Fluchtwege im Eigenheim kontrollieren: Zustand, Funktion und Handlungsbedarf prüfen

Eine Sicherheitskontrolle mit Ampellogik. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Funktionskontrollen, freie Wege, Dokumentation.

03Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Funktionskontrollen, freie Wege.
  • Der Beitrag liefert eine Sicherheitskontrolle mit Ampellogik.
  • Die Seite prüft ausschließlich den vorhandenen Schutz und leitet keinen gefährlichen Eingriff an.

Ein Rundgang mit Zollstock, Uhr und Taschenlampe

Die Kontrolle von Rettungswegen braucht kein Messgerät und keine Fachkunde, sondern drei Hilfsmittel und eine Stunde Zeit. Der Zollstock dient dem Nachmessen von Fensteröffnungen, die Uhr dem Abschätzen der Fluchtzeit, die Taschenlampe der Wiederholung des Rundgangs bei ausgeschaltetem Licht. Genau diese Wiederholung im Dunkeln liefert die meisten Erkenntnisse, denn der reale Ernstfall findet nachts und ohne Beleuchtung statt.

Führen Sie den Rundgang einmal jährlich durch und zusätzlich nach jeder Veränderung: nach einem Umzug innerhalb des Hauses, nach dem Einbau neuer Fenster, nach einer Fassadendämmung, nach dem Aufstellen eines Carports und nach jedem Umbau im Keller. Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest; ein Kontrollblatt mit Datum, geprüften Punkten und Befunden ist später der einzige Beleg dafür, wann welcher Zustand bestand.

Diese Seite prüft ausschließlich den vorhandenen Zustand. Sie leitet zu keinem baulichen Eingriff an und ersetzt keine Bewertung durch die Bauaufsicht.

Erster Teil: die Wege selbst

Beginnen Sie im obersten Schlafraum und gehen Sie den Weg nach draußen so ab, wie Sie ihn nachts gehen würden — barfuß, ohne Licht, ohne Schlüssel in der Hand. Zählen Sie dabei die Sekunden. Alles, was Sie unterwegs anfassen, wegräumen oder umgehen müssen, ist ein Befund.

Prüfen Sie im Treppenraum drei Dinge: Ist die volle Laufbreite frei, liegt nichts auf den Stufen, und steht keine Brandlast im Weg? Wäschekörbe, Kartons, Getränkekisten, Fahrräder und Kinderwagen wandern über Monate in Flure und Treppenräume und sind dort doppelt problematisch — als Stolperstelle und als Brandlast im ersten Rettungsweg.

An der Haustür prüfen Sie die Öffnung ohne Suchen: Lässt sich die Tür von innen ohne Schlüssel öffnen? Wenn nicht, muss der Schlüssel nachts im Schloss stecken oder an einem festen, allen bekannten Platz unmittelbar neben der Tür hängen. Ein Schlüssel in der Jackentasche zählt nicht.

Am Kellerabgang prüfen Sie, ob die Tür geschlossen ist und ob sie sich selbsttätig schließt. Eine dauerhaft aufgekeilte oder mit einem Haken festgestellte Kellertür hebt den Nutzen der Bauteiltrennung vollständig auf — dieser Befund ist in Sekunden behoben und gehört zu den wirksamsten Ergebnissen des ganzen Rundgangs.

Zweiter Teil: Rettungswegfenster nachmessen

Messen Sie das lichte Öffnungsmaß am vollständig geöffneten Flügel, nicht das Rohbaumaß und nicht das Außenmaß des Rahmens. Maßgeblich ist die Fläche, durch die ein Mensch tatsächlich hindurchpasst. Feste Sprossen, ein Mittelpfosten, ein Kämpfer oder ein Fenstergriff im Weg reduzieren dieses Maß, ohne dass sich das Fenster äußerlich verändert hat.

Vergleichen Sie das Ergebnis mit der Vorgabe Ihrer Landesbauordnung. In mehreren Bauordnungen — unter anderem in Nordrhein-Westfalen und gleichlautend in der Musterbauordnung, die selbst nur ein Muster ohne Rechtswirkung ist — gelten für Fenster, die als Rettungsweg dienen, mindestens 0,90 Meter lichte Breite und 1,20 Meter lichte Höhe bei einer Brüstung von höchstens 1,20 Metern. Messen Sie die Brüstungshöhe von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Unterkante der lichten Öffnung.

Prüfen Sie anschließend die Bedienbarkeit: Öffnet der Flügel vollständig oder nur bis zu einem Feststeller? Ist der Griff abschließbar und der Schlüssel abgezogen? Lässt sich ein vorhandener Rollladen von innen öffnen, wenn der Strom ausgefallen ist? Elektrische Rollläden ohne Notentriegelung verwandeln ein zulässiges Rettungswegfenster im Stromausfall in eine geschlossene Wand.

Zuletzt treten Sie vor das Haus und schauen sich die Anleiterstelle an: Steht ein Carport, ein Wintergarten, eine Pergola oder ein gewachsener Baum davor? Ist die Zufahrt frei und im Winter geräumt?

Dritter Teil: gefahrlose Funktionskontrollen

Es gibt genau drei Funktionskontrollen, die Sie ohne Fachkenntnis durchführen dürfen und sollen. Die erste ist die Prüftaste jedes Rauchwarnmelders; sie prüft Elektronik und Signalgeber, nicht die Rauchempfindlichkeit, und ist Teil der jährlichen Inspektion nach DIN 14676. Prüfen Sie bei vernetzten Anlagen jedes Gerät einzeln und lassen Sie eine zweite Person in einem anderen Geschoss bestätigen, dass der Alarm dort ankommt.

Die zweite ist die Betätigung von Türen und Fenstern auf dem Rettungsweg, jeweils bis zum Anschlag. Die dritte ist die Bedienung der Rollladen-Notöffnung. Diese drei Prüfungen sind vollständig; alles Weitere — das Öffnen von Geräten, das Ändern von Vernetzungen, das Prüfen von Bauteilen auf ihre Feuerwiderstandsdauer — gehört nicht in diesen Rundgang.

Sicherheitskontrolle mit Ampellogik

Prüfpunkt Grün Gelb Rot
Treppenraum und Flure vollständig frei, nichts auf den Stufen einzelne Gegenstände am Rand Weg nur seitwärts oder über Hindernisse passierbar
Haustür ohne Schlüssel von innen zu öffnen Schlüssel steckt, Regel nicht allen bekannt Schlüssel abgezogen und nicht auffindbar
Kellertür schließt selbsttätig und dicht schließt, aber Spalt bleibt sichtbar dauerhaft aufgekeilt oder festgestellt
Lichtes Fenstermaß im Schlafraum erfüllt die landesrechtliche Vorgabe knapp darunter oder durch Sprosse verengt deutlich darunter oder Flügel öffnet nicht voll
Brüstungshöhe am Rettungsfenster innerhalb der landesrechtlichen Vorgabe leicht darüber, Aufstiegshilfe vorhanden deutlich darüber, ohne Hilfe nicht übersteigbar
Fenstergriff frei bedienbar abschließbar, Schlüssel steckt abgeschlossen, Schlüssel nicht am Fenster
Rollladen vor Rettungsfenster von innen ohne Strom zu öffnen Notöffnung vorhanden, aber unbekannt keine Notöffnung vorhanden
Anleiterstelle frei, Zufahrt befahrbar teilweise bewachsen oder saisonal verstellt dauerhaft überbaut oder zugeparkt
Rauchwarnmelder Prüftaste alle Geräte quittieren ein Gerät reagiert verzögert ein Gerät reagiert nicht
Vernetzung der Melder Alarm erreicht alle Geschosse ein Gerät alarmiert die übrigen nicht keine Vernetzung trotz mehrerer Geschosse
Alter der Melder jünger als zehn Jahre neunter oder zehnter Betriebsjahrgang Austauschdatum überschritten oder unbekannt
Fluchtzeit aus dem obersten Geschoss zügig und ohne Hindernis mit Verzögerung an einer Stelle mehrfach unterbrochen oder Weg nicht auffindbar
Kohlenmonoxidwarnmelder bei Feuerstätte vorhanden und innerhalb der Lebensdauer vorhanden, Austauschdatum nähert sich nicht vorhanden

Rot bedeutet: Der Rettungsweg ist in seiner Funktion eingeschränkt, und die Ursache wird vor der nächsten Nacht abgestellt oder — wo das nicht möglich ist — durch eine bewusst getroffene Ersatzregelung überbrückt, die alle Bewohner kennen. Gelb bedeutet: Handlungsbedarf innerhalb weniger Wochen. Grün bedeutet lediglich, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Befund vorlag, nicht dass keine Kontrolle mehr nötig wäre.

Warnzeichen zwischen zwei Kontrollen

Manche Veränderungen treten schleichend auf und fallen zwischen zwei Rundgängen an. Ein Rauchwarnmelder, der ohne erkennbaren Anlass mehrfach im selben Raum auslöst, deutet auf Verschmutzung, Feuchtigkeit oder ein Gerät am Ende seiner Lebensdauer hin. Ein regelmäßiges Zwitschern oder ein kurzer Signalton in Abständen signalisiert bei den meisten Geräten eine erschöpfte Energiequelle oder eine Störung.

Ein Fenster, das sich zunehmend schwer öffnen lässt, verliert unbemerkt seine Eignung als Rettungsweg. Eine Kellertür, die seit einem Fußbodenaufbau schleift, schließt nicht mehr selbsttätig. Und jede neue Anschaffung — ein Schrank im Flur, ein Terrassendach, ein Anbau — verändert die Wege oder die Anleiterbarkeit, unabhängig davon, wie unauffällig sie wirkt.

Notieren Sie solche Beobachtungen sofort auf dem Kontrollblatt, statt sie bis zum nächsten Rundgang aufzuschieben.

Eskalation: wer bei welchem Befund eingeschaltet wird

Bei einem roten Befund an Wegen, Türen, Schlüsseln oder Lagerung handeln Sie selbst und sofort — das betrifft die Mehrzahl der Fälle und kostet nichts außer Aufräumen. Bei einem roten Befund an einem Rauchwarnmelder tauschen Sie das Gerät aus; ist der Fehler nach dem Austausch reproduzierbar, gehört die Anlage in fachliche Hände.

Bei Befunden an Fenstermaßen, Brüstungshöhen, Anleiterbarkeit oder an der Frage, ob ein Raum überhaupt einen zweiten Rettungsweg benötigt, wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde oder an eine Brandschutzfachplanung. Die örtliche Brandschutzdienststelle gibt zusätzlich Auskunft darüber, mit welchen Rettungsgeräten die zuständige Feuerwehr an Ihrer Adresse anrückt — eine Information, die für die Bewertung eines anleiterbaren Fensters entscheidend ist und die Sie selbst nicht ermitteln können.

Bei Befunden an Bauteilen — schleifende Brandschutztür, beschädigte Schottung, veränderte Deckendurchbrüche — beauftragen Sie einen Fachbetrieb. Bei Auffälligkeiten an Feuerstätten oder Schornsteinen ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger der richtige Ansprechpartner, bei Auffälligkeiten an der Elektroinstallation eine Elektrofachkraft.

Grenzen dieser Kontrolle

Sie können messen, gehen, ansehen, betätigen und dokumentieren. Sie können nicht feststellen, ob eine Tür ihre Klassifizierung noch trägt, ob eine Schottung fachgerecht ausgeführt wurde, ob eine Decke die geforderte Feuerwiderstandsdauer erreicht und ob ein baulicher Zustand dem genehmigten Zustand entspricht. Diese Fragen erfordern Bauteilkenntnis, Unterlagen und im Zweifel eine Öffnung — und damit eine Fachplanung statt eines Rundgangs mit dem Zollstock.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bauordnung NRW 2018, § 37 Absatz 5 Fenster als Rettungsweg (Fassung vom 1. Januar 2024)
  2. BBK – Brandschutz: Vorsorgen für den Brandfall
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