Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt – Kosten kalkulieren: Gerät, Installation, Prüfung und Wartung

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geräte, Leitungswege, Montage.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Die Seite behandelt nur Budget und laufenden Aufwand.

Vier Stellen, an denen die Leistungsentscheidung ins Budget durchschlägt

Zwischen einer Ladeeinrichtung mit 11 und einer mit 22 Kilowatt steht kein einzelner Preisunterschied, sondern eine Kette aus vier Positionen, die sich gegenseitig verstärken. Die erste ist das Gerät selbst; sein Aufpreis ist erfahrungsgemäß die kleinste der vier Positionen. Die zweite ist die Zuleitung, weil 32 statt 16 Ampere je Außenleiter einen größeren Querschnitt verlangen. Die dritte ist das Verfahren beim Netzbetreiber: Bis zu einer Summen-Bemessungsleistung von 12 Kilovoltampere genügt nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung die Mitteilung vor Inbetriebnahme, darüber ist die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen, die an Auflagen geknüpft sein kann. Die vierte ist der Hausanschluss selbst, denn 22 Kilowatt bringen ihn eher an seine Grenze und können eine Verstärkung auslösen, deren Aufwand alle übrigen Positionen zusammen übersteigt.

Dem Aufwand steht in vielen Fällen kein Nutzen gegenüber. Der Ladevorgang an einer Wechselstromladeeinrichtung wird durch das Ladegerät im Fahrzeug begrenzt; verbreitet sind dreiphasig 11 Kilowatt, teilweise auch nur einphasige Ladegeräte, während Fahrzeuge mit 22 Kilowatt Wechselstromaufnahme selten bleiben. Wer für ein solches Fahrzeug 22 Kilowatt installiert, bezahlt die höhere Leistung vollständig und nutzt sie nie. Prüfen Sie deshalb das Datenblatt des Fahrzeugs, bevor Sie ein Angebot einholen.

Einmalige Positionen und ihre Treiber

Position Was den Betrag bestimmt Unterschied zwischen 11 und 22 Kilowatt So ermitteln Sie den Wert für Ihr Objekt
Ladeeinrichtung Leistung, Schnittstellen, Kabel oder Steckdose, integrierte Messtechnik geringer Aufpreis, meist die kleinste Position zwei Angebote für dasselbe Modell in beiden Leistungsstufen
Zuleitung, Material Querschnitt, Länge, Kabeltyp für Erd- oder Innenverlegung Sprung auf den nächstgrößeren Querschnitt Trassenlänge abschreiten, Querschnitt vom Fachbetrieb nachweisen lassen
Trassenbau Grabungsmeter, Untergrund, Wiederherstellung von Pflaster oder Rasen unabhängig von der Leistung Meter zählen, Belag je Abschnitt notieren
Wanddurchbrüche Anzahl, Wandstärke, Kernbohrung, Brandabschottung unabhängig von der Leistung Durchbrüche im Grundriss eintragen
Zählerschrank und Verteiler freie Teilungseinheiten, Alter der Anlage, Anpassung an die Technischen Anschlussregeln 32-Ampere-Schutztechnik braucht mehr Platz Verteiler fotografieren, freie Plätze zählen
Schutztechnik Fehlerstromschutz, Überstromschutz, Überspannungsableiter höhere Bemessungsströme der Schutzorgane Positionen im Angebot einzeln ausweisen lassen
Steuerungstechnik nach § 14a EnWG Steuerbox, Schnittstelle, gegebenenfalls Messkonzept unabhängig von der Leistung Modulwahl vorab mit dem Netzbetreiber klären
Lastmanagement statisch oder dynamisch, Messwandler am Hausanschluss bei 22 Kilowatt häufiger zwingend Anschlussabsicherung und Großverbraucher auflisten
Netzbetreiberverfahren Mitteilung oder Zustimmung, Bearbeitungszeit Zustimmungsverfahren ab über 12 Kilovoltampere Formularlage beim Netzbetreiber abfragen
Verstärkung des Hausanschlusses Kabelquerschnitt der Anschlussleitung, Entfernung zur Ortsnetzstation Risiko steigt deutlich mit 22 Kilowatt schriftliche Auskunft des Netzbetreibers einholen
Erstprüfung und Dokumentation Messumfang, Protokoll, Einweisung gleicher Umfang als eigene Position im Angebot verlangen
Montageuntergrund und Anfahrschutz Wandaufbau, Stele bei fehlender Wand, Poller unabhängig von der Leistung Aufstellort vor Ort festlegen, nicht am Plan

Arbeiten Sie diese Liste ab, bevor Sie Angebote vergleichen. Zwei Angebote unterscheiden sich fast nie im Gerätepreis, sondern darin, welche dieser zwölf Zeilen sie überhaupt enthalten.

Das Mengengerüst der laufenden Kosten

Für die Betriebsseite brauchen Sie keine Preise, sondern Mengen. Legen Sie drei Größen fest: die Jahresfahrleistung, den Verbrauch des Fahrzeugs je hundert Kilometer und den Anteil, den Sie zu Hause laden.

Ein Beispiel mit ausdrücklich als Annahme gekennzeichneten Werten: 12.000 Kilometer im Jahr, 18 Kilowattstunden je hundert Kilometer, 80 Prozent Heimladung. Daraus folgen rund 1.730 Kilowattstunden, die im Jahr in die Batterie gehen. Auf dem Weg dorthin entstehen Verluste im Ladegerät des Fahrzeugs, in der Batterie und in der Zuleitung. Setzt man dafür zehn Prozent an, werden am Zähler etwa 1.920 Kilowattstunden gemessen. Über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren sind das rund 19.200 Kilowattstunden, die Sie mit Ihrem eigenen Arbeitspreis bewerten.

Hinzu kommt die Dauerleistung der Ladeeinrichtung. Ein Gerät, das im Bereitschaftsbetrieb drei Watt aufnimmt, verbraucht über 8.760 Stunden rund 26 Kilowattstunden im Jahr, über zehn Jahre also etwa 260 Kilowattstunden. Das ist keine große Position, aber sie fällt auch dann an, wenn kein Fahrzeug angeschlossen ist, und sie steigt bei Geräten mit dauerhaft aktiver Mobilfunkverbindung spürbar.

Die Leistungsstufe ändert an diesem Mengengerüst wenig. 22 Kilowatt laden dieselbe Energiemenge in kürzerer Zeit, nicht mit weniger Verlust. Eine Ausnahme bilden die Leitungsverluste: Sie steigen mit dem Quadrat des Stroms, sodass eine auf 32 Ampere ausgelegte Anlage bei gleicher Energiemenge etwas höhere Verluste in der Zuleitung erzeugt als eine mit 16 Ampere, sofern der Querschnitt nicht entsprechend mitwächst.

Netzentgelt, Messkonzept und die Rolle von § 14a EnWG

Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Anschlussleistung über 4,2 Kilowatt zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf die Leistungsaufnahme bei drohender Netzüberlastung vorübergehend begrenzen; im Gegenzug steht eine Reduzierung des Netzentgelts zur Verfügung, die die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-300 in mehreren Modulen ausgestaltet hat.

Für die Kalkulation ist die Modulwahl bedeutsam, weil sie das Messkonzept bestimmt. Eine pauschale Entlastung lässt sich ohne getrennte Messung der Ladeeinrichtung darstellen. Eine Entlastung, die am Arbeitspreis ansetzt, setzt dagegen voraus, dass der Verbrauch der Ladeeinrichtung getrennt erfasst wird, und ein zweiter Zählpunkt kostet Platz im Zählerschrank, Installationsaufwand und laufendes Messstellenentgelt. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrem eigenen Mengengerüst durch, bevor Sie sich festlegen; bei kleinen Jahresmengen trägt der Mehraufwand für die getrennte Messung sich häufig nicht.

Wartung, Ersatzteile und die ungleichen Lebensdauern

Eine Ladeeinrichtung ist wartungsarm, aber nicht wartungsfrei. Wiederkehrend anfallen können die Funktionsprüfung des Fehlerstromschutzschalters, die Sichtprüfung von Kabel, Stecker und Gehäusedichtungen, das Nachziehen von Klemmstellen im Verteiler und Aktualisierungen der Gerätesoftware. Bei gewerblicher Nutzung, etwa in einem vermieteten Stellplatz oder in einem Betrieb, kommen wiederkehrende Prüfungen nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften hinzu; im rein privaten Gebrauch besteht diese Pflicht nicht, die Prüfung bleibt aber fachlich sinnvoll.

Als Ersatzteile fallen in der Praxis vor allem das Ladekabel und Verschleißteile am Stecker an, seltener Elektronikbaugruppen. Ein Gerät mit fest angeschlagenem Kabel ist im Alltag bequemer, im Schadensfall aber teurer, wenn der Hersteller das Kabel nicht als tauschbares Teil führt.

Die wichtigste Zahl der gesamten Kalkulation ist der Unterschied in der Lebensdauer. Die Ladeeinrichtung ist ein elektronisches Gerät mit einer Nutzungsdauer im Bereich von etwa zehn Jahren. Die Zuleitung, die Trasse und der Verteilerausbau halten ein Vielfaches davon. Daraus folgt eine klare Kalkulationsregel: Sparen Sie eher am Gerät als an der Trasse. Ein größerer Querschnitt und ein zusätzliches Leerrohr kosten einmalig wenig und ersparen bei jedem Gerätewechsel und bei jeder Erweiterung erneute Grabungsarbeiten.

Was Sie selbst kalkulieren können und wo die Kalkulation endet

Sie können die Trassenlänge abschreiten, Durchbrüche zählen, freie Teilungseinheiten im Verteiler fotografieren, das Fahrzeugdatenblatt auswerten, Ihr Mengengerüst aufstellen und die Modulwahl nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Netzbetreiber klären. Damit haben Sie den größten Teil der Eingangsdaten beisammen und können Angebote Position für Position vergleichen.

Nicht kalkulieren können Sie, welcher Querschnitt für die tatsächliche Verlegeart, Häufung und Umgebungstemperatur ausreicht, ob der vorhandene Zählerschrank ohne Ertüchtigung weiterverwendet werden darf und ob der Hausanschluss die zusätzliche Leistung trägt. Die letzte Frage beantwortet allein der Netzbetreiber, und sie kann die Kalkulation vollständig umwerfen. Ebenso wenig dürfen Sie die Arbeiten selbst ausführen: Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung ist für Eingriffe in die elektrische Anlage ein Installationsunternehmen erforderlich, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Angebote ohne diesen Nachweis scheiden aus, unabhängig davon, wie günstig sie kalkuliert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
  2. § 13 NAV — Elektrische Anlage: Arbeiten nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (Absatz 2 Satz 4)
  3. § 14a EnWG — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen
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