Carport oder Garage: Kosten, Schutz und Platzbedarf im direkten Vergleich
Ein Carport kostet als Bausatz 1.000 bis 2.000 Euro, eine Massivgarage 15.000 bis 25.000 Euro. Bei Genehmigung und Grenzabstand behandeln die großen Länder beide gleich; den Unterschied machen Schutz, Stauraum und Fundament.

Das Wichtigste in Kürze
- Für einen Einzelstellplatz mit Flachdach nennt die Bausparkasse Schwäbisch Hall 1.000 bis 2.000 Euro für einen einfachen Holz-Carport, 5.000 bis 9.000 Euro für eine Fertiggarage und 15.000 bis 25.000 Euro für eine gemauerte Garage.
- In Bayern, Baden-Württemberg und seit 1. September 2026 auch in Nordrhein-Westfalen sind Garagen und Carports gleichermaßen bis 50 Quadratmeter verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
- An der Grundstücksgrenze gelten für beide dieselben Grenzen: höchstens 3 Meter mittlere Wandhöhe und 9 Meter Länge je Nachbargrenze.
- Beide zählen zur Grundflächenzahl des Grundstücks; im Bundesmodell der Grundsteuer erhöht nur ein Garagenstellplatz den angesetzten Rohertrag, um 35 Euro im Monat.
- Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Baugrenzen, Gestaltungssatzung, die Nutzung als Stellplatz und das Regenwasser an der Grenze gelten weiter.
Ein Carport ist die günstigere Lösung, eine Garage die geschlossene. Bei Genehmigung und Grenzabstand gibt es in den großen Flächenländern dagegen keinen Unterschied mehr. Die Tabelle stellt beide für einen Einzelstellplatz mit Flachdach gegenüber:
| Kriterium | Carport | Garage |
|---|---|---|
| Kosten (Stand August 2025) | 1.000 bis 2.000 Euro als einfacher Holzbausatz, 6.500 bis 9.000 Euro in Metall mit Seitenelementen | 5.000 bis 9.000 Euro als Fertiggarage, 15.000 bis 25.000 Euro gemauert mit Betonfundament |
| Fundament | Einzelfundamente unter vier bis sechs Pfosten | Fertiggarage: Streifen- oder Punktfundament; Massivgarage: Stahlbeton-Bodenplatte ab 15 cm |
| Schutz | Regen, Schnee, Sonne, Laub | zusätzlich Diebstahl, Marder, Frost, Einblick |
| Abschließbarer Stauraum | keiner | Fahrräder, Gartengeräte, Reifen; Standardmaß 6 × 3 × 2,5 Meter |
| Verfahrensfrei in BY, BW, NRW | bis 50 m², nicht im Außenbereich | identisch |
| An der Nachbargrenze | mittlere Wandhöhe bis 3 m, je Grenze bis 9 m | identisch |
| Grundflächenzahl | zählt mit (§ 19 Abs. 4 BauNVO) | zählt mit |
| Grundsteuer im Bundesmodell | kein eigener Ansatz | 35 Euro Monatsmiete je Garagenstellplatz im Rohertrag |
Die Kostenspannen stammen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall und gelten für einen Stellplatz ohne Zufahrt, Strom und Wasser. Die Fundamentangaben folgen derselben Quelle.
Was die Preisspanne verschiebt
Der Preisunterschied liegt weniger im Dach als im Unterbau und im Tor. Eine Massivgarage braucht eine tragende Bodenplatte, schweres Gerät für den Aushub und eine längere Bauzeit; eine Fertiggarage aus Betonteilen wird mit dem Kran gestellt und braucht dafür Rangierfläche auf dem Grundstück. Ein Carport steht auf Punktfundamenten, die Sie mit etwas Geschick selbst setzen können.
Rechnen Sie bei beiden Varianten drei Posten zusätzlich ein, die in den Spannen nicht enthalten sind: die befestigte Zufahrt, die Stromleitung für Licht, Tor und eine spätere Ladestation sowie die Entwässerung. Bei der Garage kommt das Tor hinzu, bei elektrischem Antrieb mit eigenem Stromkreis. Wie das Regenwasser vom Garagendach und vor dem Tor abgeleitet wird, steht im Beitrag zur Entwässerung der Garage. Beim Carport entscheidet die Dachkonstruktion über Schneelast und Preis.
Ein Rechenbeispiel zeigt den Abstand: Ein Holz-Carport für 2.000 Euro und eine gemauerte Einzelgarage für 20.000 Euro, jeweils zur Mitte der Spanne, liegen 18.000 Euro auseinander. Für diesen Betrag kaufen Sie im Kern Abschließbarkeit und rund 18 Quadratmeter geschlossenen Raum. Ob Ihnen das so viel wert ist, hängt davon ab, ob Sie den Raum tatsächlich als Lager, Werkstatt oder Fahrradraum brauchen.
Genehmigung: in den großen Ländern gleich geregelt
Ältere Ratgeber behaupten, eine Garage brauche anders als ein Carport fast immer eine Baugenehmigung. In den drei größten Flächenländern stimmt das nicht:
- Bayern: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind bis 50 m² Fläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO). Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Standort und Größe regelt, sind es bis 100 m² Nutzfläche, wenn die Garage den Festsetzungen entspricht (Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayBO).
- Baden-Württemberg: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und 3 Meter mittlerer Wandhöhe sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b zu § 50 LBO).
- Nordrhein-Westfalen: Seit dem 1. September 2026 gilt dieselbe Grenze von 50 m² Brutto-Grundfläche bei 3 Meter mittlerer Wandhöhe, außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW). Vorher lag sie bei 30 m².
Ein Doppelcarport und eine Doppelgarage von je 6 mal 6 Metern haben 36 m² und bleiben damit in allen drei Ländern ohne Bauantrag. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Bebauungsplan, Stellplatzsatzung und Baulasten gelten weiter. Die Einzelheiten, auch zu Bußgeldern, stehen im Ratgeber zur Carport-Genehmigung; er gilt für die Garage sinngemäß.
An der Grenze und auf dem Grundstück
Ohne eigene Abstandsfläche an die Nachbargrenze dürfen Carport und Garage nach denselben Regeln: höchstens 3 Meter mittlere Wandhöhe und höchstens 9 Meter Grenzbebauung je Nachbargrenze. Insgesamt sind es in Bayern und Baden-Württemberg 15 Meter, in NRW 18 Meter (§ 6 Abs. 8 BauO NRW). Die 9 Meter teilen sich alle Grenzbauten, also auch ein vorhandener Geräteschuppen. Halten Sie die Maße ein, kann der Nachbar die Grenzgarage nicht mit dem Abstandsflächenrecht angreifen, auch wenn sie geschlossen ist.
Auf dem Grundstück zählen beide zur Grundfläche. § 19 Abs. 4 BauNVO rechnet Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten ein; die zulässige Grundfläche darf dadurch um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Ist Ihr Grundstück schon dicht bebaut, kann die Zufahrt zur Garage mehr Fläche verbrauchen als der Carport selbst.
Das Privileg gilt nur für Stellplatz und Abstellraum
Die Abstandsflächenprivilegierung knüpft an Garagen und an Gebäude ohne Aufenthaltsräume an (in NRW § 6 Abs. 8 BauO NRW). Wer eine Grenzgarage später zu Hobbyraum, Gästezimmer oder Sauna umbaut, verlässt diese Privilegierung. Die Nutzungsänderung ist dann baurechtlich neu zu bewerten, und die Bauaufsicht kann eingeschaltet werden. Planen Sie einen Umbau deshalb vor der Planung der Grenzbebauung mit, nicht danach.
Regenwasser an der Grenze
Auch ein verfahrensfreier Bau darf Wasser nicht zum Nachteil des Nachbarn ableiten. Nach § 37 Abs. 1 WHG darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden. Für die Grenzbebauung heißt das praktisch: Dachrinne und Fallrohr bleiben auf dem eigenen Grundstück, bei Starkregen darf kein Wasser über die Grenzwand zum Nachbarn laufen, und das Wasser vor dem Garagentor wird auf dem eigenen Grundstück gefasst. Die Technik dazu steht im Beitrag zur Entwässerung der Garage.
Bebauungsplan und Gestaltungssatzung
Weist der Bebauungsplan Baugrenzen aus, außerhalb derer Nebenanlagen unzulässig sind, darf auch ein verfahrensfreier Carport dort nicht stehen. Manche Gemeinden schreiben außerdem Dachform oder Material vor und schließen Flachdächer oder Wellblech aus. Bevor Sie bestellen, fordern Sie beim Bauamt oder Stadtplanungsamt einen Auszug aus dem Bebauungsplan an und klären Sie, ob Stellplätze außerhalb des Baufensters zulässig sind. Das Nachbarrecht ergänzt das Baurecht.
Andere Länder
Die Zahlen 3 Meter, 9 Meter und 15 Meter oder 18 Meter gelten nicht bundeseinheitlich: Jede Landesbauordnung regelt Grenzlängen und Flächengrenzen für verfahrensfreie Bauten eigenständig. Für Niedersachsen und die übrigen Länder prüfen Sie deshalb die jeweilige Bauordnung (Niedersachsen: § 5 Abs. 8 NBauO für die Grenzbebauung, Anhang zu § 60 NBauO für die Verfahrensfreiheit) oder fragen Sie die Bauaufsicht. Welche Genehmigungsgrenzen je Bundesland gelten, erklärt der Ratgeber zur Carport-Genehmigung.
Laufende Kosten und Steuer
Im Bundesmodell der Grundsteuer, das unter anderem Nordrhein-Westfalen anwendet, setzt Anlage 39 des Bewertungsgesetzes je Garagenstellplatz eine Monatsmiete von 35 Euro an. Sie erhöht den Rohertrag Ihres Grundstücks um 420 Euro im Jahr, was sich über Vervielfältiger und Steuermesszahl nur gering auf die Grundsteuer auswirkt. Einen Ansatz für Carports enthält die Anlage nicht. Länder mit eigenem Grundsteuermodell, darunter Bayern und Baden-Württemberg, rechnen anders.
Prüfen Sie außerdem Ihre Wohngebäudeversicherung. Nach Hinweis von Schwäbisch Hall kann ein überdachter Stellplatz bereits mitversichert sein, eine neue Garage muss aber oft erst gemeldet werden. Gegen Sturm sichern Sie beide Bauformen über die Verankerung; was dabei zählt, erklärt der Beitrag zur Sturmsicherung von Gartenhaus und Carport.
Welche Lösung zu Ihrem Grundstück passt
- Sie brauchen nur Wetterschutz für ein Auto: Carport. Er kostet ein Zehntel einer Massivgarage und steht in wenigen Tagen.
- Sie brauchen abschließbaren Lagerraum: Garage, oder ein Carport mit angebautem Geräteraum. Beides zählt bei der Grenzlänge zusammen.
- Sie wohnen im Außenbereich: Für beide brauchen Sie einen Bauantrag. Dann fällt der Aufwand für Planung und Genehmigung bei beiden an.
- Sie wollen das Dach begrünen oder mit Photovoltaik belegen: Planen Sie die Last von Anfang an ein. Wie viel ein nasses Gründach wiegt, steht im Beitrag zum Gründach auf Garage und Carport.
Bevor Sie bestellen, legen Sie den Standort im Lageplan fest, messen den Abstand zu jeder Grenze und zählen alle vorhandenen Grenzbauten zusammen. Danach erfragen Sie bei der Gemeinde, ob ein Bebauungsplan Stellplätze nur in bestimmten Flächen zulässt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bausparkasse Schwäbisch Hall – Carport oder Garage bauen: Kosten je Einzelstellplatz (aktualisiert 12.08.2025)
- Art. 57 BayBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Garagen bis 50 m², im Bebauungsplangebiet bis 100 m²)
- Landesbauordnung NRW, Fassung ab 01.09.2026, §§ 6 und 62
- Architektenkammer Baden-Württemberg – Merkblatt 610, LBO mit Anhang 1 zu § 50 (Stand 16. März 2026)
- § 19 Baunutzungsverordnung – Grundflächenzahl, Abs. 4 Garagen und Stellplätze
- Bewertungsgesetz, Anlage 39 – Nettokaltmieten und Garagenstellplatz im Bundesmodell der Grundsteuer
- § 37 Wasserhaushaltsgesetz – Wasserabfluss

















