Elektroanschluss der Wallbox: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren und nachrüsten

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen. Dazu kommen planen, Systeme vergleichen, nachrüsten und sicher prüfen.

Elektroauto lädt an einer an der Hauswand montierten Wallbox
Elektroauto lädt an einer an der Hauswand montierten WallboxFoto: Globetrotter19 / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Ein eigener Abschnitt deckt Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.

Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei Elektroanschluss der Wallbox nacheinander ansteht: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren, nachrüsten und sicher prüfen.

Planen

Geplant wird ein Weg, nicht ein Gerät

Die Ladeeinrichtung ist das sichtbare Ende einer Kette, die im Hausanschlusskasten beginnt. Dazwischen liegen Zählerschrank, Schutzorgane, Zuleitung, Trasse, Erdungs- und Schutzpotentialausgleichsanlage und schließlich die Anschlussstelle am Stellplatz. Jedes Glied hat eigene Anforderungen, und das schwächste entscheidet darüber, was errichtet werden darf.

Daraus folgt die Reihenfolge der Planung. Wer beim Gerät anfängt, erlebt die Überraschungen in der falschen Reihenfolge: erst hängt die Einrichtung an der Wand, dann zeigt sich, dass im Zählerschrank kein Platz für die zusätzliche Schutz- und Steuerungstechnik ist. Beginnen Sie am Hausanschluss und arbeiten Sie sich nach außen vor.

Sechs Bestandsangaben, ohne die keine Planung trägt

Erstens die Netzform. Ob Ihre Anlage als TN-C-S-, TN-S- oder TT-System betrieben wird, bestimmt das Schutzkonzept und die Frage, ob ein Erdungswiderstand nachzuweisen ist. Zweitens die Anschlussabsicherung im Hausanschlusskasten, also der Strom je Außenleiter, den der Netzbetreiber bereitstellt. Drittens Bauart und Zustand des Zählerschranks: Baujahr, Zählerbauform, freie Teilungseinheiten und die Frage, ob ein Raum für Zusatzanwendungen vorhanden ist, wie ihn die Technischen Anschlussregeln Niederspannung, VDE-AR-N 4100, für neue und wesentlich geänderte Zählerplätze vorsehen.

Viertens der Zustand der Erdungs- und Schutzpotentialausgleichsanlage: Gibt es eine zugängliche Haupterdungsschiene, sind Wasser- und Heizungsleitungen sowie ein Fundamenterder angebunden. Fünftens die Trasse, gemessen in Metern und aufgeteilt nach Abschnitten mit unterschiedlicher Verlegeart, also Erdreich, Leerrohr, Kabelkanal, Mauerwerk, Wanddurchbruch. Sechstens vorhandene Unterverteilungen samt Querschnitt und Absicherung ihrer Hauptleitung; eine Verteilung in der Garage kann den Weg verkürzen oder sich als zu schwach erweisen.

Entscheidungsbaum: woher die Zuleitung kommt

Arbeiten Sie den Baum von oben nach unten ab und halten Sie beim ersten zutreffenden Kriterium an.

Erste Frage: Liegt der Stellplatz im selben Gebäude, ist der Weg zum Zählerschrank kurz, und sind dort mindestens vier Teilungseinheiten frei? Dann ist ein eigener Abgang unmittelbar aus dem Zählerschrank der kürzeste und selektiv am einfachsten zu beherrschende Weg.

Zweite Frage: Ist der Zählerschrank voll belegt, baulich aber in Ordnung? Dann prüfen Sie die Erweiterung um ein zusätzliches Verteilerfeld, bevor über einen Austausch gesprochen wird.

Dritte Frage: Ist der Zählerschrank alt, ohne Platzreserve und ohne Raum für Zusatzanwendungen? Dann gehört die Ertüchtigung oder Erneuerung des Zählerplatzes zum Vorhaben und bestimmt Termin, Abschaltdauer und Aufwand stärker als jede andere Einzelentscheidung.

Vierte Frage: Steht der Stellplatz in einer freistehenden Garage oder am Ende einer Hofeinfahrt? Dann planen Sie keine einzelne Endstromkreisleitung, sondern eine Hauptleitung zu einer eigenen Unterverteilung am Stellplatz. Der Mehraufwand bleibt gering, solange der Graben offen ist, und jede spätere Erweiterung beginnt dann vor Ort statt im Haus.

Fünfte Frage: Führt die Trasse über gemeinschaftliches oder fremdes Eigentum? Dann holen Sie die Zustimmung vor der technischen Planung ein.

Vier Schutzebenen und die Frage der Selektivität

Das Schutzkonzept besteht aus vier voneinander unabhängigen Ebenen. Die erste ist der Überstromschutz, ausgelegt auf Dauerbetrieb: Ein Ladevorgang zieht über Stunden nahezu konstanten Strom, was für die übrigen Hausstromkreise untypisch ist. Die zweite Ebene ist der Fehlerstromschutz. DIN VDE 0100-722 verlangt für jeden Anschlusspunkt einen eigenen Endstromkreis und einen eigenen Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere, mindestens vom Typ A.

Hinzu kommt eine Anforderung, die viele Bestandsanlagen nicht kennen: Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die bei glatten Gleichfehlerströmen oberhalb von 6 Milliampere abschaltet. Der Grund ist physikalisch. Ein glatter Gleichfehlerstrom kann den Summenstromwandler eines Schutzschalters vom Typ A vormagnetisieren und ihn damit blind für den eigentlichen Wechselfehlerstrom machen. Erfüllt wird die Anforderung entweder durch einen Fehlerstromschutzschalter vom Typ B im Verteiler oder durch eine in der Ladeeinrichtung integrierte Gleichfehlerstromüberwachung hinter einem vorgeschalteten Typ A. Der Typ B wird also immer dann nötig, wenn die Ladeeinrichtung eine solche Überwachung nicht besitzt oder der Hersteller sie nicht ausdrücklich bescheinigt. Verlangen Sie diese Bescheinigung im Angebot; eine Prospektformulierung ersetzt sie nicht.

Die dritte Ebene ist der Überspannungsschutz, dessen Erfordernis und Ausführung DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 regeln; bei außen geführter Trasse gewinnt sie an Gewicht. Die vierte Ebene ist der Schutzpotentialausgleich mit der Erdungsanlage, ohne den die übrigen drei nicht sicher wirken.

Quer über allen Ebenen liegt die Selektivität. Ein Fehler im Ladestromkreis darf nur das ihm zugeordnete Schutzorgan auslösen, nicht die Vorsicherung im Hausanschlusskasten. Selektivität entsteht durch abgestufte Bemessungsströme und passende Auslösecharakteristiken; sie ist ein Nachweispunkt, kein Wunsch.

Auslegungsgrößen der Zuleitung

Der Querschnitt folgt nicht aus einer Faustregel, sondern aus vier Größen. Die Strombelastbarkeit ergibt sich nach den Tabellen von DIN VDE 0298-4 in Abhängigkeit von der Verlegeart, also ob die Leitung im Erdreich, in einem Rohr, auf einer Wand oder in einer Wärmedämmung liegt. Häufung mindert sie, weil mehrere Leitungen im selben Rohr oder Kanal sich gegenseitig aufheizen. Die Umgebungstemperatur wirkt in dieselbe Richtung. Schließlich begrenzt der zulässige Spannungsfall über die Trassenlänge das Ergebnis; maßgeblich ist der Wert, den DIN 18015-1 für Wohngebäude vorgibt.

Bei langen Wegen zu einer freistehenden Garage ist regelmäßig nicht die Erwärmung, sondern der Spannungsfall die bestimmende Größe. Lassen Sie sich die Rechnung mit Länge, Verlegeart, Häufungsfaktor und Ergebnis vorlegen, nicht nur den Querschnitt.

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

Anforderung Was im Angebot stehen muss Prüfkriterium
Netzform TN-C-S, TN-S oder TT benannt bei TT ist ein Erdungswiderstandsnachweis vorgesehen
Einspeisepunkt Zählerschrank, vorhandene oder neue Unterverteilung Entscheidung begründet, nicht bloß benannt
Zustand des Zählerplatzes Feststellung mit Aussage zu Ertüchtigung oder Erneuerung keine Verlagerung in das Kleingedruckte
Querschnittsnachweis Länge, Verlegeart je Abschnitt, Häufung, Temperatur, Spannungsfall Rechenweg beigefügt
Überstromschutz Bemessungsstrom und Charakteristik für Dauerlast Selektivität zur Vorsicherung ausgewiesen
Eigener Endstromkreis ein Anschlusspunkt je Stromkreis keine Mitnutzung durch Licht oder Steckdosen
Fehlerstromschutz Typ und Bemessungsdifferenzstrom je Anschlusspunkt Typ A mit 30 Milliampere als Mindestangabe
Gleichfehlerstromerkennung Typ B oder Herstellerbescheinigung zur integrierten Überwachung Bescheinigung liegt bei
Überspannungsschutz Ableiterstufe, Schutzpegel, Einbauort Bezug zur Trassenführung erkennbar
Erdung und Potentialausgleich Zustand und erforderliche Ergänzungen eigene Position, nicht pauschal mitkalkuliert
Verfahren nach § 19 NAV Mitteilung oder Zustimmung, Zuständigkeit für die Meldung Betrieb übernimmt die Meldung schriftlich
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG Platz für Steuerungstechnik, Steuerweg zur Ladeeinrichtung Steuerleitung oder Leerrohr eingeplant
Eintragung des Betriebs Nachweis aus einem Installateurverzeichnis Auszug liegt dem Angebot bei
Erstprüfung Prüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Protokoll eigene Leistungsposition
Trassendokumentation Verlauf, Tiefe, Bettung, Fotodokumentation vor dem Verfüllen ausdrücklich zugesagt

Verfahren und Zustimmungen gehören an den Anfang

Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung ist eine Ladeeinrichtung dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen am Anschluss 12 Kilovoltampere, tritt die Zustimmung des Netzbetreibers an die Stelle der Mitteilung und kann mit Auflagen verbunden sein. Ladeeinrichtungen über 4,2 Kilowatt Anschlussleistung zählen zudem zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, den die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-300 ausgestaltet hat. Für die Anschlussplanung bedeutet das handfest: Platz für Steuerungstechnik im Zählerschrank und ein Steuerweg zwischen Schrank und Ladeeinrichtung, sei es als Ader im selben Rohr oder als eigenes Leerrohr.

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, braucht einen Beschluss über die bauliche Veränderung; das Wohnungseigentumsgesetz gibt darauf einen Anspruch, über die Durchführung entscheidet aber die Gemeinschaft. Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Vermieters. Beide Wege laufen unabhängig vom Netzbetreiberverfahren und dauern erfahrungsgemäß länger.

Wo Ihre Planung endet

Sie können den Bestand aufnehmen, die Trasse abschreiten, Zustimmungen beschaffen und Angebote entlang der Anforderungsliste vergleichen. Weiter reicht die Eigenplanung ohne Messgeräte nicht.

Die Ausführung liegt nicht in Ihrer Hand. § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung bestimmt, dass Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur ein Installationsunternehmen ausführen darf, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Eine Eigenmontage ist unzulässig, auch bei einem Gerät, das mit Stecker geliefert wird. Ebenso wenig können Sie feststellen, ob die Netzform richtig erkannt wurde, ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden und ob die Selektivität über alle Stufen trägt. Zu Auslegungsfragen von DIN VDE 0100-722 führt der Normgeber DKE eine fortgeschriebene Liste; dass solche Fragen überhaupt geführt werden, zeigt, wie wenig sich das Anschlusskonzept aus Datenblättern ableiten lässt.

Systeme vergleichen

Zwei Entscheidungen, die getrennt zu treffen sind

Beim Elektroanschluss einer Ladeeinrichtung stehen zwei Auswahlen an, die häufig vermengt werden. Die erste betrifft die Topologie: von welchem Punkt der Hausinstallation die Zuleitung ausgeht. Die zweite betrifft das Fehlerstromschutzkonzept: wodurch der geforderte Schutz gegen Wechsel- und Gleichfehlerströme hergestellt wird. Beide Auswahlen sind voneinander unabhängig, und beide müssen einer gemeinsamen Mindestlatte genügen.

Diese Mindestlatte gibt DIN VDE 0100-722 vor: ein eigener Endstromkreis je Anschlusspunkt, ein eigener Fehlerstromschutzschalter je Anschlusspunkt mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 Milliampere und mindestens vom Typ A sowie eine Einrichtung, die bei glatten Gleichfehlerströmen oberhalb von 6 Milliampere abschaltet. Keine der folgenden Varianten darf darunter bleiben; sie unterscheiden sich in allem anderen.

Vier Topologien

Die erste Topologie ist der direkte Endstromkreis aus dem Zählerschrank. Schutzorgane sitzen zentral, der Weg ist kurz, die Zuordnung eindeutig. Voraussetzung ist freier Platz im Schrank und eine überschaubare Entfernung.

Die zweite Topologie nutzt eine vorhandene Unterverteilung, etwa im Keller oder in der Garage. Sie spart Leitungsweg, verschiebt das Problem aber auf die bestehende Hauptleitung: Deren Querschnitt und Vorsicherung wurden nie für eine stundenlange Zusatzlast bemessen. Der Nachweis, dass Hauptleitung und Vorsicherung die neue Dauerlast tragen und die Selektivität erhalten bleibt, entscheidet über die Eignung.

Die dritte Topologie führt eine eigene Hauptleitung zu einer neuen Unterverteilung unmittelbar am Stellplatz. Der Aufwand ist zunächst höher, dafür liegen Schutztechnik und Reserve dort, wo künftige Anschlusspunkte entstehen.

Die vierte Topologie trennt den Ladestromkreis messtechnisch ab und führt ihn über einen eigenen Zählpunkt. Das ist keine Frage der Sicherheit, sondern der Abrechnung: Es ermöglicht Module nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, die am Arbeitspreis ansetzen, und die Weitergabe von Ladestrom an Dritte. Der Preis dafür sind Platz im Zählerschrank und ein dauerhafter Messaufwand.

Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen

Kriterium Mindestanforderung Direkt aus dem Zählerschrank Aus vorhandener Unterverteilung Neue Unterverteilung am Stellplatz Eigener Zählpunkt
Eigener Endstromkreis zwingend je Anschlusspunkt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt
Nachweis der vorgelagerten Leitung Querschnitt trägt die Dauerlast entfällt zwingend zu führen über neue Hauptleitung geführt wie gewählte Topologie
Selektivität Fehler löst nur das zugeordnete Organ aus einfach herstellbar anspruchsvoll, drei Stufen herstellbar, Abstufung planen wie gewählte Topologie
Spannungsfall Grenzwert nach DIN 18015-1 eingehalten unkritisch bei kurzem Weg Summe zweier Abschnitte rechnen über Hauptleitung beherrschbar wie gewählte Topologie
Abschaltumfang im Fehlerfall nur der Ladestromkreis fällt aus erfüllt Vorsicherung kann Bereiche mitnehmen erfüllt erfüllt
Platzbedarf im Zählerschrank Reserve für Schutz- und Steuerungstechnik hoch gering gering am höchsten
Erweiterung auf einen zweiten Punkt ohne neue Trasse möglich begrenzt begrenzt sehr gut abhängig von der Topologie
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG Steuerweg bis zur Ladeeinrichtung vorhanden kurz zu prüfen Steuerader mitführen Voraussetzung für arbeitspreisbezogene Module
Verfahren nach § 19 NAV vor Inbetriebnahme geklärt Mitteilung oder Zustimmung Mitteilung oder Zustimmung Mitteilung oder Zustimmung Messkonzept zusätzlich abstimmen
Aufwand bei Gerätetausch ohne Eingriff in die Trasse gering gering am geringsten gering
Abrechnung gegenüber Dritten eichrechtskonforme Erfassung nur mit Messkapsel nur mit Messkapsel nur mit Messkapsel systemisch vorgesehen
Erdung und Schutzpotentialausgleich Anbindung nachgewiesen vorhanden nutzbar vorhanden nutzbar Anbindung ausdrücklich planen wie gewählte Topologie

Drei Wege zum Fehlerstromschutz

Der geforderte Schutz lässt sich auf drei Arten herstellen, und die Wahl gehört ins Angebot, nicht in die Baustelle.

Der erste Weg kombiniert einen Fehlerstromschutzschalter vom Typ A im Verteiler mit einer Gleichfehlerstromüberwachung, die in der Ladeeinrichtung integriert ist und bei mehr als 6 Milliampere abschaltet. Das ist heute die verbreitete Lösung. Ihre Bedingung ist eine Herstellerbescheinigung über genau diese Funktion; ohne sie trägt der Weg nicht.

Der zweite Weg verlagert dieselbe Funktion in den Verteiler: ein Fehlerstromschutzschalter vom Typ A, der die Gleichfehlerstromerkennung bereits enthält. Das macht den Schutz unabhängig vom Gerät und erleichtert einen späteren Gerätetausch, weil die Anlage die Anforderung selbst erfüllt.

Der dritte Weg ist der Fehlerstromschutzschalter vom Typ B. Er erfasst Fehlerströme über einen weiten Frequenzbereich einschließlich glatter Gleichanteile und wird nötig, wenn die Ladeeinrichtung keine integrierte Überwachung besitzt, wenn der Hersteller sie nicht bescheinigt oder wenn eine Anwendung wie bidirektionales Laden es verlangt. Beim Einbau gilt eine Anordnungsregel: Ein Typ B darf nicht hinter einem Typ A liegen, weil ein Gleichfehlerstrom das vorgelagerte Gerät in seiner Funktion beeinträchtigen kann. Diese Regel ist der häufigste Fehler beim nachträglichen Einbau in gewachsene Verteiler.

Allen drei Wegen gemeinsam ist, dass der Schutzschalter dem Ladepunkt allein zugeordnet bleibt. Ein Fehlerstromschutzschalter, an dem zusätzlich Kellersteckdosen, die Gefriertruhe oder die Außenbeleuchtung hängen, erfüllt die Anforderung nicht und sorgt außerdem dafür, dass jede Störung im Ladepfad andere Verbraucher mit abschaltet.

Was die Netzform am Konzept ändert

Wird Ihre Anlage als TT-System betrieben, hängt der Schutz durch Abschaltung am Erdungswiderstand der eigenen Anlage. Fehlerstromschutzschalter sind dort ohnehin unverzichtbar, und der Erdungswiderstand ist zu messen und zu dokumentieren. In einem TN-C-System, in dem Neutralleiter und Schutzleiter noch gemeinsam geführt werden, ist ein Fehlerstromschutzschalter im betroffenen Abschnitt gar nicht wirksam einsetzbar; der Übergang auf ein TN-C-S-System mit sauberer Auftrennung wird damit Teil des Vorhabens. Prüfen Sie deshalb, ob ein Angebot die Netzform überhaupt benennt. Fehlt die Angabe, fehlt die Grundlage des gesamten Vergleichs.

Verhalten im Störfall und die Frage, wer mitfällt

Vergleichen Sie die Varianten nicht nur im Normalbetrieb, sondern anhand von drei Störfällen. Löst der Fehlerstromschutzschalter aus, muss nachvollziehbar sein, welcher Bereich stromlos wird; eine Variante, bei der die Gefriertruhe mit abschaltet, ist im Alltag teuer. Fällt die Vorsicherung einer gemeinsam genutzten Hauptleitung, zeigt sich, ob die Abstufung stimmt oder ob ein Ladefehler halbe Etagen mitnimmt. Und wird die Trasse bei Gartenarbeiten beschädigt, entscheidet die Dokumentation von Verlauf und Tiefe darüber, ob die Suche Minuten oder Tage dauert.

Ein Wort zu den Daten, die dabei entstehen: Sobald ein Lastmanagement die Messwerte am Hausanschluss auswertet oder ein zweiter Zählpunkt eingerichtet wird, entstehen Verbrauchsprofile. Klären Sie, wo diese Werte gespeichert werden, wer darauf zugreift und ob die Anlage ohne diese Auswertung weiterarbeitet.

Grenzen des Vergleichs von außen

Sie können Topologien gegenüberstellen, die Netzform erfragen, die Bescheinigung zur Gleichfehlerstromüberwachung verlangen, den Abschaltumfang hinterfragen und die Erweiterbarkeit bewerten. Damit scheiden die ungeeigneten Varianten in aller Regel bereits aus.

Nicht beurteilen können Sie, ob die vorhandene Hauptleitung die zusätzliche Dauerlast trägt, ob die Selektivität über drei Stufen tatsächlich gegeben ist und ob die Abschaltbedingungen am Ende der Zuleitung eingehalten werden. Das sind Mess- und Rechenaufgaben. Errichten und prüfen darf die Anlage nur ein Installationsunternehmen, das nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist; eine Eigenmontage ist unabhängig von der gewählten Variante unzulässig. Und unabhängig von der Topologie steht am Ende die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit einem Protokoll, das Messwerte enthält. Zu offenen Auslegungsfragen von DIN VDE 0100-722 führt der Normgeber DKE eine fortgeschriebene Liste, die zeigt, dass auch Fachleute hier abwägen müssen.

Kosten kalkulieren

Der Anschluss kostet, was der Bestand hergibt

Angebote für denselben Stellplatz können weit auseinanderliegen, ohne dass eines davon unseriös wäre. Der Grund liegt selten im Gerät und fast immer in zwei Feststellungen: wie weit der Weg vom Zählerschrank zum Stellplatz ist und in welchem Zustand Zählerplatz und Hausanschluss sind. Beide Größen stehen fest, bevor der erste Handwerker das Grundstück betritt, und beide können Sie vorbereiten.

Kalkulieren Sie deshalb nicht ein Produkt, sondern eine Wegstrecke und einen Anlagenzustand. Wer nur Gerätepreise vergleicht, vergleicht die kleinste Position der Rechnung.

Drei Ausbaustufen, in die jedes Vorhaben fällt

Ordnen Sie Ihr Vorhaben zuerst einer Stufe zu. Die Auslösekriterien sind eindeutig prüfbar, und der Sprung zwischen zwei Stufen ist größer als jede Preisverhandlung innerhalb einer Stufe.

Stufe eins liegt vor, wenn im Zählerschrank ausreichend Teilungseinheiten frei sind, ein Raum für Zusatzanwendungen für die Steuerungstechnik vorhanden ist, die Anlage als TN-S- oder TN-C-S-System mit funktionierendem Schutzpotentialausgleich betrieben wird und der Stellplatz innerhalb des Gebäudes liegt. Dann besteht das Vorhaben aus Schutztechnik, einer kurzen Zuleitung, Montage und Prüfung.

Stufe zwei wird ausgelöst, sobald eines von drei Merkmalen zutrifft: Der Weg führt ins Freie und erfordert Graben, Bettung und Wanddurchbruch; der Zählerschrank ist voll belegt und muss um ein Feld oder eine Unterverteilung ergänzt werden; oder am Stellplatz ist eine eigene Unterverteilung sinnvoll. Hier verschiebt sich das Gewicht der Rechnung vom Material zur Arbeitszeit im Erdreich.

Stufe drei wird ausgelöst, wenn eines von vier Merkmalen zutrifft: Der Zählerplatz entspricht nicht mehr den Technischen Anschlussregeln Niederspannung und ist zu erneuern; die Anlage wird noch als TN-C-System mit Schmelzsicherungen ohne Fehlerstromschutz betrieben; eine Erdungsanlage oder ein Schutzpotentialausgleich fehlt oder ist nicht nachweisbar; oder der Netzbetreiber teilt mit, dass der Hausanschluss zu verstärken ist. Jedes dieser Merkmale macht aus dem Ladeprojekt eine Anlagenertüchtigung, deren Aufwand alle übrigen Positionen zusammen übersteigen kann.

Klären Sie die Stufe, bevor Sie Angebote einholen. Ein Angebot, das Stufe drei mit einem Vorbehaltssatz abhandelt, ist kein Angebot, sondern eine offene Rechnung.

Was in welcher Stufe entsteht

Kostenblock Fällt an in Treiber Wie Sie die Menge selbst ermitteln
Schutztechnik im Verteiler allen Stufen Zahl der Anschlusspunkte, Typ des Fehlerstromschutzes, Ableiterstufe Anschlusspunkte zählen, Herstellerangabe zur Gleichfehlerstromüberwachung prüfen
Zuleitung, Material allen Stufen Querschnitt und Trassenlänge Trasse abschreiten, Abschnitte je Verlegeart notieren
Innenverlegung Stufe eins und zwei Kanal, Rohr, Unterputz, Brandabschottung Metern je Verlegeart im Grundriss eintragen
Erdarbeiten und Wiederherstellung Stufe zwei und drei Grabenmeter, Untergrund, Pflaster oder Rasen Meter zählen, Belag je Abschnitt fotografieren
Wanddurchbrüche Stufe zwei und drei Anzahl, Wandstärke, Kernbohrung Durchbrüche einzeichnen und Wandstärke messen
Unterverteilung am Stellplatz Stufe zwei und drei Gehäusegröße, Hauptleitungsquerschnitt Zahl der künftig gewünschten Stromkreise festlegen
Erweiterung des Zählerschranks Stufe zwei freie Teilungseinheiten, Anbaumöglichkeit Verteiler fotografieren, freie Plätze zählen
Erneuerung des Zählerplatzes Stufe drei Baujahr, Bauform, Anforderungen der Anschlussregeln Typenschild und Baujahr notieren, Netzbetreiber fragen
Erdung und Schutzpotentialausgleich Stufe zwei und drei Zustand der Haupterdungsschiene, Nachrüstung eines Erders prüfen, ob Schiene vorhanden und angeschlossen ist
Steuerungstechnik nach § 14a EnWG allen Stufen Steuerbox, Steuerweg zur Ladeeinrichtung Modulwahl beim Netzbetreiber erfragen
Verstärkung des Hausanschlusses Stufe drei Anschlusskabel, Entfernung zur Ortsnetzstation schriftliche Auskunft des Netzbetreibers einholen
Erstprüfung und Dokumentation allen Stufen Messumfang, Protokoll, Trassendokumentation als eigene Position im Angebot verlangen

Laufender Aufwand über die Nutzungsdauer

Für die Betriebsseite brauchen Sie keine Preise, sondern vier Mengen, die Sie mit Ihren eigenen Tarifwerten bewerten.

Die erste ist die Verlustenergie der Zuleitung. Sie hängt von Länge, Querschnitt und Ladestrom ab: Wird der Querschnitt eine Stufe größer gewählt, sinken die Verluste näherungsweise im gleichen Verhältnis, während der Materialaufpreis einmalig anfällt. Bei einer langen Trasse zu einer freistehenden Garage ist der größere Querschnitt deshalb nicht nur eine Frage des Spannungsfalls, sondern auch eine kleine, aber dauerhafte Einsparung.

Die zweite ist die Dauerleistung der Technik im Zählerschrank. Steuerungseinrichtung, Messwandler und Kommunikationsmodul nehmen rund um die Uhr Leistung auf, unabhängig davon, ob geladen wird. Lassen Sie sich die Eigenverbrauchsangaben der verbauten Komponenten geben und rechnen Sie sie auf ein Jahr hoch.

Die dritte ist das Messstellenentgelt, falls das gewählte Modul nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes eine getrennte Erfassung des Ladestroms verlangt. Ein zweiter Zählpunkt kostet Platz im Schrank, einmaligen Installationsaufwand und ein wiederkehrendes Entgelt. Er lohnt sich erst ab einer Jahresmenge, die Sie mit Ihren eigenen Zahlen gegenrechnen müssen.

Die vierte ist der Prüfaufwand. Im selbstgenutzten Wohngebäude besteht für die Ladeeinrichtung keine wiederkehrende Prüfpflicht. Wird der Stellplatz vermietet oder gewerblich genutzt, gelten die Regeln für ortsfeste elektrische Anlagen in Betrieben mit ihren wiederkehrenden Prüfungen. Diese Einordnung entscheidet über einen dauerhaften Posten und gehört vor die Kalkulation, nicht danach.

Zweitkosten: Entscheidungen, die eine zweite Baustelle erzeugen

Die teuersten Positionen einer Anschlusskalkulation entstehen nicht beim ersten, sondern beim zweiten Mal. Vier Entscheidungen im Jahr null bestimmen, ob es ein zweites Mal gibt.

Erstens die Trasse: Ein zusätzliches Leerrohr im offenen Graben kostet Material und wenige Minuten, ein zweiter Graben Jahre später kostet den kompletten Vorgang erneut. Zweitens der Zählerschrank: Wird er bis auf die letzte Teilungseinheit gefüllt, ist jede spätere Ergänzung eine Umbaumaßnahme mit Abschaltung. Drittens die Netzform und der Schutzpotentialausgleich: Wer eine erkannte Schwäche vertagt, zahlt sie beim nächsten Eingriff mit, meist unter Zeitdruck. Viertens der Steuerweg: Fehlt die Ader oder das Rohr für die Steuerungstechnik, wird sie später nachgezogen, und zwar auf derselben Strecke.

Die Nutzungsdauern sind dabei sehr ungleich. Eine korrekt bemessene und geschützt verlegte Zuleitung überdauert mehrere Gerätegenerationen. Ein Zählerplatz wird typischerweise dann erneuert, wenn Anschlussregeln oder Messtechnik es erzwingen, nicht wenn er defekt ist. Die Ladeeinrichtung selbst ist das kurzlebigste Glied der Kette. Rechnen Sie deshalb nicht ein Vorhaben, sondern einen Zeitraum, in dem das Gerät mehrfach getauscht wird und der Anschluss stehen bleibt.

Wer zahlt, wenn Ihnen der Stellplatz nicht allein gehört

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass eine bauliche Veränderung zum Laden gestattet wird; über die Durchführung entscheidet die Gemeinschaft, und die Kosten trägt derjenige, dem die Maßnahme gestattet wurde. Für die Kalkulation heißt das: Sie tragen auch die Anteile, die im Gemeinschaftseigentum entstehen, etwa Trassen im Treppenhaus oder in der Tiefgarage. Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Vermieters und sollte vorab klären, was bei Auszug mit der Anlage geschieht.

Häufig lohnt in Mehrparteienobjekten die Frage, ob eine gemeinsame Grundinstallation für mehrere Stellplätze errichtet wird und jeder Eigentümer nur seinen Anschlusspunkt bezahlt. Diese Variante ist im Bestand fast immer günstiger als drei einzeln nachgerüstete Wege, verlangt aber eine gemeinsame Entscheidung im richtigen Moment.

Was Sie selbst beziffern können und wo die Kalkulation endet

Sie können die Stufe bestimmen, die Trasse abschreiten, freie Teilungseinheiten zählen, Typenschilder notieren, die Modulwahl mit dem Netzbetreiber klären und die vier laufenden Mengen aufstellen. Damit vergleichen Sie Angebote Zeile für Zeile statt Summe gegen Summe.

Nicht beurteilen können Sie, welcher Querschnitt für die tatsächliche Verlegeart und Häufung ausreicht, ob der vorhandene Zählerplatz weiterverwendet werden darf und ob der Hausanschluss die zusätzliche Dauerlast trägt. Die letzte Frage beantwortet allein der Netzbetreiber. Ausführen dürfen die Arbeiten ohnehin nur Installationsunternehmen, die nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung in ein Installateurverzeichnis eingetragen sind; eine Eigenmontage scheidet aus, auch als Sparvariante. Und bevor irgendetwas in Betrieb geht, steht das Verfahren nach § 19 derselben Verordnung: Mitteilung an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, oberhalb von 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung dessen Zustimmung, die mit kostenwirksamen Auflagen verbunden sein kann.

Nachrüsten

Die Baustelle hat drei Zonen mit drei Zuständigkeiten

Eine Anschlussnachrüstung wirkt von außen wie ein einziger Arbeitsgang, zerfällt aber in drei Zonen, die unterschiedlich geregelt sind. Wer das vorher trennt, vermeidet den häufigsten Terminfehler, nämlich einen vereinbarten Montagetag, an dem eine der drei Zonen noch nicht freigegeben ist.

Die erste Zone ist der plombierte Bereich des Zählerschranks vor der Messeinrichtung. Hier darf nur tätig werden, wer die Plomben ziehen darf; das ist der Netzbetreiber oder ein von ihm dazu berechtigtes Installationsunternehmen, und die Entplombung ist anzuzeigen. Die zweite Zone ist die Kundenanlage hinter der Messeinrichtung: Schutzorgane, Zuleitung, Unterverteilung, Anschlussstelle. Für sie gilt § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung, wonach Arbeiten an der elektrischen Anlage nur ein Installationsunternehmen ausführen darf, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Eine Eigenmontage ist damit ausgeschlossen, unabhängig davon, wie einfach der Anschluss aussieht.

Die dritte Zone ist die Trasse im Erdreich und im Gebäude. Erdarbeiten dürfen Sie nach Absprache selbst übernehmen, solange der Betrieb Verlauf, Tiefe, Bettung und Schutzabdeckung vorgibt und den Graben vor dem Verfüllen abnimmt. Diese Zone ist die einzige, in der Eigenleistung überhaupt in Betracht kommt.

Was vor dem ersten Termin schriftlich vorliegen muss

Vier Unterlagen gehören auf den Tisch, bevor ein Datum vereinbart wird. Erstens die Meldung nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung: Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen; übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen am Anschluss 12 Kilovoltampere, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Meldung übernimmt regelmäßig der ausführende Betrieb, aber die Bestätigung gehört in Ihre Unterlagen.

Zweitens der Nachweis, dass der Betrieb im Installateurverzeichnis geführt wird. Drittens die Zustimmung derjenigen, denen der Aufstellort oder die Trasse gehört: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist über die bauliche Veränderung zu beschließen, im Mietverhältnis ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Viertens die Auslegungsunterlagen: Netzform, Querschnitt der Zuleitung mit Verlegeart und Spannungsfall, Typ und Bemessungsdifferenzstrom des Fehlerstromschutzes sowie die Angabe, wie die Erkennung glatter Gleichfehlerströme sichergestellt wird.

Das Abschaltfenster planen

Die Arbeiten im Zählerschrank verlangen eine Abschaltung, die in der Regel das gesamte Haus betrifft und mehrere Stunden dauern kann. Erstellen Sie vorher eine kurze Liste dessen, was eine Unterbrechung nicht verträgt: Gefriergeräte, Heizungsregelung und Umwälzpumpen, Aquarien, medizinische Geräte, Netzwerktechnik mit Speichermedien. Legen Sie den Termin so, dass die empfindlichsten Punkte abgedeckt sind, und informieren Sie in einem Mehrparteienhaus rechtzeitig alle Betroffenen.

Klären Sie zugleich, ob der Zählerplatz nur ergänzt oder erneuert wird. Eine Erneuerung verlängert das Abschaltfenster erheblich und bindet den Netzbetreiber ein, weil Messeinrichtung und Plombierung betroffen sind.

Vor dem Verfüllen: der Graben ist nur einmal offen

Der offene Graben ist der einzige Moment, in dem der Anschlussweg vollständig sichtbar ist. Halten Sie fünf Dinge fest, bevor er geschlossen wird. Erstens den Verlauf, eingemessen von zwei festen Bezugspunkten am Gebäude, damit die Leitung später ohne Suchgerät wiedergefunden wird. Zweitens die Tiefe, die der Betrieb je nach Belastung der Oberfläche festlegt und die unter befahrenen Flächen größer ausfällt als unter Rasen. Drittens die Bettung und die Abdeckung, also das Sandbett und den mechanischen Schutz über der Leitung. Viertens das Warnband über der Trasse. Fünftens ein zusätzliches Leerrohr, falls Sie sich eine spätere Erweiterung oder eine Steuer- und Datenader offenhalten wollen.

Eine Fotodokumentation mit Maßband im Bild ist hier mehr wert als jede spätere Beschreibung. Sie kostet fünf Minuten und verhindert bei der nächsten Gartenarbeit einen Kabelschaden.

Erstprüfung: besichtigen, erproben, messen

Vor der Übergabe steht die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Sie besteht aus drei Teilen, die in dieser Reihenfolge ablaufen.

Beim Besichtigen wird ohne Spannung geprüft, ob die Auswahl der Betriebsmittel zur Umgebung passt, ob die Schutzorgane den Bemessungswerten der Auslegung entsprechen, ob Kennzeichnung und Beschriftung vorhanden sind und ob Verbindungen fachgerecht ausgeführt wurden. Beim Erproben wird die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen im Betrieb nachgewiesen. Beim Messen entstehen die Zahlen, die später den Zustand belegen: Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Impedanz der Fehlerschleife als Nachweis der Abschaltbedingung sowie Auslösestrom und Auslösezeit des Fehlerstromschutzschalters. Bei dreiphasigem Anschluss kommt die Feststellung des Drehfelds hinzu, bei einer im TT-System betriebenen Anlage der Erdungswiderstand.

Verlangen Sie, dass die Werte im Protokoll stehen und nicht nur Häkchen. Ein Protokoll ohne Zahlen ist als Ausgangsdokumentation wertlos, weil jede spätere Prüfung etwas hätte, womit sie sich vergleichen könnte.

Vier Funktionsnachweise, die den Anschluss betreffen

Ergänzend zur messtechnischen Prüfung sind vier Nachweise sinnvoll, die Sie gemeinsam mit dem Betrieb durchgehen können.

Der erste ist der Abschaltumfang: Wird der dem Ladepunkt zugeordnete Schutzschalter ausgelöst, darf ausschließlich der Ladestromkreis stromlos werden. Der zweite ist die Selektivität nach oben: Ein Fehler im Ladestromkreis darf kein vorgelagertes Schutzorgan zum Ansprechen bringen. Der dritte ist eine Dauerlastprobe. Lassen Sie über einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum mit voller eingestellter Leistung laden und anschließend die Temperatur an Klemmstellen und Schutzorganen durch die Fachkraft beurteilen; Erwärmungsfehler zeigen sich nicht in zehn Minuten. Der vierte ist die Steuerbarkeit: Es ist nachzuweisen, dass ein Steuersignal nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes tatsächlich bis zur Ladeeinrichtung durchgreift und deren Leistungsaufnahme begrenzt, statt sie abzuschalten.

Übergabecheckliste für den Elektroanschluss

Gegenstand Sollzustand bei der Übergabe Folge, wenn er fehlt
Bestätigung nach § 19 NAV Mitteilung oder Zustimmung schriftlich vorhanden Betrieb ohne die erforderliche Verfahrensgrundlage
Eintragung des ausführenden Betriebs Auszug aus einem Installateurverzeichnis Zweifel an der Zulässigkeit der Errichtung
Festgestellte Netzform TN-C-S, TN-S oder TT im Protokoll benannt Schutzkonzept nicht nachvollziehbar
Auslegungsnachweis der Zuleitung Länge, Verlegeart, Häufung, Spannungsfall, Querschnitt spätere Überlastung bleibt unerkannt
Fehlerstromschutz Typ und Bemessungsdifferenzstrom je Anschlusspunkt Mindestanforderung nicht belegt
Gleichfehlerstromerkennung Typ B im Verteiler oder Herstellerbescheinigung Schutzlücke bei glatten Gleichfehlerströmen
Zuordnung des Stromkreises Ladepunkt allein auf eigenem Endstromkreis Fremdverbraucher fallen bei jeder Störung mit aus
Selektivitätsnachweis Abstufung der Schutzorgane dokumentiert einzelner Fehler nimmt größere Bereiche mit
Messprotokoll der Erstprüfung Zahlenwerte statt Häkchen keine Vergleichsbasis für spätere Prüfungen
Erdungswiderstand bei TT-System gemessener Wert eingetragen Wirksamkeit der Abschaltung unbelegt
Trassendokumentation Verlauf, Tiefe, Bettung, Fotodokumentation Kabelschaden bei künftigen Erdarbeiten
Steuerungstechnik nach § 14a EnWG Modul, Wirkungsbereich und Steuerweg beschrieben Netzentgeltregelung bleibt ungeklärt
Beschriftung und Stromlaufplan Verteiler beschriftet, Plan ergänzt Stromkreis im Notfall nicht auffindbar
Plombierung wieder hergestellt und vermerkt Beanstandung durch den Netzbetreiber
Einweisung ins Freischalten Sie wissen, welcher Schalter den Ladepfad trennt im Störfall wird der falsche Bereich abgeschaltet

Die ersten Wochen und Ihre Rolle darin

Legen Sie alle Unterlagen an einem Ort ab, an dem sie beim nächsten Eingriff gefunden werden, am besten unmittelbar am Zählerschrank. Beobachten Sie in den ersten Wochen zwei Dinge: ob der Ladepfad bei gleichzeitigem Betrieb anderer Großverbraucher stabil bleibt und ob an Verteiler oder Anschlussstelle Erwärmung auftritt, die vorher nicht da war. Auffälligkeiten in dieser Zeit lassen sich innerhalb der Gewährleistung klären.

Ihre Mitwirkung ist erheblich: Sie beschaffen die Zustimmungen, legen Aufstellort und Trassenverlauf fest, planen das Abschaltfenster, dokumentieren den offenen Graben und nehmen die Übergabe entlang der Checkliste ab. Alles, was elektrisch angeschlossen, gemessen, eingestellt oder plombiert wird, bleibt Sache des eingetragenen Fachbetriebs. Das gilt auch für Änderungen nach der Übergabe: Ein anderer Schutzschalter, eine geänderte Stromgrenze oder ein zweiter Anschlusspunkt sind keine Bedienschritte, sondern Änderungen der Anlage, die neu bewertet, gemessen und gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden müssen.

Sicher prüfen

Fünf Stationen zwischen Hausanschluss und Stellplatz

Ein Sicherheitscheck des Elektroanschlusses beginnt nicht am Ladepunkt, sondern am anderen Ende. Gehen Sie die Anlage in fünf Stationen durch: Zählerschrank und Hausanschluss, Schutzorgane im Verteiler, Trasse und Zuleitung, Anschlussstelle am Stellplatz und schließlich die Unterlagen. Jede Station hat eigene Warnzeichen, und die gefährlichsten liegen erfahrungsgemäß in den ersten beiden.

Die Prüfung erfolgt vollständig von außen. Abdeckungen bleiben zu, Klemmen bleiben unberührt, Schrauben bleiben unangetastet. Alles, was Zugang zu spannungsführenden Teilen verlangt, gehört zu den Arbeiten, die § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehält. Eine Eigenmontage oder Eigenreparatur ist auch dann unzulässig, wenn der Fehler offensichtlich erscheint.

Station eins und zwei: Zählerschrank und Schutzorgane

Stellen Sie sich vor den geschlossenen Zählerschrank und nehmen Sie sich zwei Minuten. Riechen Sie: Ein Geruch nach erhitztem Kunststoff im Umfeld des Schranks ist ein Sofortbefund. Fühlen Sie: Eine dauerhaft spürbar warme Abdeckung über einem Bereich, in dem gerade geladen wird, deutet auf eine Übergangsstelle mit erhöhtem Widerstand. Hören Sie: Ein Brummen oder Knistern, das mit dem Ladebeginn einsetzt, gehört dort nicht hin. Sehen Sie: Verfärbungen an Abdeckungen, Feuchtigkeitsspuren, Rost an Schrankteilen, aufgestellte Kabel unter der Tür.

Prüfen Sie im selben Zug die Beschriftung. Der Ladestromkreis muss eindeutig benannt sein, damit er im Störfall gefunden wird. Fehlt die Beschriftung, ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Sicherheitsmangel für jeden, der im Notfall abschalten muss.

Eine Kontrolle können Sie ohne Werkzeug durchführen und sie ist aussagekräftiger als jede Sichtprüfung: die Zuordnung des Fehlerstromschutzschalters. Schalten Sie den Schutzschalter, der dem Ladepunkt zugeordnet ist, bei nicht ladendem Fahrzeug ab und gehen Sie durch das Haus. Fällt dabei mehr aus als der Ladestromkreis, etwa Kellerlicht, Außensteckdosen oder ein Kühlgerät, dann teilt sich der Ladepunkt seinen Fehlerstromschutz mit anderen Verbrauchern. DIN VDE 0100-722 verlangt jedoch einen eigenen Endstromkreis und einen eigenen Fehlerstromschutzschalter je Anschlusspunkt. Ein solcher Befund gehört in die Kategorie bald und nicht planbar.

Station drei und vier: Trasse und Anschlussstelle

Bei der Trasse geht es um mechanischen Schutz. Prüfen Sie, ob Kabelkanäle geschlossen und befestigt sind, ob die Leitung an Durchführungen scheuert, ob im Außenbereich die Einführung in Gehäuse und Gebäude nach unten geführt oder anderweitig gegen eindringendes Wasser gesichert ist, und ob im Bereich der Erdtrasse gegraben, gepflanzt oder aufgeschüttet wurde, seit die Anlage errichtet wurde. Eine Trasse, deren Verlauf niemand mehr kennt, ist ein Befund für sich.

An der Anschlussstelle prüfen Sie die Befestigung der Einrichtung am Untergrund, die Dichtheit der Gehäusedurchführung und die Zugentlastung der Zuleitung. Achten Sie besonders auf Bewegung: Eine Einrichtung, die sich beim Einstecken merklich mitbewegt, belastet die Klemmstellen dahinter bei jedem Ladevorgang.

Warnzeichen, die auf den Anschluss und nicht auf das Gerät zeigen

Vier Beobachtungen im Betrieb deuten auf die Anschlussseite. Erstens: Das Licht im Haus zuckt bei jedem Ladebeginn merklich. Das kann auf einen hohen Spannungsfall über die Zuleitung oder auf eine lose Klemmstelle hindeuten. Zweitens: Der Fehlerstromschutzschalter löst reproduzierbar bei Regen oder nach Frostperioden aus. Das deutet auf Feuchtigkeit in einer Verbindungsstelle oder auf eine geschädigte Isolierung in der Erdtrasse und nicht auf das Fahrzeug. Drittens: Die Ladeleistung liegt dauerhaft unter dem eingestellten Wert, ohne dass ein Lastmanagement eingreift. Das kann ein Hinweis auf eine unterdimensionierte oder zu lange Zuleitung sein. Viertens: Ein vorgelagertes Schutzorgan löst aus, statt des dem Ladepunkt zugeordneten. Das ist ein Selektivitätsproblem und bedeutet, dass ein einzelner Fehler mehr abschaltet als nötig.

Priorisierter Sicherheitscheck

Befund Priorität Mögliche Ursache am Anschluss Nächster Schritt
Geruch nach erhitztem Kunststoff am Verteiler sofort Übergangswiderstand an einer Klemmstelle Ladestromkreis abschalten, Fachbetrieb rufen
Verteilerabdeckung während des Ladens deutlich warm sofort überlastetes oder falsch bemessenes Schutzorgan Laden einstellen, Auslegung prüfen lassen
Wasser oder Feuchtespuren im Zählerschrank sofort undichte Einführung, Kondensat, Bauschaden freischalten lassen, Ursache beseitigen
Sichtbar beschädigte Zuleitung in Kanal oder Graben sofort mechanische Verletzung, Grabungsschaden Stromkreis abgeschaltet lassen
Vorgelagertes Schutzorgan löst statt des zugeordneten aus sofort fehlende Selektivität Abstufung nachrechnen lassen
Fehlerstromschutz nicht allein dem Ladepunkt zugeordnet bald Anforderung an eigenen Stromkreis nicht erfüllt Trennung durch den Fachbetrieb herstellen
Kein Nachweis einer Gleichfehlerstromerkennung bald weder Typ B noch bescheinigte Überwachung im Gerät Bescheinigung anfordern oder nachrüsten lassen
Licht zuckt beim Ladebeginn bald Spannungsfall oder lose Klemmstelle Klemmstellen und Auslegung prüfen lassen
Auslösungen bei Nässe oder Frost bald Feuchtigkeit in Verbindungsstelle oder Erdtrasse Isolationsmessung durch die Fachkraft
Anlage arbeitet ohne Fehlerstromschutz im Ladepfad bald Bestandsverteiler mit Schmelzsicherungen Verteiler ertüchtigen lassen
Stromkreis im Verteiler nicht beschriftet planbar unvollständige Übergabe Beschriftung und Stromlaufplan ergänzen
Trassenverlauf unbekannt oder undokumentiert planbar fehlende Bestandsunterlagen Verlauf einmessen und festhalten lassen
Haupterdungsschiene nicht auffindbar oder unbeschriftet planbar unklarer Schutzpotentialausgleich Anlage begutachten lassen
Neue Großverbraucher seit der Errichtung hinzugekommen planbar Lastbilanz stimmt nicht mehr Bewertung des Anschlusses aktualisieren

Was die Unterlagen über den Anschluss aussagen müssen

Station fünf sind die Papiere. Zum Elektroanschluss gehören vier Angaben, die Sie in den Unterlagen finden sollten: die festgestellte Netzform, der Nachweis über die Auslegung der Zuleitung mit Länge, Verlegeart und Spannungsfall, die Angabe von Typ und Bemessungsdifferenzstrom des eingesetzten Fehlerstromschutzes samt der Art, wie die Gleichfehlerstromerkennung sichergestellt ist, sowie die Dokumentation der Trasse mit Verlauf und Tiefe. Bei einer im TT-System betriebenen Anlage kommt der gemessene Erdungswiderstand hinzu.

Diese Angaben entstehen bei der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und werden dort protokolliert. Fehlt das Protokoll ganz, ist unklar, ob die Anlage jemals vollständig geprüft wurde. Fehlen einzelne Angaben, fordern Sie sie schriftlich nach, statt das Dokument abzuheften.

Wenn sich am Haus etwas ändert, ändert sich der Anschluss mit

Der Elektroanschluss einer Ladeeinrichtung wird nicht nur durch Alterung fragwürdig, sondern durch Zuwachs. Kommen eine Wärmepumpe, ein Durchlauferhitzer, eine Klimaanlage oder ein Batteriespeicher hinzu, ändert sich die Lastbilanz am Hausanschluss, und eine Auslegung, die ohne Lastmanagement aufging, geht möglicherweise nicht mehr auf. Kommt ein zweiter Anschlusspunkt hinzu, ändert sich zusätzlich das Verfahren: Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung ist jede Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme mitzuteilen, und oberhalb von 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen am Anschluss tritt die Zustimmung des Netzbetreibers an die Stelle der bloßen Mitteilung.

Lassen Sie in einem solchen Fall auch prüfen, ob die Steuerbarkeit nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes noch richtig abgebildet ist, denn die Regelung erfasst Verbrauchseinrichtungen oberhalb von 4,2 Kilowatt Anschlussleistung und damit möglicherweise mehr Geräte als bei der Errichtung. Wer zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft, holt für Änderungen erneut die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft ein.

Wo die Eigenkontrolle endet

Sie können sehen, riechen, fühlen, hören, den Abschaltumfang durch Ausschalten feststellen, Beschriftungen kontrollieren und Unterlagen gegen die Anlage halten. Damit erkennen Sie die meisten Befunde früh genug, um sie planbar zu machen.

Nicht feststellen können Sie, ob der Querschnitt zur tatsächlichen Verlegeart und Häufung passt, ob die Abschaltbedingung am Ende der Zuleitung eingehalten wird, ob der Isolationswiderstand der Erdtrasse noch ausreicht und ob Klemmstellen ihr Anzugsmoment halten. Diese Feststellungen brauchen Messgeräte und eine Ausbildung als Elektrofachkraft. Beauftragen Sie dafür ein Installationsunternehmen, das in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist, und lassen Sie sich das Ergebnis als Protokoll mit Messwerten aushändigen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 19 NAV — Ladeeinrichtungen: Mitteilung vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung
  2. DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 — Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (Eintrag der DKE-Normendatenbank)
  3. DKE — Normauslegung: FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06, Veröffentlichung 03/12/2025
  4. § 13 NAV — Elektrische Anlage: Arbeiten nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen (Absatz 2 Satz 4)
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