Sonnenschutz auf Terrasse und Balkon: Die Windklasse entsteht erst bei der Montage

Die Windwiderstandsklasse einer Markise ist keine Eigenschaft des Produkts, sondern ein Ergebnis der Befestigung. Welche Klasse an Ihrer Wand herauskommt, entscheiden Untergrund, Konsolen und Dübel — nicht der Prospekt.

Cremefarbenes Sonnensegel über der Terrasse eines Klinkerhauses mit Gartenmöbeln
Cremefarbenes Sonnensegel über der Terrasse eines Klinkerhauses mit GartenmöbelnFoto: Segelmacherei Z-LINE / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • DIN EN 13561 kennt für Markisen die Windwiderstandsklassen 0 bis 3; ihnen liegen Nenndrücke von 40, 70 und 110 Newton je Quadratmeter zugrunde, was Windgeschwindigkeiten von rund 28, 38 und 48 km/h entspricht.
  • Welche Klasse eine montierte Markise tatsächlich erreicht, hängt nach der Markisenrichtlinie des Industrieverbands ITRS von Art und Anzahl der Befestigungsmittel und vom Untergrund ab — sie kann unter der Herstellerangabe liegen.
  • Eine Gelenkarmmarkise von 4 mal 3 Metern in Klasse 2 leitet beim Nenndruck rund 840 Newton in ihre Wandkonsolen, umgerechnet etwa 86 Kilogramm an wenigen Ankerpunkten.
  • Auf einem Wärmedämmverbundsystem gehören Anbauteile über 15 Kilogramm nach dem VDPM-Merkblatt auf ein bauaufsichtlich zugelassenes Abstandsmontagesystem, das die Last bis in den tragenden Untergrund führt.
  • Ob eine Überdachung ohne Bauantrag zulässig ist, regelt jedes Land selbst: Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen 30 Quadratmeter, Niedersachsen 40 Quadratmeter bei drei Metern Grenzabstand.

Im Prospekt steht eine Windwiderstandsklasse, im Angebot des Fachbetriebs manchmal eine niedrigere, in vielen Auftragsbestätigungen gar keine. Das hat einen sachlichen Grund: Die Zahl auf dem Datenblatt beschreibt ein Prüfmuster unter Laborbedingungen. Welche Klasse an Ihrer Wand herauskommt, steht erst fest, wenn geklärt ist, wie viele Konsolen mit welchen Dübeln in welchen Untergrund gehen.

Die Auswahl beginnt deshalb bei der Wand — und bei der ehrlichen Frage, wie oft die Anlage bei aufziehendem Wetter tatsächlich eingefahren wird. Beides zusammen erklärt die meisten Totalschäden an Terrassenbeschattung.

Was die Windwiderstandsklasse aussagt und was nicht

Maßgeblich ist DIN EN 13561:2015-08 „Markisen — Leistungs- und Sicherheitsanforderungen“. Sie gilt für praktisch alle außen angebrachten Bauarten, von der Gelenkarm- bis zur Wintergartenmarkise, und ordnet den Windwiderstand vier Klassen zu. Grundlage jeder Klasse ist ein Nenndruck in Newton je Quadratmeter Tuchfläche, geprüft nach DIN EN 1932.

Klasse Nenndruck Sicherheitsdruck entspricht rund Windstärke und Erscheinung
0 unter 40 N/m² — kein Nachweis geführt Die Markise darf bei Wind nicht ausgefahren bleiben
1 40 N/m² 48 N/m² 8 m/s bzw. 28 km/h Bft 4, mäßige Brise: dünne Zweige bewegen sich, Staub wird aufgewirbelt
2 70 N/m² 84 N/m² 10,5 m/s bzw. 38 km/h Bft 5, frische Brise: kleine Laubbäume schwanken, auf Seen bilden sich Schaumkronen
3 110 N/m² 132 N/m² 13,3 m/s bzw. 48 km/h Bft 6, starker Wind: starke Äste schwanken, Schirme lassen sich kaum halten

Der Nenndruck ist der Druck, unter dem die ausgefahrene Anlage funktionsfähig bleiben muss; der um zwanzig Prozent höhere Sicherheitsdruck ist derjenige, den sie ohne bleibenden Schaden übersteht. Die Geschwindigkeiten folgen daraus über den Staudruck, also die halbe Luftdichte mal das Quadrat der Geschwindigkeit. Daher rühren zwei Tabellen, die beide korrekt sind: Über den Nenndruck endet Klasse 2 bei 38 km/h, über den Sicherheitsdruck bei 43 km/h. Eine Geschwindigkeitsangabe ohne Bezugsdruck ist deshalb keine belastbare Auskunft.

Zwei Einschränkungen wiegen schwerer als die Tabelle selbst. Erstens beschreibt die Klasse ausschließlich die ausgefahrene Markise; für den eingefahrenen Zustand führt der Industrieverband ITRS eine eigene Richtlinie zu Windlasten.

Zweitens ist die Klasse keine Produkteigenschaft, die man mitkauft. Die ITRS-Markisenrichtlinie formuliert das unmissverständlich: „Welche Windwiderstandsklasse nach der Montage erreicht wurde, hängt entscheidend von der Art und der Anzahl der Befestigungsmittel sowie vom vorhandenen Befestigungsuntergrund ab. Die Markise darf nur bis zu der vom Montageunternehmen deklarierten Windwiderstandsklasse genutzt werden.“ Diese deklarierte Klasse darf ausdrücklich unter der Herstellerangabe liegen — und sie steht Ihnen als schriftliche Auskunft zu.

Was 70 Newton je Quadratmeter praktisch bedeuten

Nehmen Sie eine gängige Gelenkarmmarkise mit vier Metern Breite und drei Metern Ausfall, also zwölf Quadratmetern Tuch. Beim Nenndruck der Klasse 2 wirken darauf 70 mal 12, also 840 Newton — rund 86 Kilogramm; beim Sicherheitsdruck gut 1.000 Newton. Diese Kraft verteilt sich nicht auf die Fassade, sondern hängt an zwei bis drei Konsolen und greift am freien Ende der Gelenkarme an, drei Meter vor der Wand. Aus Zug wird so ein Kippmoment, das die oberen Ankerpunkte auf Zug und die unteren auf Druck belastet.

Genau deshalb erreichen frei auskragende Gelenkarmmarkisen ohne Stützfüße in der Praxis selten mehr als Klasse 2. Klasse 3 setzt meist voraus, dass das Ausfallprofil auf Pfosten steht oder das Tuch seitlich geführt ist — Anlagen also, die konstruktiv eher einer Pergola gleichen. Die Einsatzempfehlungen der Hersteller staffeln den Bedarf zusätzlich nach Windlastzone, Geländekategorie und Einbauhöhe: In offenem Gelände oder an einem Obergeschossbalkon liegt er ein bis zwei Klassen höher als in dichter Vorstadtbebauung.

Ein Windwächter senkt das Risiko, beseitigt es aber nicht: Die ITRS-Richtlinie hält für den Automatikbetrieb fest, dass eine Beschädigung nicht vollständig auszuschließen ist, weil das System auf schnell aufziehende Gewitter oder Böen nicht immer rechtzeitig reagieren kann. Ohne Automatik hängt die Anlage jedoch vollständig an der eigenen Anwesenheit — und das ist bei einer Markise, die tagsüber im leeren Haus ausgefahren bleibt, die eigentliche Schwachstelle. Wo die Grenzen der Sensorik liegen, behandelt der Beitrag zum automatisierten Sonnenschutz.

Die Wand entscheidet über die zulässige Größe

Tragfähig ist nur, was Last aufnimmt und weiterleitet. Eine Klinker-Vormauerschale oder die äußere Schale eines zweischaligen Mauerwerks gehört nicht dazu: Die Anker müssen bis in das tragende Hintermauerwerk oder in den Beton reichen. Bei Hochlochziegeln und Porenbeton entscheidet nicht der Dübeldurchmesser, sondern das zugelassene Verbundsystem mit Siebhülse und Injektionsmörtel. Wer die Bauakte nicht hat, klärt den Wandaufbau vor der Bestellung mit einer Probebohrung.

Auf einer gedämmten Fassade kommt eine zweite Ebene hinzu. Das VDPM-Merkblatt „Sichere Befestigung von Anbauteilen an WDVS“ verlangt von jeder Befestigung dreierlei zugleich: sichere Lastaufnahme und -abtragung in den Untergrund, Witterungsbeständigkeit und Regendichtheit sowie eine Minimierung der Wärmebrücke. Für Anbauteile über 15 Kilogramm — Markisen sind dort ausdrücklich genannt — nennt es bei nachträglicher Montage ein Abstandsmontagesystem mit Zulassung, weil bei statisch oder sicherheitsrelevanten Befestigungen im Versagensfall eine Gefahr für Leib und Leben entstehen kann.

Solche Systeme führen die Last als Gewindestange oder Konsole durch die Dämmebene bis in den Wandbildner und tragen zugleich die Abdichtung der Durchdringung. Von improvisierten Stahl- oder Hartholzunterlagen rät das Merkblatt ausdrücklich ab: Sie leiten die Last zwar ab, erfüllen aber weder die Wärmebrückenanforderung noch den regendichten Anschluss, und eine unsauber ausgeführte Durchdringung trägt Feuchte in das Dämmsystem ein. Eingeschraubte Dämmstoff- oder Spiraldübel tragen Hausnummern und Klingelplatten, keine Markise.

Trägt die Wand nicht, ist das kein Grund, die Anlage kleiner zu rechnen, sondern der Hinweis auf eine frei stehende Konstruktion mit eigenen Fundamenten.

Vier Systeme, vier verschiedene Aufgaben

Der Vergleich lohnt sich nicht nach Produktgruppe, sondern nach der Aufgabe, die das Bauteil erfüllen soll.

System Wofür es die richtige Antwort ist Wo es an seine Grenze kommt
Markise große, abrufbare Fläche; eingefahren nahezu unsichtbar; gibt den freien Himmel an kühlen Tagen zurück hängt vollständig an der Fassade; windempfindlichstes der vier Systeme; braucht Bedienung oder Automatik
Sonnensegel günstigster Einstieg, geringes Gewicht, an eigenen Masten ohne Fassadenlast möglich nur bei straffer Spannung und deutlichem Gefälle haltbar; muss vor Sturm und im Winter herunter
Pergola mit Lamellendach ganzjährig nutzbarer Außenraum; verstellbare Lamellen trennen Beschattung und Regenschutz teuerste Lösung; ein Bauwerk mit Wind- und Schneelast, ab bestimmter Größe genehmigungsrelevant
Sonnenschirm sofort verfügbar, mobil, ohne Eingriff in Gebäude oder Boden; auf dem Mietbalkon meist die einzige rückfragefreie Lösung Standsicherheit hängt allein am Gewicht des Fußes; bei Böen gehört er geschlossen und weggeräumt

Beim Sonnensegel entscheidet die Geometrie über die Haltbarkeit. Ein Tuch, das durchhängt, sammelt Wasser und beginnt bei Wind zu schlagen — beides zerstört Naht und Befestigung schneller als jede UV-Strahlung. Als Orientierung taugt die Anforderung, die DIN EN 13561 an ausfahrbaren textilen Sonnenschutz stellt und die die ITRS-Richtlinie zitiert: Bei 14 Grad Neigung, also 25 Prozent Gefälle, muss die Konstruktion der Kraft aus angesammeltem Wasser standhalten; unterhalb dieses Gefälles ist bei Regen einzufahren. Für ein Segel heißt das mindestens einen deutlich tiefer liegenden Befestigungspunkt, damit das Wasser eine Richtung hat. Netzgewebe aus HDPE ist luftdurchlässig und lässt Regen und einen Teil des Winds passieren; beschichtete Polyester- oder PVC-Tücher sind wasserdicht und bringen die volle Last in die Punkte. Die Abnehmbarkeit ist deshalb kein Kompromiss, sondern die Betriebsanleitung.

Die Pergola mit Lamellendach ist bauphysikalisch die stabilste, wirtschaftlich aber die aufwendigste Variante. Ihr geschlossenes Lamellenpaket wirkt wie eine Dachfläche und muss neben der Windlast auch die Schneelast der jeweiligen Lastzone abtragen; Standsicherheitsnachweis und Fundamente gehören in das Angebot. Geht es um die dauerhaft feste Konstruktion, ist die Terrassenüberdachung der passende Einstieg, für den Wasserweg danach die Entwässerung von Terrasse und Balkon. Stört nicht die Sonne, sondern der Blick der Nachbarn, gelten andere Regeln für Windfläche und Fundament — nachzulesen beim Sichtschutz an Terrasse und Balkon.

Warum außen liegender Sonnenschutz den Raum kühler hält

Geht es nicht um die Terrasse, sondern um das dahinterliegende Zimmer, ändert sich die Aufgabe. Der Grund liegt in einer Eigenschaft von Glas: Für kurzwellige Sonnenstrahlung ist es weitgehend durchlässig, für die langwellige Wärmestrahlung einer erwärmten Oberfläche praktisch undurchlässig. Ein innen liegendes Rollo fängt die Strahlung erst hinter der Scheibe ab, wird selbst warm und gibt die Energie als langwellige Strahlung und über die Luft an den Raum ab — hinaus kommt sie nicht mehr. Außen entsteht dieselbe Wärme vor dem Glas und wird von der Außenluft abgeführt.

Beziffert wird das über den Abminderungsfaktor Fc, das Verhältnis des Gesamtenergiedurchlassgrads von Verglasung plus Sonnenschutz zu dem der Verglasung allein. Die Anhaltswerte der DIN 4108-2 setzen ein Fenster ohne Sonnenschutz mit 1,0 an; ein innen liegender dunkler, transparenter Behang kommt auf 0,9, eine Markise mit schräg geführtem Tuch auf 0,5, ein außen liegender Raffstore auf 0,25. Zwischen bester Innen- und bester Außenlösung liegt damit rund der Faktor drei.

Ein Detail lohnt beim Nachrechnen: § 14 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das den Namen Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat, verweist für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes weiterhin auf die Ausgabe DIN 4108-2:2013-02, während die Norm inzwischen in der Fassung 2026-05 vorliegt und die Fc-Anhaltswerte feiner nach Glaserzeugnis gliedert. Eine Terrassenmarkise verschattet die Fassade ohnehin nur so weit, wie ihr Ausfall reicht; soll das Wohnzimmer kühl bleiben, gehört der Schutz vor die Scheibe — dazu der Beitrag über außenliegenden Sonnenschutz.

Ohne Verfahren heißt nicht ohne Regeln

Bewegliche Markisen gelten in den Landesbauordnungen als unbedeutende Anlagen und sind damit fast überall verfahrensfrei — Bayern führt sie in Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 g BayBO, Niedersachsen in Nr. 14.6 des Anhangs zu § 60 NBauO. Sobald ein festes Dach entsteht, gelten je nach Land andere Grenzen.

Land Was ohne Bauantrag errichtet werden darf Fundstelle
Bayern Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO
Nordrhein-Westfalen Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW 2018
Niedersachsen Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche bei mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze; Balkonüberdachungen bis 30 m² Anhang zu § 60 NBauO, Nr. 1.8
Baden-Württemberg Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, ausgenommen Dachterrassen; Balkonüberdachungen bis 30 m²; Pergolen im Außenbereich bis 10 m² Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO, Nrn. 1 l, 1 m und 8 c

Die Spannweite von 30 bis 40 Quadratmetern ist die eine Hälfte der Auskunft, die Nebenbedingungen sind die andere: Niedersachsen knüpft die Freistellung an einen Grenzabstand, Nordrhein-Westfalen zusätzlich an eine Tiefenbegrenzung, Baden-Württemberg nimmt Dachterrassen aus. Keine dieser Regelungen ersetzt das materielle Recht — Bebauungsplan, Abstandsflächen, örtliche Gestaltungssatzung, Denkmalschutz und der Nachweis der Standsicherheit gelten unabhängig davon, ob ein Verfahren stattfindet.

In der Eigentumswohnung geht die erste Frage nicht an das Bauamt. Fassade, Brüstung und Balkonplatte gehören regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn Ihnen die Balkonfläche zur alleinigen Nutzung zusteht. Eine dort verschraubte Markise ist damit eine bauliche Veränderung, die nach § 20 Abs. 1 WEG beschlossen oder gestattet werden muss; seit der WEG-Reform genügt dafür die einfache Mehrheit. Die Grenze zieht § 20 Abs. 4 WEG: Die Wohnanlage darf nicht grundlegend umgestaltet und kein Eigentümer unbillig benachteiligt werden. Praktisch scheitern Anträge selten an der Statik, sondern am einheitlichen Erscheinungsbild — Tuchfarbe, Kastenform und Montagehöhe gehören deshalb in den Antrag. In der Mietwohnung braucht jede Befestigung an Fassade oder Brüstung die Zustimmung des Vermieters, sobald sich das äußere Erscheinungsbild ändert, auch ohne Bohrung. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, hängt vom Mietvertrag ab; eine schriftliche Anfrage mit Skizze und Maßangaben kostet weniger als ein Rückbau.

Tuch, Pflege und Winterpause

Bei den Geweben trennt die Färbung die Qualitäten. Polyacryl wird spinndüsengefärbt, das Pigment sitzt also im Faserquerschnitt und nicht nur an der Oberfläche; solche Tücher bleiben über Jahre farbecht. Polyester ist formstabiler und reißfester, von sich aus aber nicht UV-beständig — seine Lichtechtheit stammt aus einer Beschichtung. Beide werden wetterfest und schmutzabweisend imprägniert; die ITRS-Richtlinie stellt klar, dass ein solches Tuch nicht absolut wasserdicht ist und die Imprägnierung im Laufe der Jahre nachlässt.

Für den Betrieb folgen daraus vier Regeln, die mehr Anlagen retten als jede Sensorik. Fahren Sie bei Regen ein, wenn das Gefälle unter 25 Prozent liegt. Hat sich ein Wassersack gebildet, muss das Wasser vorher vollständig herunter — sonst schlägt die Last auf Tuch, Gestell und Befestigung durch. Ein feucht eingefahrenes Tuch gehört zeitnah zum Trocknen wieder heraus. Und bei Frost und Schnee wird eine Markise gar nicht bedient: Festgefrorene Tücher reißen beim Abwickeln, angefrorene Profile lösen sich schlagartig, und Eisauftrag vergrößert den Wickeldurchmesser so weit, dass Kasten, Spannsystem oder Antrieb Schaden nehmen.

Die Winterpflege selbst ist kurz: trocken einfahren, Ausfallprofil und Volant von Ablagerungen befreien, Gelenkarme und Konsolen einmal jährlich auf Setzungen und lose Verschraubungen ansehen. Sonnensegel kommen im Herbst herunter und werden trocken gelagert, die Ösen dabei auf Ausrisse geprüft; bei Lamellendächern gehören Ablaufrinnen und Dichtungen vor dem Winter frei.

Womit Sie anfangen

Klären Sie zuerst, wer entscheidet und was trägt: Bei Eigentums- oder Mietwohnung geht die schriftliche Anfrage an Verwaltung oder Vermieter, bevor Sie Angebote einholen; beim eigenen Haus stellen Sie den Wandaufbau fest — Wandbildner, Dämmstoffdicke, tragende Schale — notfalls mit einer Probebohrung.

Rechnen Sie danach Ihre Fläche durch: Breite mal Ausfall ergibt die Tuchfläche, multipliziert mit 40, 70 oder 110 Newton je Quadratmeter die Kraft, die die Konsolen in der jeweiligen Klasse aufnehmen müssen. Verlangen Sie im Angebot die nach der Montage deklarierte Windwiderstandsklasse, dazu Anzahl und Typ der Konsolen, das Befestigungsmittel und — bei gedämmter Fassade — die Zulassung des Abstandsmontagesystems. Fehlt diese Angabe, fehlt die Grundlage, auf der Sie die Anlage später nutzen dürfen.

Legen Sie zuletzt fest, wer bei Wind einfährt. Lautet die Antwort „meistens jemand“, planen Sie einen Windwächter ein. Für windexponierte Lagen, Obergeschossbalkone und Anlagen über etwa 20 Quadratmetern lassen Sie die Befestigung von einem Tragwerksplaner bestätigen — das Honorar liegt weit unter dem Schaden, den eine abgerissene Markise an Fassade, Fahrzeug oder Person anrichtet.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz (ITRS): Richtlinie zur Beurteilung der Produkteigenschaften von Markisen, Stand 02/2014
  2. DIN EN 13561:2015-08 – Markisen: Leistungs- und Sicherheitsanforderungen
  3. VDPM – Merkblatt „Sichere Befestigung von Anbauteilen an WDVS“, April 2020
  4. Art. 57 BayBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Bayerische Staatskanzlei)
  5. Bauportal NRW – Terrasse mit und ohne Überdachung bauen (§ 62 BauO NRW 2018)
  6. § 20 WEG – Bauliche Veränderungen (Wohnungseigentumsgesetz)
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