Kaminofen und Schornstein nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe

Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.

03Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
  • Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
  • Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.

Reihenfolge: Zustimmung vor Bestellung

Eine Nachrüstung, die mit der Lieferung des Ofens beginnt, geht in vielen Fällen schief. Der richtige erste Schritt ist die Vorabstimmung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er beurteilt, ob der vorhandene Schornstein für das vorgesehene Gerät geeignet ist, ob eine Mehrfachbelegung zulässig wäre, ob die Verbrennungsluftversorgung ausreicht und ob die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV am Dach eingehalten sind, wonach die Mündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder mindestens einen Meter Abstand zur Dachfläche halten muss.

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird bestellt. Legen Sie dem Schornsteinfeger dafür den vorgesehenen Aufstellort im Grundriss und das Datenblatt des Geräts mit Nennwärmeleistung, Abgasmassenstrom, Abgastemperatur und erforderlichem Förderdruck vor.

Beim Ersatz eines Altgeräts kommt ein zweiter Punkt hinzu: Die gestufte Übergangsregelung des § 26 der 1. BImSchV für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen ist in ihrer letzten Stufe abgelaufen. Ein Altgerät, das die Anforderungen nicht erfüllt und für das keine Ausnahme greift, darf nicht weiterbetrieben werden. Klären Sie deshalb vor dem Ausbau, ob und wie das Altgerät zu entsorgen ist.

Vorbereitung des Aufstellorts

Prüfen Sie vor der Lieferung vier Dinge am Aufstellort. Erstens die Tragfähigkeit: Ein Speicherofen bringt erhebliches Gewicht auf eine begrenzte Fläche; bei Holzbalkendecken ist eine statische Beurteilung erforderlich. Zweitens den Bodenaufbau: Unter und vor der Feuerraumöffnung ist ein nichtbrennbarer Belag vorzusehen, der mindestens 50 Zentimeter nach vorn und mindestens 30 Zentimeter seitlich über die Feuerraumöffnung hinausreicht. Drittens die Wandaufbauten: Holzverkleidungen, Ständerwerk mit Holzriegeln, Innendämmung und Fachwerk verlangen andere Abstände und gegebenenfalls einen belüfteten Strahlungsschutz. Viertens die Umgebung: Vorhänge, Möbel, Teppiche und Dekoration im Strahlungsbereich werden entfernt, nicht nur zur Seite geschoben.

Maßgeblich für die Abstände sind zwei Quellen gleichzeitig: das Prüfbuch des Geräts mit den Werten aus der Typprüfung und die Landesfeuerungsverordnung. Es gilt jeweils der strengere Wert. Tragen Sie die Maße vor der Montage auf dem Boden und an der Wand an, dann ist vor dem ersten Bohrloch sichtbar, ob die Aufstellung passt.

Montagefolge

Erstens die Wanddurchführung: Das Wandfutter wird gesetzt, brennbare Bauteile im Umfeld werden entfernt oder mit nichtbrennbarem Material abgeschottet, der Ringspalt wird nach Herstellervorgabe ausgeführt.

Zweitens das Verbindungsstück: möglichst kurz, mit wenigen Bögen und mit leichter Steigung zum Schornstein hin. Die Steckverbindungen werden in Strömungsrichtung gesteckt und gesichert. Eine Reinigungsöffnung gehört an eine zugängliche Stelle; ohne sie wird jede Kehrung zum Problem.

Drittens der Ofen: ausrichten, waagerecht stellen, Abstände nachmessen, Bodenplatte einpassen.

Viertens die Verbrennungsluft: Bei raumluftunabhängiger Ausführung wird die Zuluftleitung angeschlossen und dicht ausgeführt; die Außenblende muss gegen Verstopfung und Wettereintrag geschützt sein. Bei raumluftabhängiger Ausführung wird die im Vorgespräch festgelegte Luftversorgung hergestellt.

Fünftens die Kontrolle der Umgebung: Strahlungsbereich frei, keine brennbaren Materialien in den Mindestabständen, Aschebehälter aus nichtbrennbarem Material bereitgestellt.

Erste Inbetriebnahme

Die ersten Abbrände unterscheiden sich vom Normalbetrieb. Der Lack am Korpus härtet aus und erzeugt dabei Geruch und Rauch; lüften Sie kräftig und halten Sie Haustiere fern, insbesondere Vögel, die auf solche Ausdünstungen empfindlich reagieren. Fassen Sie den Ofen in dieser Phase nicht an, weil der Lack noch weich ist.

Heizen Sie die ersten Male mit reduzierter Brennstoffmenge an, damit sich Schamotte und Verkleidung langsam erwärmen. Zünden Sie von oben an: Anzündholz und Anzünder liegen oben auf dem Holzstapel, das Feuer arbeitet sich nach unten. Diese Methode verkürzt die Phase mit unvollständiger Verbrennung deutlich und reduziert Rußbildung.

Lassen Sie den Luftschieber in der Anbrennphase geöffnet und drosseln Sie erst, wenn die Flamme stabil und hell brennt. Ein dauerhaft gedrosselter Betrieb ist der schnellste Weg zu verrußtem Zug und Versottung.

Abnahme und Dokumente

Nach § 14 der 1. BImSchV ist eine neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerungsanlage innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger prüfen zu lassen. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wird die Einhaltung der Emissionsanforderungen dabei über die Herstellerbescheinigung zur Typprüfung nachgewiesen. Halten Sie diese Bescheinigung zum Termin bereit.

Der Schornsteinfeger prüft außerdem die Betriebs- und Brandsicherheit: Abstände, Bodenschutz, Verbindungsstück, Reinigungsöffnung, Verbrennungsluft und Anschluss an die Abgasanlage. Im Anschluss wird die Anlage in den Feuerstättenbescheid aufgenommen, der die künftigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung mit ihren Zeiträumen festlegt.

Funktions- und Übergabecheckliste

Position Prüfschritt Erfüllt, wenn
Vorabstimmung schriftliche Rückmeldung des Schornsteinfegers Eignung des Schornsteins für das konkrete Gerät ist bestätigt
Abstände Nachmessen zu allen brennbaren Bauteilen strengerer Wert aus Prüfbuch und Landesfeuerungsverordnung ist eingehalten
Bodenschutz Messen der Plattenmaße ab Feuerraumöffnung mindestens 50 Zentimeter nach vorn, 30 Zentimeter seitlich
Verbindungsstück Sichtprüfung von Steckrichtung, Steigung, Bögen dicht gesteckt, gesichert, mit zugänglicher Reinigungsöffnung
Wanddurchführung Sichtprüfung des Wandfutters Ringspalt nach Vorgabe, keine brennbaren Bauteile im Abstandsbereich
Verbrennungsluft Funktionsprobe mit Dunstabzugshaube und Lüftung Feuer verändert sich nicht, kein Rauchaustritt
Zug Anzündprobe Ofen zieht ohne Rauchaustritt an, Scheibe bleibt weitgehend klar
Erstabbrand Beobachtung über mehrere Abbrände Lackausdünstung abgeschlossen, keine Verformung, keine Geräusche
Abnahme Termin nach § 14 der 1. BImSchV Bescheinigung liegt vor
Feuerstättenbescheid Zustellung nach Aufnahme der Anlage Arbeiten und Zeiträume sind benannt
Kohlenmonoxidmelder Montage im Aufstellraum und in Schlafräumen Geräte nach DIN EN 50291-1 in Betrieb, Notfallplan besprochen
Einweisung Übergabegespräch alle Nutzer kennen Anzünden, Luftführung, Brennstoff und Abschaltkriterien
Dokumentation Übergabemappe Prüfbuch, Herstellerbescheinigung, Anleitung, Abnahme, Bescheid, Fotodokumentation

Quittieren Sie jede Zeile mit Datum. Offene Zeilen sind kein Restpunkt, sondern ein Grund, den Ofen noch nicht in den Regelbetrieb zu nehmen.

Einweisung aller Nutzer

Erklären Sie fünf Punkte. Erstens den Brennstoff: nur naturbelassenes, ausreichend trockenes Scheitholz; kein behandeltes Holz, keine Spanplatten, keine Abfälle. Zweitens das Anzünden von oben und die Luftführung in Anbrenn-, Haupt- und Ausbrandphase. Drittens die Ascheentsorgung: erst nach vollständigem Erkalten und ausschließlich in einen nichtbrennbaren, verschlossenen Behälter, nie in eine Kunststofftonne. Viertens die Abschaltkriterien: gesprungene Scheibe, Rauchaustritt, ungewöhnliche Geräusche im Schornstein, ausgelöster Kohlenmonoxidmelder. Fünftens das Zusammenspiel mit Lüftungstechnik: Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb und raumluftabhängige Feuerstätte werden nicht ohne geklärte Verbrennungsluftsituation gleichzeitig betrieben.

Legen Sie zusätzlich fest, wer den Kehrtermin koordiniert und wo die Unterlagen liegen.

Grenzen der Eigenleistung

Vorbereitende Arbeiten wie Freiräumen, Entfernen brennbarer Verkleidungen, Bereitstellen der Bodenplatte und Anzeichnen der Abstände können Sie übernehmen. Auch die Bedienung, die Reinigung und der Wechsel einfacher Verschleißteile nach Anleitung liegen in Ihrer Hand.

Nicht in Eigenleistung gehören: die Herstellung oder Änderung der Abgasanlage, die Wanddurchführung in tragende oder brennbare Konstruktionen, der Anschluss wasserführender Geräte an die Heizungsanlage mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen, jede Änderung an Zugbegrenzern oder Verbrennungsluftöffnungen sowie die Beurteilung, ob die Anlage betriebssicher ist. Diese Leistungen erbringen Ofen- und Luftheizungsbauer, Heizungsfachbetrieb und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Ohne dessen Abnahme bleibt jede noch so saubere Montage ein unvollendetes Vorhaben.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. 1. BImSchV, § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
  2. 1. BImSchV, § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
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