Feuerlöscher und Löschdecke sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien

Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.

03Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
  • Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.

Zwei Prüfebenen, die nicht verwechselt werden dürfen

An einem tragbaren Feuerlöscher gibt es genau zwei Arten von Prüfung. Die eine ist die Instandhaltung durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4, die in Abständen von höchstens zwei Jahren stattfindet. Dabei wird das Gerät geöffnet, das Löschmittel bewertet, die Armatur zerlegt und der Befund dokumentiert. Diese Prüfung ist Ihnen verschlossen, und zwar nicht aus formalen Gründen, sondern weil ein Druckbehälter beim unsachgemäßen Öffnen zur Gefahr wird.

Die andere Ebene ist die Sichtkontrolle, die Sie selbst durchführen sollen und die den größten Teil der praxisrelevanten Mängel aufdeckt. Sie besteht ausschließlich aus Ansehen, Anfassen und Ablesen. Es gibt in dieser Kontrolle keinen einzigen Schritt, bei dem Sie eine Sicherung ziehen, eine Verschraubung lösen, eine Plombe entfernen oder den Auslösemechanismus betätigen. Wer das tut, hat aus einem einsatzbereiten Gerät ein zu wartendes gemacht.

Führen Sie die Sichtkontrolle in einem festen Rhythmus durch, zweimal im Jahr genügt für ein Wohnhaus. Koppeln Sie sie an einen ohnehin wiederkehrenden Termin, etwa an den Batteriewechsel der Rauchwarnmelder oder den Zeitpunkt der Zeitumstellung, damit sie nicht in Vergessenheit gerät.

Der Durchgang: acht Positionen je Gerät

Beginnen Sie am Standort, nicht am Gerät. Steht der Löscher noch dort, wo er hingehört, ist er aus zwei Metern Entfernung erkennbar, und lässt er sich ohne Wegräumen greifen? Erfahrungsgemäß wandern über die Jahre Garderoben, Regale, Fahrräder und Kartons vor die Halterung. Ein zugestelltes Gerät ist bereits ausgefallen, bevor die Technik überhaupt eine Rolle spielt.

Prüfen Sie danach die Halterung: sitzt sie fest in der Wand, hält sie das Gerät sicher, lässt es sich in einer Bewegung entnehmen? Am Gerät selbst folgen Sicherung und Plombe. Der Sicherungsstift muss vorhanden und über eine unversehrte Plombe gegen unbeabsichtigtes Ziehen gesichert sein. Eine fehlende oder gebrochene Plombe bedeutet immer, dass das Gerät zur Überprüfung muss — auch wenn es voll aussieht.

Bei Dauerdrucklöschern zeigt das Manometer den Behälterdruck an. Der Zeiger muss im zulässigen Bereich stehen. Steht er darunter, ist Treibmittel entwichen; steht er darüber, kann Temperatureinfluss oder ein Defekt vorliegen. Beide Befunde gehören zum Fachbetrieb. Aufladelöscher haben kein Manometer, weil der Behälter im Ruhezustand drucklos ist; hier prüfen Sie stattdessen den festen Sitz der Treibmittelpatrone von außen und die Unversehrtheit des Gehäuses.

Es folgen Schlauch und Düse: rissige, spröde oder geknickte Schläuche fallen im Einsatz aus, verstopfte oder mit Insektennestern belegte Düsen ebenso. Prüfen Sie den Behälter auf Korrosion, besonders an der unteren Rundnaht und am Standring, wo Feuchtigkeit stehen bleibt, und auf Beulen oder Verformungen. Zuletzt lesen Sie die Prüfplakette und das Herstellungsdatum ab und vergleichen beides mit dem Kalender.

Sicherheitscheck mit Prioritäten

Befund Priorität Handlung
Gerät fehlt am Standort oder ist zugestellt sofort Standort freiräumen, Gerät zurückhängen, Ursache abstellen
Sicherungsstift fehlt oder Plombe ist gebrochen sofort Gerät als nicht einsatzbereit behandeln, Fachbetrieb beauftragen
Manometer außerhalb des zulässigen Bereichs sofort Gerät austauschen lassen, bis dahin Ersatzgerät bereitstellen
Beule, Riss, Durchrostung oder Sturz aus Höhe sofort nicht mehr verwenden, Aussonderung durch Fachbetrieb prüfen lassen
Gerät wurde betätigt, auch nur kurz sofort Instandsetzung veranlassen, keinesfalls zurück an die Wand hängen
Prüfplakette älter als das Zweijahresintervall bald Instandhaltung nach DIN 14406-4 beauftragen
Schlauch spröde oder Düse verlegt bald Fachbetrieb beauftragen, Gerät bis dahin nicht als einzige Reserve führen
Oberflächenrost ohne Substanzverlust bald beim nächsten Instandhaltungstermin bewerten lassen
Schaumgerät in dauerhaft frostgefährdetem Raum bald Standort wechseln oder frostgeschützte Bauart beschaffen
Kennzeichnungsschild fehlt oder ist verdeckt planbar Beschilderung nach DIN EN ISO 7010 ergänzen
Bedienungsanleitung am Gerät unlesbar planbar beim nächsten Termin ersetzen lassen
Uneinheitliche Bauarten im Haus planbar bei der nächsten Ersatzbeschaffung vereinheitlichen
Höchstnutzungsdauer des Herstellers rückt näher planbar Ersatz budgetieren, nicht bis zum Ablauf warten

Die Spalte sofort meint wörtlich sofort: An diesen Punkten steht kein einsatzbereites Gerät mehr an der Wand, und bis zum Ersatz besteht eine Lücke im Schutzkonzept, die Sie kennen sollten.

Warnzeichen, die von außen nicht sichtbar sind

Manche Mängel entziehen sich der Sichtkontrolle vollständig. Verdichtetes Löschpulver in einem Gerät, das jahrelang unbewegt hing, sieht von außen aus wie ein einwandfreier Löscher. Ein gealtertes Schaummittel, dessen Wirkstoffe sich entmischt haben, ebenso. Eine intern verschmutzte Armatur oder ein korrodiertes Steigrohr erkennen Sie erst, wenn das Gerät geöffnet ist.

Genau deshalb ist das Intervall nach DIN 14406-4 keine Formalie, die man bei gepflegtem Äußeren strecken kann. Wenn Sie beim Ablesen der Plakette feststellen, dass der Termin überschritten ist, ist der Zustand des Geräts unbekannt — nicht gut und nicht schlecht, sondern unbekannt. Ein Löschmittel, dessen Funktion niemand bestätigen kann, ist im Schutzkonzept kein Löschmittel.

Die Löschdecke in der Kontrolle

Auch die Löschdecke gehört in den Durchgang, allerdings mit anderen Kriterien. Prüfen Sie, ob der Behälter oder Beutel unbeschädigt und geschlossen ist, ob die beiden Auszugslaschen frei liegen und ohne Verhaken herausziehbar sind, und ob eine Haltbarkeitsangabe des Herstellers überschritten ist. Eine Decke, die einmal entnommen und provisorisch zurückgestopft wurde, lässt sich im Ernstfall regelmäßig nicht mehr in einem Zug herausziehen.

Halten Sie sich zugleich den engen Anwendungsbereich vor Augen: Die Prüfung nach DIN EN 1869 bezieht sich auf Speisefettbrände in Gefäßen begrenzter Größe. Eine Decke, die bereits einmal benutzt wurde, ist ein Entsorgungsfall und kein geprüftes Betriebsmittel mehr.

Nach jedem Einsatz: die Regel ohne Ausnahme

Ein Löscher, der ausgelöst wurde, ist unabhängig von der abgegebenen Menge nicht mehr einsatzbereit. Bei Dauerdruckgeräten entweicht beim Loslassen des Hebels weiter Treibmittel, bei Aufladegeräten ist die Patrone angestochen. Legen Sie das Gerät nach einem Einsatz sichtbar getrennt ab und beauftragen Sie die Instandsetzung. Halten Sie im Prüfnachweis fest, wann und wofür das Gerät eingesetzt wurde — diese Notiz hilft dem Fachbetrieb und Ihnen selbst bei der späteren Bewertung.

Behalten Sie außerdem die Brandstelle im Auge. Abgelöschte Glutnester in Textilien, Polstern oder Papierstapeln zünden nach Minuten wieder, und der zweite Brand trifft Sie ohne einsatzbereites Gerät. Alarmieren Sie deshalb auch nach einem scheinbar erfolgreichen Löschversuch über die 112 und lassen Sie die Stelle kontrollieren.

Wo Ihre Eigenkontrolle endet

Ihre Kontrolle darf ansehen, ablesen und dokumentieren. Sie endet an jeder Stelle, an der das Gerät geöffnet, entlastet, nachgefüllt oder ausgelöst werden müsste. Konkret nicht in Eigenleistung möglich sind: das Öffnen des Behälters, das Nachfüllen oder Austauschen von Löschmittel, der Wechsel einer Treibmittelpatrone, das Nachsetzen einer Plombe, die Beurteilung der Druckfestigkeit und die Entscheidung, ob ein beschädigtes Gerät weiterbetrieben werden darf.

Ebenso wenig ersetzt Ihre Sichtkontrolle eine Bewertung des Gesamtkonzepts. Ob die vorhandene Ausstattung zur Brandlast des Hauses passt, ob nach einem Umbau, einer neuen Heizung oder einer nachgerüsteten Speichertechnik zusätzliche Geräte nötig sind und ob Rauchwarnmelder und Rettungswege den landesrechtlichen Anforderungen genügen, beurteilt eine Brandschutzfachkraft oder die örtliche Brandschutzdienststelle.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN 14406-4:2009-09 – Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung (DIN Media)
  2. DGUV Information 205-025 – Feuerlöscher richtig einsetzen
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