeitigem Betrieb anderer Großverbraucher. Auffälligkeiten in dieser Zeit sind fast immer Einstellungsfragen und lassen sich innerhalb der Gewährleistung klären.

Ihr Beitrag zur Nachrüstung ist erheblich: Sie legen den Aufstellort fest, beschaffen die Zustimmung der Gemeinschaft oder des Vermieters, halten den Zugang frei, planen die Abschaltung mit und nehmen die Übergabe entlang der Checkliste ab. Erdarbeiten für die Trasse können Sie nach Absprache in Eigenleistung übernehmen, solange der Betrieb Verlauf, Tiefe und Bettung vorgibt und die Trasse vor dem Verfüllen abnimmt.

Nicht in Ihrer Hand liegt alles, was elektrisch angeschlossen, gemessen oder parametriert wird. Der Anschluss im Verteiler, die Auswahl und Einstellung der Schutzorgane, die Erstprüfung und die Festlegung der Stromgrenze sind Fachleistungen. Auch das nachträgliche Anheben einer einmal gesetzten Leistungsbegrenzung ist keine Bedienung, sondern eine Änderung der Anlage, die neu bewertet, dokumentiert und gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden muss.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 13 NAV — Elektrische Anlage: Arbeiten nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (Absatz 2 Satz 4)
  2. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
  3. DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
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