Kaminofen und Schornstein – Kosten kalkulieren: Gerät, Installation, Prüfung und Wartung
Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Geräte, Leitungswege, Montage.
- Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
- Die Seite behandelt nur Budget und laufenden Aufwand.
Vier Kostenebenen, die selten zusammen betrachtet werden
Wer über die Kosten eines Kaminofens spricht, meint meist den Preis des Geräts. Das ist die kleinste von vier Ebenen. Ebene eins ist die Anlage: Ofen, Verbindungsstück, Bodenplatte, Wanddurchführung und gegebenenfalls Schornstein. Ebene zwei ist die Zulassung: Beurteilung durch den Schornsteinfeger und Abnahme nach Inbetriebnahme. Ebene drei ist der laufende Betrieb: Brennstoff, Kehrung, Überprüfung, Feuerstättenschau. Ebene vier ist die Instandhaltung: Dichtungen, Schamotte, Umlenkplatte, Rost, Scheibe, irgendwann das Verbindungsstück.
Preisangaben helfen an dieser Stelle nicht, weil Geräte, Schornsteinvarianten, Bauleistungen und Brennstoffe stark streuen und die Gebühren des Schornsteinfegers ohnehin gebührenrechtlich festgelegt sind. Belastbar ist ein Mengengerüst mit Bezugsgrößen und Intervallen, das Sie mit den Zahlen Ihrer Angebote und Ihres Feuerstättenbescheids füllen.
Mengengerüst über eine Nutzungsdauer
| Position | Bezugsgröße | Intervall | Was den Aufwand bestimmt |
|---|---|---|---|
| Ofen | Stück | einmal, Nutzungsdauer meist mehrere Jahrzehnte | Bauart, Speichermasse, Verkleidung |
| Schornstein oder Sanierung | laufender Meter | einmal | vorhanden, saniert oder neu, innen oder an der Fassade |
| Wanddurchführung und Verbindungsstück | Stück und Meter | einmal | Wandaufbau, Länge, Anzahl der Bögen |
| Bodenplatte und Strahlungsschutz | Quadratmeter | einmal | Material, Zuschnitt, vorhandener Bodenbelag |
| Beurteilung und Abnahme | Vorgang | einmal, plus Wiederholung bei wesentlicher Änderung | Umfang der Prüfung |
| Kehrung und Überprüfung | Arbeiten nach Feuerstättenbescheid | mehrfach jährlich möglich | Nutzungsintensität, Brennstoff |
| Feuerstättenschau | Begehung | zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit Mindestabstand | gesetzlich festgelegt |
| Brennstoff | Kilogramm oder Raummaß je Heizsaison | jährlich | Betriebsstunden, Nennwärmeleistung, Holzqualität |
| Verschleißteile | Stück | unregelmäßig, mehrfach in der Nutzungsdauer | Dichtungen, Schamotte, Umlenkplatte, Rost, Scheibe |
| Reinigung | Arbeitsgang | je Heizsaison mehrfach | Ascheanfall, Scheibenpflege |
Der Posten, der Kalkulationen am häufigsten sprengt, ist der Schornstein. Zwischen einem vorhandenen, geeigneten Zug und einem neu zu errichtenden Edelstahlschornstein an der Fassade liegen Welten, und diese Entscheidung fällt nicht der Ofenhändler, sondern die Beurteilung des Schornsteinfegers.
Gebühren, die nicht verhandelbar sind
Kehrung, Überprüfung und Feuerstättenschau des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers unterliegen dem Gebührenrecht. Das Gebührenverzeichnis in der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung weist jede Tätigkeit mit Arbeitswerten aus, die mit einem festgelegten Betrag je Arbeitswert multipliziert werden; Anfahrt und Nebenleistungen sind gesondert geregelt. Ein Anbieterwechsel senkt diese Position nicht.
Was Sie beeinflussen, ist die Häufigkeit. Sie ergibt sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung in Abhängigkeit von Brennstoff und Nutzungsintensität und wird im Feuerstättenbescheid für Ihre konkrete Anlage festgelegt. Eine Feuerstätte, die nur an wenigen Abenden im Jahr brennt, wird anders eingestuft als eine, die den ganzen Winter läuft. Der Bescheid ist damit das zentrale Dokument Ihrer Betriebskostenrechnung: Er listet jede Arbeit mit Zeitraum auf.
Die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist zweimal innerhalb von sieben Jahren durchzuführen, mit einem Mindestabstand zwischen den Terminen. Sie ist unabhängig davon fällig, ob Sie freie Kehrleistungen an einen anderen Betrieb vergeben haben, und sie prüft die gesamte Anlage einschließlich der Betriebs- und Brandsicherheit.
Brennstoff berechnen statt schätzen
Der Brennstoff ist über die Jahre der größte laufende Posten, und er lässt sich sauber rechnen. Lufttrockenes Buchenscheitholz mit rund 20 Prozent Wassergehalt liefert etwa vier Kilowattstunden je Kilogramm. Die 1. BImSchV begrenzt den zulässigen Wassergehalt von Scheitholz; feuchteres Holz verliert Energie an die Verdampfung und erzeugt Ruß.
Rechenweg: Nennwärmeleistung mal Betriebsstunden ergibt die abgegebene Wärmemenge. Diese geteilt durch den Wirkungsgrad ergibt die eingesetzte Brennstoffenergie. Diese geteilt durch den Heizwert je Kilogramm ergibt die Holzmenge.
Beispiel: ein Ofen mit 6 Kilowatt Nennwärmeleistung, 300 Betriebsstunden je Heizsaison, angenommener Wirkungsgrad 80 Prozent. 6 mal 300 ergibt 1.800 Kilowattstunden Wärme. Geteilt durch 0,8 sind 2.250 Kilowattstunden Brennstoffenergie. Geteilt durch 4 Kilowattstunden je Kilogramm ergibt rund 563 Kilogramm Holz je Saison.
Diese Zahl können Sie mit dem Preis Ihres regionalen Lieferanten multiplizieren. Beachten Sie dabei die Maßeinheit: Holz wird in Raummeter, Schüttraummeter oder Kilogramm gehandelt, und diese Größen sind nicht identisch. Lassen Sie sich das Gewicht bestätigen oder rechnen Sie mit den Umrechnungsangaben des Lieferanten, sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Mengen.
Positionen, die im Angebot regelmäßig fehlen
Erstens die Wiederherstellung: Wanddurchbruch, Putz, Anstrich, Bodenbelag unter der Bodenplatte. Zweitens die Zuluftleitung bei raumluftunabhängiger Ausführung, samt Kernbohrung und Außenblende. Dritten das Gerüst oder die Dachdeckerleistung bei einem neuen Schornstein, weil dort in die Dachhaut eingegriffen wird. Viertens die Verschleißteile: Türdichtungen halten je nach Nutzung einige Jahre, Schamottesteine und Umlenkplatten sind Verbrauchsteile und keine Garantiefälle.
Fünftens eine Position, die viele überrascht: die Beseitigung von Mängeln, die bei der Abnahme oder bei der ersten Feuerstättenschau auffallen. Ein zu geringer Abstand zu einer Holzverkleidung, eine fehlende Reinigungsöffnung oder eine nicht ausreichende Verbrennungsluftversorgung sind keine Schönheitsfehler, sondern Voraussetzung für den Betrieb.
Was den Betrieb dauerhaft verteuert
Drei Verhaltensmuster erhöhen die Betriebskosten spürbar. Erstens zu feuchtes Holz: Es senkt den Wirkungsgrad, verrußt Scheibe und Zug, erhöht den Reinigungsaufwand und begünstigt Versottung. Zweitens der gedrosselte Dauerbetrieb eines überdimensionierten Ofens: Er erzeugt Ablagerungen im gesamten Abgasweg. Drittens falsches Anzünden: Das Anzünden von oben verkürzt die Phase mit unvollständiger Verbrennung deutlich und reduziert damit Ruß und Emissionen.
Diese drei Punkte kosten kein Geld in der Umsetzung, verändern aber Verschleiß, Reinigungsaufwand und Brennstoffmenge. Sie sind der wirksamste Hebel, den Sie nach der Inbetriebnahme noch haben.
Grenzen der eigenen Kalkulation
Selbst ermitteln können Sie Brennstoffmenge, Betriebsstunden, Verschleißteile nach Herstellerangabe, Reinigungsaufwand und die vollständige Struktur der Rechnung. Aus dem Feuerstättenbescheid lesen Sie die Häufigkeit der Schornsteinfegerarbeiten ab.
Nicht selbst kalkulierbar ist der Teil, der aus der baulichen Beurteilung folgt. Ob der vorhandene Schornstein geeignet ist, ob eine Sanierung mit Innenrohr genügt, ob ein neuer Zug nötig wird, ob die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV am Dach eingehalten sind und ob eine Sicherheitseinrichtung für den Betrieb mit einer Lüftungsanlage erforderlich ist, entscheidet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diese Beurteilung kann den größten Einzelposten des gesamten Vorhabens auslösen. Holen Sie sie deshalb ein, bevor Sie ein Gerät bestellen, nicht danach.





