Elektroanschluss der Wallbox – Systeme vergleichen: Sicherheit, Kompatibilität und Ausfallverhalten

Eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen. Im Mittelpunkt: Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen, Datenschutz.

03Wallbox

Das Wichtigste in Kürze

  • Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen.
  • Der Beitrag liefert eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen.
  • Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.

Zwei Entscheidungen, die getrennt zu treffen sind

Beim Elektroanschluss einer Ladeeinrichtung stehen zwei Auswahlen an, die häufig vermengt werden. Die erste betrifft die Topologie: von welchem Punkt der Hausinstallation die Zuleitung ausgeht. Die zweite betrifft das Fehlerstromschutzkonzept: wodurch der geforderte Schutz gegen Wechsel- und Gleichfehlerströme hergestellt wird. Beide Auswahlen sind voneinander unabhängig, und beide müssen einer gemeinsamen Mindestlatte genügen.

Diese Mindestlatte gibt DIN VDE 0100-722 vor: ein eigener Endstromkreis je Anschlusspunkt, ein eigener Fehlerstromschutzschalter je Anschlusspunkt mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere und mindestens vom Typ A sowie eine Einrichtung, die bei glatten Gleichfehlerströmen oberhalb von 6 Milliampere abschaltet. Keine der folgenden Varianten darf darunter bleiben; sie unterscheiden sich in allem anderen.

Vier Topologien

Die erste Topologie ist der direkte Endstromkreis aus dem Zählerschrank. Schutzorgane sitzen zentral, der Weg ist kurz, die Zuordnung eindeutig. Voraussetzung ist freier Platz im Schrank und eine überschaubare Entfernung.

Die zweite Topologie nutzt eine vorhandene Unterverteilung, etwa im Keller oder in der Garage. Sie spart Leitungsweg, verschiebt das Problem aber auf die bestehende Hauptleitung: Deren Querschnitt und Vorsicherung wurden nie für eine stundenlange Zusatzlast bemessen. Der Nachweis, dass Hauptleitung und Vorsicherung die neue Dauerlast tragen und die Selektivität erhalten bleibt, entscheidet über die Eignung.

Die dritte Topologie führt eine eigene Hauptleitung zu einer neuen Unterverteilung unmittelbar am Stellplatz. Der Aufwand ist zunächst höher, dafür liegen Schutztechnik und Reserve dort, wo künftige Anschlusspunkte entstehen.

Die vierte Topologie trennt den Ladestromkreis messtechnisch ab und führt ihn über einen eigenen Zählpunkt. Das ist keine Frage der Sicherheit, sondern der Abrechnung: Es ermöglicht Module nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, die am Arbeitspreis ansetzen, und die Weitergabe von Ladestrom an Dritte. Der Preis dafür sind Platz im Zählerschrank und ein dauerhafter Messaufwand.

Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen

Kriterium Mindestanforderung Direkt aus dem Zählerschrank Aus vorhandener Unterverteilung Neue Unterverteilung am Stellplatz Eigener Zählpunkt
Eigener Endstromkreis zwingend je Anschlusspunkt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt
Nachweis der vorgelagerten Leitung Querschnitt trägt die Dauerlast entfällt zwingend zu führen über neue Hauptleitung geführt wie gewählte Topologie
Selektivität Fehler löst nur das zugeordnete Organ aus einfach herstellbar anspruchsvoll, drei Stufen herstellbar, Abstufung planen wie gewählte Topologie
Spannungsfall Grenzwert nach DIN 18015-1 eingehalten unkritisch bei kurzem Weg Summe zweier Abschnitte rechnen über Hauptleitung beherrschbar wie gewählte Topologie
Abschaltumfang im Fehlerfall nur der Ladestromkreis fällt aus erfüllt Vorsicherung kann Bereiche mitnehmen erfüllt erfüllt
Platzbedarf im Zählerschrank Reserve für Schutz- und Steuerungstechnik hoch gering gering am höchsten
Erweiterung auf einen zweiten Punkt ohne neue Trasse möglich begrenzt begrenzt sehr gut abhängig von der Topologie
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG Steuerweg bis zur Ladeeinrichtung vorhanden kurz zu prüfen Steuerader mitführen Voraussetzung für arbeitspreisbezogene Module
Verfahren nach § 19 NAV vor Inbetriebnahme geklärt Mitteilung oder Zustimmung Mitteilung oder Zustimmung Mitteilung oder Zustimmung Messkonzept zusätzlich abstimmen
Aufwand bei Gerätetausch ohne Eingriff in die Trasse gering gering am geringsten gering
Abrechnung gegenüber Dritten eichrechtskonforme Erfassung nur mit Messkapsel nur mit Messkapsel nur mit Messkapsel systemisch vorgesehen
Erdung und Schutzpotentialausgleich Anbindung nachgewiesen vorhanden nutzbar vorhanden nutzbar Anbindung ausdrücklich planen wie gewählte Topologie

Drei Wege zum Fehlerstromschutz

Der geforderte Schutz lässt sich auf drei Arten herstellen, und die Wahl gehört ins Angebot, nicht in die Baustelle.

Der erste Weg kombiniert einen Fehlerstromschutzschalter vom Typ A im Verteiler mit einer Gleichfehlerstromüberwachung, die in der Ladeeinrichtung integriert ist und bei mehr als 6 Milliampere abschaltet. Das ist heute die verbreitete Lösung. Ihre Bedingung ist eine Herstellerbescheinigung über genau diese Funktion; ohne sie trägt der Weg nicht.

Der zweite Weg verlagert dieselbe Funktion in den Verteiler: ein Fehlerstromschutzschalter vom Typ A, der die Gleichfehlerstromerkennung bereits enthält. Das macht den Schutz unabhängig vom Gerät und erleichtert einen späteren Gerätetausch, weil die Anlage die Anforderung selbst erfüllt.

Der dritte Weg ist der Fehlerstromschutzschalter vom Typ B. Er erfasst Fehlerströme über einen weiten Frequenzbereich einschließlich glatter Gleichanteile und wird nötig, wenn die Ladeeinrichtung keine integrierte Überwachung besitzt, wenn der Hersteller sie nicht bescheinigt oder wenn eine Anwendung wie bidirektionales Laden es verlangt. Beim Einbau gilt eine Anordnungsregel: Ein Typ B darf nicht hinter einem Typ A liegen, weil ein Gleichfehlerstrom das vorgelagerte Gerät in seiner Funktion beeinträchtigen kann. Diese Regel ist der häufigste Fehler beim nachträglichen Einbau in gewachsene Verteiler.

Allen drei Wegen gemeinsam ist, dass der Schutzschalter dem Ladepunkt allein zugeordnet bleibt. Ein Fehlerstromschutzschalter, an dem zusätzlich Kellersteckdosen, die Gefriertruhe oder die Außenbeleuchtung hängen, erfüllt die Anforderung nicht und sorgt außerdem dafür, dass jede Störung im Ladepfad andere Verbraucher mit abschaltet.

Was die Netzform am Konzept ändert

Wird Ihre Anlage als TT-System betrieben, hängt der Schutz durch Abschaltung am Erdungswiderstand der eigenen Anlage. Fehlerstromschutzschalter sind dort ohnehin unverzichtbar, und der Erdungswiderstand ist zu messen und zu dokumentieren. In einem TN-C-System, in dem Neutralleiter und Schutzleiter noch gemeinsam geführt werden, ist ein Fehlerstromschutzschalter im betroffenen Abschnitt gar nicht wirksam einsetzbar; der Übergang auf ein TN-C-S-System mit sauberer Auftrennung wird damit Teil des Vorhabens. Prüfen Sie deshalb, ob ein Angebot die Netzform überhaupt benennt. Fehlt die Angabe, fehlt die Grundlage des gesamten Vergleichs.

Verhalten im Störfall und die Frage, wer mitfällt

Vergleichen Sie die Varianten nicht nur im Normalbetrieb, sondern anhand von drei Störfällen. Löst der Fehlerstromschutzschalter aus, muss nachvollziehbar sein, welcher Bereich stromlos wird; eine Variante, bei der die Gefriertruhe mit abschaltet, ist im Alltag teuer. Fällt die Vorsicherung einer gemeinsam genutzten Hauptleitung, zeigt sich, ob die Abstufung stimmt oder ob ein Ladefehler halbe Etagen mitnimmt. Und wird die Trasse bei Gartenarbeiten beschädigt, entscheidet die Dokumentation von Verlauf und Tiefe darüber, ob die Suche Minuten oder Tage dauert.

Ein Wort zu den Daten, die dabei entstehen: Sobald ein Lastmanagement die Messwerte am Hausanschluss auswertet oder ein zweiter Zählpunkt eingerichtet wird, entstehen Verbrauchsprofile. Klären Sie, wo diese Werte gespeichert werden, wer darauf zugreift und ob die Anlage ohne diese Auswertung weiterarbeitet.

Grenzen des Vergleichs von außen

Sie können Topologien gegenüberstellen, die Netzform erfragen, die Bescheinigung zur Gleichfehlerstromüberwachung verlangen, den Abschaltumfang hinterfragen und die Erweiterbarkeit bewerten. Damit scheiden die ungeeigneten Varianten in aller Regel bereits aus.

Nicht beurteilen können Sie, ob die vorhandene Hauptleitung die zusätzliche Dauerlast trägt, ob die Selektivität über drei Stufen tatsächlich gegeben ist und ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden. Das sind Mess- und Rechenaufgaben. Errichten und prüfen darf die Anlage nur ein Installationsunternehmen, das nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist; eine Eigenmontage ist unabhängig von der gewählten Variante unzulässig. Und unabhängig von der Topologie steht am Ende die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit einem Protokoll, das Messwerte enthält. Zu offenen Auslegungsfragen von DIN VDE 0100-722 führt der Normgeber DKE eine fortgeschriebene Liste, die zeigt, dass auch Fachleute hier abwägen müssen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
  2. DKE — Normauslegung: FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06, Veröffentlichung 03/12/2025
  3. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
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