Elektroanschluss der Wallbox planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen

Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.

03Wallbox

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.

Geplant wird ein Weg, nicht ein Gerät

Die Ladeeinrichtung ist das sichtbare Ende einer Kette, die im Hausanschlusskasten beginnt. Dazwischen liegen Zählerschrank, Schutzorgane, Zuleitung, Trasse, Erdungs- und Schutzpotentialausgleichsanlage und schließlich die Anschlussstelle am Stellplatz. Jedes Glied hat eigene Anforderungen, und das schwächste entscheidet darüber, was errichtet werden darf.

Daraus folgt die Reihenfolge der Planung. Wer beim Gerät anfängt, erlebt die Überraschungen in der falschen Reihenfolge: erst hängt die Einrichtung an der Wand, dann zeigt sich, dass im Zählerschrank kein Platz für die zusätzliche Schutz- und Steuerungstechnik ist. Beginnen Sie am Hausanschluss und arbeiten Sie sich nach außen vor.

Sechs Bestandsangaben, ohne die keine Planung trägt

Erstens die Netzform. Ob Ihre Anlage als TN-C-S-, TN-S- oder TT-System betrieben wird, bestimmt das Schutzkonzept und die Frage, ob ein Erdungswiderstand nachzuweisen ist. Zweitens die Anschlussabsicherung im Hausanschlusskasten, also der Strom je Außenleiter, den der Netzbetreiber bereitstellt. Drittens Bauart und Zustand des Zählerschranks: Baujahr, Zählerbauform, freie Teilungseinheiten und die Frage, ob ein Raum für Zusatzanwendungen vorhanden ist, wie ihn die Technischen Anschlussregeln Niederspannung, VDE-AR-N 4100, für neue und wesentlich geänderte Zählerplätze vorsehen.

Viertens der Zustand der Erdungs- und Schutzpotentialausgleichsanlage: Gibt es eine zugängliche Haupterdungsschiene, sind Wasser- und Heizungsleitungen sowie ein Fundamenterder angebunden. Fünftens die Trasse, gemessen in Metern und aufgeteilt nach Abschnitten mit unterschiedlicher Verlegeart, also Erdreich, Leerrohr, Kabelkanal, Mauerwerk, Wanddurchbruch. Sechstens vorhandene Unterverteilungen samt Querschnitt und Absicherung ihrer Hauptleitung; eine Verteilung in der Garage kann den Weg verkürzen oder sich als zu schwach erweisen.

Entscheidungsbaum: woher die Zuleitung kommt

Arbeiten Sie den Baum von oben nach unten ab und halten Sie beim ersten zutreffenden Kriterium an.

Erste Frage: Liegt der Stellplatz im selben Gebäude, ist der Weg zum Zählerschrank kurz, und sind dort mindestens vier Teilungseinheiten frei? Dann ist ein eigener Abgang unmittelbar aus dem Zählerschrank der kürzeste und selektiv am einfachsten zu beherrschende Weg.

Zweite Frage: Ist der Zählerschrank voll belegt, baulich aber in Ordnung? Dann prüfen Sie die Erweiterung um ein zusätzliches Verteilerfeld, bevor über einen Austausch gesprochen wird.

Dritte Frage: Ist der Zählerschrank alt, ohne Platzreserve und ohne Raum für Zusatzanwendungen? Dann gehört die Ertüchtigung oder Erneuerung des Zählerplatzes zum Vorhaben und bestimmt Termin, Abschaltdauer und Aufwand stärker als jede andere Einzelentscheidung.

Vierte Frage: Steht der Stellplatz in einer freistehenden Garage oder am Ende einer Hofeinfahrt? Dann planen Sie keine einzelne Endstromkreisleitung, sondern eine Hauptleitung zu einer eigenen Unterverteilung am Stellplatz. Der Mehraufwand bleibt gering, solange der Graben offen ist, und jede spätere Erweiterung beginnt dann vor Ort statt im Haus.

Fünfte Frage: Führt die Trasse über gemeinschaftliches oder fremdes Eigentum? Dann holen Sie die Zustimmung vor der technischen Planung ein.

Vier Schutzebenen und die Frage der Selektivität

Das Schutzkonzept besteht aus vier voneinander unabhängigen Ebenen. Die erste ist der Überstromschutz, ausgelegt auf Dauerbetrieb: Ein Ladevorgang zieht über Stunden nahezu konstanten Strom, was für die übrigen Hausstromkreise untypisch ist. Die zweite Ebene ist der Fehlerstromschutz. DIN VDE 0100-722 verlangt für jeden Anschlusspunkt einen eigenen Endstromkreis und einen eigenen Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere, mindestens vom Typ A.

Hinzu kommt eine Anforderung, die viele Bestandsanlagen nicht kennen: Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die bei glatten Gleichfehlerströmen oberhalb von 6 Milliampere abschaltet. Der Grund ist physikalisch. Ein glatter Gleichfehlerstrom kann den Summenstromwandler eines Schutzschalters vom Typ A vormagnetisieren und ihn damit blind für den eigentlichen Wechselfehlerstrom machen. Erfüllt wird die Anforderung entweder durch einen Fehlerstromschutzschalter vom Typ B im Verteiler oder durch eine in der Ladeeinrichtung integrierte Gleichfehlerstromüberwachung hinter einem vorgeschalteten Typ A. Der Typ B wird also immer dann nötig, wenn die Ladeeinrichtung eine solche Überwachung nicht besitzt oder der Hersteller sie nicht ausdrücklich bescheinigt. Verlangen Sie diese Bescheinigung im Angebot; eine Prospektformulierung ersetzt sie nicht.

Die dritte Ebene ist der Überspannungsschutz, dessen Erfordernis und Ausführung DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 regeln; bei außen geführter Trasse gewinnt sie an Gewicht. Die vierte Ebene ist der Schutzpotentialausgleich mit der Erdungsanlage, ohne den die übrigen drei nicht sicher wirken.

Quer über allen Ebenen liegt die Selektivität. Ein Fehler im Ladestromkreis darf nur das ihm zugeordnete Schutzorgan auslösen, nicht die Vorsicherung im Hausanschlusskasten. Selektivität entsteht durch abgestufte Bemessungsströme und passende Auslösecharakteristiken; sie ist ein Nachweispunkt, kein Wunsch.

Auslegungsgrößen der Zuleitung

Der Querschnitt folgt nicht aus einer Faustregel, sondern aus vier Größen. Die Strombelastbarkeit ergibt sich nach den Tabellen von DIN VDE 0298-4 in Abhängigkeit von der Verlegeart, also ob die Leitung im Erdreich, in einem Rohr, auf einer Wand oder in einer Wärmedämmung liegt. Häufung mindert sie, weil mehrere Leitungen im selben Rohr oder Kanal sich gegenseitig aufheizen. Die Umgebungstemperatur wirkt in dieselbe Richtung. Schließlich begrenzt der zulässige Spannungsfall über die Trassenlänge das Ergebnis; maßgeblich ist der Wert, den DIN 18015-1 für Wohngebäude vorgibt.

Bei langen Wegen zu einer freistehenden Garage ist regelmäßig nicht die Erwärmung, sondern der Spannungsfall die bestimmende Größe. Lassen Sie sich die Rechnung mit Länge, Verlegeart, Häufungsfaktor und Ergebnis vorlegen, nicht nur den Querschnitt.

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

Anforderung Was im Angebot stehen muss Prüfkriterium
Netzform TN-C-S, TN-S oder TT benannt bei TT ist ein Erdungswiderstandsnachweis vorgesehen
Einspeisepunkt Zählerschrank, vorhandene oder neue Unterverteilung Entscheidung begründet, nicht bloß benannt
Zustand des Zählerplatzes Feststellung mit Aussage zu Ertüchtigung oder Erneuerung keine Verlagerung in das Kleingedruckte
Querschnittsnachweis Länge, Verlegeart je Abschnitt, Häufung, Temperatur, Spannungsfall Rechenweg beigefügt
Überstromschutz Bemessungsstrom und Charakteristik für Dauerlast Selektivität zur Vorsicherung ausgewiesen
Eigener Endstromkreis ein Anschlusspunkt je Stromkreis keine Mitnutzung durch Licht oder Steckdosen
Fehlerstromschutz Typ und Bemessungsdifferenzstrom je Anschlusspunkt Typ A mit 30 Milliampere als Mindestangabe
Gleichfehlerstromerkennung Typ B oder Herstellerbescheinigung zur integrierten Überwachung Bescheinigung liegt bei
Überspannungsschutz Ableiterstufe, Schutzpegel, Einbauort Bezug zur Trassenführung erkennbar
Erdung und Potentialausgleich Zustand und erforderliche Ergänzungen eigene Position, nicht pauschal mitkalkuliert
Verfahren nach § 19 NAV Mitteilung oder Zustimmung, Zuständigkeit für die Meldung Betrieb übernimmt die Meldung schriftlich
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG Platz für Steuerungstechnik, Steuerweg zur Ladeeinrichtung Steuerleitung oder Leerrohr eingeplant
Eintragung des Betriebs Nachweis aus einem Installateurverzeichnis Auszug liegt dem Angebot bei
Erstprüfung Prüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Protokoll eigene Leistungsposition
Trassendokumentation Verlauf, Tiefe, Bettung, Fotodokumentation vor dem Verfüllen ausdrücklich zugesagt

Verfahren und Zustimmungen gehören an den Anfang

Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung ist eine Ladeeinrichtung dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen am Anschluss 12 Kilovoltampere, tritt die Zustimmung des Netzbetreibers an die Stelle der Mitteilung und kann mit Auflagen verbunden sein. Ladeeinrichtungen über 4,2 Kilowatt Anschlussleistung zählen zudem zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, den die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-300 ausgestaltet hat. Für die Anschlussplanung bedeutet das handfest: Platz für Steuerungstechnik im Zählerschrank und ein Steuerweg zwischen Schrank und Ladeeinrichtung, sei es als Ader im selben Rohr oder als eigenes Leerrohr.

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, braucht einen Beschluss über die bauliche Veränderung; das Wohnungseigentumsgesetz gibt darauf einen Anspruch, über die Durchführung entscheidet aber die Gemeinschaft. Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Vermieters. Beide Wege laufen unabhängig vom Netzbetreiberverfahren und dauern erfahrungsgemäß länger.

Wo Ihre Planung endet

Sie können den Bestand aufnehmen, die Trasse abschreiten, Zustimmungen beschaffen und Angebote entlang der Anforderungsliste vergleichen. Weiter reicht die Eigenplanung ohne Messgeräte nicht.

Die Ausführung liegt nicht in Ihrer Hand. § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung bestimmt, dass Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur ein Installationsunternehmen ausführen darf, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Eine Eigenmontage ist unzulässig, auch bei einem Gerät, das mit Stecker geliefert wird. Ebenso wenig können Sie feststellen, ob die Netzform richtig erkannt wurde, ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden und ob die Selektivität über alle Stufen trägt. Zu Auslegungsfragen von DIN VDE 0100-722 führt der Normgeber DKE eine fortgeschriebene Liste; dass solche Fragen überhaupt geführt werden, zeigt, wie wenig sich das Anschlusskonzept aus Datenblättern ableiten lässt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
  2. DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
  3. DKE — Normauslegung: FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06, Veröffentlichung 03/12/2025
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