Heizung und Warmwasser ausgefallen: Die drei Ursachen, die nichts kosten — und die eine, bei der Sie sofort das Haus verlassen
Ein Notdiensteinsatz kostet nachts und am Wochenende 200 bis 300 Euro. Die drei häufigsten Ursachen für einen gleichzeitigen Ausfall von Heizung und Warmwasser prüfen Sie ohne Werkzeug — es sei denn, es riecht nach Gas.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei Gasgeruch wird nichts geprüft: kein Lichtschalter, kein Stecker, kein Telefon im Haus — Fenster auf, Hauptabsperreinrichtung zu, raus und von draußen den Entstörungsdienst des Netzbetreibers rufen.
- Der Anlagendruck ergibt sich aus 0,1 bar je Meter Höhenunterschied plus 0,3 bis 0,5 bar Zuschlag; unter etwa 0,5 bis 0,8 bar schalten die meisten Kessel ab.
- Ein Notdiensteinsatz kostet meist 200 bis 300 Euro, mit Zuschlägen von 50 bis 100 Prozent auf den Stundensatz außerhalb der regulären Zeiten.
- In der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April haben Gerichte bei Totalausfall Mietminderungen bis 70 Prozent zugesprochen, etwa das Landgericht Berlin (61 S 37/02).
- Ein lauwarm stehender Speicher liegt tagelang im Wachstumsbereich von Legionellen; nach dem Wiederanlauf gehört er einmal auf mindestens 60 Grad.
Dass Heizkörper und Dusche gleichzeitig kalt bleiben, klingt nach doppeltem Pech. Es ist das Gegenteil: Beide Funktionen hängen an derselben Anlage, also gibt es genau eine Störung — und die liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer von drei Stellen, die Sie in zehn Minuten ohne Werkzeug erreichen. Ein Notdiensteinsatz am Sonntagabend kostet dagegen meist 200 bis 300 Euro.
Es gibt eine Situation, in der diese zehn Minuten falsch investiert wären. Sie steht deshalb vorne.
Wenn es nach Gas riecht, wird nichts geprüft
Riechen Sie im Heizungsraum oder im Treppenhaus Gas, ist der Heizungsausfall nebensächlich. Der DVGW und die Netzbetreiber nennen eine feste Reihenfolge, und sie enthält keine Diagnose:
- Kein offenes Feuer, nicht rauchen. Keinen Lichtschalter betätigen, keinen Stecker ziehen, kein Telefon im Gebäude benutzen — jeder Schaltfunke genügt als Zündquelle.
- Fenster und Türen öffnen, aber keine elektrischen Lüfter einschalten.
- Die Hauptabsperreinrichtung schließen, also den Hahn am Gaszähler, sofern er gefahrlos erreichbar ist.
- Andere Bewohner durch Klopfen oder Rufen warnen — nicht klingeln.
- Das Gebäude über die Treppe verlassen, nicht mit dem Aufzug.
- Erst im Freien telefonieren und den Entstörungsdienst des Netzbetreibers rufen. Die Nummer steht auf der Netzbetreiber-Website und meist auf dem Zählerschrank.
Zuständig ist der Netzbetreiber für das Netz bis zur Hauptabsperreinrichtung; alles dahinter — Leitungen, Zählerplatz, Geräte — liegt in der Verantwortung der Eigentümerin. Diese Grenze entscheidet später über die Rechnung.
Die drei Stellen, die nichts kosten
Riecht es nicht nach Gas, arbeiten Sie diese drei Punkte ab. Sie decken einen erheblichen Teil der Fälle ab, in denen der Notdienst am Ende nur einen Knopf drückt.
Strom. Die meisten Wärmeerzeuger hängen an einem eigenen Stromkreis, oft mit einem separaten Schalter am Kesselgehäuse oder an der Kellertür, der wie ein Lichtschalter aussieht. Prüfen Sie Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter im Verteiler. Fällt der FI sofort wieder, schalten Sie nicht erneut ein — dann liegt ein echter Fehler vor, und der gehört zur Elektrofachkraft, nicht zum Heizungsbauer.
Brennstoff. Bei Erdgas: Ist der Hahn am Zähler offen? Bei Flüssiggas und Heizöl: Wie viel steht noch im Tank? Ein leergefahrener Öltank meldet sich nicht mit einer Warnung, sondern mit einer Brennerstörung, und nach dem Nachfüllen muss die Leitung meist entlüftet werden. Wer den Tankstand nicht kennt, findet ihn auf dem Peilstab oder der Füllstandsanzeige.
Anlagendruck. Das Manometer sitzt am Kessel oder an der Verteilung. Der Sollwert hängt an der Gebäudehöhe: Als Faustformel gelten 0,1 bar je Meter Höhenunterschied zwischen Wärmeerzeuger und oberstem Heizkörper, plus ein Zuschlag von 0,3 bis 0,5 bar. Für ein zweigeschossiges Einfamilienhaus landet man damit bei 1,5 bis 1,8 bar. Unter etwa 0,5 bis 0,8 bar schalten die meisten Kessel über den Druckwächter ab und melden eine Störung. Wie Sie Wasser nachfüllen und danach entlüften, beschreibt der Beitrag zu Heizkörper entlüften und Anlagendruck prüfen.
Ein Hinweis zur Entstörtaste: Einmal drücken ist legitim. Springt die Anlage danach erneut in Störung, hat die Sicherheitskette einen Grund. Mehrfaches Entstören hintereinander beseitigt keinen Fehler, sondern nur die Anzeige — und bei gasbefeuerten Geräten kann es zusätzlich eine dauerhafte Verriegelung auslösen.
Verliert die Anlage regelmäßig Druck, ist das kein Bedienfehler
Wenn Sie den Druck nachfüllen und die Heizung läuft wieder, ist der Abend gerettet, das Problem aber nicht gelöst. Eine dichte Anlage verliert praktisch kein Wasser. Wiederholter Druckabfall hat in aller Regel eine von zwei Ursachen: eine undichte Stelle im Kreislauf — oft an einer Verschraubung, einem Ventil oder der Verbindung zum Speicher — oder ein defektes Membranausdehnungsgefäß, dessen Vorspanndruck abgefallen ist.
Das Gefäß ist ein Verschleißteil und gehört einmal jährlich geprüft. Wer stattdessen alle paar Wochen nachfüllt, trägt mit jedem Liter frischem Wasser Sauerstoff und Kalk in den Kreislauf — und beschleunigt genau die Korrosion, die irgendwann die nächste Undichtigkeit erzeugt. Notieren Sie deshalb Datum und Druck bei jedem Nachfüllen; diese Liste ist beim Servicetermin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis.
Was der Notdienst kostet und was Sie am Telefon klären
Bleibt die Anlage aus, entscheidet die Uhrzeit über den Preis.
| Position | Regulär | Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten |
|---|---|---|
| Stundensatz | etwa 60 bis 90 € | etwa 120 bis 180 € |
| Zuschlag auf den Stundensatz | — | 50 bis 100 Prozent (Abend, Nacht, Wochenende, Feiertag) |
| Anfahrt | ortsüblich | etwa 100 bis 250 €, oft Festbetrag plus Kilometersatz |
| typischer Gesamteinsatz | — | rund 200 bis 300 € |
Klären Sie diese vier Positionen am Telefon, bevor der Wagen losfährt, und lassen Sie sich zusagen, ob ein Festpreis oder Aufwand abgerechnet wird. Schildern Sie außerdem, was Sie geprüft haben: Druckwert, Störcode im Display, Zustand der Sicherungen, Brennstoffvorrat. Mit dem Störcode und dem Typenschild des Geräts — wo es steht und was darauf zählt, erklärt der Beitrag zu Alter und Typenschild der Bestandsheizung — kann der Betrieb das passende Ersatzteil mitnehmen, statt zweimal zu fahren.
Sofort und unabhängig von der Uhrzeit gerufen wird bei Gasgeruch, bei Wasseraustritt an der Anlage, bei Rußgeruch oder ausgelöstem CO-Warner und wenn der Fehlerstromschutzschalter nach dem Einschalten sofort wieder fällt.
Die Nacht überbrücken, ohne neuen Schaden anzurichten
Elektrische Heizlüfter sind die naheliegende Zwischenlösung und die häufigste Ursache für die nächste Störung. Ein üblicher Schuko-Stromkreis ist mit 16 Ampere abgesichert und trägt damit rund 3.680 Watt Dauerlast. Zwei Geräte mit je 2.000 Watt auf derselben Sicherung sind bereits zu viel — und zwar unabhängig davon, ob die Steckdosen in verschiedenen Zimmern sitzen. Ein Gerät je Stromkreis, keine Mehrfachsteckdose, keine aufgerollte Kabeltrommel.
Ziehen Sie die Wärme auf wenige Räume zusammen, schließen Sie die Türen zu ungenutzten Zimmern und lassen Sie die Rollläden nachts unten. Fällt der Ausfall in eine Frostperiode, sind Leitungen in unbeheizten Bereichen — Garage, Spitzboden, Außenwandinstallationen — das eigentliche Risiko: Gefrierendes Wasser dehnt sich um rund neun Prozent aus und sprengt das Rohr; sichtbar wird der Schaden erst beim Auftauen. Drehen Sie in solchen Bereichen das Wasser ab und entleeren Sie die Leitung, wenn absehbar ist, dass die Reparatur länger dauert.
Der Warmwasserspeicher hat eine eigene Nebenwirkung: Steht er tagelang lauwarm, liegt er im Wachstumsbereich von Legionellen. Nach dem Wiederanlauf fahren Sie ihn deshalb einmal auf mindestens 60 Grad und lassen anschließend jede Zapfstelle ausreichend lange laufen.
Für Mieterinnen und Mieter: was rechtlich gilt
Eine ausgefallene Heizung ist ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB, die Miete mindert sich kraft Gesetzes — ein Antrag ist nicht nötig, die Anzeige an den Vermieter schon. Maßgeblich ist die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April. Die Quoten hängen am Einzelfall: Das Amtsgericht Berlin-Spandau hielt bei einem Ausfall im Oktober 20 Prozent für angemessen (3 C 209/81), das Amtsgericht Berlin-Neukölln bei Raumtemperaturen unter 15 Grad 25 Prozent, und das Landgericht Berlin sprach bei Totalausfall bis zu 70 Prozent zu, selbst wenn der Vermieter Heizlüfter aufgestellt hatte (61 S 37/02).
Melden Sie den Ausfall schriftlich mit Datum und Uhrzeit, messen Sie die Raumtemperatur morgens und abends und führen Sie darüber eine einfache Liste. Fotos vom Display mit Störcode und vom Manometer gehören dazu. Wer als Eigentümerin feststellt, dass der Kessel nach zwanzig Jahren zum dritten Mal in einem Winter stehen bleibt, sollte die Reparatur gegen einen geplanten Austausch rechnen — die Ausgangslage dafür beschreibt der Beitrag zum Heizungsausfall vor der kommunalen Wärmeplanung, und welche Geräte ohnehin ersetzt werden müssen, klärt der Beitrag zur Austauschpflicht für alte Heizkessel.

















