FI-Schutzschalter im Bestand: Bestandsschutz endet beim ersten Eingriff

Eine alte Anlage ohne RCD darf weiterlaufen – bis jemand einen Stromkreis ändert. Was die Norm verlangt, warum die klassische Nullung im Weg steht und was der Umbau kostet.

Übersicht der Kostentreiber beim FI-Nachrüsten: Anzahl der Stromkreise, Zustand des Verteilers, Trennung von Neutralleitern, daneben die Normwerte 30 Milliampere und 32 Ampere
Übersicht der Kostentreiber beim FI-Nachrüsten: Anzahl der Stromkreise, Zustand des Verteilers, Trennung von Neutralleitern, daneben die Normwerte 30 Milliampere und 32 AmpereFoto: Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • DIN VDE 0100-410 verlangt seit Oktober 2018 einen RCD mit höchstens 30 mA für Laiensteckdosen bis 32 A und für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen.
  • Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz; sobald ein Stromkreis geändert oder erweitert wird, gilt für ihn der aktuelle Stand der Technik.
  • Bei klassischer Nullung ohne getrennten Schutzleiter lässt sich kein RCD anschließen – dort hilft nur eine neue Leitung.
  • Wallbox, PV-Anlage und drehzahlgeregelte Geräte verlangen andere RCD-Typen als den verbreiteten Typ A.
  • Ein einzelner nachgerüsteter RCD kostet beim Fachbetrieb meist 150 bis 350 Euro, ein neuer Zählerschrank im Einfamilienhaus deutlich mehr.

Ein Strom von etwa 10 Milliampere durch die Hand genügt, damit die Muskulatur verkrampft und das Werkzeug nicht mehr losgelassen werden kann. Bei rund 50 Milliampere wird es für das Herz gefährlich. Ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30 Milliampere Bemessungsdifferenzstrom liegt darunter und schaltet ab, bevor der Bereich erreicht wird, in dem es ernst wird: bei fünffachem Auslösestrom in weniger als 40 Millisekunden.

Das ist der ganze Sinn des Bauteils, und es ist der Grund, warum in einem Haus aus den 1970er-Jahren mit einem einzigen FI für das Bad — oder ganz ohne — nicht alles in Ordnung ist, bloß weil bisher nichts passiert ist.

Was die Norm heute verlangt

Maßgeblich ist DIN VDE 0100-410 in der Fassung von Oktober 2018. Zwei Abschnitte sind für Wohngebäude entscheidend.

Abschnitt 411.3.3 fordert RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 Ampere, die für Laien zugänglich sind. Zuvor lag diese Grenze bei 20 Ampere. Praktisch bedeutet das: In einer Wohnung fällt jede normale Schuko-Steckdose darunter.

Abschnitt 411.3.4 ist die eigentliche Neuerung von 2018 und wird oft übersehen: In Wohnungen müssen auch Endstromkreise für Wechselstrom, die Leuchten enthalten, über einen RCD mit höchstens 30 mA geführt werden. Der Grund ist banal und überzeugend — der Wechsel einer Deckenleuchte ist die häufigste Elektroarbeit, die Laien selbst erledigen.

Die Norm gilt seit dem 1. Oktober 2018; für Anlagen, die damals bereits in Planung waren, lief eine Übergangsfrist bis zum 7. Juli 2020. Sie ist keine Rechtsvorschrift, erlangt ihre Verbindlichkeit aber über § 49 EnWG, wonach Energieanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben sind — und die VDE-Normen gelten dabei als deren Vermutung.

Der Punkt, an dem der Bestandsschutz endet

Für vorhandene, unverändert betriebene Anlagen gilt Bestandsschutz. Niemand muss allein deshalb nachrüsten, weil eine Norm sich geändert hat. Genau diese Auskunft führt allerdings regelmäßig in die Irre, denn sie beschreibt einen Zustand, der selten lange hält.

Bestandsschutz endet für den betroffenen Stromkreis, sobald er geändert, erweitert oder wesentlich umgebaut wird. Eine zusätzliche Steckdose im Wohnzimmer, ein neuer Stromkreis für die Küche, der Anschluss einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder einer PV-Anlage: In all diesen Fällen muss der Elektrofachbetrieb den betroffenen Teil nach dem heutigen Stand errichten — einschließlich RCD. Dasselbe gilt für eine Sanierung, die die Installation ohnehin anfasst.

Und der Bestandsschutz ist ein rechtlicher Begriff, kein physikalischer. Er schützt Sie vor einer Nachrüstpflicht, nicht vor einem Fehlerstrom. Bei der Frage, welche Stromkreise wie abgesichert sind, hilft ein aktueller Stromlaufplan mit sauberer Beschriftung mehr als jede Norm — ohne ihn weiß im Zweifel niemand, was hinter welchem Automaten hängt.

Der Fall, in dem der RCD nicht hilft

Bevor ein FI-Schutzschalter irgendetwas schützen kann, braucht die Anlage einen durchgehend getrennten Schutzleiter. In Gebäuden bis in die 1960er-Jahre ist das häufig nicht gegeben: Dort wurde zweiadrig verlegt, und der Neutralleiter übernahm zugleich die Schutzleiterfunktion — die klassische Nullung.

Ein RCD misst die Summe der Ströme in Außen- und Neutralleiter. Fließt der Rückstrom im selben Leiter, der auch als Schutzleiter dient, bleibt die Summe null, obwohl ein Fehler vorliegt. Der Schalter würde nicht auslösen. Deshalb darf ein RCD an einem PEN-Leiter nicht betrieben werden, und deshalb ist die Auskunft „wir setzen Ihnen einfach einen FI in den Verteiler“ in einem solchen Haus schlicht falsch.

Bleibt nur der Austausch der betroffenen Leitungen gegen dreiadrige mit separatem Schutzleiter — im bewohnten Haus der aufwendigste Teil des ganzen Vorhabens und der Grund, warum eine Elektromodernisierung im Altbau kein Nachmittagsprojekt ist. Wer ohnehin renoviert, zieht das mit; wer nicht, sollte zumindest Bad, Küche und Außensteckdosen vorziehen. Welche Leitung dafür in Frage kommt, hängt am Leitungsquerschnitt und der Absicherung des jeweiligen Stromkreises.

Typ A genügt nicht mehr überall

Der verbreitete RCD vom Typ A erfasst sinusförmige Wechselfehlerströme und pulsierende Gleichfehlerströme. Geräte mit Leistungselektronik — Frequenzumrichter, Wechselrichter, Ladeelektronik — können dagegen glatte Gleichfehlerströme erzeugen. Diese sättigen den Wandlerkern eines Typ A magnetisch; er verliert dann seine Auslösefähigkeit auch für die Fehlerströme, die er eigentlich erkennen würde.

Typ Erfasst zusätzlich Typischer Einsatz im Wohnhaus
AC nur sinusförmige Wechselfehlerströme in Deutschland nicht zulässig
A pulsierende Gleichfehlerströme Standard für Steckdosen und Licht
F Mischfrequenzen Waschmaschine, Trockner, Geräte mit Frequenzumrichter
B / B+ glatte Gleichfehlerströme PV-Wechselrichter, Wallbox ohne eigene DC-Erkennung

Für Ladepunkte schreibt DIN VDE 0100-722 entweder einen RCD vom Typ B vor oder einen Typ A beziehungsweise F in Kombination mit einer Gleichfehlerstrom-Überwachung ab 6 mA nach DIN IEC 62955, die in der Ladeeinrichtung selbst sitzen muss. Ob Ihre Wallbox diese Einrichtung normgerecht mitbringt, steht im Datenblatt und entscheidet über einen vierstelligen Unterschied in der Materialrechnung — Einzelheiten dazu im Beitrag zum Elektroanschluss der Wallbox.

Der RCD schützt im Übrigen gegen Fehlerströme, nicht gegen Störlichtbögen in beschädigten Leitungen. Dafür gibt es die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung, die eine ganz andere Fehlerart abdeckt.

Ein FI für alles ist die falsche Aufteilung

Wo nachgerüstet wird, fällt die Entscheidung fast immer zugunsten der billigsten Variante: ein RCD, dahinter sämtliche Stromkreise. Das erfüllt die Norm buchstäblich und ist im Alltag trotzdem ärgerlich.

Zum einen legt jeder Fehler das ganze Haus still — ein defekter Wasserkocher schaltet dann auch Kühlschrank, Heizungssteuerung und Flurlicht ab. DIN VDE 0100-314 verlangt deshalb, Anlagen so zu unterteilen, dass ein Fehler möglichst wenig Stromkreise betrifft. Für ein Einfamilienhaus heißt das in der Praxis: mindestens zwei RCDs, besser eine Aufteilung nach Geschossen oder Funktionsgruppen, und Kühlgeräte sowie sicherheitsrelevante Verbraucher getrennt von den Steckdosenkreisen.

Zum anderen gibt es ein physikalisches Argument. Jedes elektronische Gerät erzeugt im Normalbetrieb einen kleinen Ableitstrom über Entstörkondensatoren — Netzteile, Wechselrichter, Leuchtmittel mit Vorschaltelektronik. Hängen zwanzig Stromkreise an einem einzigen 30-mA-Schalter, summieren sich diese Ströme. Als Faustwert sollte die Summe der betriebsbedingten Ableitströme 30 Prozent des Bemessungsdifferenzstroms nicht überschreiten, also rund 9 mA. Wird dieser Anteil überschritten, löst der Schalter irgendwann ohne erkennbaren Anlass aus, und weil niemand die Ursache findet, wird als Nächstes der RCD überbrückt.

Die saubere Lösung im Bestand sind FI/LS-Schalter, also Kombigeräte aus Fehlerstrom- und Leitungsschutzschalter je Stromkreis. Sie kosten mehr als ein gemeinsamer RCD, brauchen aber weniger Platz als getrennte Bauteile und machen jede Störung sofort einem Stromkreis zuordenbar. Ergänzend ist ein selektiver RCD mit 300 mA vorgeschaltet möglich; er zielt nicht auf den Personenschutz, sondern auf Fehlerströme in der Größenordnung, in der Leitungen zu brennen anfangen.

Was das kostet und was Sie selbst tun können

Die Materialkosten sind der kleinste Posten: Ein Typ A mit 40 A und 30 mA liegt bei rund 40 bis 80 Euro, ein Typ B je nach Bemessungsstrom bei 300 bis über 500 Euro. Entscheidend ist der Zustand des Verteilers.

Lässt sich ein einzelner RCD in einen vorhandenen, ausreichend bestückten Verteiler einbauen, liegt die Rechnung beim Fachbetrieb meist bei 150 bis 350 Euro. Eine vollständige Neubestückung mit mehreren RCDs bewegt sich üblicherweise zwischen 800 und 2.500 Euro. Muss der Zählerschrank erneuert werden — weil er zu klein ist, keine Trennung der Neutralleiter zulässt oder nicht mehr den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht —, sind im Einfamilienhaus je nach Umfang rund 1.800 bis 5.500 Euro zu veranschlagen. Alle Angaben als Marktspanne, Stand Herbst 2026; der größte Kostentreiber ist fast immer die Zahl der Stromkreise, deren Neutralleiter getrennt werden müssen.

Bezahlbar wird das über den Handwerkerbonus: 20 Prozent des Lohnanteils, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr nach § 35a EStG. Lassen Sie sich die Arbeitskosten deshalb getrennt ausweisen.

Ihr eigener Beitrag ist die Prüftaste. Drücken Sie sie halbjährlich an jedem RCD im Haus — der Schalter muss sofort auslösen. Bleibt er stehen, ist er defekt und gehört ausgetauscht. Wichtig zu wissen: Die Prüftaste testet nur die Mechanik des Schalters. Ob der Schutzleiter tatsächlich angeschlossen ist und die Anlage insgesamt funktioniert, sagt sie nicht.

Der nächste Schritt

Öffnen Sie den Verteiler und sehen Sie nach, wie viele RCDs vorhanden sind und welche Stromkreise darüber laufen. Ein einziger FI, der nur das Bad abdeckt, ist der häufigste Befund in Häusern der 1970er- und 1980er-Jahre.

Vereinbaren Sie dann einen E-Check oder eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 beziehungsweise 0105-100 durch einen eingetragenen Fachbetrieb. Das Ergebnis ist ein Prüfprotokoll, das Ihnen sagt, ob ein durchgehender Schutzleiter vorhanden ist — und damit, ob Sie über einen Nachmittag Arbeit reden oder über eine Leitungssanierung. Vor jedem größeren Vorhaben, das ohnehin ansteht, ziehen Sie diese Prüfung vor: Wer die Wände für neue Stromkreise in Küche und Bad ohnehin öffnet, bekommt den Rest deutlich günstiger dazu.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DKE – Erläuterungen zum Konzept von DIN VDE 0100-410:2018-10
  2. DKE – Hinweis zur DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10
  3. Hager – Technische Information zu DIN VDE 0100-410:2018-10 (PDF)
  4. elektro.net – Ausschließlich RCD Typ B für die Wallbox?
  5. EnWG § 49 – Anforderungen an Energieanlagen
  6. dein-elektriker-info.de – FI-Schutzschalter nachrüsten: Kosten und Ablauf
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