Kamerainspektion der Grundleitung durchführen: Ablauf, Ergebnisprüfung und Übergabe
Einen Schritt-für-Schritt-Prüfablauf mit Ergebnisfeldern. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung, Plausibilitätskontrolle.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung.
- Der Beitrag liefert einen Schritt-für-Schritt-Prüfablauf mit Ergebnisfeldern.
- Die Seite führt den einzelnen Qualitätsschritt praktisch bis zum geprüften Ergebnis.
Der Ablauf im Überblick
Eine Befahrung dauert bei einem Einfamilienhaus meist einen halben Tag und zerfällt in sechs Abschnitte: Sicherung und Vorbereitung, Reinigung, Aufnahme, Auswertung, Plausibilitätskontrolle und Übergabe. Für Sie als Auftraggeber ist entscheidend, dass jeder Abschnitt ein überprüfbares Zwischenergebnis hinterlässt. Wenn Sie erst am Ende auf eine Rechnung und eine Datei schauen, können Sie nicht mehr steuern.
Bleiben Sie deshalb während des Termins ansprechbar und lassen Sie sich die Ergebnisfelder unterwegs zeigen. Ein guter Fachbetrieb hat damit kein Problem, weil er ohnehin protokolliert.
Schritt 1: Sicherung, Zugänge und Nutzungspause
Vor dem ersten Handgriff wird der Arbeitsbereich gesichert. Offene Schächte sind Absturzstellen und werden abgeschrankt; bei Arbeiten auf Verkehrsflächen kommt eine Absicherung nach den Vorgaben der Gemeinde hinzu. Parallel wird die Nutzung des Hauses stillgelegt: Keine Toilette, keine Waschmaschine, keine Spülmaschine, kein Duschwasser. In Mehrfamilienhäusern gehört dazu eine Ankündigung mit Zeitfenster an alle Parteien.
Ergebnisfeld: Zugangspunkte benannt und geöffnet, Sperrzeit vereinbart, Sicherung hergestellt. Fehlt ein Zugangspunkt, wird jetzt entschieden, ob eine Reinigungsöffnung nachgerüstet wird oder der Abschnitt unbefahren bleibt. Diese Entscheidung gehört ins Protokoll, nicht in ein Nebengespräch.
Schritt 2: Reinigung und Zustand vor der Aufnahme
Gespült wird mit Hochdruck über Düsen, die den Schmutz gegen die Fließrichtung lösen und mit dem Wasser abführen. Bei Verdacht auf einen bereits gebrochenen Abschnitt wird der Druck begrenzt, weil eine geschädigte Rohrwand unter Vollstrahl weiter aufreißen kann. Wurzeln werden vor der Aufnahme nur so weit entfernt, dass die Kamera passiert, damit der ursprüngliche Umfang des Einwuchses noch erkennbar bleibt.
Ergebnisfeld: Zeitpunkt, Verfahren und Auffälligkeiten der Reinigung dokumentiert, ausgetragenes Material beschrieben. Das ausgespülte Material ist ein eigener Befund: Sand und Boden deuten auf eine offene Verbindung, Wurzelstücke auf Einwuchs, Fett auf betriebliche Ursachen, Rohrscherben auf einen baulichen Schaden.
Schritt 3: Aufnahme mit definierter Stationierung
Die Kamera wird an einem festgelegten Nullpunkt angesetzt, typischerweise an der Innenkante eines Schachts oder an der Reinigungsöffnung. Dieser Nullpunkt wird benannt, fotografiert und in die Skizze eingetragen. Ohne ihn ist keine spätere Wiederholung vergleichbar.
Gefahren wird in Fließrichtung, mit gleichmäßiger Geschwindigkeit und mit Stopps an jeder Muffe, jedem Abzweig und jeder Auffälligkeit. Bei Systemen mit Schwenkkopf wird der Umfang abgefahren; bei Schiebekameras ersetzt eine langsame Fahrt teilweise den Seitenblick. Jede Auffälligkeit erhält ein Standbild mit eingeblendeter Station.
Ergebnisfeld: Nullpunkt definiert und belegt, je Haltung Länge, Nennweite und Werkstoff erfasst, Abbruchstellen mit Station und Grund vermerkt.
Schritt 4: Auswertung und Bewertung
Die Auswertung übersetzt die Beobachtungen in kodierte Befundzeilen nach DIN EN 13508-2, für die deutsche Anwendung ergänzt durch DWA-M 149-2. Jede Zeile enthält Station, Art des Befundes, ergänzende Charakterisierung, Maßangaben, die Lage im Rohrumfang und den Verweis auf das Bild. Danach folgt die Bewertung: Jeder Befund wird einer Zustandsklasse zugeordnet, deren schlechteste Stufe für sofortigen Handlungsbedarf steht und deren beste Stufe keinen Mangel bedeutet.
Ergebnisfeld: Jeder Befund kodiert, quantifiziert, bebildert und einer Dringlichkeit zugeordnet. Zusätzlich getrennt ausgewiesen, welche Befunde betrieblicher Natur sind und mit einer Spülung erledigt wären, und welche baulich sind und nach jeder Spülung wiederkehren.
Schritt 5: Plausibilitätskontrolle vor der Freigabe
Bevor Sie den Bericht annehmen, prüfen Sie ihn gegen die Wirklichkeit des Hauses. Die folgenden sechs Kontrollen decken den überwiegenden Teil der praktisch auftretenden Widersprüche auf.
| Kontrolle | Prüffrage | Auslöser für Rückfrage |
|---|---|---|
| Längenabgleich | Passen die Haltungslängen zu den Außenmaßen von Haus und Grundstück | Summe der befahrenen Meter liegt deutlich unter der Trassenlänge im Lageplan |
| Strangabgleich | Sind alle Entwässerungsgegenstände einem befahrenen Strang zugeordnet | ein Bad, eine Küche oder ein Bodenablauf taucht in keiner Haltung auf |
| Symptomabgleich | Erklärt der Befund die beobachtete Störung | wiederkehrende Verstopfung, aber Bericht meldet keinen Befund im betroffenen Strang |
| Materialabgleich | Passt der genannte Werkstoff zum Baujahr und zum sichtbaren Kellerabschnitt | Bericht nennt Kunststoff, im Keller liegt gusseiserne Leitung |
| Bildabgleich | Existiert zu jedem beschriebenen Befund ein Standbild mit Station | Befundzeile ohne Bildverweis |
| Lückenabgleich | Sind nicht befahrene Strecken ausdrücklich benannt | Bericht enthält keine Aussage zu Abbrüchen, obwohl die Trasse Bögen aufweist |
Fällt eine dieser Kontrollen negativ aus, geben Sie den Bericht noch nicht frei. In den meisten Fällen genügt eine Nachbesserung am selben Datenmaterial; nur bei fehlenden Strecken ist ein zweiter Termin nötig.
Schritt 6: Übergabe, Freigabe und Archivierung
Zur Übergabe gehören der unterschriebene Bericht, die Standbilder als Einzeldateien, die Videoaufnahmen in einem gängigen Format, die Trassenskizze mit Nullpunkt und Fließrichtung sowie ein etwaiges Prüfprotokoll, falls zusätzlich eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde. Verlangt Ihre Gemeinde einen Nachweis, klären Sie vorher, welche Form akzeptiert wird; manche Satzungen sehen ein eigenes Formblatt oder die Bescheinigung eines besonders anerkannten Betriebs vor.
Die Freigabe erklären Sie schriftlich und erst nach der Plausibilitätskontrolle. Archiviert wird bei den Bauunterlagen, nicht bei den laufenden Rechnungen, denn der Bericht wird bei Verkauf, Sanierungsplanung, Schadensregulierung und jeder Folgeprüfung wieder gebraucht. Notieren Sie auf dem Deckblatt, wann die nächste Kontrolle vorgesehen ist und woraus sich dieser Termin ergibt.
Wenn der Befund sofortiges Handeln erfordert
Drei Befunde vertragen keinen Aufschub. Erstens ein Rohreinbruch mit Hohlraumbildung im Erdreich, erkennbar an eingespültem Boden und an Setzungen an der Oberfläche: Hier besteht die Gefahr eines plötzlichen Einbruchs, und der Bereich gehört gesperrt. Zweitens ein Austritt von Abwasser in den Baugrund unmittelbar an oder unter der Bodenplatte, weil daraus Feuchteschäden und Geruchsbelastung im Gebäude folgen. Drittens eine vollständige Blockade in Verbindung mit Rückstau ins Gebäude: Bis zur Behebung darf kein Abwasser mehr eingeleitet werden.
In allen drei Fällen ist die richtige Reihenfolge: Nutzung stoppen, Bereich sichern, Fachbetrieb verständigen, Zustand fotografisch festhalten. Bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Baugrunds oder der Gründung ist zusätzlich eine baufachliche Beurteilung einzuholen.
Grenzen der Eigenprüfung
Während des gesamten Ablaufs beschränkt sich Ihre Rolle auf Organisation, Beobachtung und Kontrolle der Vollständigkeit. Sie dürfen Zugänge freilegen, solange Sie dafür nicht in einen Schacht steigen müssen, Sie dürfen Fotos machen, Zeiten notieren und Rückfragen stellen.
Das Einsteigen in Schächte ist Arbeit in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen und unterliegt der DGUV Regel 103-003 mit Freimessung, Sicherungsposten und Rettungsausrüstung. Die Hochdruckspülung erfordert Übung und eine Einschätzung des Rohrzustands, sonst richtet sie mehr Schaden an als sie beseitigt. Und die Bewertung eines Befundes nach Dringlichkeit setzt Kenntnis der Werkstoffe, der Bettung und der Grundwasserverhältnisse voraus. Wer diese drei Grenzen einhält, kann den Ablauf trotzdem vollständig steuern, weil die entscheidenden Weichenstellungen im Auftrag und in der Plausibilitätskontrolle liegen und nicht im Rohr.
Quellen und weiterführende Informationen
- DIN EN 13508-2:2011-08 – Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion (DIN Media, kostenpflichtig)
- DIN 1986-30:2012-02 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung (DIN Media, kostenpflichtig)
- DGUV Regel 103-003 (Ausgabe 09/2008) – Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)






