Smart Meter light: Elektro-Handwerk warnt vor Doppelstrukturen
Der ZVEH lehnt eine vereinfachte Smart-Meter-Variante ab. Sie könne bei späterer Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox doppelte Arbeit und zusätzliche Kosten verursachen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der ZVEH hält Smart Meter light für keine praxistaugliche Lösung, weil bei späteren elektrischen Anlagen eine erneute Nachrüstung nötig werden könnte.
- Das Elektro-Handwerk unterstützt den beschleunigten Rollout, fordert aber verbindliche Fristen für Messstellenbetreiber und eigene Einbaurechte für Fachbetriebe.
- Eigentümer sollten bei PV, Wärmepumpe oder Wallbox früh klären, welches Messsystem benötigt wird und wer dessen Einbau terminiert.
Das deutsche Elektro-Handwerk stellt sich gegen die von der Regierungskoalition vorgeschlagene vereinfachte Variante eines intelligenten Stromzählers. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) bezeichnet „Smart Meter light“ in einem Positionspapier als „keine praxistaugliche Lösung“. Der Verband befürchtet Doppelstrukturen, mehr technische Komplexität und zusätzliche Kosten, sobald ein Haushalt später eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Ladestation installiert.
Zugleich unterstützt der ZVEH das Ziel, den Einbau regulärer intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Mehr als 90 Prozent der Messstellen sollen nach den politischen Plänen bereits 2030 statt erst 2032 entsprechend ausgestattet sein. Der Konflikt dreht sich damit nicht um das Tempo an sich, sondern um die technische Ausführung und die Zuständigkeiten beim Einbau.
Warum der ZVEH die vereinfachte Lösung ablehnt
Ein Smart Meter besteht im engeren Sinn aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway, das Messdaten über eine gesicherte Verbindung übermitteln kann. Welche Funktionen eine geplante Light-Variante genau erfüllen soll, muss politisch und technisch noch ausgestaltet werden. Der Vorschlag stammt aus dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD vorgelegt hat.
Aus Sicht des ZVEH liegt das Kernproblem in einem möglichen zweistufigen Ausbau. Wird zunächst eine reduzierte Technik eingebaut und kommt später eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder Erzeugungsanlage hinzu, könnte das vorhandene System nicht mehr ausreichen. Dann wären ein weiterer Termin, neue Komponenten und erneute Arbeiten am Zählerplatz nötig.
ZVEH-Geschäftsführer Technik Andreas Habermehl verweist ausdrücklich auf die nachträgliche Installation von Photovoltaik, Wärmepumpe oder Ladestation. In solchen Fällen müsse die Light-Lösung nachgerüstet werden. Für Kunden bedeute das erneut Aufwand und Kosten. Gerade Haushalte, die ihre Haustechnik schrittweise elektrifizieren, wären von diesem Risiko betroffen.
Auch VDE FNN und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hatten sich bereits gegen eine vereinfachte Parallelvariante ausgesprochen. Damit kommt die Kritik aus mehreren Organisationen, die sich mit Netztechnik, Normung und praktischer Elektroinstallation befassen.
Der stockende Zählerprozess bremst neue Anlagen
Nach Darstellung des ZVEH erleben Kunden und Handwerksbetriebe derzeit häufig ein anderes Problem: Nach der Installation einer PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox bleibt unklar, wann der zuständige Messstellenbetreiber das erforderliche intelligente Messsystem einbaut. Die elektrische Anlage kann technisch fertig sein, während Zählerwechsel und Messkonzept noch nicht terminiert sind.
Für Eigentümer ist diese Schnittstelle besonders heikel. Der ausführende Fachbetrieb, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber können unterschiedliche Aufgaben haben. Verzögert sich eine Stelle, kann das die vollständige Inbetriebnahme, den vorgesehenen Tarif oder die geplante Steuerung beeinträchtigen. Ein Home-Energy-Management-System kann beispielsweise PV-Erzeugung, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox koordinieren. Dafür müssen Messdaten, Schnittstellen und Steuerbarkeit aber tatsächlich zusammenpassen.
Der ZVEH fordert deshalb klare gesetzliche Fristen für Messstellenbetreiber. Ein verbindlicher Zeitrahmen soll verhindern, dass fertig installierte Anlagen ohne belastbare Aussage zum Zählerprozess warten. Zusätzlich möchte der Verband erreichen, dass entsprechend qualifizierte Elektrohandwerksbetriebe intelligente Messsysteme selbst installieren dürfen. Dadurch könnten Zählerarbeit und Anlageninstallation enger aufeinander abgestimmt werden.
Streit um eine mögliche Bestellpflicht
Strikt abgelehnt wird vom ZVEH eine geplante Pflicht, ein intelligentes Messsystem zu bestellen. Eine solche Bestellpflicht soll nach Angaben des Verbands im Zuge einer Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) diskutiert werden. Der ZVEH hält sie offenbar für den falschen Ansatz, solange nicht sichergestellt ist, dass Bestellung, Einbau und Inbetriebnahme verlässlich und fristgerecht erfolgen.
Für Eigentümer wäre eine reine Bestellpflicht noch keine Termingarantie. Sie könnte einen zusätzlichen formalen Schritt schaffen, ohne das praktische Nadelöhr beim Einbau zu beseitigen. Entscheidend wird daher sein, wie der Gesetzgeber Zuständigkeit, Fristen, Kosten und technische Anforderungen miteinander verbindet. Das Positionspapier ist eine Forderung des Handwerks; welche Punkte in verbindliches Recht eingehen, steht noch nicht fest.
Was Eigentümer bei neuen Stromverbrauchern klären sollten
Wenn Sie eine PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox planen, sollte der Zählerplatz früh in die technische Bestandsaufnahme einbezogen werden. Lassen Sie den Elektrofachbetrieb prüfen, ob der vorhandene Schrank ausreichend dimensioniert und nach den aktuellen Anschlussbedingungen nutzbar ist. Ein reiner Zählerwechsel und ein größerer Umbau des Zählerschranks sind unterschiedliche Leistungen mit entsprechend unterschiedlichen Kosten.
Im Angebot sollte außerdem stehen, wer das Messkonzept abstimmt, die Anmeldung übernimmt und den Kontakt zu Netz- und Messstellenbetreiber führt. Fragen Sie nach, ob für Ihr Vorhaben nur eine moderne Messeinrichtung oder ein vollständiges intelligentes Messsystem vorgesehen ist. Der Begriff „digitaler Zähler“ allein beantwortet das nicht.
Bei einer Wallbox gehören Ladeleistung, mögliche Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und das Messkonzept zusammen. Die Wallbox-Checkliste hilft, diese Punkte vor der Beauftragung zu ordnen. Für eine Wärmepumpe oder PV-Anlage gilt derselbe Grundsatz: Erst wenn Anlage, Zählertechnik und Zuständigkeiten als Gesamtprozess beschrieben sind, ist ein genannter Inbetriebnahmetermin belastbar.
Die politische Beschleunigung des Rollouts kann langfristig Wartezeiten verkürzen. Die aktuelle Kontroverse zeigt jedoch, dass eine schnell eingebaute Zwischenlösung nicht automatisch die günstigste ist. Wer in den nächsten Jahren weitere elektrische Technik plant, sollte sich schriftlich bestätigen lassen, ob das vorgesehene Messsystem diese Erweiterungen ohne erneuten grundlegenden Umbau unterstützt.



































