Äußerer Blitzschutz: Getroffen wird nicht die höchste Stelle des Hauses

Bei Schutzklasse III rollt im Blitzkugelverfahren eine Kugel mit 45 Metern Radius über das Dach. Überall, wo sie das Gebäude berührt, kann der Blitz einschlagen — auch tiefer als der Schornstein.

Fangstange eines Blitzableiters auf einem Dachaufbau vor blauem Himmel
Fangstange eines Blitzableiters auf einem Dachaufbau vor blauem HimmelFoto: Lukas Beck / Wikimedia CommonsCC BY 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Landesbauordnungen verlangen Blitzschutzanlagen nur dort, wo nach Lage, Höhe, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann.
  • DIN EN 62305-3 ordnet den vier Schutzklassen Blitzkugelradien von 20, 30, 45 und 60 Metern und Maschenweiten von 5 × 5 bis 20 × 20 Metern zu.
  • Die typischen Abstände der Ableitungen reichen von 10 Metern bei Klasse I bis 20 Metern bei Klasse IV; zwei Ableitungen sind das Minimum.
  • Ein Fundamenterder liegt im Beton und lässt sich später nur durch einen Ringerder im Graben ersetzen — das ist der teuerste Teil der Nachrüstung.
  • Anlagen der Klassen III und IV werden alle zwei Jahre sichtgeprüft und alle vier Jahre umfassend geprüft.

Die verbreitetste Vorstellung vom Blitzschutz ist eine Stange auf dem First, die den Blitz auf sich zieht. Sie stimmt nicht. Ein Blitz sucht sich seinen Einschlagpunkt in den letzten Dutzenden Metern vor dem Boden, und was er dabei „sieht“, ist keine Silhouette, sondern eine Umgebung im Umkreis seines Fangradius.

Genau das bildet das Blitzkugelverfahren ab, mit dem Blitzschutzanlagen geplant werden. Man denkt sich eine Kugel mit einem bestimmten Radius, rollt sie über Dach, Gauben, Schornsteine und Dachkanten und markiert jede Stelle, an der sie das Gebäude berührt. All diese Stellen sind mögliche Einschlagpunkte — auch solche, die deutlich unterhalb des höchsten Punkts liegen.

Wann ein Wohnhaus überhaupt eine Anlage braucht

Baurechtlich ist die Anforderung eng gefasst. Die Musterbauordnung und ihr folgend die Landesbauordnungen verlangen dauernd wirksame Blitzschutzanlagen für bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Höhe, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann. Schon einer der beiden Gründe genügt.

Für ein Reihenhaus in geschlossener Bebauung trifft in aller Regel keiner zu. Für ein freistehendes Haus auf einer Kuppe, ein Gebäude mit weichem Bedachungsmaterial, ein Anwesen mit angebautem Stall oder ein Haus, das deutlich über seine Nachbarn hinausragt, sieht es anders aus. Die Baubehörde entscheidet das im Einzelfall — und Versicherer können unabhängig davon eine Anlage zur Vertragsbedingung machen.

Wer es genauer wissen will, lässt eine Risikoabschätzung nach DIN EN 62305-2 rechnen. Sie setzt die örtliche Blitzdichte, die Auffangfläche des Gebäudes, die Bauart und den Wert des Inhalts ins Verhältnis zum tolerierbaren Risiko und liefert als Ergebnis die erforderliche Schutzklasse — oder die Aussage, dass keine erforderlich ist.

Was die vier Schutzklassen unterscheiden

Die Schutzklasse ist keine Qualitätsstufe, sondern eine Dichte. Je höher die Anforderung, desto enger das Netz:

Schutzklasse Blitzkugelradius Maschenweite Abstand der Ableitungen
I 20 m 5 × 5 m 10 m
II 30 m 10 × 10 m 10 m
III 45 m 15 × 15 m 15 m
IV 60 m 20 × 20 m 20 m

Für Wohngebäude ist Klasse III der übliche Fall, Klasse IV der Mindestansatz. Der kleinere Kugelradius der höheren Klassen bedeutet: Die Kugel schmiegt sich enger an das Gebäude an und berührt mehr Stellen, also braucht es mehr Fangeinrichtungen.

Neben dem Blitzkugelverfahren kennt die Norm das Maschenverfahren, bei dem ein Leitungsnetz der angegebenen Maschenweite über die Dachfläche gelegt wird, und das Schutzwinkelverfahren für einzelne Aufbauten. In der Praxis werden alle drei kombiniert — Maschen auf der Fläche, Fangstangen für Schornstein, Dunstrohre, Antennen und Klimageräte.

Ableitungen: Die Zahl folgt dem Umfang

Von der Fangeinrichtung führen Ableitungen zum Erder. Ihre Anzahl ergibt sich aus dem Gebäudeumfang geteilt durch den Abstand der Schutzklasse; zwei Ableitungen sind in jedem Fall das Minimum. Ein Haus mit 40 Metern Umfang braucht bei Klasse III also mindestens drei, verteilt über die Ecken.

Drei Details entscheiden über die Qualität der Ausführung. Ableitungen werden möglichst geradlinig und senkrecht geführt; jede Schlaufe erhöht die Induktivität und damit die Spannung, die im Blitzfall über dieser Strecke abfällt. Sie liegen nicht in Regenfallrohren, sondern daneben oder separat. Und jede Ableitung bekommt in etwa einem Meter Höhe eine Trennstelle, damit der Erdungswiderstand jedes Strangs einzeln gemessen werden kann. Fehlt sie, ist die spätere Prüfung nur mit erheblichem Aufwand möglich.

Der Erder ist der Teil, den man nachträglich kaum bekommt

Am Ende jeder Ableitung steht die Erdungsanlage. Die Norm unterscheidet zwei Bauarten: Typ A sind einzelne Tiefen- oder Oberflächenerder an jeder Ableitung, Typ B ist ein geschlossener Ring um das Gebäude — als Ringerder im Erdreich oder als Fundamenterder im Beton.

Für Blitzschutzanlagen ist Typ B die bevorzugte Lösung, weil der Ring den Strom gleichmäßig verteilt und alle Ableitungen auf dasselbe Potential legt. Beim Neubau wird er als Fundamenterder in der Bodenplatte mitbetoniert und kostet dort fast nichts. Im Bestand ist genau dieser Teil der teuerste: Ein nachträglicher Ringerder verlangt einen umlaufenden Graben in Frosttiefe, meist durch Terrasse, Beet und Zufahrt. Was dabei zu beachten ist und welche Alternativen bleiben, beschreibt der Beitrag zur Erdungsanlage im Altbau.

Der Erder ist außerdem der Punkt, an dem äußerer und innerer Schutz zusammenkommen: Über die Haupterdungsschiene verbindet er sich mit allen metallenen Systemen im Gebäude. Ohne diesen Zusammenschluss entstehen im Blitzfall Potentialdifferenzen zwischen Heizungsrohr und Erdungsleiter — der Grund, warum der Hauptpotentialausgleich technisch zur selben Maßnahme gehört.

Werkstoffe und die Korrosionsfalle

Üblich sind Aluminium, verzinkter Stahl, Edelstahl und Kupfer. Die Fallen liegen an den Übergängen. Aluminium gehört nicht ins Erdreich und nicht in Mörtel oder Beton — es korrodiert dort zuverlässig. Kupfer und Aluminium dürfen nicht direkt aneinandergeschraubt werden, weil die Potentialdifferenz beider Metalle in Verbindung mit Feuchtigkeit das unedlere Metall auffrisst; dafür gibt es Bimetallverbinder.

Im Erdreich hat sich Edelstahl der höherwertigen Sorten durchgesetzt, weil verzinkter Stahl im Übergangsbereich zwischen Luft und Erde am schnellsten abrostet. Genau dieser Bereich — die letzten dreißig Zentimeter über und unter der Geländeoberkante — ist bei älteren Anlagen der häufigste Befund.

Prüfung: Was gemessen wird und wie oft

Eine Blitzschutzanlage ist keine Einmalinvestition. DIN EN 62305-3 nennt Prüfintervalle in Abhängigkeit von der Schutzklasse: Anlagen der Klassen I und II werden jährlich sichtgeprüft und alle zwei Jahre umfassend geprüft; bei den Klassen III und IV sind es zwei beziehungsweise vier Jahre. Nach jedem bekannten Einschlag und nach jeder baulichen Änderung am Dach ist zusätzlich zu prüfen.

Die umfassende Prüfung besteht aus Sichtprüfung, Durchgangsmessung von der Fangeinrichtung bis zur Erdungsanlage und der Messung des Ausbreitungswiderstands je Trennstelle. Weil der Bodenwiderstand jahreszeitlich schwankt, sagt ein einzelner Messwert wenig; erst der Vergleich über mehrere Prüfungen zeigt, ob ein Erder abbaut. Bewahren Sie die Prüfberichte deshalb auf — sie sind zugleich der Nachweis gegenüber dem Versicherer.

Wer so eine Anlage bauen und abnehmen darf

Blitzschutz ist kein Nebenzweig der Elektroinstallation. Die Normenreihe setzt für Planung, Errichtung und Prüfung eine Blitzschutz-Fachkraft voraus — eine Qualifikation mit eigener Ausbildung und eigenem Nachweis, die ein Elektroinstallateur nicht automatisch besitzt. Bei der Auswahl des Betriebs lohnt deshalb die konkrete Frage nach dieser Qualifikation, nicht nach „Erfahrung mit Blitzableitern“.

Zur ordnungsgemäßen Übergabe gehören Unterlagen, die im Wohnbau regelmäßig fehlen und ohne die spätere Prüfungen im Ungefähren bleiben:

  • Blitzschutzplan mit Lage der Fangeinrichtungen, Führung der Ableitungen, Position der Trennstellen und Anschluss an die Erdungsanlage
  • Angabe der gewählten Schutzklasse samt Begründung, idealerweise mit der zugrunde liegenden Risikoabschätzung
  • Berechnete Trennungsabstände für alle Stellen, an denen leitende Einrichtungen in der Nähe verlaufen
  • Erstprüfbericht mit den gemessenen Durchgangs- und Ausbreitungswiderständen als Ausgangswerte für alle Folgeprüfungen
  • Nachweis der verwendeten Bauteile, die nach der Prüfnorm für Blitzschutzbauteile geprüft sein müssen

Der letzte Punkt ist der, an dem Baumarktware ausscheidet: Klemmen und Verbinder in einer Blitzschutzanlage führen im Ernstfall Ströme im Bereich von Zehntausenden Ampere und müssen dafür geprüft sein. Optisch unterscheiden sie sich kaum von gewöhnlichen Erdungsschellen.

Eigenleistung ist an einer Stelle sinnvoll: beim Erdgraben. Wer den Aushub selbst übernimmt, senkt den teuersten Posten der Nachrüstung spürbar — legen lassen und messen muss ihn aber der Fachbetrieb.

Kosten und die richtige Reihenfolge

Für ein freistehendes Einfamilienhaus liegt eine vollständige Anlage aus Fangeinrichtung, Ableitungen und Ringerder je nach Dachform, Zahl der Aufbauten und Zugänglichkeit des Erdreichs meist im niedrigen vierstelligen Bereich; ist der Erder vorhanden, halbiert sich der Aufwand ungefähr. Die wiederkehrende Prüfung kostet einige hundert Euro.

Entscheidend ist die Reihenfolge. Ein äußerer Blitzschutz ohne abgestimmten inneren Schutz lässt das Gebäude stehen und die Elektronik sterben; deshalb gehört der mehrstufige Überspannungsschutz in dieselbe Planung. Und wer ohnehin eine Photovoltaikanlage oder eine Antenne auf das Dach setzt, klärt die Einbindung besser vorher als nachher — die Regeln dafür stehen im Beitrag zum Blitzschutz für Antenne und PV.

Der sinnvolle erste Schritt ist die Risikoabschätzung nach Teil 2 der Norm. Sie kostet einen Bruchteil der Anlage und beantwortet als Einzige die Frage, ob und in welcher Klasse gebaut werden muss.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. VDE — Blitzschutz-Normen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305)
  2. Elektropraktiker — Schutzwinkel- und Maschenverfahren
  3. DEHN — Blitzfibel (PDF)
  4. BauNetz Wissen — Blitzschutz im Brandschutz
  5. ElekRechner — Referenztabelle Blitzschutzklassen nach DIN EN 62305
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