Feuerlöscher und Löschdecke nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe

Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.

03Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
  • Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
  • Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.

Die Reihenfolge, in der nachgerüstet wird

Eine Nachrüstung beginnt nicht mit dem Bohrer, sondern mit einem Rundgang. Notieren Sie zuerst, welche Geräte bereits im Haus sind, welchen Stand ihre Prüfplaketten haben und welche Bereiche bisher unversorgt bleiben. Erst danach legen Sie die neuen Standorte fest, dann folgen Beschaffung, Montage, Kennzeichnung, Einweisung und Dokumentation. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst kauft, landet regelmäßig bei einem Gerät, das zur Brandlast am gewählten Platz nicht passt oder dort aus Platzgründen nicht montierbar ist.

Der zweite Grundsatz betrifft die Platzierung: Ein Löscher hängt am Weg nach draußen, nicht hinter dem erwarteten Brandherd. In der Küche bedeutet das wandnah am Ausgang und ausdrücklich nicht über oder direkt neben dem Herd — sonst müssen Sie im Ernstfall durch die Flammen greifen, um das Löschmittel zu erreichen. Dieselbe Überlegung gilt für Heizraum und Werkstatt: Das Gerät gehört außen neben die Tür, nicht in den Raum hinein.

Montage: Untergrund, Höhe und Befestigung

Die Halterung muss das Gewicht dauerhaft tragen und darf sich beim ruckartigen Entnehmen nicht lösen. Der Untergrund entscheidet über das Befestigungsmittel. In tragendem Mauerwerk und Beton genügen übliche Dübel passender Größe. In Gipskarton-Ständerwänden ist eine Befestigung im Blech- oder Holzständer anzustreben; ist keiner erreichbar, braucht es Hohlraumdübel mit ausreichender Tragfähigkeit oder eine hinterlegte Traverse. In Porenbeton kommen bauartspezifische Dübel zum Einsatz.

Ein Sonderfall ist die Außenwand mit Wärmedämmverbundsystem, etwa im Carport oder an einer gedämmten Innenseite. Eine Befestigung, die nur in der Dämmschicht sitzt, trägt nicht. Hier ist eine Abstandsmontage bis in den tragenden Untergrund erforderlich, und die Durchdringung muss anschließend dicht verschlossen werden, damit keine Feuchtigkeit in die Dämmebene gelangt.

Als Montagehöhe hat sich eine Griffhöhe zwischen etwa 0,80 und 1,20 Metern über dem fertigen Fußboden bewährt; diese Größenordnung stammt aus den Arbeitsstättenregeln und lässt sich im Wohnhaus übernehmen. Sie ist ein Kompromiss: hoch genug, dass das Gerät nicht im Weg steht, niedrig genug, dass es auch aus geduckter Haltung im Rauch erreichbar bleibt. Prüfen Sie nach der Montage im Stehen und in gebückter Haltung, ob die Entnahme in einer Bewegung gelingt.

Die Löschdecke wird in ihrem Behälter ebenfalls in Ausgangsnähe montiert, mit frei liegenden Auszugslaschen und so, dass beide Laschen ohne Verkanten gegriffen werden können.

Was bei Feuerlöschern keine Funktionsprüfung ist

An dieser Stelle unterscheidet sich die Inbetriebnahme grundlegend von anderer Haustechnik: Es gibt keine Probeauslösung. Wer zur Kontrolle kurz auf den Hebel drückt, hat das Gerät außer Betrieb gesetzt und muss es zur Instandsetzung geben. Bei Dauerdruckgeräten entweicht anschließend weiter Treibmittel, bei Aufladegeräten ist die Patrone angestochen. Auch das Ziehen der Sicherung zur Übung ist tabu, weil die Plombe damit zerstört ist.

Die zulässige und zugleich aussagekräftige Prüfung ist die Entnahmeprobe: Gehen Sie den Weg vom üblichen Aufenthaltsort zum Gerät, greifen Sie es, nehmen Sie es aus der Halterung, tragen Sie es zwei Schritte und hängen Sie es wieder ein. Dabei zeigt sich, ob der Weg frei ist, ob die Halterung klemmt, ob das Gewicht für alle Bewohner beherrschbar ist und ob die Beschilderung tatsächlich sichtbar war. Bei Bedarf wiederholen Sie den Durchgang bei ausgeschaltetem Licht.

Für die praktische Handhabung des Löschstrahls ist eine Übung mit Trainingsgeräten der richtige Weg — angeboten von Feuerwehren, Brandschutzausbildern und im Rahmen von Brandschutzhelfer-Schulungen. Die Bedienschritte selbst sind in der DGUV-Information zum richtigen Einsatz von Feuerlöschern beschrieben und lassen sich trocken am eigenen Gerät durchsprechen, ohne es auszulösen.

Funktions- und Übergabecheckliste

Punkt Was nachgewiesen wird Nachweisform Verantwortlich
Geräteliste Standort, Typ, Löschmittel, Ratingangabe, Seriennummer, Herstellungsdatum schriftliche Aufstellung im Hausordner Eigentümer
Erstprüfnachweis Gerät wurde als einsatzbereit ausgeliefert Plakette am Gerät und Beleg des Lieferanten Lieferant
Nächster Instandhaltungstermin Zweijahresintervall nach DIN 14406-4 ist terminiert Kalendereintrag mit Vorlauf Eigentümer
Halterung fester Sitz, geeignetes Befestigungsmittel für den Untergrund Sichtprüfung und Zugprobe von Hand Ausführender
Entnahmeprobe Entnahme in einer Bewegung, Weg frei, Gewicht beherrschbar Durchgang je Standort, protokolliert Eigentümer
Kennzeichnung Brandschutzzeichen nach DIN EN ISO 7010 aus Entfernung erkennbar Sichtprüfung aus dem Raum heraus Eigentümer
Sicherung und Plombe unversehrt, Stift vorhanden Sichtprüfung ohne Betätigung Eigentümer
Manometer bei Dauerdruckgeräten Zeiger im zulässigen Bereich Ablesen und notieren Eigentümer
Temperaturbereich Angabe des Geräts passt zum Standort Abgleich Typenschild gegen Aufstellort Eigentümer
Löschdecke Behälter unbeschädigt, Laschen frei, Haltbarkeit gültig Sichtprüfung ohne Entnahme Eigentümer
Einweisung alle Bewohner kennen Standorte und Bedienschritte Datum und Teilnehmer notiert Eigentümer
Klassenabdeckung Küchengerät deckt Klasse F nach DIN EN 2 ab Abgleich Typenschild gegen Brandlast Eigentümer

Arbeiten Sie diese Liste in einem Durchgang ab und legen Sie sie danach zu den Hausunterlagen. Bei einem späteren Eigentümerwechsel ist sie der einzige Beleg dafür, welche Geräte wann beschafft und wann zuletzt instand gehalten wurden.

Einweisung: was alle im Haushalt wissen müssen

Die Einweisung dauert wenige Minuten und entscheidet über den Nutzen der gesamten Investition. Drei Inhalte sind Pflicht. Erstens die Standorte: Jede Person soll ohne Nachdenken sagen können, wo das nächste Gerät hängt. Zweitens die Bedienfolge des vorhandenen Gerätetyps, also Sicherung ziehen, Löschmittel freigeben, gezielt auf den Brandherd und nicht in die Flammenspitze richten. Drittens die Abbruchkriterien: kein Löschversuch bei verqualmtem Raum, keiner ohne freien Rückweg, keiner bei einem Brand, der über den Entstehungsbrand hinausgewachsen ist.

Zwei Sätze gehören ausdrücklich in jede Einweisung, weil sie im Ernstfall Leben retten. Erstens: Brennendes Speisefett wird niemals mit Wasser bekämpft; hier kommt der Fettbrandlöscher der Klasse F zum Einsatz, und die Energiezufuhr wird abgeschaltet, sofern das gefahrlos möglich ist. Zweitens: Zum Ablöschen brennender Personen ist die Löschdecke nach der Bewertung des zuständigen DGUV-Fachbereichs nicht geeignet — hier hilft Wasser oder ein vom Hersteller für den Personeneinsatz freigegebenes Löschmittel.

Erwähnen Sie in derselben Einweisung, dass die 112 in jedem Fall alarmiert wird, auch wenn der Löschversuch gelungen scheint, und dass die Brandstelle danach beobachtet werden muss.

Dokumentation und die Grenze der Eigenleistung

Legen Sie einen schlanken Nachweis an: Geräteliste, Beleg des Lieferanten, Datum der Übergabecheckliste, Protokoll der halbjährlichen Sichtkontrollen und der Termin der nächsten Instandhaltung. Ergänzen Sie Fotodokumentation der montierten Standorte, damit später erkennbar ist, wie der freie Zugang ursprünglich aussah.

In Eigenleistung möglich sind Auswahl, Montage der Halterung, Kennzeichnung, Entnahmeprobe, Einweisung und Dokumentation. Nicht in Eigenleistung möglich sind sämtliche Eingriffe am Gerät selbst: Öffnen, Befüllen, Plombieren, Instandsetzen nach Einsatz und die Beurteilung des Behälterzustands. Diese Leistungen erbringt ausschließlich ein Sachkundiger nach DIN 14406-4.

Ebenfalls außerhalb der Eigenleistung liegt die Bewertung, ob die Nachrüstung mit dem baulichen Brandschutz und den Rettungswegen des Gebäudes zusammenpasst. Wer im Zuge eines Umbaus Nutzungen verändert, Wohnraum im Dachgeschoss schafft oder eine gewerbliche Nutzung aufnimmt, sollte die Ausstattung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle oder einer Brandschutzfachkraft abstimmen, weil dann zusätzliche landesrechtliche Anforderungen greifen können.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN EN 1869:2019-10 – Löschdecken (DIN Media)
  2. DGUV, Fachbereich AKTUELL FBFHB-006 – Einsatz von Löschdecken, Stand April 2020
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