Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren und nachrüsten
Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen. Dazu kommen planen, Systeme vergleichen, nachrüsten und sicher prüfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen; überschreitet ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, ist zusätzlich seine vorherige Zustimmung erforderlich (§ 19 Absatz 2 NAV).
- Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
- Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
- Ein eigener Abschnitt deckt Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
- Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt nacheinander ansteht: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren, nachrüsten und sicher prüfen.
Planen
Die Leistungsentscheidung fällt vor allen anderen
Ob eine Ladeeinrichtung mit 11 oder mit 22 Kilowatt geplant wird, ist keine Frage der Ausstattung, sondern die Weiche, an der sich Genehmigungsweg, Netzanschlussbetrachtung, Leitungsdimensionierung und Schutzkonzept trennen. 11 Kilowatt entsprechen dreiphasig 16 Ampere je Außenleiter, 22 Kilowatt entsprechen 32 Ampere.
Die rechtliche Schwelle liegt dazwischen. Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere, tritt an die Stelle der bloßen Mitteilung eine Zustimmungspflicht: Der Netzbetreiber muss der Errichtung zustimmen und kann sie von Bedingungen abhängig machen. Eine Einrichtung mit 11 Kilowatt fällt damit in die Anmeldung, eine mit 22 Kilowatt in die Genehmigung. Diese Grenze bezieht sich auf die Summe aller Ladeeinrichtungen am Anschluss, nicht auf das einzelne Gerät; zwei Geräte mit je 11 Kilowatt überschreiten sie ebenfalls.
Die zweite Weiche ist das Fahrzeug. Der Ladevorgang an einer Wechselstromladeeinrichtung wird durch das im Fahrzeug verbaute Ladegerät begrenzt. Viele Fahrzeuge nehmen dreiphasig 11 Kilowatt auf, manche nur einphasig deutlich weniger; Fahrzeuge mit einem Wechselstromladegerät für 22 Kilowatt sind die Ausnahme. Eine 22-Kilowatt-Einrichtung an einem Fahrzeug mit 11-Kilowatt-Ladegerät lädt keine Minute schneller. Sie verursacht lediglich den höheren Aufwand bei Genehmigung, Leitung und Absicherung.
Was § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes für die Planung bedeutet
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, wenn ihre elektrische Anschlussleistung über 4,2 Kilowatt liegt. Für neu in Betrieb genommene Einrichtungen bedeutet das: Der Netzbetreiber darf im Fall einer drohenden Netzüberlastung netzorientiert steuern, also die Leistungsaufnahme vorübergehend begrenzen. Im Gegenzug steht ein reduziertes Netzentgelt zur Verfügung, das die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung BK6-22-300 in mehreren Modulen ausgestaltet hat.
Planerisch folgen daraus drei konkrete Punkte. Erstens muss die Steuerbarkeit technisch umsetzbar sein; die Einrichtung braucht dafür eine geeignete Schnittstelle, und im Zählerschrank ist Platz für die zugehörige Steuerungstechnik vorzusehen. Zweitens ist die Steuerung nach der Festlegung nicht als vollständige Abschaltung ausgestaltet, sondern als Begrenzung auf eine Mindestleistung, die auch im Steuerungsfall verfügbar bleibt. Für die Ladeplanung heißt das: Sie laden im Steuerungsfall langsamer, nicht gar nicht. Drittens ist zu klären, ob die Steuerung auf die Ladeeinrichtung allein oder auf den gesamten Netzanschluss wirkt, denn davon hängt ab, ob eine Wärmepumpe im selben Haus mitbetroffen ist.
Diese Punkte gehören in die Angebotsanfrage, weil sie den Zählerplatz und die Auswahl der Ladeeinrichtung beeinflussen. Ein Gerät ohne geeignete Steuerschnittstelle schließt die reduzierten Netzentgelte praktisch aus.
Leistungsbilanz statt Wunschleistung
Vor der Entscheidung steht eine einfache Rechnung: Was verträgt der vorhandene Hausanschluss? Ein Einfamilienhaus wird häufig mit einer Anschlussabsicherung im Bereich von 35 bis 63 Ampere je Außenleiter versorgt. Auf diese Absicherung wirken Herd, Durchlauferhitzer, Wärmepumpe und Ladeeinrichtung gleichzeitig.
Für Ladeeinrichtungen sieht DIN VDE 0100-722 vor, dass jeder Ladepunkt in der Bemessung mit seiner vollen Leistung berücksichtigt wird; eine pauschale Abminderung über einen Gleichzeitigkeitsfaktor ist nicht vorgesehen, solange kein Lastmanagement eingesetzt wird. Genau hier liegt der praktische Hebel: Ein Lastmanagement, das die Ladeleistung anhand der übrigen Hausbelastung begrenzt, erlaubt eine Ladeeinrichtung auch dann, wenn die reine Addition der Leistungen den Anschluss überfordern würde.
Klären Sie deshalb drei Zahlen, bevor Sie ein Angebot einholen: die Absicherung des Hausanschlusses, die vorhandenen Großverbraucher mit ihrer Anschlussleistung und die Frage, ob eine Erweiterung des Netzanschlusses überhaupt in Betracht kommt. Die dritte Frage beantwortet der Netzbetreiber, und sie kann die gesamte Planung drehen.
Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot
| Position | Was verbindlich anzugeben ist | Prüfkriterium |
|---|---|---|
| Bemessungsleistung und Ladestrom | Kilowatt und Ampere je Außenleiter | 11 oder 22 Kilowatt ausdrücklich benannt |
| Netzbetreiberverfahren | Mitteilung oder Zustimmung nach § 19 NAV | bei über 12 Kilovoltampere Zustimmung vorgesehen |
| Ausführender Betrieb | Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers | Nachweis liegt dem Angebot bei |
| Steuerbarkeit nach § 14a EnWG | Schnittstelle der Ladeeinrichtung, Platz für Steuerungstechnik | Modulwahl und Wirkungsbereich benannt |
| Eigener Endstromkreis | Ladepunkt an eigenem Stromkreis | keine Mitnutzung durch andere Verbraucher |
| Fehlerstromschutz | Fehlerstromschutzschalter je Ladepunkt | mindestens Typ A, Auslösestrom 30 Milliampere |
| Gleichfehlerstromerkennung | Erkennung glatter Gleichfehlerströme ab 6 Milliampere | über Typ B oder integrierte Einrichtung in der Ladeeinrichtung |
| Überstromschutz | Schutzorgan passend zur Dauerbelastung | Auslegung für Dauerbetrieb, nicht für Kurzzeitlast |
| Leitungsdimensionierung | Querschnitt mit Verlegeart, Länge, Häufung, Umgebungstemperatur | Nachweis des Spannungsfalls über die Trassenlänge |
| Lastmanagement | statisch oder dynamisch, Messstelle am Hausanschluss | Begrenzungswert und Verhalten bei Ausfall der Messung |
| Überspannungsschutz | Ableiterstufe für den Ladestromkreis | Typ, Schutzpegel und Einbauort angegeben |
| Anschlussart des Ladekabels | fest angeschlagenes Kabel oder Steckdose Typ 2 | Auswahl begründet, Ablage für das Kabel vorgesehen |
| Montageort und Schutzart | Innen oder Außen, mechanischer Schutz | Schutzart passend zum Aufstellort, Anfahrschutz geklärt |
| Prüfung und Übergabe | Erstprüfung mit Messwerten, Einweisung, Dokumentation | Prüfprotokoll als Leistungsbestandteil |
Reserven, die eine spätere Nachrüstung ersparen
Drei Reserven kosten bei der Errichtung wenig und später viel. Die erste ist der Leitungsquerschnitt: Wer die Zuleitung für 32 Ampere auslegt und die Einrichtung zunächst auf 16 Ampere begrenzt betreibt, kann später ohne neue Trasse erweitern. Die Grabungsarbeiten sind ohnehin der aufwendigste Teil, und der Mehrpreis für den größeren Querschnitt fällt daneben kaum ins Gewicht.
Die zweite Reserve ist Platz im Zählerschrank. Steuerungstechnik nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, ein zusätzlicher Fehlerstromschutzschalter, eine Ableiterstufe und ein Messwandler für ein dynamisches Lastmanagement brauchen Teilungseinheiten. Ein voll belegter Verteiler macht aus jeder Erweiterung eine Verteilererneuerung.
Die dritte Reserve ist ein Leerrohr zu einem zweiten möglichen Stellplatz. Zwei Ladepunkte an einem Hausanschluss sind ohne Lastmanagement selten darstellbar, mit Lastmanagement aber häufig unproblematisch. Wer die Trasse gleich mitverlegt, hält sich diese Option offen.
Wo die Planung endet und die Fachkraft übernimmt
Sie legen fest, welche Fahrzeuge geladen werden sollen, welche Ladezeiten Sie brauchen, wo die Einrichtung stehen soll und ob eine spätere Erweiterung vorgesehen ist. Sie holen die Zahlen zum Hausanschluss ein, prüfen Angebote entlang der Anforderungsliste und fordern fehlende Angaben nach.
Nicht in Ihrer Hand liegt die Ausführung. § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung bestimmt, dass Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur durch ein Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das gilt für die gesamte Errichtung einer Ladeeinrichtung, unabhängig von ihrer Leistung, und es gilt auch für eine Einrichtung, die mit einem Stecker geliefert wird und montagefertig aussieht.
Ebenso wenig können Sie selbst beurteilen, ob der gewählte Querschnitt für die tatsächliche Verlegeart ausreicht, ob die Selektivität zwischen Vorsicherung und Schutzorgan gegeben ist und ob das Schutzkonzept die Anforderungen von DIN VDE 0100-722 erfüllt. Zu Auslegungsfragen dieser Norm veröffentlicht der Normgeber DKE eine fortgeschriebene Auslegungsliste; sie ist ein Hinweis darauf, dass selbst unter Fachleuten Auslegungsfragen offenbleiben, und ein guter Grund, die Verantwortung dort zu belassen, wo sie hingehört.
Systeme vergleichen
Fünf Leistungsvarianten, eine gemeinsame Sicherheitslatte
Die Auswahl zwischen 11 und 22 Kilowatt ist in Wahrheit eine Auswahl zwischen fünf Varianten, die sich in Anschlussart, nutzbarer Ladeleistung und Genehmigungsweg unterscheiden. Erstens die einphasige Ladeeinrichtung mit 16 Ampere, die rund 3,7 Kilowatt liefert. Zweitens die einphasige Variante mit 32 Ampere und rund 7,4 Kilowatt. Drittens die dreiphasige Einrichtung mit 16 Ampere je Außenleiter und 11 Kilowatt. Viertens die dreiphasige Einrichtung mit 32 Ampere je Außenleiter und 22 Kilowatt. Fünftens ein Gerät, das ab Werk 22 Kilowatt beherrscht, bei der Inbetriebnahme aber dauerhaft auf 16 Ampere je Außenleiter konfiguriert wird.
Die fünfte Variante wird häufig übersehen, obwohl sie die interessanteste ist. Maßgeblich für den Genehmigungsweg nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung ist die Bemessungsleistung, mit der die Einrichtung angemeldet und betrieben wird. Ein hardwareseitig auf 16 Ampere begrenztes Gerät bleibt unter der Schwelle von 12 Kilovoltampere und kommt mit der Mitteilung an den Netzbetreiber aus. Entscheidend ist, dass die Begrenzung nicht über eine frei zugängliche Bedienoberfläche erfolgt, sondern durch die Fachkraft dauerhaft eingestellt und im Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Wer diese Variante wählt, muss sie also sauber dokumentieren, sonst weicht die betriebene Anlage von der angemeldeten ab.
Unabhängig von der Variante gilt dieselbe Sicherheitslatte. DIN VDE 0100-722 verlangt für jeden Ladepunkt einen eigenen Endstromkreis, einen Fehlerstromschutzschalter mindestens des Typs A mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere sowie eine Maßnahme gegen glatte Gleichfehlerströme, die bei einem Wert über 6 Milliampere zur Abschaltung führt. Diese Anforderungen sind keine Ausstattungsmerkmale, die eine Variante von der anderen unterscheiden, sondern die Mindestbedingung, die jede erfüllen muss.
Schieflast: die stille Grenze der einphasigen Varianten
Eine einphasig ladende Einrichtung belastet einen einzigen Außenleiter, während die beiden anderen unbelastet bleiben. Diese ungleiche Belastung heißt Schieflast und wirkt bis in das Ortsnetz hinein, wo sie zu Spannungsanhebungen und Spannungseinbrüchen bei den Nachbarn führen kann. Die Technischen Anschlussregeln der Netzbetreiber begrenzen deshalb die zulässige einphasige Leistung; verbreitet ist eine Grenze in der Größenordnung von 4,6 Kilovoltampere, oberhalb derer ein dreiphasiger Anschluss verlangt wird. Maßgeblich ist die Anschlussbedingung des für Sie zuständigen Netzbetreibers, nicht eine allgemeine Faustregel.
Praktisch bedeutet das: Die einphasige Variante mit 32 Ampere ist in vielen Netzgebieten nicht genehmigungsfähig, obwohl es Geräte dafür gibt. Und selbst dort, wo sie zulässig wäre, ist sie technisch die schlechtere Lösung, weil sie dieselbe Energiemenge über einen Leiter zieht, den sie thermisch stärker belastet als drei Leiter mit je einem Drittel des Stroms. Wer eine dreiphasige Zuleitung ohnehin verlegt, sollte auch dreiphasig laden, selbst wenn das Fahrzeug zunächst nur einphasig aufnimmt. Die Einrichtung kann dann beim nächsten Fahrzeugwechsel mitwachsen.
Schnittstellen, Steuerbarkeit und Datenhaltung
Die Varianten unterscheiden sich weniger in der Leistung als in dem, was sie an Schnittstellen mitbringen. Für die netzorientierte Steuerung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes braucht die Einrichtung eine Schnittstelle, über die eine Steuerungseinrichtung die Leistungsaufnahme begrenzen kann. Für ein dynamisches Lastmanagement braucht sie zusätzlich eine Verbindung zu einem Messpunkt am Hausanschluss. Für die Kopplung mit einer Photovoltaikanlage kommt eine Schnittstelle zum Wechselrichter oder zum Energiemanagementsystem hinzu.
Prüfen Sie dabei, ob diese Funktionen lokal oder über einen Serverdienst des Herstellers laufen. Eine lokal ausgeführte Steuerung arbeitet auch ohne Internetverbindung weiter. Eine cloudgebundene Steuerung fällt mit der Verbindung aus und macht Sie zusätzlich davon abhängig, dass der Dienst über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts betrieben wird. Bei der Datenhaltung sind drei Fragen zu stellen: Welche Daten verlassen das Grundstück, wer kann aus der Ferne Ladevorgänge starten oder sperren, und lässt sich der Fernzugriff abschalten, ohne dass die Grundfunktion verloren geht. Wer Ladestrom gegenüber Dritten abrechnet, etwa gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Mieter, braucht darüber hinaus eine Messeinrichtung, die den Anforderungen des Mess- und Eichrechts genügt.
Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen
| Kriterium | Mindestanforderung | Einphasig 3,7 kW | Einphasig 7,4 kW | Dreiphasig 11 kW | Dreiphasig 22 kW | 22-kW-Gerät auf 16 A begrenzt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verfahren nach § 19 NAV | Verfahren vor Inbetriebnahme geklärt | Mitteilung | Mitteilung | Mitteilung | Zustimmung | Mitteilung, Begrenzung dokumentiert |
| Schieflast | Grenze des Netzbetreibers eingehalten | unkritisch | häufig unzulässig | entfällt | entfällt | entfällt |
| Nutzbare Leistung am Fahrzeug | vom Fahrzeugdatenblatt gedeckt | gering | mittel, nur einphasige Fahrzeuge | deckt die meisten Fahrzeuge | nur bei 22-kW-Ladegerät nutzbar | wie 11 Kilowatt |
| Eigener Endstromkreis | zwingend je Ladepunkt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Fehlerstromschutz | Typ A, 30 Milliampere je Ladepunkt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Gleichfehlerstromerkennung | Abschaltung über 6 Milliampere | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt | erfüllt |
| Schutzorgan und Querschnitt | für Dauerbetrieb ausgelegt | klein | hohe Einzelleiterlast | mittlerer Querschnitt | größter Querschnitt | Querschnitt für 32 A vorhalten |
| Steuerbarkeit nach § 14a EnWG | Schnittstelle vorhanden, Platz im Schrank | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| Lastmanagement | bei knappem Hausanschluss zwingend | selten nötig | oft nötig | häufig sinnvoll | meist zwingend | häufig sinnvoll |
| Verhalten bei Ausfall der Messstelle | Rückfall auf sicheren Mindeststrom | zu prüfen | zu prüfen | zu prüfen | kritisch, prüfen | zu prüfen |
| Verhalten ohne Internetverbindung | Laden bleibt möglich | prüfen | prüfen | prüfen | prüfen | prüfen |
| Spätere Erweiterung | Trasse und Verteiler halten Reserve | begrenzt | begrenzt | gut, wenn Querschnitt größer gewählt | ausgereizt | sehr gut |
| Abrechnung gegenüber Dritten | eichrechtskonforme Messung | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel | nur mit Messkapsel |
Ausfallverhalten: die Fragen, die im Datenblatt selten stehen
Vergleichen Sie Geräte nicht nur im Normalbetrieb, sondern in vier Störfällen. Fällt die Messstelle des dynamischen Lastmanagements aus, muss die Einrichtung auf einen sicher hinterlegten Mindeststrom zurückfallen und nicht auf den Maximalwert. Fällt die Netzwerkverbindung aus, muss ein Ladevorgang weiterhin startbar sein, sofern keine Abrechnung dagegensteht. Fällt die Spannung während des Ladens aus und kehrt zurück, muss das Gerät definiert wieder anlaufen oder definiert stehen bleiben; ein unklares Verhalten führt zu leeren Batterien am Morgen. Und löst der Fehlerstromschutzschalter aus, muss erkennbar sein, ob die Ursache im Fahrzeug, im Kabel oder in der Anlage liegt.
Lassen Sie sich diese vier Punkte im Angebot schriftlich beantworten. Sie unterscheiden Geräte deutlicher voneinander als die Angabe der Leistung, und sie bestimmen, wie oft Sie später vor einer Einrichtung stehen, die nicht lädt.
Was der Vergleich aus Eigenprüfung leistet und was nicht
Sie können Datenblätter gegenüberstellen, das Fahrzeugdatenblatt auswerten, die Schieflastgrenze und die Formularlage bei Ihrem Netzbetreiber erfragen, Schnittstellen und Datenflüsse hinterfragen und das Ausfallverhalten abfragen. Diese Arbeit ist vollständig von außen leistbar und schließt die meisten ungeeigneten Varianten bereits aus.
Nicht beurteilen können Sie, ob die im Gerät integrierte Gleichfehlerstromerkennung mit dem vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalter zusammenpasst, ob die Selektivität zwischen den Schutzorganen gegeben ist und ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden. Der Normgeber DKE führt zu DIN VDE 0100-722 eine fortlaufend ergänzte Liste von Auslegungsfragen; dass solche Fragen überhaupt geführt werden, zeigt, wie wenig sich das Schutzkonzept aus Produktbeschreibungen ableiten lässt. Errichtet und geprüft werden darf die Anlage ohnehin nur von einem Installationsunternehmen, das nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Kosten kalkulieren
Vier Stellen, an denen die Leistungsentscheidung ins Budget durchschlägt
Zwischen einer Ladeeinrichtung mit 11 und einer mit 22 Kilowatt steht kein einzelner Preisunterschied, sondern eine Kette aus vier Positionen, die sich gegenseitig verstärken. Die erste ist das Gerät selbst; sein Aufpreis ist erfahrungsgemäß die kleinste der vier Positionen. Die zweite ist die Zuleitung, weil 32 statt 16 Ampere je Außenleiter einen größeren Querschnitt verlangen. Die dritte ist das Verfahren beim Netzbetreiber: Bis zu einer Summen-Bemessungsleistung von 12 Kilovoltampere genügt nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung die Mitteilung vor Inbetriebnahme, darüber ist die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen, die an Auflagen geknüpft sein kann. Die vierte ist der Hausanschluss selbst, denn 22 Kilowatt bringen ihn eher an seine Grenze und können eine Verstärkung auslösen, deren Aufwand alle übrigen Positionen zusammen übersteigt.
Dem Aufwand steht in vielen Fällen kein Nutzen gegenüber. Der Ladevorgang an einer Wechselstromladeeinrichtung wird durch das Ladegerät im Fahrzeug begrenzt; verbreitet sind dreiphasig 11 Kilowatt, teilweise auch nur einphasige Ladegeräte, während Fahrzeuge mit 22 Kilowatt Wechselstromaufnahme selten bleiben. Wer für ein solches Fahrzeug 22 Kilowatt installiert, bezahlt die höhere Leistung vollständig und nutzt sie nie. Prüfen Sie deshalb das Datenblatt des Fahrzeugs, bevor Sie ein Angebot einholen.
Einmalige Positionen und ihre Treiber
| Position | Was den Betrag bestimmt | Unterschied zwischen 11 und 22 Kilowatt | So ermitteln Sie den Wert für Ihr Objekt |
|---|---|---|---|
| Ladeeinrichtung | Leistung, Schnittstellen, Kabel oder Steckdose, integrierte Messtechnik | geringer Aufpreis, meist die kleinste Position | zwei Angebote für dasselbe Modell in beiden Leistungsstufen |
| Zuleitung, Material | Querschnitt, Länge, Kabeltyp für Erd- oder Innenverlegung | Sprung auf den nächstgrößeren Querschnitt | Trassenlänge abschreiten, Querschnitt vom Fachbetrieb nachweisen lassen |
| Trassenbau | Grabungsmeter, Untergrund, Wiederherstellung von Pflaster oder Rasen | unabhängig von der Leistung | Meter zählen, Belag je Abschnitt notieren |
| Wanddurchbrüche | Anzahl, Wandstärke, Kernbohrung, Brandabschottung | unabhängig von der Leistung | Durchbrüche im Grundriss eintragen |
| Zählerschrank und Verteiler | freie Teilungseinheiten, Alter der Anlage, Anpassung an die Technischen Anschlussregeln | 32-Ampere-Schutztechnik braucht mehr Platz | Verteiler fotografieren, freie Plätze zählen |
| Schutztechnik | Fehlerstromschutz, Überstromschutz, Überspannungsableiter | höhere Bemessungsströme der Schutzorgane | Positionen im Angebot einzeln ausweisen lassen |
| Steuerungstechnik nach § 14a EnWG | Steuerbox, Schnittstelle, gegebenenfalls Messkonzept | unabhängig von der Leistung | Modulwahl vorab mit dem Netzbetreiber klären |
| Lastmanagement | statisch oder dynamisch, Messwandler am Hausanschluss | bei 22 Kilowatt häufiger zwingend | Anschlussabsicherung und Großverbraucher auflisten |
| Netzbetreiberverfahren | Mitteilung oder Zustimmung, Bearbeitungszeit | Zustimmungsverfahren ab über 12 Kilovoltampere | Formularlage beim Netzbetreiber abfragen |
| Verstärkung des Hausanschlusses | Kabelquerschnitt der Anschlussleitung, Entfernung zur Ortsnetzstation | Risiko steigt deutlich mit 22 Kilowatt | schriftliche Auskunft des Netzbetreibers einholen |
| Erstprüfung und Dokumentation | Messumfang, Protokoll, Einweisung | gleicher Umfang | als eigene Position im Angebot verlangen |
| Montageuntergrund und Anfahrschutz | Wandaufbau, Stele bei fehlender Wand, Poller | unabhängig von der Leistung | Aufstellort vor Ort festlegen, nicht am Plan |
Arbeiten Sie diese Liste ab, bevor Sie Angebote vergleichen. Zwei Angebote unterscheiden sich fast nie im Gerätepreis, sondern darin, welche dieser zwölf Zeilen sie überhaupt enthalten.
Das Mengengerüst der laufenden Kosten
Für die Betriebsseite brauchen Sie keine Preise, sondern Mengen. Legen Sie drei Größen fest: die Jahresfahrleistung, den Verbrauch des Fahrzeugs je hundert Kilometer und den Anteil, den Sie zu Hause laden.
Ein Beispiel mit ausdrücklich als Annahme gekennzeichneten Werten: 12.000 Kilometer im Jahr, 18 Kilowattstunden je hundert Kilometer, 80 Prozent Heimladung. Daraus folgen rund 1.730 Kilowattstunden, die im Jahr in die Batterie gehen. Auf dem Weg dorthin entstehen Verluste im Ladegerät des Fahrzeugs, in der Batterie und in der Zuleitung. Setzt man dafür zehn Prozent an, werden am Zähler etwa 1.920 Kilowattstunden gemessen. Über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren sind das rund 19.200 Kilowattstunden, die Sie mit Ihrem eigenen Arbeitspreis bewerten.
Hinzu kommt die Dauerleistung der Ladeeinrichtung. Ein Gerät, das im Bereitschaftsbetrieb drei Watt aufnimmt, verbraucht über 8.760 Stunden rund 26 Kilowattstunden im Jahr, über zehn Jahre also etwa 260 Kilowattstunden. Das ist keine große Position, aber sie fällt auch dann an, wenn kein Fahrzeug angeschlossen ist, und sie steigt bei Geräten mit dauerhaft aktiver Mobilfunkverbindung spürbar.
Die Leistungsstufe ändert an diesem Mengengerüst wenig. 22 Kilowatt laden dieselbe Energiemenge in kürzerer Zeit, nicht mit weniger Verlust. Eine Ausnahme bilden die Leitungsverluste: Sie steigen mit dem Quadrat des Stroms, sodass eine auf 32 Ampere ausgelegte Anlage bei gleicher Energiemenge etwas höhere Verluste in der Zuleitung erzeugt als eine mit 16 Ampere, sofern der Querschnitt nicht entsprechend mitwächst.
Netzentgelt, Messkonzept und die Rolle von § 14a EnWG
Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Anschlussleistung über 4,2 Kilowatt zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf die Leistungsaufnahme bei drohender Netzüberlastung vorübergehend begrenzen; im Gegenzug steht eine Reduzierung des Netzentgelts zur Verfügung, die die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-300 in mehreren Modulen ausgestaltet hat.
Für die Kalkulation ist die Modulwahl bedeutsam, weil sie das Messkonzept bestimmt. Eine pauschale Entlastung lässt sich ohne getrennte Messung der Ladeeinrichtung darstellen. Eine Entlastung, die am Arbeitspreis ansetzt, setzt dagegen voraus, dass der Verbrauch der Ladeeinrichtung getrennt erfasst wird, und ein zweiter Zählpunkt kostet Platz im Zählerschrank, Installationsaufwand und laufendes Messstellenentgelt. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrem eigenen Mengengerüst durch, bevor Sie sich festlegen; bei kleinen Jahresmengen trägt der Mehraufwand für die getrennte Messung sich häufig nicht.
Wartung, Ersatzteile und die ungleichen Lebensdauern
Eine Ladeeinrichtung ist wartungsarm, aber nicht wartungsfrei. Wiederkehrend anfallen können die Funktionsprüfung des Fehlerstromschutzschalters, die Sichtprüfung von Kabel, Stecker und Gehäusedichtungen, das Nachziehen von Klemmstellen im Verteiler und Aktualisierungen der Gerätesoftware. Bei gewerblicher Nutzung, etwa in einem vermieteten Stellplatz oder in einem Betrieb, kommen wiederkehrende Prüfungen nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften hinzu; im rein privaten Gebrauch besteht diese Pflicht nicht, die Prüfung bleibt aber fachlich sinnvoll.
Als Ersatzteile fallen in der Praxis vor allem das Ladekabel und Verschleißteile am Stecker an, seltener Elektronikbaugruppen. Ein Gerät mit fest angeschlagenem Kabel ist im Alltag bequemer, im Schadensfall aber teurer, wenn der Hersteller das Kabel nicht als tauschbares Teil führt.
Die wichtigste Zahl der gesamten Kalkulation ist der Unterschied in der Lebensdauer. Die Ladeeinrichtung ist ein elektronisches Gerät mit einer Nutzungsdauer im Bereich von etwa zehn Jahren. Die Zuleitung, die Trasse und der Verteilerausbau halten ein Vielfaches davon. Daraus folgt eine klare Kalkulationsregel: Sparen Sie eher am Gerät als an der Trasse. Ein größerer Querschnitt und ein zusätzliches Leerrohr kosten einmalig wenig und ersparen bei jedem Gerätewechsel und bei jeder Erweiterung erneute Grabungsarbeiten.
Was Sie selbst kalkulieren können und wo die Kalkulation endet
Sie können die Trassenlänge abschreiten, Durchbrüche zählen, freie Teilungseinheiten im Verteiler fotografieren, das Fahrzeugdatenblatt auswerten, Ihr Mengengerüst aufstellen und die Modulwahl nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Netzbetreiber klären. Damit haben Sie den größten Teil der Eingangsdaten beisammen und können Angebote Position für Position vergleichen.
Nicht kalkulieren können Sie, welcher Querschnitt für die tatsächliche Verlegeart, Häufung und Umgebungstemperatur ausreicht, ob der vorhandene Zählerschrank ohne Ertüchtigung weiterverwendet werden darf und ob der Hausanschluss die zusätzliche Leistung trägt. Die letzte Frage beantwortet allein der Netzbetreiber, und sie kann die Kalkulation vollständig umwerfen. Ebenso wenig dürfen Sie die Arbeiten selbst ausführen: Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung ist für Eingriffe in die elektrische Anlage ein Installationsunternehmen erforderlich, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Angebote ohne diesen Nachweis scheiden aus, unabhängig davon, wie günstig sie kalkuliert sind.
Nachrüsten
Vier Freigaben vor dem ersten Handgriff
Eine Nachrüstung beginnt nicht mit der Bohrmaschine, sondern mit vier Freigaben, die vollständig vorliegen müssen, bevor ein Termin vereinbart wird.
Die erste ist die Freigabe des Netzbetreibers. Für eine Einrichtung bis 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung verlangt § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung die Mitteilung vor der Inbetriebnahme; darüber tritt die Zustimmung an ihre Stelle, die der Netzbetreiber erteilen oder mit Auflagen versehen kann. Die Meldung erfolgt regelmäßig durch das ausführende Installationsunternehmen über das Portal des Netzbetreibers.
Die zweite ist die Freigabe des ausführenden Betriebs selbst: Er muss in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein, sonst darf er die Anlage nicht errichten. Lassen Sie sich den Eintrag zeigen, bevor Sie beauftragen.
Die dritte ist die Freigabe über den Aufstellort. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ein Anspruch darauf, dass bauliche Veränderungen für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge gestattet werden; über die Durchführung entscheidet die Gemeinschaft, und die Kosten trägt derjenige, dem die Maßnahme gestattet wurde. Mieter stützen sich auf den entsprechenden Anspruch gegen den Vermieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Beides braucht Zeit und gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Die vierte ist die Festlegung der Betriebsleistung. Vor der Montage muss feststehen, ob mit 16 oder mit 32 Ampere je Außenleiter gearbeitet wird, denn davon hängen Schutzorgan, Querschnitt und Anmeldung ab. Eine Änderung dieser Festlegung nach der Montage ist kein Konfigurationsschritt, sondern eine Änderung der Anlage.
Montagefolge
Ein geordneter Ablauf folgt sieben Schritten, deren Reihenfolge nicht beliebig ist.
Erstens die Bestandsaufnahme am Verteiler: Anschlussabsicherung, freie Teilungseinheiten, Netzform, Zustand der Anlage. Zweitens die Festlegung der Trasse und des Aufstellorts vor Ort, mit Blick auf Kabelweg, Anfahrschutz und die Stelle, an der das Fahrzeug später tatsächlich steht. Drittens die Vorbereitung des Untergrunds: eine tragfähige Wand mit passenden Dübeln oder eine Stele, wenn keine geeignete Wand vorhanden ist. Viertens die Errichtung der Zuleitung und der Schutztechnik im Verteiler durch die Fachkraft, mit den dafür nötigen Abschaltungen. Fünftens die mechanische Montage der Ladeeinrichtung mit korrekt gesetzten Kabeleinführungen und Dichtungen, damit die Schutzart des Gehäuses am Aufstellort erhalten bleibt. Sechstens die Konfiguration. Siebtens Prüfung, Einweisung und Übergabe.
Die Abschaltung in Schritt vier betrifft in der Regel den gesamten Haushalt. Planen Sie sie mit dem Betrieb: Server, Heizungssteuerung, Gefriergeräte und Aquarien vertragen eine mehrstündige Unterbrechung nicht gleich gut. Eingriffe im plombierten Bereich des Zählerschranks setzen zudem voraus, dass der ausführende Betrieb die Plomben ziehen darf und den Netzbetreiber entsprechend informiert.
Konfiguration: die drei Einstellungen, die dokumentiert werden müssen
Die erste Einstellung ist die Stromgrenze. Sie legt fest, ob die Einrichtung mit 16 oder 32 Ampere je Außenleiter arbeitet, und sie muss mit der Anmeldung und mit der Auslegung der Zuleitung übereinstimmen. Wird ein Gerät, das ab Werk 22 Kilowatt kann, dauerhaft auf 11 Kilowatt begrenzt, gehört diese Begrenzung in das Übergabeprotokoll, und zwar mit der Angabe, wo und wie sie gesetzt wurde.
Die zweite Einstellung ist das Lastmanagement. Hier werden der Grenzwert am Hausanschluss, die Quelle der Messwerte und das Verhalten bei Ausfall der Messung festgelegt. Verlangen Sie, dass der Ausfallfall nicht in der Freigabe des Maximalstroms endet, sondern in einer Begrenzung auf einen sicheren Wert.
Die dritte Einstellung betrifft die Steuerbarkeit nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Ladeeinrichtungen oberhalb von 4,2 Kilowatt Anschlussleistung fallen unter diese Regelung; die Bundesnetzagentur hat die Ausgestaltung in der Festlegung BK6-22-300 in mehreren Modulen geordnet. Zu dokumentieren ist, über welche Schnittstelle die Steuerung wirkt, welches Modul gewählt wurde und ob die Steuerung nur die Ladeeinrichtung oder den gesamten Netzanschluss erfasst.
Funktionsprüfung: was erprobt und was gemessen wird
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die häufig verwechselt werden. Der messtechnische Teil gehört zur Erstprüfung der elektrischen Anlage und wird von der Fachkraft mit Prüfgerät ausgeführt. Der funktionale Teil betrifft das Zusammenspiel von Einrichtung und Fahrzeug und lässt sich gemeinsam mit Ihnen durchgehen.
Für den funktionalen Teil sind fünf Nachweise sinnvoll. Erstens ein vollständiger Ladevorgang mit Ihrem Fahrzeug, bei dem die tatsächlich erreichte Leistung abgelesen wird; hier zeigt sich, ob das Fahrzeug die eingestellte Leistung überhaupt abruft. Zweitens ein bewusst ausgelöster Abbruch, etwa durch Entriegeln am Fahrzeug, mit anschließendem Wiederanlauf. Drittens eine Auslösung des Fehlerstromschutzschalters über die Prüftaste während des Ladens, mit definiertem Verhalten danach. Viertens ein Test des Lastmanagements unter realer Last, etwa durch gleichzeitiges Zuschalten eines Großverbrauchers; die Ladeleistung muss sichtbar zurückgehen. Fünftens ein Spannungsausfall, simuliert durch Abschalten des Stromkreises, mit anschließender Beobachtung des Wiederanlaufverhaltens.
Übergabecheckliste
| Gegenstand | Sollzustand bei der Übergabe | Folge, wenn er fehlt |
|---|---|---|
| Bestätigung des Netzbetreibers | Mitteilung oder Zustimmung liegt schriftlich vor | Betrieb ohne die erforderliche Verfahrensgrundlage |
| Nachweis der Eintragung des Betriebs | Auszug aus dem Installateurverzeichnis | Zweifel an der Zulässigkeit der Errichtung |
| Prüfprotokoll der Erstprüfung | Messwerte, nicht nur Häkchen | keine belastbare Ausgangsdokumentation |
| Eingestellte Stromgrenze | in Ampere je Außenleiter dokumentiert | spätere Abweichung von der Anmeldung bleibt unbemerkt |
| Parameter des Lastmanagements | Grenzwert, Messquelle, Verhalten bei Messausfall | unkontrollierte Belastung des Hausanschlusses |
| Modul und Wirkungsbereich nach § 14a EnWG | schriftlich benannt | Netzentgeltregelung bleibt ungeklärt |
| Zuordnung im Verteiler | Stromkreis eindeutig beschriftet | Stromkreis im Störfall nicht auffindbar |
| Aktualisierter Stromlaufplan | Zuleitung und Schutzorgane eingetragen | spätere Arbeiten beginnen mit Suchen |
| Trassenverlauf | Lage und Tiefe mit Maßen und Fotodokumentation | Beschädigung bei späteren Gartenarbeiten |
| Bedienungsanleitung und Zugangsdaten | übergeben, Werkskennwörter geändert | fremder Zugriff auf die Konfiguration |
| Nachweis der fünf Funktionstests | im Protokoll vermerkt | Störverhalten erst im Alltag entdeckt |
| Einweisung | Ladestart, Abbruch, Fehlermeldungen, Freischalten | Fehlbedienung, unnötige Serviceeinsätze |
Die ersten Wochen und die Grenze Ihrer Mitwirkung
Behalten Sie im ersten Monat drei Dinge im Blick: die Temperatur von Stecker und Kupplung nach längeren Ladevorgängen, die Vollständigkeit der Ladevorgänge über Nacht und das Verhalten bei gleichzeitigem Betrieb anderer Großverbraucher. Auffälligkeiten in dieser Zeit sind fast immer Einstellungsfragen und lassen sich innerhalb der Gewährleistung klären.
Ihr Beitrag zur Nachrüstung ist erheblich: Sie legen den Aufstellort fest, beschaffen die Zustimmung der Gemeinschaft oder des Vermieters, halten den Zugang frei, planen die Abschaltung mit und nehmen die Übergabe entlang der Checkliste ab. Erdarbeiten für die Trasse können Sie nach Absprache in Eigenleistung übernehmen, solange der Betrieb Verlauf, Tiefe und Bettung vorgibt und die Trasse vor dem Verfüllen abnimmt.
Nicht in Ihrer Hand liegt alles, was elektrisch angeschlossen, gemessen oder parametriert wird. Der Anschluss im Verteiler, die Auswahl und Einstellung der Schutzorgane, die Erstprüfung und die Festlegung der Stromgrenze sind Fachleistungen. Auch das nachträgliche Anheben einer einmal gesetzten Leistungsbegrenzung ist keine Bedienung, sondern eine Änderung der Anlage, die neu bewertet, dokumentiert und gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden muss.
Sicher prüfen
Abschaltkriterien: wann Sie den Ladevorgang sofort beenden
Beginnen Sie die Prüfung nicht mit dem, was in Ordnung sein sollte, sondern mit dem, was den Betrieb sofort beendet. Fünf Befunde sind Abschaltkriterien. Erstens Geruch nach heißem Kunststoff oder sichtbare Bräunung an Stecker, Kupplung, Gehäuse oder Verteilerabdeckung. Zweitens ein Stecker oder eine Fahrzeugkupplung, die sich nach dem Laden deutlich mehr als handwarm anfühlt. Drittens sichtbare Beschädigungen am Ladekabel, insbesondere Quetschstellen, Einschnitte oder freiliegende Adern. Viertens Wasser im Gehäuse oder eine Gehäusetür, die nicht mehr dicht schließt. Fünftens ein Fehlerstromschutzschalter, der wiederholt auslöst.
In allen fünf Fällen ziehen Sie den Ladestecker nicht unter Last, sondern beenden zuerst den Ladevorgang über das Fahrzeug oder die Bedienoberfläche, schalten anschließend den zugehörigen Stromkreis am Verteiler ab und lassen ihn abgeschaltet, bis eine Elektrofachkraft die Ursache gefunden hat. Ein wiederholt auslösender Fehlerstromschutzschalter ist kein Bedienfehler, sondern eine Meldung. Er wird nicht durch Wiedereinschalten erledigt.
Was Sie ohne Werkzeug feststellen dürfen
Zulässig und sinnvoll sind vier Eigenkontrollen. Die Sichtprüfung von Gehäuse, Kabel, Stecker und Kabelaufhängung nehmen Sie bei jedem Laden nebenbei mit; achten Sie besonders auf die Zugentlastung dort, wo das Kabel aus dem Gerät tritt, und auf Kontakte im Stecker, die verfärbt oder eingebrannt aussehen.
Die zweite Eigenkontrolle ist die Betätigung der Prüftaste am Fehlerstromschutzschalter. Sie prüft die mechanische Auslösefunktion und sollte in halbjährlichem Abstand erfolgen. Das Gerät muss dabei hörbar auslösen; bleibt es stehen, ist es defekt. Beachten Sie, dass die Prüftaste nur den Wechselfehlerstromteil prüft und keine Aussage über die Erkennung glatter Gleichfehlerströme trifft, die nach DIN VDE 0100-722 zusätzlich gefordert ist.
Die dritte ist die Beobachtung des Ladeverlaufs. Notieren Sie, ob Ladevorgänge abbrechen, ob die Leistung ohne erkennbaren Grund sinkt und ob Fehlercodes auftreten. Ein Fehlercode ist eine belastbare Information für die Fachkraft; ein Bericht über sporadische Störungen ohne Codes ist es nicht.
Die vierte ist die Kontrolle des Umfelds: Steht die Einrichtung noch mechanisch geschützt, ist der Anfahrschutz vorhanden, liegt das Kabel nicht dauerhaft auf dem Boden im Fahrweg, sind die Lüftungsöffnungen frei und ist nichts vor das Gerät gestellt worden.
Was Sie nicht tun: Gehäuse öffnen, Abdeckungen im Verteiler abnehmen, Klemmen nachziehen, Schutzorgane tauschen oder Konfigurationsparameter der Stromgrenze verändern. Diese Arbeiten gehören zur elektrischen Anlage, und § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung behält sie einem Installationsunternehmen vor, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers geführt wird.
Papierprüfung: stimmt der Betrieb noch mit der Anmeldung überein?
Bei einer Anlage, die zwischen 11 und 22 Kilowatt einzuordnen ist, liegt der häufigste stille Mangel nicht in der Hardware, sondern in der Konfiguration. Prüfen Sie deshalb drei Dokumente nebeneinander: die Bestätigung des Netzbetreibers, das Übergabeprotokoll mit der eingestellten Stromgrenze und die aktuelle Anzeige des Geräts.
Ist die Einrichtung als 11-Kilowatt-Anlage mitgeteilt worden, weil ein 22-Kilowatt-Gerät dauerhaft auf 16 Ampere je Außenleiter begrenzt wurde, dann ist diese Begrenzung Bestandteil der Anmeldung. Wurde sie später angehoben, etwa im Zuge einer Softwareaktualisierung, eines Gerätetauschs oder durch Umstellen eines Parameters, liegt die Summen-Bemessungsleistung über 12 Kilovoltampere. Damit ist nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung nicht mehr die Mitteilung, sondern die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich, und die liegt nicht vor. Gleichzeitig ist die Zuleitung möglicherweise für den kleineren Strom ausgelegt.
Prüfen Sie im selben Zug, ob seit der Inbetriebnahme ein zweiter Ladepunkt hinzugekommen ist. Die Schwelle bezieht sich auf die Summe aller Ladeeinrichtungen am Anschluss; zwei Geräte mit je 11 Kilowatt überschreiten sie gemeinsam, auch wenn jedes einzelne darunter bleibt.
Prioritätenliste für den Sicherheitscheck
| Befund | Priorität | Was dahinterstecken kann | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Brandgeruch, Verfärbung an Stecker oder Gehäuse | sofort | Übergangswiderstand an einer Klemm- oder Kontaktstelle | Stromkreis abschalten, Fachkraft beauftragen |
| Stecker deutlich über handwarm | sofort | verschlissene Kontakte, zu hoher Dauerstrom | Ladevorgang beenden, Kontakte begutachten lassen |
| Fehlerstromschutzschalter löst wiederholt aus | sofort | Isolationsfehler in Zuleitung, Gerät oder Fahrzeug | abgeschaltet lassen, Ursache messen lassen |
| Wassereintritt, undichtes Gehäuse | sofort | verletzte Schutzart am Aufstellort | freischalten lassen, Gehäuse und Einführung prüfen |
| Beschädigtes Ladekabel | sofort | mechanische Vorschädigung, Überfahren | Kabel außer Betrieb nehmen |
| Prüftaste löst nicht aus | bald | defekter Fehlerstromschutzschalter | Austausch durch die Fachkraft |
| Eingestellte Leistung weicht von der Anmeldung ab | bald | nachträgliche Parameteränderung oder Gerätetausch | Netzbetreiberverfahren nachholen, Auslegung prüfen lassen |
| Zweiter Ladepunkt ohne neue Anmeldung | bald | Summenschwelle von 12 Kilovoltampere überschritten | Zustimmungsverfahren einleiten |
| Wiederholte Ladeabbrüche mit Fehlercode | bald | Kommunikationsfehler, Schutzabschaltung, Spannungsfall | Codes protokollieren, Fachkraft vorlegen |
| Lastmanagement ohne erkennbare Wirkung | bald | Messstelle ausgefallen oder falsch parametriert | Funktion im Betrieb nachweisen lassen |
| Kein Prüfprotokoll der Erstprüfung vorhanden | planbar | Übergabe war unvollständig | Protokoll nachfordern oder Anlage nachprüfen lassen |
| Anfahrschutz fehlt, Kabel liegt im Fahrweg | planbar | mechanische Gefährdung im Alltag | Aufstellsituation ändern |
| Verteiler ohne aktuelle Beschriftung | planbar | Stromkreis im Notfall nicht auffindbar | Beschriftung und Stromlaufplan ergänzen |
| Letzte Fachprüfung liegt lange zurück | planbar | schleichende Alterung von Klemmstellen | Prüfung beauftragen |
Das Prüfprotokoll lesen
Verlangen Sie das Protokoll der Erstprüfung und legen Sie es neben die Anlage. Es sollte erkennen lassen, dass besichtigt, erprobt und gemessen wurde, und es sollte Messwerte enthalten statt bloßer Häkchen: die Durchgängigkeit des Schutzleiters, den Isolationswiderstand, die Schleifenimpedanz am Ende der Zuleitung sowie Auslösestrom und Auslösezeit des Fehlerstromschutzschalters. Bei einer dreiphasigen Einrichtung gehört auch die Feststellung des Drehfelds dazu.
Fehlt das Protokoll vollständig, ist das kein Formfehler, sondern ein Hinweis darauf, dass die Anlage möglicherweise nie vollständig geprüft wurde. Fehlen einzelne Werte, fragen Sie gezielt nach, statt das Dokument als erledigt abzulegen.
Eine wiederkehrende Prüfpflicht besteht im privaten Wohngebäude nicht. Wird der Stellplatz jedoch gewerblich genutzt oder vermietet, gelten die Vorschriften für ortsfeste elektrische Anlagen in Betrieben mit ihren wiederkehrenden Fristen. Klären Sie diese Einordnung, bevor Sie den Stellplatz Dritten überlassen.
Wo die Eigenkontrolle endet
Sie können sehen, riechen, fühlen, Fehlercodes protokollieren, die Prüftaste betätigen und Dokumente gegeneinanderhalten. Damit erkennen Sie den überwiegenden Teil der Befunde, die in der Praxis auftreten, und Sie erkennen sie früh genug.
Nicht feststellen können Sie, ob der Querschnitt der Zuleitung zur tatsächlichen Belastung passt, ob die Abschaltbedingung am Ende des Stromkreises eingehalten wird, ob die Erkennung glatter Gleichfehlerströme funktioniert und ob Klemmstellen im Verteiler noch das geforderte Anzugsmoment haben. Diese Feststellungen setzen Messgeräte, Zugang zu spannungsführenden Teilen und eine Ausbildung als Elektrofachkraft voraus. Beauftragen Sie dafür ein eingetragenes Installationsunternehmen und lassen Sie sich das Ergebnis wieder als Protokoll mit Messwerten geben.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 19 NAV — Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
- § 14a EnWG — Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und steuerbare Netzanschlüsse
- Bundesnetzagentur — Festlegung BK6-22-300 zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
- DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
- DKE — Normauslegung: FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06, Veröffentlichung 03/12/2025
- § 13 NAV — Elektrische Anlage: Arbeiten nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (Absatz 2 Satz 4)















