PV-Anlage am bestehenden Zählerschrank: Die Anlage beendet den Bestandsschutz

Ein alter Zählerschrank darf bleiben, solange sich nichts ändert. Eine Photovoltaikanlage ist genau die Änderung, die diesen Zustand beendet — und der Posten taucht in Angeboten meist nicht auf.

Digitaler Stromzähler in einem Zählerschrank mit zwei beschrifteten Zählerplätzen
Digitaler Stromzähler in einem Zählerschrank mit zwei beschrifteten ZählerplätzenFoto: sarang / Wikimedia CommonsPublic domain

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bestandsschutz eines Zählerplatzes gilt nur für den unveränderten Teil der Anlage; die Umwandlung in eine Einspeiseanlage gehört zu den Anlässen, die eine Anpassung nach VDE-AR-N 4100 auslösen.
  • Nach VDE-AR-N 4105 darf der Netz- und Anlagenschutz bis 30 Kilovoltampere im Wechselrichter liegen; darüber ist ein zentraler NA-Schutz am Zählerplatz erforderlich.
  • Die Schieflast zwischen den Außenleitern darf 4,6 Kilovoltampere nicht überschreiten — größere Leistungen müssen dreiphasig einspeisen.
  • Für den Umbau oder Austausch eines Zählerschranks sind Beträge in der Größenordnung von 1.500 bis 3.000 Euro üblich; die Arbeiten dauern meist ein bis zwei Tage.

In den meisten Angeboten für eine Dachanlage steht der Zählerschrank nicht drin. Das liegt nicht an Unredlichkeit, sondern daran, dass der Solarteur den Schrank vorher nicht gesehen hat. Auffallen wird er trotzdem — spätestens dann, wenn der eingetragene Elektroinstallateur die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet und dabei bestätigen soll, dass die Kundenanlage den technischen Anschlussbedingungen entspricht.

Dann steht ein Posten im Raum, der größer sein kann als der Wechselrichter. Wer ihn vorher kennt, hat immerhin die Wahl, ob er ihn beim selben Betrieb beauftragt.

Der Bestandsschutz endet an der Änderung, nicht am Alter

Ein Zählerplatz von 1978 muss nicht deshalb weichen, weil er alt ist. Für einen bestehenden, unveränderten Teil der Kundenanlage besteht keine Anpassungspflicht, solange ein sicherer und störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Diese Formel ist der Kern des Bestandsschutzes — und sie enthält ihre eigene Grenze im Wort „unverändert“.

Die technischen Anschlussregeln für das Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4100, benennen die Anlässe, an denen dieser Zustand endet. Für Wohngebäude sind vor allem diese einschlägig:

  • die Umwandlung der Kundenanlage in eine Anlage, die auch einspeist — was auf jede Photovoltaikanlage zutrifft,
  • eine Erhöhung der Anschlussleistung, etwa durch Speicher oder Wallbox,
  • der Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG ab 4,2 Kilowatt,
  • der Wechsel von einphasigem auf dreiphasigen Anschluss,
  • weitere Anpassungen, die die technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers vorsehen.

Wichtig ist die Einschränkung dahinter: Anzupassen ist der betroffene Anlagenteil, nicht zwangsläufig das ganze Haus. Die Unterverteilung im Flur bleibt, wenn sie sicher ist. Der Zählerplatz selbst ist aber genau der betroffene Teil.

Welche Felder der Schrank haben muss

Moderne Zählerschränke sind nicht größer, weil mehr Technik hineinpasst, sondern weil die Anschlussregel definierte Räume verlangt. Vier davon sind für die PV-Nachrüstung entscheidend.

Bereich Wofür er da ist
Netzseitiger Anschlussraum (NAR) Hausanschlusssicherung, Überspannungsschutz auf der Netzseite
Zählerfeld Zähler in genormter Bauform, mindestens 450 mm hoch
Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) Platz für das Smart-Meter-Gateway
Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR) Hauptschalter, Abgänge, mindestens 300 mm hoch

Dazu kommt der Abschlusspunkt Zählerplatz, an dem Steuergeräte für § 14a-Einrichtungen sitzen. Ein Schrank aus den 1970er- oder 1980er-Jahren hat typischerweise weder RfZ noch ausreichenden AAR und oft eine Zählerbefestigung, die zu aktuellen Messeinrichtungen nicht passt. Deshalb ist bei Altbauten in aller Regel nicht die Ergänzung, sondern der Austausch die wirtschaftlichere Lösung — was auch der Beitrag zur Modernisierung des Zählerschranks aus anderer Richtung zeigt.

Ein zweiter, oft unterschätzter Punkt ist der Querschnitt der Zählerplatzverdrahtung. Für Dauerströme bis 32 Ampere genügen 10 Quadratmillimeter, bis 44 Ampere sind 16 nötig. Ein Einfamilienhaus mit 10 kWp Photovoltaik, einer 11-Kilowatt-Wallbox und einer 9-Kilowatt-Wärmepumpe landet rechnerisch bei 44 Ampere — und damit an genau dieser Grenze. Wer das Gesamtbild erst nach der PV-Anlage aufbaut, baut zweimal.

Wo die Anlage tatsächlich einspeist

Bei Überschusseinspeisung wird der Wechselrichter nicht „am Zähler“ angeschlossen, sondern als eigener Abgang in der Verbraucheranlage — mit eigener Überstromschutzeinrichtung, dreiphasig und gekennzeichnet. Die Messung übernimmt ein Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt zählt; ein zweiter Zählerplatz ist dafür nicht erforderlich.

Drei Details gehören ins Abnahmeprotokoll, weil sie später niemand mehr nachvollziehen kann:

  1. Der Abgang für die Erzeugungsanlage ist im Zählerschrank eindeutig beschriftet, damit im Störungsfall klar ist, welcher Schalter die Einspeisung trennt.
  2. An der Zähleranlage weist ein Hinweisschild darauf hin, dass eine Erzeugungsanlage vorhanden ist — sonst rechnet niemand mit Spannung aus der falschen Richtung.
  3. Der Anschlusspunkt ist so gewählt, dass die Leitung zwischen Wechselrichter und Zählerschrank kurz bleibt; jeder zusätzliche Meter kostet Spannungsfall und damit Ertrag. Wie der Anschluss insgesamt abläuft, steht im Beitrag zum Netzanschluss einer Dach-PV-Anlage.

NA-Schutz: bis 30 Kilovoltampere im Gerät, darüber im Schrank

Jede Erzeugungsanlage muss sich vom Netz trennen, wenn dessen Spannung oder Frequenz aus dem zulässigen Bereich läuft. Diese Funktion heißt Netz- und Anlagenschutz. Nach VDE-AR-N 4105 darf sie bis zu einer Scheinleistung von 30 Kilovoltampere im Wechselrichter selbst liegen — für praktisch jede Einfamilienhausanlage ist das der Fall.

Oberhalb dieser Grenze verlangt die Anwendungsregel einen zentralen NA-Schutz, der im Regelfall in der Verteilung des zentralen Zählerplatzes untergebracht wird und auf einen Kuppelschalter wirkt. Das ist nicht nur ein Bauteil, sondern zusätzlicher Platzbedarf — ein weiterer Grund, warum die Schrankfrage vor der Anlagengröße zu klären ist und nicht danach.

Die zweite Grenze aus derselben Regel betrifft die Symmetrie. Die Schieflast zwischen den Außenleitern darf 4,6 Kilovoltampere nicht überschreiten, was etwa 20 Ampere entspricht. Größere Leistungen sind gleichmäßig auf alle drei Außenleiter zu verteilen. Praktisch heißt das: Ein einphasiger Wechselrichter ist oberhalb dieser Größe keine Sparvariante, sondern unzulässig. Welche Gerätetypen dafür in Frage kommen, behandelt der Beitrag zum Wechselrichter der PV-Anlage.

Warum der Überspannungsschutz mit der Anlage zum Thema wird

Eine Photovoltaikanlage bringt eine großflächige metallische Struktur auf das Dach und führt Gleichstromleitungen in das Gebäude. Damit ändert sich die Risikobetrachtung für Überspannungen, und zwar unabhängig davon, ob ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist.

Im Zählerschrank bedeutet das Ableiter auf der Netzseite und im anlagenseitigen Bereich; ergänzend gehört der Gleichstromkreis zwischen Modulfeld und Wechselrichter geschützt. Welche Kombination von Typ-1- und Typ-2-Ableitern sinnvoll ist, hängt davon ab, ob ein äußerer Blitzschutz besteht und welche Trennungsabstände eingehalten werden — die Systematik dahinter beschreibt der Beitrag zum mehrstufigen Überspannungsschutz, die Besonderheiten am Dach der Beitrag zum Blitzschutz für Antenne und PV.

Der Grund, warum dieser Punkt in den Zählerschrank gehört und nicht in eine spätere Nachrüstung: Der Platz für die Ableiter muss im Schrank vorhanden sein. In einem vollen Altschrank ist er es nicht.

Wer was anmeldet, und in welcher Reihenfolge

Die Zuständigkeiten sind eindeutig verteilt, und die Reihenfolge ist keine Formalie — sie entscheidet darüber, ob der Zählerschrank rechtzeitig auffällt.

Den Anfang macht das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber. Es wird von einem in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb gestellt, nicht vom Eigentümer und in der Regel auch nicht vom Solarteur, sofern dieser keinen eigenen Eintrag hat. Dieser Betrieb ist es auch, der später die Übereinstimmung der Kundenanlage mit den technischen Anschlussbedingungen erklärt — und damit derjenige, der die Aussage zum Zählerplatz trifft.

Der Netzbetreiber prüft daraufhin den Anschlusspunkt und teilt mit, welche Bedingungen gelten: Messkonzept, gegebenenfalls Anforderungen an die Steuerbarkeit und die Frage, ob der Zählerplatz angepasst werden muss. Erst nach dieser Rückmeldung lässt sich der Umbau zuverlässig kalkulieren.

Nach der Errichtung folgt die Inbetriebsetzungsanzeige des Fachbetriebs, dann der Termin für Zählerwechsel und Plombierung und schließlich die Registrierung im Marktstammdatenregister. Wer den Zählerschrankumbau erst in dieser Phase entdeckt, verschiebt den Zählerwechsel und damit den Beginn der Vergütung — mitunter um Wochen, in denen die Anlage bereits auf dem Dach liegt.

Ein praktischer Hinweis für Bestandsgebäude: Lassen Sie bei dieser Gelegenheit auch den Zustand der übrigen Installation dokumentieren. Ein alter Zählerschrank steht selten allein, und die Prüfung ist ohnehin fällig — der Beitrag zum Prüfen der Elektroinstallation im Altbau nennt den Umfang.

Womit Sie rechnen und was Sie zuerst tun

Für Umbau oder Austausch eines Zählerschranks sind Beträge in der Größenordnung von 1.500 bis 3.000 Euro üblich, bei ein bis zwei Arbeitstagen. Nach oben treiben ihn ein zu kleiner Einbauplatz, eine zu verlegende Hauptleitung, ein zusätzlicher Potenzialausgleich und der Umstand, dass der Netzbetreiber für das Ziehen und Setzen der Plomben einen eigenen Termin braucht.

Der erste Schritt kostet Sie nichts. Öffnen Sie die Zählerschranktür und notieren Sie drei Dinge: das Baujahr oder die Typenschildangaben des Schranks, ob unterhalb des Zählers ein freies Feld von etwa einer Handbreit Höhe vorhanden ist, und ob die Hauptleitung mit Schraubsicherungen oder mit einem selektiven Hauptleitungsschutzschalter abgesichert ist. Schraubsicherungen und ein Schrank ohne freies Feld sind zusammen ein sehr zuverlässiges Anzeichen dafür, dass der Austausch kommt.

Geben Sie diese drei Angaben mit Fotos an den Solarteur, bevor er sein Angebot schreibt, und verlangen Sie den Zählerplatz als eigene Position — auch wenn sie mit einem Vorbehalt versehen ist. Ein Angebot, in dem der Posten fehlt, ist nicht günstiger, sondern unvollständig. Wie die Messeinrichtung selbst vorzubereiten ist, steht im Beitrag zum Zählerschrank für das Smart Meter.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. VDE FNN – Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
  2. MFM – Zähleranlage und Zählerschrank: Wann ein Umbau bei PV, Wallbox und Wärmepumpe nötig ist
  3. Hager – VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 für Erzeugungsanlagen
  4. ABB – Netzanschlussbedingungen VDE-AR-N 4105: NA-Schutz und Kuppelschalter
  5. photovoltaik.info – Zählerschrank für die PV-Anlage: Anforderungen und Kosten
  6. § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
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