Feuerlöscher und Löschdecke im Haus planen: Was die Prüfnormen wirklich abdecken

Die DIN-Norm für Löschdecken wurde 2002 zurückgezogen, die europäische Nachfolgenorm prüft nur Fritteusen bis drei Liter. Warum die Löschdecke für Fett- und Personenbrände ungeeignet ist und welcher Löscher wohin gehört.

Grafik mit den fünf Brandklassen nach DIN EN 2, dem passenden Löschmittel je Klasse und einem Warnfeld zu den Grenzen der Löschdecke
Grafik mit den fünf Brandklassen nach DIN EN 2, dem passenden Löschmittel je Klasse und einem Warnfeld zu den Grenzen der Löschdecke

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen hat die deutsche Löschdeckennorm DIN 14155 im Jahr 2002 zurückgezogen, weil Löschdecken nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen.
  • Das Brandprüfobjekt der europäischen Nachfolgenorm DIN EN 1869:2019-10 bezieht sich nur auf Frittiereinrichtungen mit höchstens drei Litern Speiseöl oder -fett.
  • Nach der DGUV-Information zum Einsatz von Löschdecken sind diese zur Fettbrandbekämpfung nicht geeignet; im Versuch erfolgte ein Flammendurchschlag durch das Gewebe.
  • Für Speiseöl- und Speisefettbrände ist ein Feuerlöscher der Brandklasse F vorzusehen; bei einem Personenbrand raten die Fachleute ausdrücklich zum Feuerlöscher statt zur Decke.
  • In privaten Wohnungen und Einfamilienhäusern besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung mit Feuerlöschern — die Löschmitteleinheiten der ASR A2.2 gelten für Arbeitsstätten.

Was ein tragbarer Löscher im Wohnhaus leisten kann

Ein Handfeuerlöscher im Einfamilienhaus ersetzt die Feuerwehr nicht, er überbrückt die ersten zwei bis drei Minuten eines Entstehungsbrandes. In dieser Phase ist die Flammenfläche klein, der Raum noch nicht verqualmt und der Rückweg frei. Genau diese drei Bedingungen begrenzen den Einsatz. Sobald Sie den Brandherd nicht mehr sehen, sobald Rauch bis in Kopfhöhe steht oder die Strahlungswärme Sie zurückdrängt, hat ein Löschversuch keine Aussicht auf Erfolg mehr und gefährdet Sie selbst. Verlassen Sie dann das Gebäude, ziehen Sie Türen hinter sich zu und alarmieren Sie über die 112.

Aus dieser kurzen Zeitspanne folgt die gesamte Planung. Das Gerät muss ohne Suchen erreichbar sein, ohne Lesen einer Anleitung bedienbar und für das Brandgut geeignet, das an seinem Standort tatsächlich brennen kann. Bauform, Füllmenge und Halterung ordnen sich diesen drei Punkten unter. Planen Sie die Standorte deshalb vom Fluchtweg her: Der Löscher hängt dort, wo Sie beim Rückzug ohnehin vorbeikommen, nicht in der Ecke hinter dem Brandherd.

Brandklassen nach DIN EN 2 als Auswahlgrundlage

DIN EN 2 teilt Brände nach dem brennenden Stoff ein. Klasse A umfasst feste, glutbildende Stoffe wie Holz, Papier, Textilien und viele Kunststoffe. Klasse B steht für flüssige oder flüssig werdende Stoffe, etwa Benzin, Lacke, Wachs und Harze. Klasse C bezeichnet Gasbrände, Klasse D Metallbrände. Klasse F wurde eigens für Speisefette und Speiseöle in Frittier- und Fettbackgeräten geschaffen, weil diese Brände sich physikalisch anders verhalten als gewöhnliche Flüssigkeitsbrände. Eine Klasse E für Brände in elektrischen Anlagen gibt es seit Langem nicht mehr; stattdessen gibt der Hersteller an, bis zu welcher Spannung und ab welchem Abstand ein Löscher an spannungsführenden Teilen eingesetzt werden darf.

Für den Wohnbereich sind A, B und F maßgeblich. Ein reiner Pulverlöscher der Klassen ABC deckt viel ab, hinterlässt aber ein feines, hygroskopisches Pulver, das sich im gesamten Geschoss verteilt, in Elektronik eindringt und Metalle angreift. Im Wohnraum ist der Folgeschaden häufig größer als der Brandschaden. Wasser- und Schaumlöscher der Klassen A und B wirken gezielter, sind aber frostempfindlich. Kohlendioxidlöscher löschen rückstandsfrei, decken jedoch nur Klasse B ab und verdrängen in kleinen, unbelüfteten Räumen Sauerstoff.

Für die Küche gilt eine eigene Regel: Brennendes Speisefett darf niemals mit Wasser bekämpft werden. Das Wasser sinkt in das über den Siedepunkt hinaus erhitzte Fett, verdampft schlagartig und schleudert brennendes Fett als Feuerball durch den Raum. Nur ein Fettbrandlöscher der Klasse F, der mit einem verseifenden Schaum eine Sperrschicht auf der Fettoberfläche bildet, ist hier das richtige Mittel.

Löschvermögen: was die Zahlen vor den Buchstaben bedeuten

DIN EN 3-7 legt fest, wie das Löschvermögen tragbarer Feuerlöscher geprüft wird. Die Angabe auf dem Typenschild ist kein Marketingwert, sondern das Ergebnis eines genormten Löschversuchs. Bei Klasse A wird ein Holzstapel definierter Abmessungen abgelöscht, die Kennzahl bezieht sich auf dessen Größe. Bei Klasse B gibt die Zahl das Volumen der Prüfflüssigkeit in Litern an, bei Klasse F das Volumen des Speisefetts im Prüfgefäß. Ein Gerät mit der Angabe 21A und 113B hat also deutlich mehr geleistet als eines mit 8A und 55B, obwohl beide gleich aussehen können.

Diese Zahlen sind der einzige belastbare Vergleichsmaßstab zwischen zwei Angeboten. Die Füllmenge in Kilogramm oder Litern sagt für sich genommen wenig aus, weil Löschmittel unterschiedlich wirksam sind. Verlangen Sie deshalb in jedem Angebot die vollständige Ratingangabe, nicht nur die Bezeichnung als Sechs-Kilogramm-Löscher.

Anforderungsliste für Angebot und Fachplanung

Standort Realistisches Brandgut Maßgebliche Klasse Mindestanforderung an das Gerät Nicht geeignet
Küche Speiseöl in Pfanne und Fritteuse, Fett am Herd F, zusätzlich A Fettbrandlöscher mit ausgewiesener F-Leistung, wandnah am Ausgang Wasser, reiner Pulverlöscher, Löschdecke
Flur im Erdgeschoss Textilien, Papier, Möbel, Kabel A und B Schaum- oder Wasserlöscher mit hoher A-Kennzahl, sichtbar am Treppenfuß Kohlendioxidlöscher
Heizraum und Tankraum Heizöl, Schmierstoffe, Dämmstoffe B, zusätzlich A Schaumlöscher mit hoher B-Kennzahl, außerhalb des Raums neben der Tür Wasserlöscher ohne B-Zulassung
Garage und Carport Kraftstoff, Reifen, Elektrofahrzeug A und B Schaumlöscher, Aufhängung frostsicher oder frostgeschützte Bauart frostempfindliche Bauart im unbeheizten Raum
Werkstatt und Hobbyraum Lacke, Verdünner, Späne, Elektrogeräte A und B Schaumlöscher, ergänzend Kohlendioxidlöscher bei viel Elektronik Kohlendioxidlöscher als einziges Gerät
Dachboden und Technikraum Lagergut, Elektroverteilung, Speichertechnik A und B Schaumlöscher, Standort am Zugang, nicht hinter Lagergut Aufstellung ohne Wandhalterung

Ergänzen Sie diese Zeilen um vier Angaben, die jedes Angebot enthalten sollte: die vollständige Ratingangabe je Gerät, die Bauart als Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher, den zulässigen Temperaturbereich und den Hinweis, ob der Hersteller den Einsatz an spannungsführenden Anlagenteilen zulässt und mit welchem Mindestabstand.

Die Löschdecke: schmaler Anwendungsbereich, klare Grenzen

Die Löschdecke gilt vielen als Universalwerkzeug für die Küche. Fachlich trägt das nicht. Die frühere nationale Norm für Löschdecken wurde bereits 2002 zurückgezogen. Die heute maßgebliche europäische Norm DIN EN 1869 prüft Löschdecken ausschließlich an Speisefettbränden in kleinen Gefäßen mit eng begrenztem Volumen. Für eine gefüllte Fritteuse mittlerer Größe, für einen brennenden Topf auf einer eingeschalteten Kochstelle oder für Brände über diesem Umfang hinaus liegt kein Nachweis vor.

Der DGUV-Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistung, Brandschutz kommt in seiner Veröffentlichung zum Einsatz von Löschdecken zu einem noch deutlicheren Ergebnis: Zum Ablöschen brennender Personen sind Löschdecken nicht geeignet. Die Decke liegt an, überträgt Wärme, kann geschmolzene Kunstfaserkleidung auf der Haut fixieren und erzeugt beim Überwerfen einen Kamineffekt in Richtung Kopf. Für diesen Zweck gehört Wasser oder ein für Personen freigegebenes Löschmittel in die Planung, nicht die Decke.

Planen Sie eine Löschdecke daher, wenn überhaupt, als Ergänzung für kleine Fettbrände in Gefäßen — und niemals als Ersatz für einen Fettbrandlöscher. Wer sie einsetzt, muss zuvor die Energiezufuhr abschalten, die Decke von der Körperseite her über das Gefäß schieben statt sie zu werfen, und darf sie anschließend nicht wieder abnehmen, solange das Fett heiß ist.

Reserven, Kennzeichnung und Erweiterbarkeit

Planen Sie mindestens ein Gerät je Geschoss und ein zusätzliches für jeden Bereich mit erhöhter Brandlast, also Heizraum, Werkstatt, Garage. Ein einzelner Löscher ist keine Reserve: Ein Entstehungsbrand, der nach der ersten Entleerung wieder aufflammt, lässt sich ohne zweites Gerät nicht beherrschen. Die Arbeitsstättenregeln für Betriebe rechnen die Ausstattung über Löschmitteleinheiten, die das geprüfte Löschvermögen in eine Bemessungsgröße übersetzen. Für Privathaushalte gelten diese Regeln nicht, sie liefern aber eine brauchbare Denkweise: Nicht die Anzahl der Geräte zählt, sondern das aufsummierte geprüfte Löschvermögen an der richtigen Stelle.

Bringen Sie Halterungen so an, dass der Griff in bequemer Höhe liegt und das Gerät ohne Werkzeug entnommen werden kann. Kennzeichnen Sie die Standorte mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher nach DIN EN ISO 7010, das auch aus einigen Metern Entfernung und im Rauch noch erkennbar ist. Halten Sie die Standorte über die Jahre frei; Schränke, Garderoben und Fahrräder wandern erfahrungsgemäß vor die Halterung.

Denken Sie die Erweiterbarkeit mit: Wer eine Wallbox, einen Batteriespeicher oder eine Holzheizung nachrüstet, verändert die Brandlast im Gebäude und muss die Ausstattung erneut bewerten. Halten Sie die Bauart deshalb einheitlich, damit sich Ersatzteile, Prüfintervalle und Bedienung nicht bei jedem Gerät unterscheiden.

Wo Ihre eigene Planung endet

Sie können Standorte festlegen, Brandlasten benennen, Ratingangaben vergleichen und Halterungen montieren. Sie können auch die Frostgefährdung eines Standorts beurteilen und dafür sorgen, dass Zugänge frei bleiben.

Nicht selbst beurteilen können Sie, ob die Löschmittelauswahl zu einer besonderen Anlagentechnik passt, etwa zu einem Batteriespeicher, einer Ölfeuerung oder einer größeren Photovoltaikinstallation mit Gleichstromleitungen im Gebäude. Ebenso wenig ersetzt eine gute Löscherausstattung die baurechtlich geforderten Rauchwarnmelder oder eine fachliche Bewertung von Rettungswegen. Wer ein Gebäude mit besonderer Nutzung, mit Pflegebedarf im Haushalt oder mit gewerblichem Anteil ausstattet, sollte die Auslegung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle oder einer Brandschutzfachkraft abstimmen, weil dann Landesrecht und gegebenenfalls Arbeitsschutzrecht zusätzlich greifen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-006: Einsatz von Löschdecken (Stand April 2020)
  2. DIN EN 1869:2019-10 — Löschdecken
  3. DIN EN 2:2005-01 — Brandklassen
  4. DIN EN 3-7 — Tragbare Feuerlöscher, Merkmale, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren
  5. DIN 14406-4 Beiblatt 1:2021-10 — Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
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