Elektroanschluss der Wallbox nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe

Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.

03Wallbox

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
  • Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
  • Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.

Die Baustelle hat drei Zonen mit drei Zuständigkeiten

Eine Anschlussnachrüstung wirkt von außen wie ein einziger Arbeitsgang, zerfällt aber in drei Zonen, die unterschiedlich geregelt sind. Wer das vorher trennt, vermeidet den häufigsten Terminfehler, nämlich einen vereinbarten Montagetag, an dem eine der drei Zonen noch nicht freigegeben ist.

Die erste Zone ist der plombierte Bereich des Zählerschranks vor der Messeinrichtung. Hier darf nur tätig werden, wer die Plomben ziehen darf; das ist der Netzbetreiber oder ein von ihm dazu berechtigtes Installationsunternehmen, und die Entplombung ist anzuzeigen. Die zweite Zone ist die Kundenanlage hinter der Messeinrichtung: Schutzorgane, Zuleitung, Unterverteilung, Anschlussstelle. Für sie gilt § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung, wonach Arbeiten an der elektrischen Anlage nur ein Installationsunternehmen ausführen darf, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Eine Eigenmontage ist damit ausgeschlossen, unabhängig davon, wie einfach der Anschluss aussieht.

Die dritte Zone ist die Trasse im Erdreich und im Gebäude. Erdarbeiten dürfen Sie nach Absprache selbst übernehmen, solange der Betrieb Verlauf, Tiefe, Bettung und Schutzabdeckung vorgibt und den Graben vor dem Verfüllen abnimmt. Diese Zone ist die einzige, in der Eigenleistung überhaupt in Betracht kommt.

Was vor dem ersten Termin schriftlich vorliegen muss

Vier Unterlagen gehören auf den Tisch, bevor ein Datum vereinbart wird. Erstens die Meldung nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung: Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen; übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen am Anschluss 12 Kilovoltampere, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Meldung übernimmt regelmäßig der ausführende Betrieb, aber die Bestätigung gehört in Ihre Unterlagen.

Zweitens der Nachweis, dass der Betrieb im Installateurverzeichnis geführt wird. Drittens die Zustimmung derjenigen, denen der Aufstellort oder die Trasse gehört: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist über die bauliche Veränderung zu beschließen, im Mietverhältnis ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Viertens die Auslegungsunterlagen: Netzform, Querschnitt der Zuleitung mit Verlegeart und Spannungsfall, Typ und Bemessungsdifferenzstrom des Fehlerstromschutzes sowie die Angabe, wie die Erkennung glatter Gleichfehlerströme sichergestellt wird.

Das Abschaltfenster planen

Die Arbeiten im Zählerschrank verlangen eine Abschaltung, die in der Regel das gesamte Haus betrifft und mehrere Stunden dauern kann. Erstellen Sie vorher eine kurze Liste dessen, was eine Unterbrechung nicht verträgt: Gefriergeräte, Heizungsregelung und Umwälzpumpen, Aquarien, medizinische Geräte, Netzwerktechnik mit Speichermedien. Legen Sie den Termin so, dass die empfindlichsten Punkte abgedeckt sind, und informieren Sie in einem Mehrparteienhaus rechtzeitig alle Betroffenen.

Klären Sie zugleich, ob der Zählerplatz nur ergänzt oder erneuert wird. Eine Erneuerung verlängert das Abschaltfenster erheblich und bindet den Netzbetreiber ein, weil Messeinrichtung und Plombierung betroffen sind.

Vor dem Verfüllen: der Graben ist nur einmal offen

Der offene Graben ist der einzige Moment, in dem der Anschlussweg vollständig sichtbar ist. Halten Sie fünf Dinge fest, bevor er geschlossen wird. Erstens den Verlauf, eingemessen von zwei festen Bezugspunkten am Gebäude, damit die Leitung später ohne Suchgerät wiedergefunden wird. Zweitens die Tiefe, die der Betrieb je nach Belastung der Oberfläche festlegt und die unter befahrenen Flächen größer ausfällt als unter Rasen. Drittens die Bettung und die Abdeckung, also das Sandbett und den mechanischen Schutz über der Leitung. Viertens das Warnband über der Trasse. Fünftens ein zusätzliches Leerrohr, falls Sie sich eine spätere Erweiterung oder eine Steuer- und Datenader offenhalten wollen.

Eine Fotodokumentation mit Maßband im Bild ist hier mehr wert als jede spätere Beschreibung. Sie kostet fünf Minuten und verhindert bei der nächsten Gartenarbeit einen Kabelschaden.

Erstprüfung: besichtigen, erproben, messen

Vor der Übergabe steht die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Sie besteht aus drei Teilen, die in dieser Reihenfolge ablaufen.

Beim Besichtigen wird ohne Spannung geprüft, ob die Auswahl der Betriebsmittel zur Umgebung passt, ob die Schutzorgane den Bemessungswerten der Auslegung entsprechen, ob Kennzeichnung und Beschriftung vorhanden sind und ob Verbindungen fachgerecht ausgeführt wurden. Beim Erproben wird die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen im Betrieb nachgewiesen. Beim Messen entstehen die Zahlen, die später den Zustand belegen: Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Impedanz der Fehlerschleife als Nachweis der Abschaltbedingung sowie Auslösestrom und Auslösezeit des Fehlerstromschutzschalters. Bei dreiphasigem Anschluss kommt die Feststellung des Drehfelds hinzu, bei einer im TT-System betriebenen Anlage der Erdungswiderstand.

Verlangen Sie, dass die Werte im Protokoll stehen und nicht nur Häkchen. Ein Protokoll ohne Zahlen ist als Ausgangsdokumentation wertlos, weil jede spätere Prüfung etwas hätte, womit sie sich vergleichen könnte.

Vier Funktionsnachweise, die den Anschluss betreffen

Ergänzend zur messtechnischen Prüfung sind vier Nachweise sinnvoll, die Sie gemeinsam mit dem Betrieb durchgehen können.

Der erste ist der Abschaltumfang: Wird der dem Ladepunkt zugeordnete Schutzschalter ausgelöst, darf ausschließlich der Ladestromkreis stromlos werden. Der zweite ist die Selektivität nach oben: Ein Fehler im Ladestromkreis darf kein vorgelagertes Schutzorgan zum Ansprechen bringen. Der dritte ist eine Dauerlastprobe. Lassen Sie über einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum mit voller eingestellter Leistung laden und anschließend die Temperatur an Klemmstellen und Schutzorganen durch die Fachkraft beurteilen; Erwärmungsfehler zeigen sich nicht in zehn Minuten. Der vierte ist die Steuerbarkeit: Es ist nachzuweisen, dass ein Steuersignal nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes tatsächlich bis zur Ladeeinrichtung durchgreift und deren Leistungsaufnahme begrenzt, statt sie abzuschalten.

Übergabecheckliste für den Elektroanschluss

Gegenstand Sollzustand bei der Übergabe Folge, wenn er fehlt
Bestätigung nach § 19 NAV Mitteilung oder Zustimmung schriftlich vorhanden Betrieb ohne die erforderliche Verfahrensgrundlage
Eintragung des ausführenden Betriebs Auszug aus einem Installateurverzeichnis Zweifel an der Zulässigkeit der Errichtung
Festgestellte Netzform TN-C-S, TN-S oder TT im Protokoll benannt Schutzkonzept nicht nachvollziehbar
Auslegungsnachweis der Zuleitung Länge, Verlegeart, Häufung, Spannungsfall, Querschnitt spätere Überlastung bleibt unerkannt
Fehlerstromschutz Typ und Bemessungsdifferenzstrom je Anschlusspunkt Mindestanforderung nicht belegt
Gleichfehlerstromerkennung Typ B im Verteiler oder Herstellerbescheinigung Schutzlücke bei glatten Gleichfehlerströmen
Zuordnung des Stromkreises Ladepunkt allein auf eigenem Endstromkreis Fremdverbraucher fallen bei jeder Störung mit aus
Selektivitätsnachweis Abstufung der Schutzorgane dokumentiert einzelner Fehler nimmt größere Bereiche mit
Messprotokoll der Erstprüfung Zahlenwerte statt Häkchen keine Vergleichsbasis für spätere Prüfungen
Erdungswiderstand bei TT-System gemessener Wert eingetragen Wirksamkeit der Abschaltung unbelegt
Trassendokumentation Verlauf, Tiefe, Bettung, Fotodokumentation Kabelschaden bei künftigen Erdarbeiten
Steuerungstechnik nach § 14a EnWG Modul, Wirkungsbereich und Steuerweg beschrieben Netzentgeltregelung bleibt ungeklärt
Beschriftung und Stromlaufplan Verteiler beschriftet, Plan ergänzt Stromkreis im Notfall nicht auffindbar
Plombierung wieder hergestellt und vermerkt Beanstandung durch den Netzbetreiber
Einweisung ins Freischalten Sie wissen, welcher Schalter den Ladepfad trennt im Störfall wird der falsche Bereich abgeschaltet

Die ersten Wochen und Ihre Rolle darin

Legen Sie alle Unterlagen an einem Ort ab, an dem sie beim nächsten Eingriff gefunden werden, am besten unmittelbar am Zählerschrank. Beobachten Sie in den ersten Wochen zwei Dinge: ob der Ladepfad bei gleichzeitigem Betrieb anderer Großverbraucher stabil bleibt und ob an Verteiler oder Anschlussstelle Erwärmung auftritt, die vorher nicht da war. Auffälligkeiten in dieser Zeit lassen sich innerhalb der Gewährleistung klären.

Ihre Mitwirkung ist erheblich: Sie beschaffen die Zustimmungen, legen Aufstellort und Trassenverlauf fest, planen das Abschaltfenster, dokumentieren den offenen Graben und nehmen die Übergabe entlang der Checkliste ab. Alles, was elektrisch angeschlossen, gemessen, eingestellt oder plombiert wird, bleibt Sache des eingetragenen Fachbetriebs. Das gilt auch für Änderungen nach der Übergabe: Ein anderer Schutzschalter, eine geänderte Stromgrenze oder ein zweiter Anschlusspunkt sind keine Bedienschritte, sondern Änderungen der Anlage, die neu bewertet, gemessen und gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden müssen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 13 NAV — Elektrische Anlage: Arbeiten nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (Absatz 2 Satz 4)
  2. DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
  3. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
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