Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt – Systeme vergleichen: Sicherheit, Kompatibilität und Ausfallverhalten
Eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen. Im Mittelpunkt: Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen, Datenschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen.
- Der Beitrag liefert eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen.
- Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
Fünf Leistungsvarianten, eine gemeinsame Sicherheitslatte
Die Auswahl zwischen 11 und 22 Kilowatt ist in Wahrheit eine Auswahl zwischen fünf Varianten, die sich in Anschlussart, nutzbarer Ladeleistung und Genehmigungsweg unterscheiden. Erstens die einphasige Ladeeinrichtung mit 16 Ampere, die rund 3,7 Kilowatt liefert. Zweitens die einphasige Variante mit 32 Ampere und rund 7,4 Kilowatt. Drittens die dreiphasige Einrichtung mit 16 Ampere je Außenleiter und 11 Kilowatt. Viertens die dreiphasige Einrichtung mit 32 Ampere je Außenleiter und 22 Kilowatt. Fünftens ein Gerät, das ab Werk 22 Kilowatt beherrscht, bei der Inbetriebnahme aber dauerhaft auf 16 Ampere je Außenleiter konfiguriert wird.
Die fünfte Variante wird häufig übersehen, obwohl sie die interessanteste ist. Maßgeblich für den Genehmigungsweg nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung ist die Bemessungsleistung, mit der die Einrichtung angemeldet und betrieben wird. Ein hardwareseitig auf 16 Ampere begrenztes Gerät bleibt unter der Schwelle von 12 Kilovoltampere und kommt mit der Mitteilung an den Netzbetreiber aus. Entscheidend ist, dass die Begrenzung nicht über eine frei zugängliche Bedienoberfläche erfolgt, sondern durch die Fachkraft dauerhaft eingestellt und im Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Wer diese Variante wählt, muss sie also sauber dokumentieren, sonst weicht die betriebene Anlage von der angemeldeten ab.
Unabhängig von der Variante gilt dieselbe Sicherheitslatte. DIN VDE 0100-722 verlangt für jeden Ladepunkt einen eigenen Endstromkreis, einen Fehlerstromschutzschalter mindestens des Typs A mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere sowie eine Maßnahme gegen glatte Gleichfehlerströme, die bei einem Wert über 6 Milliampere zur Abschaltung führt. Diese Anforderungen sind keine Ausstattungsmerkmale, die eine Variante von der anderen unterscheiden, sondern die Mindestbedingung, die jede erfüllen muss.
Schieflast: die stille Grenze der einphasigen Varianten
Eine einphasig ladende Einrichtung belastet einen einzigen Außenleiter, während die beiden anderen unbelastet bleiben. Diese ungleiche Belastung heißt Schieflast und wirkt bis in das Ortsnetz hinein, wo sie zu Spannungsanhebungen und Spannungseinbrüchen bei den Nachbarn führen kann. Die Technischen Anschlussregeln der Netzbetreiber begrenzen deshalb die zulässige einphasige Leistung; verbreitet ist eine Grenze in der Größenordnung von 4,6 Kilovoltampere, oberhalb derer ein dreiphasiger Anschluss verlangt wird. Maßgeblich ist die Anschlussbedingung des für Sie zuständigen Netzbetreibers, nicht eine allgemeine Faustregel.
Praktisch bedeutet das: Die einphasige Variante mit 32 Ampere ist in vielen Netzgebieten nicht genehmigungsfähig, obwohl es Geräte dafür gibt. Und selbst dort, wo sie zulässig wäre, ist sie technisch die schlechtere Lösung, weil sie dieselbe Energiemenge über einen Leiter zieht, den sie thermisch stärker belastet als drei Leiter mit je einem Drittel des Stroms. Wer eine dreiphasige Zuleitung ohnehin verlegt, sollte auch dreiphasig laden, selbst wenn das Fahrzeug zunächst nur einphasig aufnimmt. Die Einrichtung kann dann beim nächsten Fahrzeugwechsel mitwachsen.
Schnittstellen, Steuerbarkeit und Datenhaltung
Die Varianten unterscheiden sich weniger in der Leistung als in dem, was sie an Schnittstellen mitbringen. Für die netzorientierte Steuerung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes braucht die Einrichtung eine Schnittstelle, über die eine Steuerungseinrichtung die Leistungsaufnahme begrenzen kann. Für ein dynamisches Lastmanagement braucht sie zusätzlich eine Verbindung zu einem Messpunkt am Hausanschluss. Für die Kopplung mit einer Photovoltaikanlage kommt eine Schnittstelle zum Wechselrichter oder zum Energiemanagementsystem hinzu.
Prüfen Sie dabei, ob diese Funktionen lokal oder über einen Serverdienst des Herstellers laufen. Eine lokal ausgeführte Steuerung arbeitet auch ohne Internetverbindung weiter. Eine cloudgebundene Steuerung fällt mit der Verbindung aus und macht Sie zusätzlich davon abhängig, dass der Dienst über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts betrieben wird. Bei der Datenhaltung sind drei Fragen zu stellen: Welche Daten verlassen das Grundstück, wer kann aus der Ferne Ladevorgänge starten oder sperren, und lässt sich der Fernzugriff abschalten, ohne dass die Grundfunktion verloren geht. Wer Ladestrom gegenüber Dritten abrechnet, etwa gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Mieter, braucht darüber hinaus eine Messeinrichtung, die den Anforderungen des Mess- und Eichrechts genügt.
Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen
| Kriterium | Mindestanforderung | Einphasig 3,7 kW | Einphasig 7,4 kW | Dreiphasig 11 kW | Dreiphasig 22 kW | 22-kW-Gerät auf 16 A begrenzt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verfahren nach § 19 NAV | Verfahren vor Inbetriebnahme geklärt | Mitteilung | Mitteilung | Mitteilung | Zustimmung | Mitteilung, Begrenzung dokumentiert |
| Schieflast | Grenze des Netzbetreibers eingehalten | unkritisch | häufig unzulässig | entfällt | entfällt | entfällt |
| Nutzbare Leistung am Fahrzeug | vom Fahrzeugdatenblatt gedeckt | gering | mittel, nur einphasige Fahrzeuge | deckt die meisten Fahrzeuge | nur bei 22-kW-Ladegerät nutzbar | wie 11 Kilowatt |
| Eigener Endstromkreis | zwingend je Ladepunkt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Fehlerstromschutz | Typ A, 30 Milliampere je Ladepunkt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Gleichfehlerstromerkennung | Abschaltung über 6 Milliampere | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Schutzorgan und Querschnitt | für Dauerbetrieb ausgelegt | klein | hohe Einzelleiterlast | mittlerer Querschnitt | größter Querschnitt | Querschnitt für 32 A vorhalten |
| Steuerbarkeit nach § 14a EnWG | Schnittstelle vorhanden, Platz im Schrank | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| Lastmanagement | bei knappem Hausanschluss zwingend | selten nötig | oft nötig | häufig sinnvoll | meist zwingend | häufig sinnvoll |
| Verhalten bei Ausfall der Messstelle | Rückfall auf sicheren Mindeststrom | zu prüfen | zu prüfen | zu prüfen | kritisch, prüfen | zu prüfen |
| Verhalten ohne Internetverbindung | Laden bleibt möglich | prüfen | prüfen | prüfen | prüfen | prüfen |
| Spätere Erweiterung | Trasse und Verteiler halten Reserve | begrenzt | begrenzt | gut, wenn Querschnitt größer gewählt | ausgereizt | sehr gut |
| Abrechnung gegenüber Dritten | eichrechtskonforme Messung | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel |
Ausfallverhalten: die Fragen, die im Datenblatt selten stehen
Vergleichen Sie Geräte nicht nur im Normalbetrieb, sondern in vier Störfällen. Fällt die Messstelle des dynamischen Lastmanagements aus, muss die Einrichtung auf einen sicher hinterlegten Mindeststrom zurückfallen und nicht auf den Maximalwert. Fällt die Netzwerkverbindung aus, muss ein Ladevorgang weiterhin startbar sein, sofern keine Abrechnung dagegensteht. Fällt die Spannung während des Ladens aus und kehrt zurück, muss das Gerät definiert wieder anlaufen oder definiert stehen bleiben; ein unklares Verhalten führt zu leeren Batterien am Morgen. Und löst der Fehlerstromschutzschalter aus, muss erkennbar sein, ob die Ursache im Fahrzeug, im Kabel oder in der Anlage liegt.
Lassen Sie sich diese vier Punkte im Angebot schriftlich beantworten. Sie unterscheiden Geräte deutlicher voneinander als die Angabe der Leistung, und sie bestimmen, wie oft Sie später vor einer Einrichtung stehen, die nicht lädt.
Was der Vergleich aus Eigenprüfung leistet und was nicht
Sie können Datenblätter gegenüberstellen, das Fahrzeugdatenblatt auswerten, die Schieflastgrenze und die Formularlage bei Ihrem Netzbetreiber erfragen, Schnittstellen und Datenflüsse hinterfragen und das Ausfallverhalten abfragen. Diese Arbeit ist vollständig von außen leistbar und schließt die meisten ungeeigneten Varianten bereits aus.
Nicht beurteilen können Sie, ob die im Gerät integrierte Gleichfehlerstromerkennung mit dem vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalter zusammenpasst, ob die Selektivität zwischen den Schutzorganen gegeben ist und ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden. Der Normgeber DKE führt zu DIN VDE 0100-722 eine fortlaufend ergänzte Liste von Auslegungsfragen; dass solche Fragen überhaupt geführt werden, zeigt, wie wenig sich das Schutzkonzept aus Produktbeschreibungen ableiten lässt. Errichtet und geprüft werden darf die Anlage ohnehin nur von einem Installationsunternehmen, das nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
- DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
- § 14a EnWG — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen









