PV-Anlage am bestehenden Zählerschrank: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren und nachrüsten

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen. Dazu kommen planen, Systeme vergleichen, nachrüsten und sicher prüfen.

Digitaler Stromzähler in einem Zählerschrank mit zwei beschrifteten Zählerplätzen
Digitaler Stromzähler in einem Zählerschrank mit zwei beschrifteten ZählerplätzenFoto: sarang / Wikimedia CommonsPublic domain

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Ein eigener Abschnitt deckt Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.

Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei PV-Anlage am bestehenden Zählerschrank nacheinander ansteht: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren, nachrüsten und sicher prüfen.

Planen

Die Vorfrage lautet nicht, wie viele Module aufs Dach passen

Bei fast jeder Photovoltaikplanung im Bestand ist der Zählerplatz der eigentliche Engpass. Die Module lassen sich fast überall unterbringen, der Wechselrichter braucht wenig Platz, aber der Anschluss verlangt Raum, definierte Bauformen und die Zustimmung des Netzbetreibers. Wer das erst nach der Dachplanung prüft, verhandelt am Ende über Nachträge.

Beginnen Sie deshalb mit einer Bestandsaufnahme des Zählerplatzes. Fotografieren Sie ihn geschlossen, notieren Sie Alter, Bauform und erkennbare Beschriftungen und suchen Sie nach Unterlagen früherer Änderungen. Öffnen Sie nichts. Die Beurteilung erfolgt beim Ortstermin durch den Fachbetrieb, aber die Fotos entscheiden bereits darüber, ob überhaupt eine realistische Kostenschätzung möglich ist.

Was VDE-AR-N 4100 über den Zählerplatz sagt

Die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4100 in der Ausgabe von April 2019, beschreiben, wie ein Zählerplatz heute aufgebaut sein muss. Dazu gehören ein oberer und ein unterer Anschlussraum, das Zählerfeld selbst, ein plombierbarer Bereich und ein Raum für Zusatzanwendungen, der für Betriebsmittel unterhalb des Zählerfelds vorgesehen ist. Die allgemeinen Anforderungen an Zählerplätze regelt ergänzend DIN VDE 0603-1.

Für die Photovoltaikplanung folgt daraus eine praktische Prüfliste: Gibt es das Zählerfeld in der heute erforderlichen Bauform? Ist der Zählerschrank berührungssicher aufgebaut oder handelt es sich um eine offene Zählertafel älterer Bauart? Ist ein Raum für Zusatzanwendungen vorhanden, in dem Steuer- und Kommunikationstechnik untergebracht werden kann? Wie viele Teilungseinheiten sind in der Verteilung frei? Und ist die Hauptleitung vom Hausanschlusskasten zum Zähler für die künftige Belastung ausreichend?

Verbindlich sind neben der Anwendungsregel immer die technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers. Diese können Ergänzungen enthalten, etwa zur Bauform des Zählerschranks oder zur Unterbringung von Schutzeinrichtungen im plombierten Bereich.

Was VDE-AR-N 4105 für die Erzeugungsanlage verlangt

Die technischen Regeln für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4105, gelten für die Photovoltaikanlage selbst. Fünf Punkte davon prägen die Planung.

Erstens die Anmeldung: Die Anlage ist vor der Errichtung beim Netzbetreiber anzumelden, und der Netzbetreiber prüft die Verträglichkeit mit seinem Netz. Erst danach wird gebaut, nicht umgekehrt.

Zweitens der Netz- und Anlagenschutz. Bei Erzeugungsanlagen bis zu einer Scheinleistung von 30 Kilovoltampere darf er im Wechselrichter integriert sein. Oberhalb dieser Grenze ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz mit eigenem Kuppelschalter erforderlich, was zusätzlichen Einbauraum und Verdrahtung bedeutet.

Drittens die Symmetrie: Eine einphasige Einspeisung ist nur bis zu einer Scheinleistung von 4,6 Kilovoltampere zulässig. Größere Anlagen speisen dreiphasig ein.

Viertens der Nachweis: Für den Wechselrichter ist ein Einheitenzertifikat beziehungsweise eine entsprechende Konformitätserklärung vorzulegen. Ohne diesen Nachweis wird die Anlage nicht in Betrieb gesetzt.

Fünftens die Inbetriebsetzung: Sie erfolgt durch ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Das ist keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass der plombierte Bereich geöffnet werden darf.

Messkonzept und Steuerbarkeit

Mit der Einspeisung ändert sich die Messung. Statt eines Zählers, der nur Bezug erfasst, wird ein Zweirichtungszähler benötigt, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Der Zählerwechsel erfolgt durch den Messstellenbetreiber, nicht durch den Elektrobetrieb.

Für Anlagen ab einer bestimmten Größe kommt ein intelligentes Messsystem hinzu. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht den Pflichteinbau bei Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt vor. Diese Schwelle ist für die Planung wichtig, weil das Messsystem und die zugehörige Steuerungstechnik zusätzlichen Platz im Zählerschrank beanspruchen und weil eine Anlage knapp oberhalb der Grenze andere Anforderungen auslöst als eine knapp darunter.

Entscheidungsbaum: Zählerplatz behalten oder erneuern

  • Handelt es sich um eine offene Zählertafel ohne durchgängigen Berührungsschutz, wird der Zählerplatz erneuert. Ein Anbau ist hier keine tragfähige Lösung.
  • Fehlt Platz für den Zweirichtungszähler oder für die künftige Steuerungstechnik, wird der Zählerplatz erneuert.
  • Ist ein normgerechter Zählerschrank vorhanden, aber die Verteilung voll belegt, genügt in der Regel eine zusätzliche Unterverteilung für den Erzeugungsstromkreis.
  • Ist die Anlage einphasig geplant und überschreitet die Scheinleistung 4,6 Kilovoltampere, ist eine dreiphasige Ausführung erforderlich, was Auswirkungen auf Leitung und Absicherung hat.
  • Überschreitet die installierte Leistung 7 Kilowatt, ist der Platzbedarf für das intelligente Messsystem und die Steuerungstechnik von Anfang an einzuplanen.
  • Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden und lässt sich der Trennungsabstand zu den Modulen nicht einhalten, sind Blitzstrom-Ableiter auf der Wechselstrom- und auf der Gleichstromseite vorzusehen; auch dafür wird Einbauraum gebraucht.
  • Sind Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe in den nächsten Jahren geplant, wird der Zählerplatz gleich für den Endzustand ausgelegt, nicht für den heutigen.

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

  1. Bewertung des vorhandenen Zählerplatzes mit ausdrücklicher Aussage, ob er weitergenutzt wird oder ersetzt werden muss, und mit Begründung.
  2. Angabe der geplanten Wechselrichter-Scheinleistung und der installierten Modulleistung, jeweils getrennt.
  3. Aussage zur Phasenaufteilung und zur Einhaltung der Symmetrieanforderung.
  4. Angabe, ob der Netz- und Anlagenschutz im Wechselrichter integriert ist oder zentral ausgeführt wird.
  5. Nachweis über Einheitenzertifikat beziehungsweise Konformitätserklärung des Wechselrichters.
  6. Anzahl der nach Fertigstellung freien Teilungseinheiten, ausdrücklich beziffert.
  7. Vorgesehene Schutzeinrichtungen auf der Wechselstromseite und, sofern erforderlich, auf der Gleichstromseite.
  8. Umgang mit einer vorhandenen oder geplanten Blitzschutzanlage einschließlich Trennungsabstand.
  9. Ablaufplan von der Anmeldung über die Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und zum Zählerwechsel, mit Zuständigkeiten.
  10. Nachweis der Eintragung des Betriebs im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers.

Grenzen Ihrer Planungsbeteiligung

Sie können Verbrauchsdaten bereitstellen, Dachflächen und Verschattungen beschreiben, den Zählerschrank von außen fotografieren, geplante Erweiterungen benennen und Angebote gegen die Liste oben prüfen. Sie können auch selbst beim Netzbetreiber erfragen, welche technischen Anschlussbedingungen gelten.

Nicht selbst festlegen können Sie, ob der vorhandene Zählerplatz weitergenutzt werden darf, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind und wie der Anschluss auszuführen ist. Öffnen Sie zur Vorbereitung keine Abdeckung. Errichtung, Änderung und Inbetriebsetzung sind nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dem Netzbetreiber oder einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten, und die Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 läuft über genau diesen Betrieb.

Systeme vergleichen

Vier Anschlusswege, die in Bestandsgebäuden zur Wahl stehen

Wenn eine Photovoltaikanlage an einen vorhandenen Zählerschrank angebunden werden soll, gibt es nicht eine Lösung, sondern vier grundsätzlich verschiedene Wege. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Erweiterbarkeit und in dem, was sie im Störungsfall leisten.

Der erste Weg behält den Bestandsschrank und ergänzt eine eigene Unterverteilung für den Erzeugungsstromkreis. Der zweite Weg passt den vorhandenen Zählerplatz an, etwa durch Ergänzung eines Feldes oder eines Bereichs für Zusatzanwendungen. Der dritte Weg ersetzt den Zählerplatz vollständig durch eine Ausführung nach den technischen Regeln VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603-1. Der vierte Weg ist kein Anschluss im engeren Sinn, sondern das Steckersolargerät, das über eine vorhandene Steckdose einspeist.

Der Vergleich lohnt nur, wenn er nach denselben Kriterien geführt wird. Fünf davon tragen die Entscheidung: Normkonformität des Ergebnisses, Erweiterbarkeit, Verhalten bei Netzausfall, Prüf- und Wartbarkeit und die Schnittstelle zur Mess- und Steuerungstechnik.

Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen

Anschlussweg Sinnvoll, wenn Erweiterbarkeit Prüf- und Wartbarkeit Mindestanforderung
Bestandsschrank plus eigene Unterverteilung Zählerplatz normgerecht und berührungssicher, nur Einbauraum fehlt begrenzt, jede weitere Anwendung braucht erneut Platz gut, der Erzeugungskreis ist klar abgegrenzt und beschriftet Zählerplatz muss durchgängigen Berührungsschutz und ein zeitgemäßes Zählerfeld besitzen
Anpassung des vorhandenen Zählerplatzes Bauform grundsätzlich passend, einzelne Bereiche fehlen mittel, abhängig vom ergänzten Raum gut, wenn die Erweiterung dokumentiert ist Zustimmung des Netzbetreibers nach dessen technischen Anschlussbedingungen
Vollständiger Austausch nach VDE-AR-N 4100 offene Zählertafel, fehlender Berührungsschutz, kein Platz für Zusatztechnik hoch, Speicher, Wallbox und Steuerung sind vorgesehen sehr gut, klare Raumaufteilung und definierte Plombierbereiche vollständige Neuanmeldung und Inbetriebsetzung durch ein eingetragenes Installationsunternehmen
Steckersolargerät Mietsituation, sehr kleine Leistung, kein Eingriff in die Anlage gewollt keine, das Gerät ist die Endstufe eingeschränkt, Prüfung beschränkt sich auf den Endstromkreis Einhaltung der Leistungsgrenzen und Eintragung im Marktstammdatenregister

Über alle Wege hinweg gilt dieselbe Untergrenze: eine dauerhafte Kennzeichnung, dass die Anlage rückspeist, ein aktuelles Anlagenschema und ein Prüfprotokoll, das den Zustand nach der Änderung dokumentiert.

Das Steckersolargerät ist eine eigene Kategorie

Für kleine steckerfertige Erzeugungsanlagen gelten vereinfachte Regeln. Maßgeblich sind zwei Grenzen: eine Wechselrichter-Scheinleistung von höchstens 800 Voltampere und eine installierte Modulleistung von höchstens 2 Kilowatt. Innerhalb dieser Grenzen ist eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister vorgesehen, und eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt in der Regel.

Das macht das Steckersolargerät zur einfachsten, aber auch zur begrenztesten Variante. Es lässt sich nicht zu einer größeren Anlage ausbauen, es liefert keinen Beitrag zur Versorgung, wenn das Netz ausfällt, und es setzt voraus, dass der Endstromkreis, an dem es hängt, in ordnungsgemäßem Zustand ist. Gerade in Altbauten mit alter Installation ist diese Voraussetzung nicht selbstverständlich, und sie ist von außen nicht erkennbar.

Verhalten bei Netzausfall: der am häufigsten missverstandene Punkt

Viele Eigentümer erwarten, dass eine Photovoltaikanlage bei einem Stromausfall weiter Strom liefert. Das ist bei keiner der Varianten der Fall, solange nichts Zusätzliches vorgesehen wurde.

Der Grund liegt im Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105. Er überwacht Spannung und Frequenz und trennt die Erzeugungsanlage vom Netz, sobald diese außerhalb der zulässigen Bereiche liegen. Das ist zwingend erforderlich, damit bei Arbeiten am Netz keine Spannung aus der Kundenanlage zurückgespeist wird. Bei Anlagen mit einer Scheinleistung bis 30 Kilovoltampere darf dieser Schutz im Wechselrichter integriert sein, oberhalb dieser Grenze ist er zentral mit eigenem Kuppelschalter auszuführen.

Wer bei Netzausfall versorgt sein möchte, braucht eine ausdrücklich dafür ausgelegte Anlage mit einer Umschalteinrichtung, die die versorgten Stromkreise sicher vom Netz trennt, und in aller Regel einen Speicher. Das ist eine eigene Planungsaufgabe mit eigenem Platzbedarf und gehört ausdrücklich ins Angebot, wenn Sie es wünschen. Es lässt sich nicht nachträglich durch eine Einstellung im Wechselrichter herbeiführen.

Schutzeinrichtungen und Schnittstellen im Vergleich

Auf der Gleichstromseite gilt für alle Varianten dieselbe Besonderheit, die DIN VDE 0100-712 beschreibt: Der Generator ist bei Lichteinfall spannungsführend und lässt sich nicht abschalten. Deshalb gehört zu jeder Anlage eine Lasttrennstelle am Wechselrichter, deshalb sind die Leitungen kurz- und erdschlusssicher zu verlegen, und deshalb ist die dauerhafte Kennzeichnung vorgeschrieben.

Auf der Wechselstromseite unterscheidet sich die erforderliche Bauart der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung je nach Wechselrichter. Wechselrichter ohne galvanische Trennung können Fehlerströme mit Gleichanteil verursachen, die eine einfache Bauart nicht sicher erfasst. Welche Ausführung erforderlich ist, ergibt sich aus den Angaben des Herstellers und der Errichtungsnorm, nicht aus einer allgemeinen Regel.

Bei der Mess- und Steuerungstechnik trennt sich die Spreu vom Weizen. Übersteigt die installierte Leistung die im Messstellenbetriebsgesetz genannte Schwelle von 7 Kilowatt, ist ein intelligentes Messsystem einzubauen. Ein Zählerplatz ohne dafür vorgesehenen Bereich zwingt dann zur Erweiterung. Wer heute mit knappem Platz plant, plant den zweiten Umbau gleich mit.

Wie sich die Varianten über die Jahre bewähren

Die entscheidende Frage lautet nicht, was die Anlage heute kostet, sondern was der nächste Ausbauschritt kostet. Ein Bestandsschrank mit angebauter Unterverteilung funktioniert für die Photovoltaik einwandfrei und wird beim Thema Speicher oder Wallbox schnell zum Hindernis, weil der Platz erneut fehlt und die Verkabelung unübersichtlich wird.

Ein vollständig erneuerter Zählerplatz ist die teuerste Ausgangsentscheidung und die günstigste Folgeentscheidung. In Gebäuden, in denen ohnehin absehbar Wärmepumpe, Ladepunkt oder Speicher hinzukommen, rechnet sich diese Reihenfolge fast immer.

Was Sie entscheiden und was die Fachplanung entscheidet

Sie legen fest, wie groß die Anlage werden soll, ob ein Speicher geplant ist, ob eine Versorgung bei Netzausfall gewünscht wird und welche Erweiterungen in den nächsten Jahren anstehen. Diese vier Angaben bestimmen die Variantenwahl stärker als alle technischen Details.

Ob der vorhandene Zählerplatz weitergenutzt werden darf, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind und wie der Netz- und Anlagenschutz ausgeführt wird, entscheidet die Fachplanung auf Grundlage der Anwendungsregeln und der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Die Ausführung und die Inbetriebsetzung sind nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Auch beim Steckersolargerät gilt: Der Endstromkreis, an dem es betrieben wird, gehört von einer Fachkraft beurteilt.

Kosten kalkulieren

Der Anschlussteil ist kein Nebenposten

In Photovoltaikangeboten wird der Anschluss häufig als eine Zeile geführt, während Module und Wechselrichter detailliert aufgelistet sind. Für die Budgetplanung ist das die falsche Gewichtung. Bei einem Bestandsgebäude entscheidet der Zustand des Zählerplatzes darüber, ob der Anschluss ein überschaubarer Posten bleibt oder zum zweitgrößten Block der gesamten Maßnahme wird.

Zerlegen Sie die Anschlussseite deshalb in fünf Blöcke: den Zählerplatz selbst, die Wechselstromseite vom Wechselrichter bis zur Verteilung, die Gleichstromseite vom Generator zum Wechselrichter, die Mess- und Steuerungstechnik und schließlich Anmeldung, Prüfung und Dokumentation. Jeder dieser Blöcke hat eigene Auslöser, und die lassen sich vorab abfragen.

Was auf der Gleichstromseite Kosten verursacht

DIN VDE 0100-712 behandelt Photovoltaik-Stromversorgungssysteme und beschreibt die Besonderheit, die diesen Anlagenteil teurer macht als eine gewöhnliche Installation: Der Generator liefert bei Lichteinfall Spannung und lässt sich nicht abschalten. Alles auf dieser Seite muss deshalb so ausgeführt sein, dass es auch unter Spannung sicher bleibt.

Daraus folgen konkrete Positionen. Die Leitungen werden als doppelt oder verstärkt isolierte Ausführung verlegt und so geführt, dass Kurz- und Erdschlüsse weitgehend ausgeschlossen sind. Der Wechselrichter erhält eine Lasttrennstelle auf der Gleichstromseite. Bei größeren Abständen zwischen Generator und Wechselrichter kommt Überspannungsschutz auf der Gleichstromseite hinzu; als Faustwert gilt eine Leitungslänge von etwa zehn Metern als Anlass. Bei vorhandener Blitzschutzanlage und nicht einhaltbarem Trennungsabstand sind Blitzstrom-Ableiter erforderlich, die deutlich aufwendiger sind.

Der Leitungsweg vom Dach zum Wechselrichter ist der stille Kostentreiber. Ein kurzer Weg über den Spitzboden ist etwas anderes als eine Führung über drei Geschosse mit Kernbohrungen und Brandabschottungen.

Positionsraster für den Angebotsvergleich

Block Position Auslöser für hohe Kosten Was Sie vorab klären können
Zählerplatz Weiternutzung, Erweiterung oder vollständiger Austausch offene Zählertafel alter Bauart, fehlender Berührungsschutz, kein Platz für Zusatztechnik Fotos des geschlossenen Schranks, Baujahr, Unterlagen früherer Änderungen
Zählerplatz Anpassung an DIN VDE 0603-1 und die technischen Anschlussbedingungen abweichende Bauform, fehlender oberer oder unterer Anschlussraum Rückfrage beim Netzbetreiber nach den geltenden Bedingungen
Wechselstromseite Zuleitung, Absicherung, Schutzeinrichtungen langer Weg, dreiphasige Ausführung, zusätzliche Unterverteilung Standort des Wechselrichters vorab festlegen
Wechselstromseite Fehlerstrom-Schutzeinrichtung passender Bauart Erfordernis abhängig von der Wechselrichterbauart und den Herstellerangaben Datenblatt des Wechselrichters anfordern
Gleichstromseite Leitungen, Lasttrennstelle, Überspannungsschutz Abstand Generator zu Wechselrichter, vorhandener Blitzschutz Leitungsweg mit Metermaß abschätzen
Messtechnik Zweirichtungszähler, gegebenenfalls intelligentes Messsystem installierte Leistung über der Schwelle von 7 Kilowatt nach dem Messstellenbetriebsgesetz geplante Anlagengröße genau beziffern
Steuerung Kommunikationstechnik und Einbauraum dafür fehlender Raum für Zusatzanwendungen im Zählerschrank Fotos und Angaben zur Bauform
Abwicklung Anmeldung, Inbetriebsetzung, Prüfung, Dokumentation mehrfache Termine, Nachforderungen des Netzbetreibers vollständige Unterlagen frühzeitig bereitstellen
Zugang Gerüst oder Hubarbeitsbühne Gebäudehöhe, Dachneigung, beengte Zufahrt Kopplung mit anderen Dacharbeiten prüfen

Die Schwellen, die den Preis sprunghaft verändern

Drei Grenzwerte sorgen dafür, dass die Kosten nicht gleichmäßig mit der Anlagengröße steigen, sondern in Stufen.

Die erste Schwelle liegt bei einer Scheinleistung von 4,6 Kilovoltampere. Bis dorthin ist eine einphasige Einspeisung zulässig, darüber ist dreiphasig auszuführen. Das ändert Leitung, Absicherung und gegebenenfalls den Wechselrichtertyp.

Die zweite Schwelle liegt bei 7 Kilowatt installierter Leistung. Oberhalb davon sieht das Messstellenbetriebsgesetz den Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems vor. Damit ändern sich Einbauraum, Kommunikationsanbindung und die laufenden Entgelte für den Messstellenbetrieb.

Die dritte Schwelle liegt bei einer Scheinleistung von 30 Kilovoltampere. Bis dorthin darf der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 im Wechselrichter integriert sein; oberhalb ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz mit eigenem Kuppelschalter erforderlich. Für Wohngebäude ist diese Grenze selten relevant, für größere Dächer mit Nebengebäuden gelegentlich schon.

Planen Sie die Anlagengröße nicht knapp an einer dieser Schwellen entlang, ohne die Folgekosten zu kennen.

Laufender Aufwand über die Nutzungsdauer

Die Module sind der langlebigste Teil der Anlage, die Anschlusstechnik ist es nicht. Rechnen Sie über zwanzig bis dreißig Jahre mit vier wiederkehrenden Posten.

Erstens dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, das je nach eingebauter Messtechnik unterschiedlich ausfällt und über die gesamte Laufzeit anfällt.

Zweitens mindestens einem Austausch des Wechselrichters. Er ist das Bauteil mit der kürzesten Lebensdauer im System, und beim Austausch ist erneut die Konformität nachzuweisen und die Anlage anzumelden.

Drittens der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlage. Bei jeder Änderung ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen und zu protokollieren; unabhängig davon ist eine regelmäßige fachliche Kontrolle der Anlage sinnvoll, weil Steckverbinder auf der Gleichstromseite altern.

Viertens dem Ersatz von Überspannungsschutzmodulen nach einem Ansprechen.

Nicht zu vergessen ist die Versicherung. Klären Sie, ob die Photovoltaikanlage in Ihrer Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, ob Überspannungsschäden eingeschlossen sind und ob sich der Betrieb auf bestehende Verträge auswirkt.

Wo Sie wirklich sparen können

Der größte Hebel ist die Bündelung. Wird der Zählerplatz ohnehin wegen einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder einer Sanierung erneuert, ist der Mehraufwand für die Photovoltaikvorbereitung gering. Wer beides nacheinander beauftragt, bezahlt Freischaltung, Plombenarbeiten, Anmeldung und Prüfung zweimal.

Der zweitgrößte Hebel ist die Auslegung auf den Endzustand. Ein Zählerschrank, der von vornherein Platz für Speicher, Wallbox und Steuerungstechnik vorsieht, kostet bei der Errichtung wenig mehr und erspart einen kompletten zweiten Umbau.

Nicht sparen sollten Sie an der Dokumentation und an der Prüfung. Ohne Prüfprotokoll, Anlagenschema und Nachweise fehlen Ihnen die Unterlagen, die bei Versicherungsfällen, beim Verkauf und beim nächsten Wechselrichtertausch verlangt werden.

Grenzen Ihrer Kalkulation

Sie können Leitungswege abschätzen, Anlagengrößen gegen die drei Schwellen prüfen, Angebote auf Vollständigkeit lesen und beim Netzbetreiber die geltenden Anschlussbedingungen erfragen. Sie können außerdem festlegen, welche Erweiterungen später kommen sollen, und damit die Auslegung steuern.

Nicht selbst beurteilen können Sie, ob der vorhandene Zählerplatz weitergenutzt werden darf und welche Schutzeinrichtungen im konkreten Fall erforderlich sind. Und ausführen dürfen Sie nichts davon: Nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung sind Errichtung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das gilt auch für vermeintlich einfache Arbeiten auf der Gleichstromseite.

Nachrüsten

Die Reihenfolge, die der Netzbetreiber vorgibt

Bei einer Photovoltaikanlage ist die Montage nicht der erste Schritt. VDE-AR-N 4105 legt fest, dass die Erzeugungsanlage vor der Errichtung beim Netzbetreiber angemeldet wird. Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz die geplante Leistung an dieser Stelle aufnehmen kann, und teilt die Bedingungen mit. Erst danach wird gebaut.

Der vollständige Ablauf hat sechs Stufen: Anmeldung durch das eingetragene Installationsunternehmen, Rückmeldung und Zustimmung des Netzbetreibers, Errichtung der Anlage, Anzeige der Fertigstellung mit den erforderlichen Nachweisen, Inbetriebsetzung mit Zählerwechsel durch den Messstellenbetreiber und schließlich die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Klären Sie zu Beginn, wer welche Stufe übernimmt. In der Praxis führt der Errichterbetrieb die Anmeldung und die Fertigstellungsanzeige, während die Registrierung im Marktstammdatenregister häufig beim Anlagenbetreiber liegt, also bei Ihnen. Wird diese Frist versäumt, kann das Folgen für die Vergütung haben.

Vorbereitung am Zählerplatz

Vor dem Montagetermin sollten drei Dinge feststehen. Erstens der Umfang der Arbeiten am Zählerplatz: Wird er weitergenutzt, ergänzt oder ersetzt? Zweitens das Zeitfenster für die Freischaltung, denn im plombierten Bereich darf nur mit Abstimmung nach den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers gearbeitet werden. Drittens der Standort des Wechselrichters, weil er den gesamten Leitungsweg bestimmt.

Bereiten Sie den Zugang vor: Räumen Sie den Bereich vor dem Zählerschrank und vor dem geplanten Wechselrichterstandort frei, sorgen Sie für Beleuchtung und fahren Sie empfindliche Geräte vorher geordnet herunter. Notieren Sie Einstellungen von Heizungsregelung, Zeitschaltuhren und Netzwerktechnik.

Montagefolge auf der Anschlussseite

  1. Aufnahme des Ist-Zustands mit Fotos vom Zählerschrank, von der Verteilung und vom geplanten Leitungsweg.
  2. Freischalten durch die Elektrofachkraft unter Anwendung der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100.
  3. Herrichten des Zählerplatzes: Anpassung oder Austausch nach DIN VDE 0603-1 und den technischen Anschlussbedingungen, mit ausreichendem Einbauraum für Zusatzanwendungen.
  4. Einbau des Erzeugungsstromkreises mit Absicherung und der zum Wechselrichter passenden Fehlerstrom-Schutzeinrichtung.
  5. Verlegen der Wechselstromleitung zum Wechselrichter, mit Kennzeichnung an beiden Enden.
  6. Montage des Wechselrichters mit ausreichendem Freiraum für die Kühlluft und mit erreichbarer Gleichstrom-Lasttrennstelle.
  7. Anschluss der Gleichstromseite, kurz- und erdschlusssicher verlegt und gegen mechanische Beschädigung geschützt.
  8. Einbau des Überspannungsschutzes auf der Wechselstrom- und, sofern erforderlich, auf der Gleichstromseite. Bei vorhandener Blitzschutzanlage und nicht einhaltbarem Trennungsabstand sind Blitzstrom-Ableiter vorzusehen und das Modulgestell blitzstromtragfähig anzubinden.
  9. Potentialausgleich des Modulgestells und Anbindung an die Haupterdungsschiene.
  10. Kennzeichnung: Warnhinweis auf die Rückspeisung am Zählerschrank, Anlagenschild und Übersichtsschaltplan an gut sichtbarer Stelle.

Parametrierung und Nachweise

Der Netz- und Anlagenschutz überwacht Spannung und Frequenz und trennt die Anlage vom Netz, wenn diese außerhalb der zulässigen Bereiche liegen. Bei Anlagen bis zu einer Scheinleistung von 30 Kilovoltampere darf er nach VDE-AR-N 4105 im Wechselrichter integriert sein, darüber ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz mit eigenem Kuppelschalter erforderlich.

Die eingestellten Werte sind zu dokumentieren. Zu den Nachweisen, die bei der Fertigstellungsanzeige verlangt werden, gehören außerdem das Einheitenzertifikat beziehungsweise die Konformitätserklärung des Wechselrichters und die Angaben zur Einhaltung der Symmetrieanforderung, wonach eine einphasige Einspeisung nur bis zu einer Scheinleistung von 4,6 Kilovoltampere zulässig ist.

Prüfung vor der Übergabe

Die Erstprüfung erfolgt nach DIN VDE 0100-600 durch Besichtigen, Erproben und Messen und umfasst beide Seiten der Anlage.

Auf der Gleichstromseite werden der Isolationswiderstand, die Polarität, die Leerlaufspannung und der Kurzschlussstrom je String erfasst. Diese Werte sind der Ausgangspunkt für alle späteren Vergleiche und gehören deshalb zwingend ins Protokoll.

Auf der Wechselstromseite werden die Durchgängigkeit der Schutz- und Potentialausgleichsleiter, der Isolationswiderstand, die Schleifenimpedanz und die Funktion der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geprüft.

Zusätzlich wird die Abschaltung der Erzeugungsanlage bei Netztrennung erprobt, und es wird kontrolliert, ob die Kennzeichnung vollständig ist.

Funktions- und Übergabecheckliste

Punkt Nachweis Erfüllt, wenn
Anmeldung und Zustimmung Schreiben des Netzbetreibers vor Baubeginn erteilt, Bedingungen sind bekannt
Zählerplatz Fotos und Protokoll Bauform entspricht den technischen Anschlussbedingungen, plombierte Bereiche sind wieder verschlossen
Zählerwechsel Bestätigung des Messstellenbetreibers Zweirichtungszähler eingebaut, Zählernummer und Anfangsstände notiert
Netz- und Anlagenschutz Einstellprotokoll eingestellte Werte sind dokumentiert und der Ausführungsart zugeordnet
Wechselrichter Einheitenzertifikat oder Konformitätserklärung liegt vollständig vor und ist der Anlage zugeordnet
Gleichstromseite Messprotokoll je String Isolationswiderstand, Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Polarität sind als Zahlenwerte erfasst
Wechselstromseite Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 Durchgängigkeit, Isolation, Schleifenimpedanz und Auslöseprüfung sind dokumentiert
Überspannungsschutz Protokolleintrag und Foto Einbauorte, Anschlussleitungslängen und Zustandsanzeigen sind erfasst
Potentialausgleich Modulgestell Messwert Anbindung an die Haupterdungsschiene ist nachgewiesen
Kennzeichnung Foto Warnhinweis, Anlagenschild und Übersichtsschaltplan sind angebracht
Marktstammdatenregister Registrierungsbestätigung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgt

Einweisung und Betriebsstart

Lassen Sie sich bei der Übergabe vier Dinge zeigen: welcher Schutzschalter den Erzeugungsstromkreis abschaltet und wie er beschriftet ist, wo die Gleichstrom-Lasttrennstelle sitzt und unter welchen Bedingungen sie betätigt werden darf, wie Sie Betriebszustand und Erträge ablesen, und wo der Übersichtsschaltplan hängt.

Notieren Sie am Tag der Inbetriebnahme die Zählerstände beider Zählwerke und die erste Ertragsanzeige. Diese Ausgangswerte sind die Grundlage für alle späteren Plausibilitätsprüfungen. Legen Sie Anmeldeunterlagen, Zustimmung des Netzbetreibers, Einstellprotokoll, Messprotokolle, Zertifikate, Anlagenschema und Registrierungsbestätigung gemeinsam ab.

Was Sie beitragen dürfen und was nicht

Sie dürfen vorbereiten, koordinieren, Flächen freiräumen, Zählerstände notieren, die Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen und die Dokumentation führen. Sie dürfen den Betrieb beobachten und Auffälligkeiten melden.

Sie dürfen keine Steckverbinder auf der Gleichstromseite betätigen, den Wechselrichter nicht öffnen, im Zählerschrank keine Abdeckung abnehmen und keine Einstellung am Netz- und Anlagenschutz verändern. Errichtung, Änderung und Inbetriebsetzung sind nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dem Netzbetreiber oder einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Prüfen Sie diesen Nachweis vor der Beauftragung, denn ohne ihn wird die Anlage weder angemeldet noch in Betrieb gesetzt.

Sicher prüfen

Die Besonderheit, die alles andere bestimmt

Eine Photovoltaikanlage lässt sich nicht vollständig abschalten. DIN VDE 0100-712 beschreibt diese Eigenheit für Photovoltaik-Stromversorgungssysteme: Solange Licht auf die Module fällt, liefert der Generator Spannung. Die Gleichstromseite bleibt aktiv, auch wenn im Zählerschrank alles ausgeschaltet ist und das Netz vollständig freigeschaltet wurde.

Daraus folgt der wichtigste Merksatz für jede Eigenkontrolle: Auf der Gleichstromseite wird nichts geöffnet, nichts getrennt und nichts gesteckt. Ein Gleichstromlichtbogen erlischt nicht von selbst, wie es beim Wechselstrom im Nulldurchgang geschieht. Genau deshalb sind Steckverbinder, Lasttrennstellen und Leitungen auf dieser Seite besonderen Anforderungen unterworfen, und genau deshalb ist ein gezogener Stecker unter Last ein ernstes Risiko.

Was Sie ohne jedes Werkzeug prüfen können

Beginnen Sie am Zählerschrank und arbeiten Sie sich zum Wechselrichter vor. Alles Folgende ist von außen und bei geschlossenen Abdeckungen möglich.

Prüfen Sie zuerst die Kennzeichnung. Nach DIN VDE 0100-712 ist eine Anlage mit Rückspeisung dauerhaft zu kennzeichnen. Am Zählerschrank sollte ein Warnhinweis auf die Erzeugungsanlage vorhanden sein, dazu ein Anlagenschild und ein Übersichtsschaltplan, aus dem hervorgeht, wo sich Wechselrichter, Trennstellen und Schutzeinrichtungen befinden. Fehlt der Übersichtsplan, weiß im Ernstfall weder die Feuerwehr noch ein fremder Fachbetrieb, wie die Anlage aufgebaut ist. Das ist ein Mangel und keine Kleinigkeit.

Sehen Sie zweitens den Wechselrichter an. Statusanzeige, Fehlermeldungen im Display oder in der zugehörigen Anwendung, Betriebsgeräusche und Wärmeentwicklung sind aussagekräftig. Ein Wechselrichter wird im Betrieb warm; er soll aber nicht heiß sein, nicht ungewöhnlich brummen und keine Fehlermeldungen ansammeln.

Prüfen Sie drittens die Umgebung: freie Kühlluftwege, keine Kartons oder Textilien vor den Lüftungsöffnungen, kein Kondensat an der Wand, keine Verfärbungen an Gehäuse oder Kabeleinführungen.

Kontrollieren Sie viertens den Ertrag. Ein anhaltender Rückgang gegenüber vergleichbaren Zeiträumen der Vorjahre ist häufig das erste Signal für ein technisches Problem, lange bevor eine Fehlermeldung erscheint.

Sicherheitscheck mit Prioritäten

Befund Priorität Ihre Reaktion Wer handelt
Brandgeruch, Rauch, sichtbarer Lichtbogen oder Schmorspuren an Wechselrichter, Leitung oder Zählerschrank sofort Bereich verlassen, Notruf, ausdrücklich auf die Photovoltaikanlage hinweisen, nichts selbst trennen Feuerwehr, danach Fachbetrieb
Gehäuse oder Leitung auffällig heiß, knisternde Geräusche sofort Bereich sichern, Abstand halten, Anlage nicht selbst öffnen Elektrofachbetrieb noch am selben Tag
Isolationsfehler- oder Erdschlussmeldung des Wechselrichters sofort bis bald Meldung mit Datum und Wortlaut notieren, Fehler nicht wiederholt quittieren Elektrofachbetrieb, Messung der Gleichstromseite
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Erzeugungskreises löst aus sofort bis bald nicht mehrfach zuschalten, betroffenen Stromkreis notieren Elektrofachbetrieb, Ursachenklärung vor dem Wiedereinschalten
Wasser oder Feuchtigkeit an Wechselrichter, Verteiler oder Zählerschrank sofort Ursache oberhalb klären lassen, Raum meiden Elektrofachbetrieb und das verursachende Gewerk
Sichtbar beschädigte oder herabhängende Leitung im Außenbereich sofort Bereich absperren, Kinder und Haustiere fernhalten, nicht berühren Elektrofachbetrieb
Module sichtbar beschädigt, Glasbruch, verfärbte Zellen, gelöste Klemmen bald fotografieren, Dach nicht betreten, Bereich darunter absperren Fachbetrieb für Photovoltaik, Prüfung der Gleichstromseite
Anhaltender Ertragsrückgang ohne Fehlermeldung bald Ertragsdaten der Vorjahre zusammenstellen Fachbetrieb, Anlagenprüfung
Fehlende Kennzeichnung, kein Übersichtsschaltplan planbar Unterlagen der Errichtung durchsehen Errichterbetrieb, Nachtrag der Dokumentation
Kein Prüfprotokoll der Inbetriebnahme auffindbar planbar Betrieb kontaktieren, Unterlagen anfordern Errichterbetrieb

Was die Fachkraft prüft und Sie nicht

Die Prüfung der Anlage folgt DIN VDE 0100-600 mit Besichtigen, Erproben und Messen, ergänzt um die besonderen Anforderungen der Photovoltaiknorm. Vier Punkte davon lassen sich ausschließlich mit Messtechnik beurteilen.

Der Isolationswiderstand der Gleichstromseite ist der wichtigste Wert. Er verschlechtert sich durch beschädigte Leitungen, eingedrungene Feuchtigkeit in Steckverbindern und gealterte Modulanschlussdosen. Ein sinkender Wert über mehrere Prüfungen hinweg ist ein Frühwarnzeichen.

Die Durchgängigkeit der Schutz- und Potentialausgleichsleiter zum Modulgestell wird gemessen, ebenso der Anschluss an die Haupterdungsschiene.

Die Kennlinie der Strings zeigt, ob einzelne Module oder Verbindungen Leistung verlieren.

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme auf der Wechselstromseite wird über Schleifenimpedanz und die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nachgewiesen. Deren Bauart muss zum Wechselrichter passen, weil Geräte ohne galvanische Trennung Fehlerströme mit Gleichanteil hervorrufen können, die eine einfache Ausführung nicht sicher erfasst.

Abschalten: was zulässig ist und in welcher Reihenfolge

Im Notfall gilt für Sie eine einzige Handlung als zulässig: das Ausschalten des Erzeugungsstromkreises auf der Wechselstromseite über den dafür vorgesehenen und beschrifteten Schutzschalter in der Verteilung, sofern dieser gefahrlos erreichbar ist. Damit trennt sich der Wechselrichter vom Netz, und der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 beendet die Einspeisung.

Nicht zulässig ist es, den Gleichstrom-Lasttrennschalter zu betätigen, wenn Sie dessen Bedienung nicht ausdrücklich in der Einweisung gezeigt bekommen haben, und in keinem Fall bei erkennbarem Fehler. Ebenfalls nicht zulässig ist das Öffnen des Wechselrichters, das Ziehen von Steckverbindern und jeder Eingriff im Zählerschrank.

Weisen Sie im Ernstfall die Einsatzkräfte ausdrücklich auf die Photovoltaikanlage hin und nennen Sie die Standorte von Modulen, Leitungsweg und Wechselrichter. Genau dafür ist der Übersichtsschaltplan gedacht.

Wo Ihre Prüfung endet

Ihre Eigenkontrolle erfasst Kennzeichnung, Dokumentation, sichtbare Schäden, Betriebsmeldungen, Wärmeentwicklung, Gerüche und Ertragsverläufe. Das deckt einen großen Teil der praktisch auftretenden Probleme ab und liefert dem Fachbetrieb eine belastbare Ausgangslage.

Nicht selbst beurteilen können Sie den Zustand der Gleichstromverkabelung, den Isolationswiderstand, die Eignung der Schutzeinrichtungen und die Parametrierung des Netz- und Anlagenschutzes. Betreten Sie kein Dach, um Module zu kontrollieren; nutzen Sie ein Fernglas oder Aufnahmen vom Boden aus. Für Arbeiten an der Anlage gilt § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung: Sie sind dem Netzbetreiber oder einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten. Für den Betrieb gilt ergänzend DIN VDE 0105-100 mit den fünf Sicherheitsregeln, die sich an Elektrofachkräfte richten und bei Photovoltaikanlagen ohnehin nur auf der Wechselstromseite vollständig anwendbar sind.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. VDE-AR-N 4105:2026-03 – Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (TAR EZA NS)
  2. VDE-AR-N 4100:2019-04 – Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz (TAR Niederspannung)
  3. DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10 – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme (DKE-Dokumentblatt)
  4. DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):2017-06 – Zählerplätze, Teil 1: Allgemeine Anforderungen (DKE-Dokumentblatt)
  5. DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 – Prüfungen von Niederspannungsanlagen (DKE-Dokumentblatt)
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