Kamerainspektion der Grundleitung vollständig dokumentieren: Inhalte, Messwerte und Nachweise

Eine vollständige Nachweisliste mit Mindestangaben. Im Mittelpunkt: erforderliche Angaben, Fotos, Messwerte, Unterschriften.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Erforderliche Angaben, Fotos, Messwerte.
  • Der Beitrag liefert eine vollständige Nachweisliste mit Mindestangaben.
  • Die Seite definiert nur Inhalt und Beweiswert der Dokumentation.

Der Bericht ist der Nachweis, nicht das Video

Nach einer Befahrung erhalten viele Eigentümer einen Datenträger mit einer Videodatei und den Satz, es sei alles in Ordnung. Damit lässt sich weder gegenüber einer Versicherung noch gegenüber einem Käufer oder der Gemeinde etwas belegen. Ein Video ist Rohmaterial. Beweiswert entsteht erst, wenn jeder Befund einem Ort in der Leitung zugeordnet, nach einem anerkannten Schema benannt, quantifiziert und mit einem Standbild belegt ist. Genau das leistet ein Inspektionsbericht, und genau daran scheitern schwache Dokumentationen.

Der zweite Grund für Sorgfalt ist zeitlicher Natur. Eine Grundleitung wird alle paar Jahrzehnte einmal befahren. Der Bericht muss deshalb auch dann noch verständlich sein, wenn niemand mehr weiß, welcher Schacht damals als Startpunkt diente. Alles, was nur im Gedächtnis des Prüfenden existiert, ist nach drei Jahren verloren.

Wie das Kodiersystem aufgebaut ist

Die optische Inspektion von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden wird nach DIN EN 13508-2 kodiert; DWA-M 149-2 überträgt dieses System auf die deutsche Praxis. Der Grundgedanke: Jeder Befund wird nicht in freien Worten beschrieben, sondern in eine strukturierte Zeile übersetzt.

Diese Zeile enthält immer dieselben Elemente. Ein Kürzel benennt die Art des Befundes, etwa Rissbildung, Scherbenbildung, verschobene Verbindung, einragender Anschluss, Wurzeleinwuchs, Ablagerung, eindringendes Wasser oder Deformation. Ergänzende Angaben charakterisieren den Befund genauer, etwa die Richtung eines Risses oder die Art der Ablagerung. Zwei Quantifizierungsfelder nehmen Maße auf, beispielsweise Breite und Länge oder die Höhe der Ablagerung in Prozent des Querschnitts. Uhrzeigerangaben beschreiben die Lage im Rohrumfang, also von wo bis wo der Schaden reicht. Dazu kommen die Stationierung in Metern ab einem festgelegten Nullpunkt, ein Verweis auf das zugehörige Standbild und ein Bemerkungsfeld.

Für Sie als Eigentümer ist weniger wichtig, welches Kürzel wofür steht, als dass diese Felder überhaupt ausgefüllt sind. Ein Bericht mit Formulierungen wie mehrere Undichtigkeiten im vorderen Bereich ist nicht nachprüfbar. Ein Bericht mit Angabe von Haltung, Station, Befundart, Maß und Bildnummer ist es.

Vollständige Nachweisliste mit Mindestangaben

Angabe Mindestinhalt Warum sie beweiserheblich ist
Objektidentität Straße, Hausnummer, Gemarkung mit Flurstück, Datum, Uhrzeit ordnet den Bericht zweifelsfrei einem Grundstück zu und verhindert Verwechslung mit Nachbargebäuden
Auftraggeber und ausführender Betrieb Name, Anschrift, Name der prüfenden Person benennt, wer für die Feststellungen einsteht
Angewandtes Regelwerk Nennung von DIN EN 13508-2 und DWA-M 149-2, bei Dichtheitsprüfung zusätzlich das Prüfverfahren macht die Kodierung für Dritte lesbar und vergleichbar
Systemskizze oder Lageplan Stränge, Schächte, Reinigungsöffnungen, Fließrichtung, Nordpfeil, Nullpunkt der Stationierung ermöglicht das Wiederfinden einer Schadensstelle ohne die prüfende Person
Haltungsbezogene Kopfdaten Anfangs- und Endpunkt, Länge, Nennweite, Werkstoff, Verlegeart trennt Abschnitte sauber und verhindert doppelte oder fehlende Strecken
Befundzeilen Station, Befundart, Charakterisierung, Quantifizierung, Uhrzeigerlage, Bildnummer ist der eigentliche Sachvortrag des Berichts
Standbilder je Befund mindestens ein Bild mit eingeblendeter Station belegt die Feststellung und erlaubt eine Zweitmeinung ohne neue Befahrung
Videodatei durchgehende Aufnahme je Haltung mit sichtbarer Stationseinblendung zeigt Zusammenhänge, die Einzelbilder abschneiden
Reinigungsnachweis Art und Zeitpunkt der Vorreinigung belegt, dass die Rohrwand überhaupt sichtbar war
Nicht befahrene Abschnitte Angabe der Stelle und des Grunds für den Abbruch verhindert, dass eine Lücke später als geprüft gilt
Bewertung Zuordnung jedes Befundes zu einer Zustandsklasse mit Handlungsdringlichkeit übersetzt die Rohbefunde in eine Entscheidungsgrundlage
Unterschrift und Datum eigenhändig oder qualifiziert elektronisch macht das Dokument zur verantworteten Erklärung

Prüfen Sie diese Liste Zeile für Zeile am erhaltenen Bericht. Erfahrungsgemäß fehlen am häufigsten der Nullpunkt der Stationierung, die Angabe der nicht befahrenen Abschnitte und der Reinigungsnachweis. Alle drei Lücken lassen sich nachträglich nur durch eine neue Befahrung schließen.

Bewertung: von der Befundzeile zur Dringlichkeit

Die Kodierung beschreibt, sie bewertet nicht. Die Bewertung erfolgt in einem zweiten Schritt, in dem jeder Befund einer Zustandsklasse zugeordnet wird. Die Skala reicht von der schlechtesten Klasse, die sofortigen Handlungsbedarf bedeutet, bis zur besten Klasse ohne erkennbaren Mangel. Verlangen Sie diese Zuordnung ausdrücklich, denn ohne sie steht am Ende ein Katalog von Beobachtungen ohne Rangfolge.

Achten Sie zusätzlich auf die Trennung zwischen baulichem und betrieblichem Zustand. Eine Ablagerung ist ein Betriebszustand und mit einer Spülung erledigt. Eine Scherbenbildung ist ein baulicher Schaden und bleibt nach jeder Spülung bestehen. Berichte, die beides in einer Empfehlung vermischen, führen regelmäßig zu überdimensionierten Sanierungsangeboten.

Datenformate, Übergabe und Aufbewahrung

Verlangen Sie den Bericht als durchsuchbares Dokument, nicht als eingescanntes Papier, und die Bilder als eigenständige Dateien statt nur eingebettet in einer Präsentation. Videos sollten in einem gängigen Format ohne herstellereigenen Betrachter abspielbar sein; proprietäre Formate sind nach einem Jahrzehnt oft nicht mehr zu öffnen. Sinnvoll ist eine Dateibenennung, die Objekt, Datum und Haltung enthält, sodass die Zuordnung auch außerhalb des Ordners erkennbar bleibt.

Zur Aufbewahrung: Legen Sie den Bericht zu den Bauunterlagen des Hauses, nicht zu den laufenden Rechnungen. Relevant wird er bei Verkauf, bei Streit über Ursachen eines Wasserschadens, bei einer Sanierungsplanung und bei jeder späteren Wiederholungsprüfung, weil erst der Vergleich zweier Befahrungen eine Entwicklung zeigt. Bewahren Sie parallel die Rechnung auf, da sie den Leistungsumfang belegt.

Verlangt Ihre Gemeinde einen Nachweis, klären Sie vor der Übergabe, welche Form akzeptiert wird. Manche Satzungen verlangen die Bescheinigung eines besonders anerkannten Betriebs oder ein eigenes Formblatt; ein technisch einwandfreier Bericht ohne diese Form wird dann zurückgewiesen.

Der Beweiswert gegenüber Dritten

Gegenüber einem Käufer wirkt der Bericht in zwei Richtungen. Er entlastet den Verkäufer, weil er den Zustand offenlegt, und er verpflichtet ihn, weil bekannte Mängel nicht verschwiegen werden dürfen. Ein Bericht, den Sie kennen und nicht weitergeben, ist deshalb ein Risiko, kein Vorteil.

Gegenüber einer Versicherung entscheidet der Zeitpunkt. Ein Bericht, der vor einem Schadensereignis erstellt wurde, dokumentiert den Ausgangszustand und macht die Abgrenzung zwischen plötzlichem Ereignis und allmählicher Einwirkung überhaupt erst möglich. Nach dem Schaden ist diese Abgrenzung ungleich schwerer.

Gegenüber einem ausführenden Betrieb ist der Bericht die Grundlage der Abnahme. Wird nach einer Sanierung erneut befahren, muss der neue Bericht dieselbe Stationierung verwenden, sonst lassen sich Vorher und Nachher nicht gegenüberstellen. Vereinbaren Sie das vorab schriftlich.

Was Sie selbst beurteilen können und wo Schluss ist

Ohne Fachkenntnis können Sie die Vollständigkeit prüfen: Sind alle beauftragten Stränge enthalten, gibt es zu jedem Befund ein Bild, ist die Stationierung nachvollziehbar, sind Abbrüche vermerkt, ist unterschrieben. Diese formale Prüfung deckt einen großen Teil der praktisch auftretenden Mängel auf und kostet Sie eine halbe Stunde.

Nicht beurteilen können Sie, ob ein Riss die Standsicherheit betrifft, ob eine Verformung fortschreitet, ob ein Befund eine Aufgrabung erzwingt oder ein Reparaturverfahren im Rohr genügt. Diese Einschätzungen setzen Erfahrung mit Werkstoffen, Bettung und Grundwasserverhältnissen voraus. Ebenso wenig sollten Sie selbst in Schächte steigen, um Feststellungen zu überprüfen; das ist nach den Unfallverhütungsvorschriften für abwassertechnische Anlagen eine Tätigkeit mit eigener Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsausrüstung. Bei Zweifeln an der Bewertung ist die Zweitmeinung anhand der vorhandenen Aufnahmen der schnellere und günstigere Weg als eine erneute Befahrung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 61 WHG – Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen (Wasserhaushaltsgesetz)
  2. DIN EN 13508-2:2011-08 – Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion (DIN Media, kostenpflichtig)
  3. DWA-M 149-2:2013-12 – Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion (DIN Media, kostenpflichtig)
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