Dachausbau und Gaube: Wann Sie eine Genehmigung brauchen und was vorher geklärt sein muss

Den Dachboden zu Wohnraum ausbauen dürfen Sie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen inzwischen meist ohne Baugenehmigung. Bei der Gaube unterscheiden sich die Länder, und Statik, Raumhöhe und Rettungsweg gelten in jedem Fall.

Schiefergedeckte Gaube mit Sprossenfenster auf einem Steildach
Schiefergedeckte Gaube mit Sprossenfenster auf einem SteildachFoto: Øyvind Holmstad / Wikimedia CommonsCC0

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern sind Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich Gauben verfahrensfrei, wenn Konstruktion und äußere Gestalt im Übrigen gleich bleiben; der Gemeinde zeigen Sie den Ausbau zwei Wochen vor Baubeginn an.
  • In Nordrhein-Westfalen ist der Dachausbau zu Wohnzwecken mit Gaube seit 1. September 2026 im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt: Unterlagen einreichen, nach einem Monat bauen, sofern die Gemeinde kein Verfahren verlangt.
  • In Baden-Württemberg ist die Nutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich verfahrensfrei, eine neue Gaube steht dagegen nicht im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.
  • Ein Aufenthaltsraum im Dach braucht nach Musterbauordnung und Landesbauordnung Baden-Württemberg über mindestens der Hälfte seiner Fläche 2,20 Meter lichte Höhe; Raumteile bis 1,50 Meter zählen dabei nicht.
  • Die BEG-Förderung bezuschusst die Dämmung des Daches mit 15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozent auf den Betrag über 30.000 Euro hinzu.

Ob Sie für den Dachausbau einen Bauantrag brauchen, hängt vor allem an zwei Fragen: Entsteht Wohnraum, und ändert sich die äußere Gestalt des Hauses durch eine Gaube? In den drei größten Flächenländern gilt für ein Wohngebäude außerhalb des Außenbereichs:

Vorhaben Bayern Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen
Dachboden zu Wohnraum ausbauen verfahrensfrei, Anzeige an die Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 7 BayBO) Nutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich verfahrensfrei (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO) im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt, Baubeginn einen Monat nach Einreichen (§ 63 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BauO NRW)
Neue Gaube verfahrensfrei als Teil des Wohnungsausbaus; sonst im Bebauungsplangebiet, wenn sie den Festsetzungen entspricht (Art. 57 Abs. 2 Nr. 4) nicht verfahrensfrei: Kenntnisgabe oder Bauantrag mit dem Dachausbau genehmigungsfrei gestellt; im Bebauungsplangebiet verfahrensfrei mit Statikbescheinigung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 i)
Dachfenster in der Dachfläche verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 BayBO, Fenster und Öffnungen) verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 c LBO) verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 c BauO NRW)
Eingriff in Sparren oder Pfetten innerhalb von Wohngebäuden verfahrensfrei in Gebäudeklasse 1 und 2 verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 a) in Gebäudeklasse 1 und 2 verfahrensfrei mit Bescheinigung eines Tragwerksplaners (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 b)

Bayern knüpft die Verfahrensfreiheit daran, dass Konstruktion und äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden. Wer zusätzlich den Dachstuhl anhebt oder eine Dachterrasse einschneidet, landet wieder im Genehmigungsverfahren. Ähnlich in Baden-Württemberg: Nach Hinweis der Architektenkammer entfällt die Verfahrensfreiheit der Nutzungsänderung, wenn mit ihr größere bauliche Änderungen verbunden sind, die selbst nicht verfahrensfrei sind. § 63 BauO NRW gilt in dieser Fassung seit dem 1. September 2026.

Verfahrensfrei heißt nicht anforderungsfrei

Ohne Bauantrag prüft niemand vorab, ob Ihr Ausbau die materiellen Vorschriften einhält. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauherr, und Mängel fallen spätestens beim Verkauf oder nach einem Schaden auf. Vier Anforderungen sind beim Dachausbau die häufigsten Stolpersteine:

  1. Raumhöhe. Ein Aufenthaltsraum im Dachraum braucht nach § 47 der Musterbauordnung über mindestens der Hälfte seiner Netto-Raumfläche 2,20 Meter lichte Höhe; Raumteile bis 1,50 Meter bleiben dabei außer Betracht. Baden-Württemberg verlangt in § 34 LBO dasselbe. Andere Länder weichen im Detail ab.
  2. Belichtung. In Baden-Württemberg muss das Rohbaumaß der Fenster mindestens ein Zehntel der Grundfläche betragen, wieder ohne die Raumteile unter 1,50 Meter (§ 34 Abs. 2 LBO). Bei geneigten Dachfenstern darf es weniger sein, wenn die Belichtung ausreicht.
  3. Zweiter Rettungsweg. Führt aus dem Dachgeschoss nur eine Treppe nach unten, muss ein Fenster als Rettungsweg taugen. In Baden-Württemberg heißt das mindestens 0,90 mal 1,20 Meter im Lichten, Brüstung höchstens 1,20 Meter über dem Fußboden und bei Dachfenstern eine Unterkante höchstens 1 Meter waagerecht von der Traufkante entfernt (§ 28c Abs. 2 LBO). Mehr dazu im Beitrag zu Fluchtwegen im Eigenheim.
  4. Tragwerk. Gaube und Dachfenster unterbrechen Sparren, ein Ausbau bringt Estrich, Trennwände und Möbel auf die Kehlbalkenlage. Die Standsicherheit muss rechnerisch nachgewiesen sein, auch wenn kein Amt den Nachweis sehen will. NRW verlangt für verfahrensfreie Eingriffe in das Tragwerk ausdrücklich die Bescheinigung einer berechtigten Person.

Für die Abstandsflächen kann eine Gaube das Haus rechnerisch höher machen. In NRW wird die Dachhöhe zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet, wenn die Gauben zusammen länger sind als die Hälfte der darunterliegenden Wand (§ 6 Abs. 4 BauO NRW). Baden-Württemberg rechnet Gauben und Zwerchgiebel, die Wohnraum schaffen, nicht auf die Wandhöhe an, wenn sie innerhalb der Außenwände bleiben und das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist (§ 5 LBO). Wie Gauben bei einer ohnehin anstehenden Neueindeckung geplant werden, steht im Beitrag zur Gaube bei der Dachsanierung.

Was der Ausbau an Wohnfläche bringt

Unter Dachschrägen ist die Grundfläche nicht gleich Wohnfläche. Nach § 4 der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und Flächen unter 1 Meter gar nicht.

Rechenbeispiel für einen Dachraum von 8 mal 5 Metern, also 40 Quadratmeter Grundfläche, mit symmetrischen Schrägen: Je Seite liegt ein Streifen von 0,5 Meter Tiefe unter 1 Meter Höhe und ein Streifen von 1 Meter Tiefe zwischen 1 und 2 Metern.

Höhenzone Fläche Anrechnung Wohnfläche
unter 1 m 2 × 8 m × 0,5 m = 8 m² 0 % 0 m²
1 bis 2 m 2 × 8 m × 1,0 m = 16 m² 50 % 8 m²
ab 2 m 40 − 8 − 16 = 16 m² 100 % 16 m²
Summe 40 m² 24 m²

Aus 40 Quadratmetern Boden werden 24 Quadratmeter Wohnfläche. Eine Gaube von 3 Metern Breite, die auf einer Seite den Streifen zwischen 1 und 2 Metern auf volle Höhe bringt, macht aus 3 Quadratmetern halb angerechneter Fläche voll angerechnete: plus 1,5 Quadratmeter. Reicht sie bis an den Kniestock, kommen aus dem Streifen unter 1 Meter weitere 1,5 Quadratmeter hinzu. Für Verkauf, Vermietung und Kaufpreisprüfung ist diese Zahl wichtiger als die Grundfläche; worauf es dabei ankommt, erklärt der Beitrag Wohnfläche vor dem Kauf prüfen.

Wohnungseigentum: das Dach gehört allen

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Dach Gemeinschaftseigentum. Eine Gaube ist eine bauliche Veränderung, die die Gemeinschaft nach § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschließen oder Ihnen gestatten kann. Einen Anspruch darauf haben Sie nach § 20 Abs. 3 WEG nur, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, die über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Kosten tragen Sie dann allein. Welche Mehrheiten im Einzelnen gelten, zeigt der Beitrag zu Stimmrecht und Beschlussmehrheit.

Soll aus einem gemeinschaftlichen Dachboden eine eigene Wohnung werden, reicht ein Beschluss nicht. Sondereigentum entsteht nur durch Einigung der Beteiligten und Eintragung im Grundbuch (§ 4 WEG); praktisch müssen alle Eigentümer an der Änderung der Teilungserklärung mitwirken.

Förderung: nur die Dämmung, nicht der Wohnraum

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst beim Dachausbau die energetischen Arbeiten, also die Dämmung der Dachflächen und neue Dachfenster, nicht den Ausbau selbst. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent. Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 60.000 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent gilt erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur für den Betrag darüber.

Förderfähige Dämmkosten, Einfamilienhaus ohne iSFP mit iSFP
20.000 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro (Bonus greift nicht)
40.000 Euro 4.500 Euro (gedeckelt auf 30.000 Euro) 6.000 + 500 = 6.500 Euro
60.000 Euro 4.500 Euro 9.000 + 1.500 = 10.500 Euro

Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Wie er abläuft und welche technischen Mindestwerte die Dämmung erreichen muss, steht im Beitrag zur BAFA-Förderung beim Dachausbau.

Reihenfolge vor dem ersten Handgriff

  1. Lage klären: Außenbereich, Bebauungsplan oder unbeplanter Innenbereich. Davon hängt ab, welche Zeile der Tabelle für Sie gilt.
  2. Aufmaß des Dachraums mit Höhenzonen erstellen und Raumhöhe sowie Wohnfläche durchrechnen.
  3. Tragwerksplaner den Dachstuhl prüfen lassen, bevor Gaube oder Fenster geplant werden.
  4. Rettungsweg und Fenstergrößen festlegen, dann die Dämmung planen und den Förderantrag stellen.
  5. In Bayern die Anzeige an die Gemeinde, in NRW die Unterlagen an die Bauaufsicht schicken und die Fristen abwarten; in der WEG vorher den Beschluss einholen.

Fehlt eine Genehmigung, die nötig gewesen wäre, drohen Bußgeld und im schlimmsten Fall die Rückbauanordnung. Was eine nachträgliche Legalisierung kostet, erklärt der Ratgeber zur nachträglichen Baugenehmigung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Art. 57 BayBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Abs. 1 Nr. 18 Dachgeschossausbau, Abs. 7 Anzeige)
  2. Landesbauordnung NRW, Fassung ab 01.09.2026, §§ 6, 62, 63
  3. Architektenkammer Baden-Württemberg – Merkblatt 610, LBO in der Fassung vom 16. März 2026 (§§ 5, 28c, 34, 50 mit Anhang 1)
  4. DIBt – Musterbauordnung, zuletzt geändert am 26./27.09.2024 (§ 47 Aufenthaltsräume)
  5. § 4 Wohnflächenverordnung – Anrechnung der Grundflächen
  6. § 20 WEG – Bauliche Veränderungen
  7. BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fördersatz, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus)
Weiterlesen

Mehr zum Thema

016 Artikel
Von Leserinnen und Lesern entdeckt

Besonders beliebte Artikel

026 Artikel
Noch mehr Wissen für Ihr Zuhause

Das könnte Sie auch interessieren

036 Artikel

Den zinsverbilligten KfW-Kredit für Neubauten im Standard Effizienzhaus 55 gibt es nur, solange die Bundesmittel reichen, längstens bis zum Antragseingang am 31.12.2026. Bei Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen oder, bei genehmigungsfreien Vorhaben, die Behörde das Vorhaben kennen und die Ausführung zulässig sein. Zinsen: ab 1,00 Prozent effektiv, bis 100.000 Euro je Wohnung. Stand: KfW-Mitteilung vom 30.09.2026; Zinsstand 05.10.2026.