Kohlenmonoxidmelder bei Feuerstätten sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien
Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
- Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
- Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.
Was die Prüftaste beweist und was nicht
Die Selbsttestfunktion eines Kohlenmonoxidmelders prüft in aller Regel die Elektronik, die Energieversorgung und den Signalgeber. Sie prüft nicht, ob die elektrochemische Messzelle noch auf Gas reagiert. Diese Unterscheidung ist zentral: Ein Gerät kann bei jedem Tastendruck laut und fehlerfrei antworten und trotzdem messtechnisch tot sein.
Belastbar prüfen lässt sich die Zelle nur mit Prüfgas definierter Konzentration. Das ist eine Fachleistung, kein Hausmittel. Alle Behelfsverfahren, die im Umlauf sind, sind entweder wirkungslos oder gefährlich: Abgase eines laufenden Motors, Zigarettenrauch oder ein angezündetes Streichholz erzeugen keine definierte Konzentration und können den Sensor schädigen.
Für die Eigenkontrolle bleibt deshalb ein anderes Prinzip: Sie prüfen den Zustand, den Standort, das Ablaufdatum und die Anzeigen. Und Sie prüfen die Anlage, an der das Gas entstehen würde, auf Warnzeichen. Der zweite Teil ist der wertvollere.
Ampelbewertung mit Auslösekriterien
| Befund | Stufe | Handlung |
|---|---|---|
| Melder alarmiert, Personen klagen über Kopfschmerz, Schwindel oder Übelkeit | rot | alle Personen sofort ins Freie, Feuerwehr über 112 von draußen rufen, Wohnung nicht wieder betreten |
| Melder alarmiert, keine Beschwerden | rot | Fenster und Türen öffnen, Feuerstätte außer Betrieb nehmen, wenn das in Sekunden gefahrlos möglich ist, alle Personen ins Freie, Feuerwehr rufen |
| Ablaufdatum des Sensors erreicht oder überschritten | rot | Gerät ersetzen, nicht weiterbetreiben, kein Verlass auf die Prüftaste |
| Gerät zeigt dauerhaft Störung oder reagiert nicht auf die Prüftaste | rot | ersetzen, kein Reparaturversuch |
| Sichtbare Rußfahne, Verfärbung oder Kondensat am Verbindungsstück zur Feuerstätte | rot | Feuerstätte nicht mehr betreiben, bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verständigen |
| Gasflamme brennt gelb statt blau, Rußablagerungen am Gerät | rot | Betrieb einstellen, Heizungsfachbetrieb und Schornsteinfeger beauftragen |
| Melder hängt im Bad, im Schrank, hinter einem Vorhang oder direkt am Fenster | gelb | umsetzen an eine Position nach DIN EN 50292, innerhalb weniger Tage |
| Messwertanzeige zeigt dauerhaft erhöhte Werte unterhalb der Alarmschwelle | gelb | Spitzenwert notieren, Feuerstätte prüfen lassen, Ursache klären |
| Rauch schlägt beim Anzünden des Kaminofens in den Raum zurück | gelb | Betrieb einstellen, Zug und Verbrennungsluft prüfen lassen |
| Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb zusammen mit raumluftabhängiger Feuerstätte, ohne Sicherheitseinrichtung | gelb | Beurteilung durch Schornsteinfeger anfordern, bis dahin nicht gleichzeitig betreiben |
| Gerät sichtbar verstaubt, Lüftungsschlitze zugesetzt | grün | vorsichtig trocken reinigen, danach Selbsttest |
| Kein Vermerk über Inbetriebnahme und Ablaufdatum im Protokoll | grün | nachtragen, Austauschtermin im Kalender setzen |
Rot bedeutet, dass Sie den Zustand nicht bis morgen belassen. Bei jeder roten Zeile mit Alarmbezug hat die Räumung Vorrang vor jeder Ursachensuche.
Die jährliche Sichtkontrolle in fünf Minuten je Gerät
Beginnen Sie mit dem Ablaufdatum. Es ist auf dem Gehäuse aufgedruckt und muss von unten oder von vorn lesbar bleiben; ein Gerät, dessen Datum hinter einem Möbelstück verschwindet, wird erfahrungsgemäß nie ersetzt.
Prüfen Sie danach den Standort gegen die Regeln der DIN EN 50292: Wandmontage in Atemhöhe oder oberhalb der Oberkanten von Türen und Fenstern, alternativ Deckenmontage mit Abstand zur Wand, jeweils mit horizontalem Abstand zur Feuerstätte im Bereich weniger Meter. Ausgeschlossen sind Bad und Nassbereich, Schränke, Positionen hinter Vorhängen und Möbeln, unmittelbare Nähe zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen sowie Orte, an denen die Temperatur den Betriebsbereich verlässt.
Sehen Sie sich das Gehäuse an: Verschmutzung, Verfärbung, verstopfte Öffnungen, Beschädigung. Reinigen Sie trocken und ohne Druckluft.
Lösen Sie zuletzt den Selbsttest aus und achten Sie darauf, dass der Ton kräftig und stabil ist. Bei Geräten mit Display prüfen Sie zusätzlich den gespeicherten Spitzenwert und notieren ihn. Ein über Jahre bei null liegender Spitzenwert ist eine gute Nachricht; ein wachsender Wert ist ein Auftrag an den Fachbetrieb.
Warnzeichen an der Feuerstätte, die der Melder nicht abbildet
Der Melder meldet Gas im Raum, nicht den Zustand der Anlage. Achten Sie deshalb parallel auf sieben Beobachtungen: Rußablagerungen oder Verfärbungen um Anschlussstellen und Reinigungsöffnungen; Kondensat oder feuchte Flecken am Schornstein oder an der Wand daneben; Rauchgeruch beim Anheizen oder beim Nachlegen; eine Gasflamme, die gelb statt blau brennt; ein Kaminofen, der schlecht zieht oder dessen Scheibe schnell schwarz wird; ein hörbares Ansaugen oder Rückschlagen, wenn die Dunstabzugshaube eingeschaltet wird; sowie beschlagene Fensterscheiben, die vorher trocken waren.
Alle sieben Beobachtungen deuten auf gestörte Verbrennung oder gestörte Abgasabführung hin. Sie gehören zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der bei der Abgaswegüberprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung auch die Kohlenmonoxidsituation im Umfeld der Feuerstätte erfasst.
Die richtige Reaktion auf einen Alarm
Legen Sie den Ablauf vorab schriftlich fest, denn im Ereignisfall ist Kohlenmonoxid bereits im Blut derjenigen, die entscheiden müssten, und Urteilsvermögen ist eine der ersten beeinträchtigten Funktionen.
Der Ablauf lautet: Fenster und Türen weit öffnen. Die Feuerstätte außer Betrieb nehmen, wenn das mit einem Handgriff in Sekunden und ohne Betreten des betroffenen Bereichs möglich ist. Alle Personen und Tiere ins Freie bringen. Von draußen die Feuerwehr über 112 rufen und melden, dass ein Kohlenmonoxidmelder ausgelöst hat. Die Wohnung nicht erneut betreten, auch nicht kurz. Bei Beschwerden ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und dabei ausdrücklich den Verdacht auf Kohlenmonoxid nennen, weil er die Behandlung bestimmt.
Nach dem Einsatz darf die Feuerstätte erst wieder in Betrieb gehen, wenn Schornsteinfeger oder Heizungsfachbetrieb die Ursache festgestellt und die Anlage freigegeben haben. Ein Alarm ohne gefundene Ursache ist kein erledigter Vorgang.
Prüfprotokoll und Nachweisführung
Führen Sie je Gerät fünf Angaben: Raum und Nummer, Gerätetyp mit Normangabe, Inbetriebnahme- und Ablaufdatum, Datum und Ergebnis der Sichtkontrolle, gespeicherter Spitzenwert. Ergänzen Sie eine Zeile für jedes Alarmereignis mit Datum, Uhrzeit, angezeigtem Wert und der veranlassten Maßnahme.
Diese Aufzeichnung hat konkreten Nutzen im Fachgespräch. Ein Schornsteinfeger, der drei dokumentierte Spitzenwerte mit Datum und Uhrzeit vorfindet, kann die Betriebssituation rekonstruieren, etwa den gleichzeitigen Betrieb von Dunstabzugshaube und Feuerstätte. Ohne Protokoll bleibt der Vorgang eine Erinnerung ohne Zahlen. Ergänzen Sie bei baulichen Auffälligkeiten eine Fotodokumentation der betroffenen Stellen.
Grenzen der Eigenprüfung
Sie dürfen Standort, Zustand, Ablaufdatum und Anzeigen kontrollieren, trocken reinigen, den Selbsttest auslösen, Geräte ersetzen und Beobachtungen an der Feuerstätte dokumentieren. Damit ist die Eigenkontrolle vollständig beschrieben.
Nicht zulässig und teils gefährlich sind: Prüfversuche mit Abgasen, Rauch oder offenen Flammen; das Öffnen von Melder oder Feuerstätte; Eingriffe am Verbindungsstück, an Reinigungsöffnungen, am Zugbegrenzer oder an der Abgasanlage; sowie das Verschließen von Verbrennungsluftöffnungen, weil es zieht. Ebenso wenig können Sie selbst beurteilen, ob die Verbrennungsluftversorgung ausreicht, ob der Abgasweg dicht und frei ist und ob eine Feuerstätte zusammen mit einer Lüftungseinrichtung betrieben werden darf. Diese Beurteilungen sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten und werden im Rahmen von Feuerstättenschau und Abgaswegüberprüfung vorgenommen.





