Feuerlöscher und Löschdecke: Im Haus planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren und nachrüsten
Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen. Dazu kommen im Haus planen, Systeme vergleichen, nachrüsten und sicher prüfen.

Das Wichtigste in Kürze
- In privaten Wohnungen und Einfamilienhäusern besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung mit Feuerlöschern — die Löschmitteleinheiten der ASR A2.2 gelten für Arbeitsstätten.
- Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
- Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
- Ein eigener Abschnitt deckt Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
- Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei Feuerlöscher und Löschdecke nacheinander ansteht: Im Haus planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren, nachrüsten und sicher prüfen.
Im Haus planen
Was ein tragbarer Löscher im Wohnhaus leisten kann
Ein Handfeuerlöscher im Einfamilienhaus ersetzt die Feuerwehr nicht, er überbrückt die ersten zwei bis drei Minuten eines Entstehungsbrandes. In dieser Phase ist die Flammenfläche klein, der Raum noch nicht verqualmt und der Rückweg frei. Genau diese drei Bedingungen begrenzen den Einsatz. Sobald Sie den Brandherd nicht mehr sehen, sobald Rauch bis in Kopfhöhe steht oder die Strahlungswärme Sie zurückdrängt, hat ein Löschversuch keine Aussicht auf Erfolg mehr und gefährdet Sie selbst. Verlassen Sie dann das Gebäude, ziehen Sie Türen hinter sich zu und alarmieren Sie über die 112.
Aus dieser kurzen Zeitspanne folgt die gesamte Planung. Das Gerät muss ohne Suchen erreichbar sein, ohne Lesen einer Anleitung bedienbar und für das Brandgut geeignet, das an seinem Standort tatsächlich brennen kann. Bauform, Füllmenge und Halterung ordnen sich diesen drei Punkten unter. Planen Sie die Standorte deshalb vom Fluchtweg her: Der Löscher hängt dort, wo Sie beim Rückzug ohnehin vorbeikommen, nicht in der Ecke hinter dem Brandherd.
Brandklassen nach DIN EN 2 als Auswahlgrundlage
DIN EN 2 teilt Brände nach dem brennenden Stoff ein. Klasse A umfasst feste, glutbildende Stoffe wie Holz, Papier, Textilien und viele Kunststoffe. Klasse B steht für flüssige oder flüssig werdende Stoffe, etwa Benzin, Lacke, Wachs und Harze. Klasse C bezeichnet Gasbrände, Klasse D Metallbrände. Klasse F wurde eigens für Speisefette und Speiseöle in Frittier- und Fettbackgeräten geschaffen, weil diese Brände sich physikalisch anders verhalten als gewöhnliche Flüssigkeitsbrände. Eine Klasse E für Brände in elektrischen Anlagen gibt es seit Langem nicht mehr; stattdessen gibt der Hersteller an, bis zu welcher Spannung und ab welchem Abstand ein Löscher an spannungsführenden Teilen eingesetzt werden darf.
Für den Wohnbereich sind A, B und F maßgeblich. Ein reiner Pulverlöscher der Klassen ABC deckt viel ab, hinterlässt aber ein feines, hygroskopisches Pulver, das sich im gesamten Geschoss verteilt, in Elektronik eindringt und Metalle angreift. Im Wohnraum ist der Folgeschaden häufig größer als der Brandschaden. Wasser- und Schaumlöscher der Klassen A und B wirken gezielter, sind aber frostempfindlich. Kohlendioxidlöscher löschen rückstandsfrei, decken jedoch nur Klasse B ab und verdrängen in kleinen, unbelüfteten Räumen Sauerstoff.
Für die Küche gilt eine eigene Regel: Brennendes Speisefett darf niemals mit Wasser bekämpft werden. Das Wasser sinkt in das über den Siedepunkt hinaus erhitzte Fett, verdampft schlagartig und schleudert brennendes Fett als Feuerball durch den Raum. Nur ein Fettbrandlöscher der Klasse F, der mit einem verseifenden Schaum eine Sperrschicht auf der Fettoberfläche bildet, ist hier das richtige Mittel.
Löschvermögen: was die Zahlen vor den Buchstaben bedeuten
DIN EN 3-7 legt fest, wie das Löschvermögen tragbarer Feuerlöscher geprüft wird. Die Angabe auf dem Typenschild ist kein Marketingwert, sondern das Ergebnis eines genormten Löschversuchs. Bei Klasse A wird ein Holzstapel definierter Abmessungen abgelöscht, die Kennzahl bezieht sich auf dessen Größe. Bei Klasse B gibt die Zahl das Volumen der Prüfflüssigkeit in Litern an, bei Klasse F das Volumen des Speisefetts im Prüfgefäß. Ein Gerät mit der Angabe 21A und 113B hat also deutlich mehr geleistet als eines mit 8A und 55B, obwohl beide gleich aussehen können.
Diese Zahlen sind der einzige belastbare Vergleichsmaßstab zwischen zwei Angeboten. Die Füllmenge in Kilogramm oder Litern sagt für sich genommen wenig aus, weil Löschmittel unterschiedlich wirksam sind. Verlangen Sie deshalb in jedem Angebot die vollständige Ratingangabe, nicht nur die Bezeichnung als Sechs-Kilogramm-Löscher.
Anforderungsliste für Angebot und Fachplanung
| Standort | Realistisches Brandgut | Maßgebliche Klasse | Mindestanforderung an das Gerät | Nicht geeignet |
|---|---|---|---|---|
| Küche | Speiseöl in Pfanne und Fritteuse, Fett am Herd | F, zusätzlich A | Fettbrandlöscher mit ausgewiesener F-Leistung, wandnah am Ausgang | Wasser, reiner Pulverlöscher, Löschdecke |
| Flur im Erdgeschoss | Textilien, Papier, Möbel, Kabel | A und B | Schaum- oder Wasserlöscher mit hoher A-Kennzahl, sichtbar am Treppenfuß | Kohlendioxidlöscher |
| Heizraum und Tankraum | Heizöl, Schmierstoffe, Dämmstoffe | B, zusätzlich A | Schaumlöscher mit hoher B-Kennzahl, außerhalb des Raums neben der Tür | Wasserlöscher ohne B-Zulassung |
| Garage und Carport | Kraftstoff, Reifen, Elektrofahrzeug | A und B | Schaumlöscher, Aufhängung frostsicher oder frostgeschützte Bauart | frostempfindliche Bauart im unbeheizten Raum |
| Werkstatt und Hobbyraum | Lacke, Verdünner, Späne, Elektrogeräte | A und B | Schaumlöscher, ergänzend Kohlendioxidlöscher bei viel Elektronik | Kohlendioxidlöscher als einziges Gerät |
| Dachboden und Technikraum | Lagergut, Elektroverteilung, Speichertechnik | A und B | Schaumlöscher, Standort am Zugang, nicht hinter Lagergut | Aufstellung ohne Wandhalterung |
Ergänzen Sie diese Zeilen um vier Angaben, die jedes Angebot enthalten sollte: die vollständige Ratingangabe je Gerät, die Bauart als Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher, den zulässigen Temperaturbereich und den Hinweis, ob der Hersteller den Einsatz an spannungsführenden Anlagenteilen zulässt und mit welchem Mindestabstand.
Die Löschdecke: schmaler Anwendungsbereich, klare Grenzen
Die Löschdecke gilt vielen als Universalwerkzeug für die Küche. Fachlich trägt das nicht. Die frühere nationale Norm für Löschdecken wurde bereits 2002 zurückgezogen. Die heute maßgebliche europäische Norm DIN EN 1869 prüft Löschdecken ausschließlich an Speisefettbränden in kleinen Gefäßen mit eng begrenztem Volumen. Für eine gefüllte Fritteuse mittlerer Größe, für einen brennenden Topf auf einer eingeschalteten Kochstelle oder für Brände über diesem Umfang hinaus liegt kein Nachweis vor.
Der DGUV-Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistung, Brandschutz kommt in seiner Veröffentlichung zum Einsatz von Löschdecken zu einem noch deutlicheren Ergebnis: Zum Ablöschen brennender Personen sind Löschdecken nicht geeignet. Die Decke liegt an, überträgt Wärme, kann geschmolzene Kunstfaserkleidung auf der Haut fixieren und erzeugt beim Überwerfen einen Kamineffekt in Richtung Kopf. Für diesen Zweck gehört Wasser oder ein für Personen freigegebenes Löschmittel in die Planung, nicht die Decke.
Planen Sie eine Löschdecke daher, wenn überhaupt, als Ergänzung für kleine Fettbrände in Gefäßen — und niemals als Ersatz für einen Fettbrandlöscher. Wer sie einsetzt, muss zuvor die Energiezufuhr abschalten, die Decke von der Körperseite her über das Gefäß schieben statt sie zu werfen, und darf sie anschließend nicht wieder abnehmen, solange das Fett heiß ist.
Reserven, Kennzeichnung und Erweiterbarkeit
Planen Sie mindestens ein Gerät je Geschoss und ein zusätzliches für jeden Bereich mit erhöhter Brandlast, also Heizraum, Werkstatt, Garage. Ein einzelner Löscher ist keine Reserve: Ein Entstehungsbrand, der nach der ersten Entleerung wieder aufflammt, lässt sich ohne zweites Gerät nicht beherrschen. Die Arbeitsstättenregeln für Betriebe rechnen die Ausstattung über Löschmitteleinheiten, die das geprüfte Löschvermögen in eine Bemessungsgröße übersetzen. Für Privathaushalte gelten diese Regeln nicht, sie liefern aber eine brauchbare Denkweise: Nicht die Anzahl der Geräte zählt, sondern das aufsummierte geprüfte Löschvermögen an der richtigen Stelle.
Bringen Sie Halterungen so an, dass der Griff in bequemer Höhe liegt und das Gerät ohne Werkzeug entnommen werden kann. Kennzeichnen Sie die Standorte mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher nach DIN EN ISO 7010, das auch aus einigen Metern Entfernung und im Rauch noch erkennbar ist. Halten Sie die Standorte über die Jahre frei; Schränke, Garderoben und Fahrräder wandern erfahrungsgemäß vor die Halterung.
Denken Sie die Erweiterbarkeit mit: Wer eine Wallbox, einen Batteriespeicher oder eine Holzheizung nachrüstet, verändert die Brandlast im Gebäude und muss die Ausstattung erneut bewerten. Halten Sie die Bauart deshalb einheitlich, damit sich Ersatzteile, Prüfintervalle und Bedienung nicht bei jedem Gerät unterscheiden.
Wo Ihre eigene Planung endet
Sie können Standorte festlegen, Brandlasten benennen, Ratingangaben vergleichen und Halterungen montieren. Sie können auch die Frostgefährdung eines Standorts beurteilen und dafür sorgen, dass Zugänge frei bleiben.
Nicht selbst beurteilen können Sie, ob die Löschmittelauswahl zu einer besonderen Anlagentechnik passt, etwa zu einem Batteriespeicher, einer Ölfeuerung oder einer größeren Photovoltaikinstallation mit Gleichstromleitungen im Gebäude. Ebenso wenig ersetzt eine gute Löscherausstattung die baurechtlich geforderten Rauchwarnmelder oder eine fachliche Bewertung von Rettungswegen. Wer ein Gebäude mit besonderer Nutzung, mit Pflegebedarf im Haushalt oder mit gewerblichem Anteil ausstattet, sollte die Auslegung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle oder einer Brandschutzfachkraft abstimmen, weil dann Landesrecht und gegebenenfalls Arbeitsschutzrecht zusätzlich greifen.
Systeme vergleichen
Ein Vergleich braucht eine gemeinsame Prüfgrundlage
Löschmittel lassen sich nur dann sinnvoll gegeneinanderstellen, wenn alle Kandidaten an derselben Messlatte hängen. Diese Messlatte liefern zwei Normen. DIN EN 2 ordnet Brände nach dem brennenden Stoff den Klassen A, B, C, D und F zu. DIN EN 3-7 beschreibt, wie das Löschvermögen tragbarer Feuerlöscher im Löschversuch ermittelt wird, sodass die Angabe auf dem Typenschild eine nachvollziehbare Prüfleistung beschreibt und nicht eine Werbeaussage.
Produkte, die außerhalb dieser Prüfsystematik stehen, sind nicht automatisch nutzlos — sie sind aber nicht vergleichbar. Löschsprays etwa werden nicht als tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3-7 geprüft; Herstellerangaben zu ihrer Leistung beruhen auf abweichenden Verfahren und lassen sich mit einer Ratingangabe nicht gleichsetzen. Löschdecken wiederum unterliegen mit DIN EN 1869 einer eigenen Norm mit eng gefasstem Prüfszenario. Wer diese drei Welten in einer Tabelle vermischt, vergleicht Äpfel mit Prüfprotokollen.
Die Kandidaten und ihr jeweiliges Wirkprinzip
Wasserlöscher kühlen. Sie entziehen dem glutbildenden Brandgut Energie und wirken deshalb sehr gut in Klasse A, gar nicht in Klasse B. Schaumlöscher kühlen ebenfalls, legen zusätzlich einen Film über die Oberfläche und trennen so das Brandgut von der Luft; sie decken A und B ab und hinterlassen deutlich weniger Folgeschaden als Pulver.
Pulverlöscher wirken über einen antikatalytischen Effekt in der Flamme und löschen sehr schnell. Der Preis dafür ist erheblich: Das Pulver verteilt sich sofort im gesamten Raum, nimmt jede Sicht und dringt in Elektronik, Fugen und Lüftungswege ein. Im bewohnten Innenraum ist der Sekundärschaden regelmäßig größer als der Brandschaden, und die Sichtbehinderung kann im ungünstigsten Fall den eigenen Fluchtweg unbrauchbar machen.
Kohlendioxidlöscher verdrängen Sauerstoff und hinterlassen keinerlei Rückstände. Sie decken ausschließlich Klasse B ab, haben also gegen einen Glutbrand in Textilien nichts auszurichten, und sie bergen in kleinen, unbelüfteten Räumen eine Erstickungsgefahr, weil das ausströmende Gas den Sauerstoffanteil der Raumluft absenkt. Die Düse kühlt beim Ausströmen stark ab und darf nicht ohne den vorgesehenen Griff angefasst werden.
Fettbrandlöscher der Klasse F enthalten ein Löschmittel, das mit dem heißen Speisefett eine seifenartige Sperrschicht bildet und die Fettoberfläche zugleich abkühlt. Sie sind das einzige tragbare Gerät, für das eine geprüfte Wirksamkeit gegen Speisefettbrände vorliegt, und decken in üblichen Ausführungen zusätzlich A und B ab.
Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen
| System | Geprüfte Klassen | Typisches Versagensbild | Folgeschaden im Wohnraum | Mindestanforderung im Angebot |
|---|---|---|---|---|
| Schaumlöscher | A und B | Frostschaden im unbeheizten Raum, Alterung des Löschmittels | gering, wasserlöslich, örtlich begrenzt | ausgewiesene A- und B-Kennzahl, Angabe des zulässigen Temperaturbereichs |
| Wasserlöscher mit Zusatz | A | ohne B-Wirkung bei Flüssigkeitsbränden nutzlos | gering | ausgewiesene A-Kennzahl, Frostschutzangabe bei kaltem Standort |
| Fettbrandlöscher | A, B und F | falsche Anwendung als Wasserstrahl in das Fett | mäßig, Rückstände fettlöslich | ausgewiesene F-Kennzahl, nicht nur ein Hinweis auf Küchentauglichkeit |
| ABC-Pulverlöscher | A, B und C | Verdichtung des Pulvers bei Erschütterung ohne Bewegung | sehr hoch, Verteilung im ganzen Geschoss | ABC-Kennzahlen, Aufladebauart bei langer Standzeit |
| Kohlendioxidlöscher | B | keine Wirkung gegen Glutbrand, Rückzündung | keiner | B-Kennzahl, Nachweis ausreichender Raumgröße und Belüftung |
| Löschdecke nach DIN EN 1869 | Speisefett in kleinen Gefäßen | zu kleines Format, Anheben statt Aufschieben | keiner | Nachweis der Prüfung nach DIN EN 1869, Angabe der Prüfgefäßgröße |
| Löschspray | herstellereigene Prüfung | geringe Löschmittelmenge, kurze Funktionsdauer | gering | ausschließlich als Ergänzung, nie als einziges Löschmittel |
Vier Mindestanforderungen gelten unabhängig vom System: eine vollständige Ratingangabe nach DIN EN 3-7 auf dem Typenschild, ein lesbares Herstellungsdatum, eine dauerhaft befestigte Bedienungsanleitung in deutscher Sprache am Gerät und eine Wandhalterung, aus der sich das Gerät ohne Werkzeug entnehmen lässt. Fehlt einer dieser Punkte, scheidet das Angebot aus, bevor Sie über den Preis reden.
Kompatibilität im Haushalt: die stille Fehlerquelle
Ein Löschmittelvergleich endet nicht beim einzelnen Gerät. Entscheidend ist, ob die Ausstattung als Ganzes bedienbar bleibt. Wer im Flur einen Löscher mit Hebelarmatur und in der Garage ein Altgerät mit Schlagknopf hängen hat, verlangt im Ernstfall eine Entscheidung, für die niemand Zeit hat. Bei einheitlicher Bauart genügt eine einmalige Einweisung für alle Standorte.
Kompatibilität betrifft ebenso die Instandhaltung. Unterschiedliche Hersteller bedeuten unterschiedliche Ersatzteile, unterschiedliche Vorgaben zur Behälterprüfung und im Ergebnis mehr Termine mit dem Fachbetrieb. Und sie betrifft die Kombination von Mitteln: Pulver und Schaum vertragen sich im Löscheinsatz schlecht, weil das Pulver den Schaumfilm zerstört. Wer nacheinander beides einsetzt, kann eine bereits abgedeckte Flüssigkeitsoberfläche wieder freilegen.
Ausfallverhalten: woran Systeme im Ernstfall scheitern
Der häufigste Ausfall ist kein technischer, sondern ein logistischer: Das Gerät steht nicht dort, wo es gebraucht wird, oder ist zugestellt. Danach folgen zwei technische Muster. Bei Dauerdruckgeräten führt schleichender Treibmittelverlust dazu, dass beim Auslösen kein Druck aufgebaut wird — sichtbar am Manometer, deshalb ist die Sichtkontrolle so wirksam. Bei Pulvergeräten kann sich das Löschpulver über Jahre verdichten, wenn es nicht bewegt wird; die Instandhaltung nach DIN 14406-4 fängt genau das ab.
Ein drittes Muster ist die Umgebung: Schaum- und Wasserlöscher in unbeheizten Garagen, Carports oder Nebengebäuden frieren ein, wenn keine frostgeschützte Bauart oder kein temperierter Aufstellort gewählt wurde. Prüfen Sie den auf dem Gerät angegebenen Temperaturbereich gegen die tatsächlichen Bedingungen am Standort, nicht gegen den Jahresdurchschnitt.
Zwei Sonderfälle mit klarer Antwort
Zum Ablöschen brennender Personen ist die Löschdecke nach der Bewertung des zuständigen DGUV-Fachbereichs nicht geeignet. Die Decke liegt an der Kleidung an, überträgt Wärme, kann geschmolzene Kunstfasern auf der Haut fixieren und beim Überwerfen einen Sog in Richtung Kopf erzeugen. Für diesen Fall sind Wasser oder ein für den Personeneinsatz freigegebenes Löschmittel vorzusehen; ein Fettbrandlöscher darf im Nahbereich von Personen nur nach der Freigabe des Herstellers eingesetzt werden.
Der zweite Sonderfall betrifft Lithium-Ionen-Akkus in Fahrrädern, Werkzeugen und Speichern. Ein durchgehender Akku brennt nicht als Metallbrand der Klasse D, weshalb Metallbrandpulver hier kein passendes Mittel ist. Wirksam ist ausschließlich massive und anhaltende Kühlung mit Wasser, und die leistet die Feuerwehr, nicht ein tragbares Gerät. Der planerische Hebel liegt hier beim Aufstellort und beim Ladeverhalten, nicht bei der Löschmittelwahl.
Was Sie selbst vergleichen können — und wo Sie es nicht können
Vergleichbar sind für Sie: Ratingangaben, Klassenabdeckung, Bauart, Temperaturbereich, Bedienelement, Halterung, Herstellungsdatum und die Frage, ob ein Angebot die Instandhaltung mitdenkt. Diese Kriterien stehen auf dem Typenschild oder im Datenblatt und erfordern keine Fachkenntnis, sondern nur die Bereitschaft, das Kleingedruckte zu lesen.
Nicht beurteilen können Sie, ob ein Behälter nach Jahren noch druckfest ist, ob ein Löschmittel seine Wirksamkeit behalten hat, ob eine Armatur intern verschmutzt ist oder ob ein gebrauchtes Gerät sachgerecht instand gesetzt wurde. Diese Fragen beantwortet ausschließlich die sachkundige Instandhaltung nach DIN 14406-4. Wo die Ausstattung zusätzlich mit baulichem Brandschutz, mit Rauchwarnmeldern nach Landesrecht oder mit einer besonderen Nutzung im Gebäude zusammenspielt, gehört die Gesamtbewertung in die Hand einer Brandschutzfachkraft oder der örtlichen Brandschutzdienststelle.
Kosten kalkulieren
Warum die Anschaffung der kleinste Posten ist
Wer nur den Kaufbeleg betrachtet, unterschätzt den Aufwand eines Löschers um ein Vielfaches. Ein tragbarer Feuerlöscher wird über zwei Jahrzehnte betrieben, in dieser Zeit fallen Instandhaltungen, Behälterprüfungen, Löschmittelwechsel und irgendwann die Aussonderung an. Rechnen Sie deshalb nicht in Stückpreisen, sondern in einem Mengengerüst: Wie viele Termine, wie viele Geräte, wie viele Ersatzbeschaffungen fallen über die Nutzungsdauer an? Dieses Mengengerüst können Sie selbst aufstellen; die Preise dazu liefert Ihr Fachbetrieb, und erst die Multiplikation ergibt eine belastbare Zahl.
Ein eigener Abschnitt befasst sich mit Budget und laufendem Aufwand. Sie beantwortet die Frage, welche Positionen in welchem Takt wiederkehren und an welchen Stellen eine Entscheidung den Aufwand über zwanzig Jahre spürbar verschiebt.
Der Taktgeber: Instandhaltung nach DIN 14406-4
Die zentrale wiederkehrende Position ergibt sich aus DIN 14406-4. Diese Norm regelt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher und sieht eine Prüfung durch einen Sachkundigen in Abständen von höchstens zwei Jahren vor. Der Sachkundige öffnet das Gerät, prüft Löschmittel, Treibmittel, Dichtungen, Steigrohr und Armatur, setzt gegebenenfalls instand und dokumentiert das Ergebnis auf einer Plakette und im Prüfnachweis. Diese Leistung dürfen Sie nicht selbst erbringen, unabhängig von Ihrem handwerklichen Geschick.
Der Zweijahrestakt ist die Grundfrequenz Ihrer Kostenrechnung. Bei vier Geräten im Haus bedeutet das über zwanzig Jahre zehn Instandhaltungstermine mit jeweils vier Geräten, also vierzig Einzelprüfungen. Ob der Fachbetrieb dafür ins Haus kommt oder ob Sie die Geräte in die Werkstatt bringen, verändert den Preis je Termin erheblich — das ist der erste echte Stellhebel.
Hinzu kommen zwei seltenere, aber teure Positionen. Der Löschmittelbehälter steht unter Druck und unterliegt einer wiederkehrenden Behälterprüfung in längeren Abständen, die der Hersteller in der Betriebsanleitung festlegt. Und jeder Hersteller gibt eine maximale Nutzungsdauer an, nach deren Ablauf das Gerät auszusondern und zu ersetzen ist; sie liegt bei üblichen Bauarten im Bereich von rund zwei Jahrzehnten. Wer beim Kauf nicht auf diese Angabe achtet, plant unbemerkt eine Ersatzbeschaffung mitten in den Betrachtungszeitraum hinein.
Mengengerüst über zwanzig Jahre
Das folgende Gerüst unterstellt einen Haushalt mit vier tragbaren Löschern — Küche, Flur, Heizraum, Garage — und einer Löschdecke in der Küche. Tragen Sie in die letzte Spalte die Preise aus Ihrem Angebot ein.
| Position | Auslöser | Takt | Menge über 20 Jahre | Ausführung durch |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffung Grundausstattung | Erstausrüstung | einmalig | 4 Geräte plus Halterungen und Kennzeichnung | Kauf, Montage in Eigenleistung möglich |
| Sachkundige Instandhaltung | Norm-Intervall nach DIN 14406-4 | höchstens alle 2 Jahre | 10 Termine mit je 4 Geräten | ausschließlich Sachkundiger |
| Behälterprüfung | Herstellervorgabe für Druckbehälter | mehrjährig, seltener als die Instandhaltung | 2 bis 3 Durchgänge je Gerät | ausschließlich Fachbetrieb |
| Löschmittelwechsel | Alterung von Schaum- und Wassermitteln | nach Herstellerangabe | 2 bis 3 Wechsel je Nassgerät | ausschließlich Fachbetrieb |
| Instandsetzung nach Einsatz | jede Betätigung, auch kurze | ereignisbezogen | pro Ereignis ein Gerät | ausschließlich Fachbetrieb |
| Ersatz nach Ablauf der Nutzungsdauer | Herstellerangabe zur Höchstnutzungsdauer | einmal je Gerätegeneration | 4 Geräte am Ende des Zeitraums | Kauf |
| Ersatz der Löschdecke | Gebrauch oder Ablauf der Haltbarkeit | ereignis- oder datumsbezogen | 1 bis 2 Stück | Kauf |
| Eigene Sichtkontrolle | halbjährliche Routine | 2-mal je Jahr | 40 Durchgänge, kein Materialaufwand | Eigenleistung |
Zwei Zeilen verdienen Aufmerksamkeit. Die Instandsetzung nach Einsatz wird regelmäßig vergessen: Ein Löscher, der auch nur kurz betätigt wurde, ist kein einsatzbereites Gerät mehr und gehört umgehend zum Fachbetrieb — zurück an die Wand darf er erst nach Instandsetzung. Und die Löschdecke nach DIN EN 1869 ist ein Einwegprodukt: Nach jedem Gebrauch wird sie entsorgt, nicht gereinigt und wiederverwendet.
Bauart als Kostenweiche: Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher
Die folgenreichste Kaufentscheidung betrifft nicht das Löschmittel, sondern die Druckerzeugung. Beim Dauerdrucklöscher steht der Behälter dauerhaft unter Treibmitteldruck, ein Manometer zeigt ihn an. Beim Aufladelöscher sitzt das Treibmittel in einer separaten Patrone und wird erst bei Betätigung freigegeben; der Behälter ist im Ruhezustand drucklos.
Für die Lebenszykluskosten heißt das: Der Aufladelöscher ist in der Anschaffung meist teurer, lässt sich bei der Instandhaltung aber einfacher öffnen und wieder in Stand setzen und erreicht in der Praxis längere Standzeiten. Der Dauerdrucklöscher ist günstiger im Einkauf, reagiert jedoch empfindlich auf schleichenden Druckverlust — zeigt das Manometer außerhalb des grünen Bereichs an, ist der Weg zum Fachbetrieb unvermeidlich, und je nach Befund endet er in der Aussonderung. Bei einer Ausstattung, die über zwanzig Jahre betrieben werden soll, verschiebt sich der Vorteil regelmäßig zugunsten der Aufladebauart.
Entscheidungsbaum: instand setzen oder ersetzen
Wenn ein Gerät auffällig wird, führen fünf Kriterien nacheinander zur Entscheidung. Prüfen Sie sie in dieser Reihenfolge.
Erstens: Hat der Hersteller die maximale Nutzungsdauer bereits überschritten? Dann wird nicht mehr instand gesetzt, sondern ersetzt — unabhängig vom äußeren Zustand.
Zweitens: Ist der Behälter mechanisch beschädigt, verformt, durchgerostet oder war er einem Brand oder Sturz ausgesetzt? Dann Aussonderung; eine Druckbehälterschädigung ist von außen nicht zuverlässig zu bewerten.
Drittens: Handelt es sich um einen Dauerdrucklöscher mit Druckverlust? Dann entscheidet der Fachbetrieb nach dem Befund; kalkulieren Sie das Ergebnis vorsichtshalber als Ersatzbeschaffung.
Viertens: Steht ohnehin ein Löschmittelwechsel oder eine Behälterprüfung an, und liegt das Gerät im letzten Drittel seiner zulässigen Nutzungsdauer? Dann ist der Ersatz meist wirtschaftlicher als zwei kostenpflichtige Eingriffe an einem Gerät, das kurz darauf ausgemustert wird.
Fünftens: Passt das Gerät noch zur Brandlast des Standorts? Wer die Küche zwischenzeitlich mit einer Fritteuse ausgestattet hat, braucht dort einen Fettbrandlöscher der Klasse F nach DIN EN 2 und nicht das gepflegte Altgerät ohne F-Zulassung. Dann ist der Ersatz keine Kostenfrage, sondern eine Sicherheitsentscheidung.
Nebenkosten, die in Angeboten häufig fehlen
Die Montage tragbarer Löscher verursacht kaum Materialaufwand, wohl aber Randkosten, die selten im Angebot stehen: frostsichere Unterbringung in unbeheizten Garagen oder Nebengebäuden, Schutzschränke im Außenbereich, Kennzeichnungsschilder nach DIN EN ISO 7010 und gegebenenfalls eine zweite Halterung, wenn ein Gerät umgehängt werden soll. Kalkulieren Sie außerdem die Anfahrt: Ein Fachbetrieb, der alle zwei Jahre für vier Geräte anfährt, rechnet anders als einer, der eine Sammelprüfung in der Werkstatt anbietet.
Wer über die Jahre Geräte unterschiedlicher Hersteller ansammelt, zahlt zusätzlich: unterschiedliche Ersatzteile, unterschiedliche Intervalle für Behälterprüfung und Löschmittelwechsel und im Ergebnis mehr Termine. Eine einheitliche Bauart im ganzen Haus ist deshalb nicht nur eine Bedienerleichterung, sondern eine Kostenentscheidung.
Was Sie selbst leisten dürfen und wo der Aufwand extern anfällt
In Eigenleistung möglich sind Auswahl und Kauf, die Montage der Wandhalterungen, das Anbringen der Kennzeichnung und die regelmäßige Sichtkontrolle: Ist das Gerät am vorgesehenen Platz, unbeschädigt, unverstellt, ist die Sicherung unversehrt, liegt das Manometer im zulässigen Bereich, ist die Prüfplakette noch gültig? Diese Kontrolle kostet nichts außer Zeit und deckt einen erheblichen Teil der praxisrelevanten Mängel auf.
Nicht in Eigenleistung möglich ist alles, was das Gerät öffnet oder unter Druck betrifft: Instandhaltung nach DIN 14406-4, Behälterprüfung, Löschmittelwechsel, Instandsetzung nach Einsatz und die Beurteilung, ob ein Behälter weiterbetrieben werden darf. Ebenso wenig können Sie selbst feststellen, ob ein Treibmittelverlust auf eine undichte Armatur oder auf einen Materialfehler zurückgeht. Wer hier spart, kauft sich ein Gerät, das im Ernstfall nicht auslöst — und genau dieser Fall ist der einzige, für den die gesamte Kostenrechnung überhaupt aufgestellt wurde.
Nachrüsten
Die Reihenfolge, in der nachgerüstet wird
Eine Nachrüstung beginnt nicht mit dem Bohrer, sondern mit einem Rundgang. Notieren Sie zuerst, welche Geräte bereits im Haus sind, welchen Stand ihre Prüfplaketten haben und welche Bereiche bisher unversorgt bleiben. Erst danach legen Sie die neuen Standorte fest, dann folgen Beschaffung, Montage, Kennzeichnung, Einweisung und Dokumentation. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst kauft, landet regelmäßig bei einem Gerät, das zur Brandlast am gewählten Platz nicht passt oder dort aus Platzgründen nicht montierbar ist.
Der zweite Grundsatz betrifft die Platzierung: Ein Löscher hängt am Weg nach draußen, nicht hinter dem erwarteten Brandherd. In der Küche bedeutet das wandnah am Ausgang und ausdrücklich nicht über oder direkt neben dem Herd — sonst müssen Sie im Ernstfall durch die Flammen greifen, um das Löschmittel zu erreichen. Dieselbe Überlegung gilt für Heizraum und Werkstatt: Das Gerät gehört außen neben die Tür, nicht in den Raum hinein.
Montage: Untergrund, Höhe und Befestigung
Die Halterung muss das Gewicht dauerhaft tragen und darf sich beim ruckartigen Entnehmen nicht lösen. Der Untergrund entscheidet über das Befestigungsmittel. In tragendem Mauerwerk und Beton genügen übliche Dübel passender Größe. In Gipskarton-Ständerwänden ist eine Befestigung im Blech- oder Holzständer anzustreben; ist keiner erreichbar, braucht es Hohlraumdübel mit ausreichender Tragfähigkeit oder eine hinterlegte Traverse. In Porenbeton kommen bauartspezifische Dübel zum Einsatz.
Ein Sonderfall ist die Außenwand mit Wärmedämmverbundsystem, etwa im Carport oder an einer gedämmten Innenseite. Eine Befestigung, die nur in der Dämmschicht sitzt, trägt nicht. Hier ist eine Abstandsmontage bis in den tragenden Untergrund erforderlich, und die Durchdringung muss anschließend dicht verschlossen werden, damit keine Feuchtigkeit in die Dämmebene gelangt.
Als Montagehöhe hat sich eine Griffhöhe zwischen etwa 0,80 und 1,20 Metern über dem fertigen Fußboden bewährt; diese Größenordnung stammt aus den Arbeitsstättenregeln und lässt sich im Wohnhaus übernehmen. Sie ist ein Kompromiss: hoch genug, dass das Gerät nicht im Weg steht, niedrig genug, dass es auch aus geduckter Haltung im Rauch erreichbar bleibt. Prüfen Sie nach der Montage im Stehen und in gebückter Haltung, ob die Entnahme in einer Bewegung gelingt.
Die Löschdecke wird in ihrem Behälter ebenfalls in Ausgangsnähe montiert, mit frei liegenden Auszugslaschen und so, dass beide Laschen ohne Verkanten gegriffen werden können.
Was bei Feuerlöschern keine Funktionsprüfung ist
An dieser Stelle unterscheidet sich die Inbetriebnahme grundlegend von anderer Haustechnik: Es gibt keine Probeauslösung. Wer zur Kontrolle kurz auf den Hebel drückt, hat das Gerät außer Betrieb gesetzt und muss es zur Instandsetzung geben. Bei Dauerdruckgeräten entweicht anschließend weiter Treibmittel, bei Aufladegeräten ist die Patrone angestochen. Auch das Ziehen der Sicherung zur Übung ist tabu, weil die Plombe damit zerstört ist.
Die zulässige und zugleich aussagekräftige Prüfung ist die Entnahmeprobe: Gehen Sie den Weg vom üblichen Aufenthaltsort zum Gerät, greifen Sie es, nehmen Sie es aus der Halterung, tragen Sie es zwei Schritte und hängen Sie es wieder ein. Dabei zeigt sich, ob der Weg frei ist, ob die Halterung klemmt, ob das Gewicht für alle Bewohner beherrschbar ist und ob die Beschilderung tatsächlich sichtbar war. Bei Bedarf wiederholen Sie den Durchgang bei ausgeschaltetem Licht.
Für die praktische Handhabung des Löschstrahls ist eine Übung mit Trainingsgeräten der richtige Weg — angeboten von Feuerwehren, Brandschutzausbildern und im Rahmen von Brandschutzhelfer-Schulungen. Die Bedienschritte selbst sind in der DGUV-Information zum richtigen Einsatz von Feuerlöschern beschrieben und lassen sich trocken am eigenen Gerät durchsprechen, ohne es auszulösen.
Funktions- und Übergabecheckliste
| Punkt | Was nachgewiesen wird | Nachweisform | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| Geräteliste | Standort, Typ, Löschmittel, Ratingangabe, Seriennummer, Herstellungsdatum | schriftliche Aufstellung im Hausordner | Eigentümer |
| Erstprüfnachweis | Gerät wurde als einsatzbereit ausgeliefert | Plakette am Gerät und Beleg des Lieferanten | Lieferant |
| Nächster Instandhaltungstermin | Zweijahresintervall nach DIN 14406-4 ist terminiert | Kalendereintrag mit Vorlauf | Eigentümer |
| Halterung | fester Sitz, geeignetes Befestigungsmittel für den Untergrund | Sichtprüfung und Zugprobe von Hand | Ausführender |
| Entnahmeprobe | Entnahme in einer Bewegung, Weg frei, Gewicht beherrschbar | Durchgang je Standort, protokolliert | Eigentümer |
| Kennzeichnung | Brandschutzzeichen nach DIN EN ISO 7010 aus Entfernung erkennbar | Sichtprüfung aus dem Raum heraus | Eigentümer |
| Sicherung und Plombe | unversehrt, Stift vorhanden | Sichtprüfung ohne Betätigung | Eigentümer |
| Manometer bei Dauerdruckgeräten | Zeiger im zulässigen Bereich | Ablesen und notieren | Eigentümer |
| Temperaturbereich | Angabe des Geräts passt zum Standort | Abgleich Typenschild gegen Aufstellort | Eigentümer |
| Löschdecke | Behälter unbeschädigt, Laschen frei, Haltbarkeit gültig | Sichtprüfung ohne Entnahme | Eigentümer |
| Einweisung | alle Bewohner kennen Standorte und Bedienschritte | Datum und Teilnehmer notiert | Eigentümer |
| Klassenabdeckung | Küchengerät deckt Klasse F nach DIN EN 2 ab | Abgleich Typenschild gegen Brandlast | Eigentümer |
Arbeiten Sie diese Liste in einem Durchgang ab und legen Sie sie danach zu den Hausunterlagen. Bei einem späteren Eigentümerwechsel ist sie der einzige Beleg dafür, welche Geräte wann beschafft und wann zuletzt instand gehalten wurden.
Einweisung: was alle im Haushalt wissen müssen
Die Einweisung dauert wenige Minuten und entscheidet über den Nutzen der gesamten Investition. Drei Inhalte sind Pflicht. Erstens die Standorte: Jede Person soll ohne Nachdenken sagen können, wo das nächste Gerät hängt. Zweitens die Bedienfolge des vorhandenen Gerätetyps, also Sicherung ziehen, Löschmittel freigeben, gezielt auf den Brandherd und nicht in die Flammenspitze richten. Drittens die Abbruchkriterien: kein Löschversuch bei verqualmtem Raum, keiner ohne freien Rückweg, keiner bei einem Brand, der über den Entstehungsbrand hinausgewachsen ist.
Zwei Sätze gehören ausdrücklich in jede Einweisung, weil sie im Ernstfall Leben retten. Erstens: Brennendes Speisefett wird niemals mit Wasser bekämpft; hier kommt der Fettbrandlöscher der Klasse F zum Einsatz, und die Energiezufuhr wird abgeschaltet, sofern das gefahrlos möglich ist. Zweitens: Zum Ablöschen brennender Personen ist die Löschdecke nach der Bewertung des zuständigen DGUV-Fachbereichs nicht geeignet — hier hilft Wasser oder ein vom Hersteller für den Personeneinsatz freigegebenes Löschmittel.
Erwähnen Sie in derselben Einweisung, dass die 112 in jedem Fall alarmiert wird, auch wenn der Löschversuch gelungen scheint, und dass die Brandstelle danach beobachtet werden muss.
Dokumentation und die Grenze der Eigenleistung
Legen Sie einen schlanken Nachweis an: Geräteliste, Beleg des Lieferanten, Datum der Übergabecheckliste, Protokoll der halbjährlichen Sichtkontrollen und der Termin der nächsten Instandhaltung. Ergänzen Sie Fotodokumentation der montierten Standorte, damit später erkennbar ist, wie der freie Zugang ursprünglich aussah.
In Eigenleistung möglich sind Auswahl, Montage der Halterung, Kennzeichnung, Entnahmeprobe, Einweisung und Dokumentation. Nicht in Eigenleistung möglich sind sämtliche Eingriffe am Gerät selbst: Öffnen, Befüllen, Plombieren, Instandsetzen nach Einsatz und die Beurteilung des Behälterzustands. Diese Leistungen erbringt ausschließlich ein Sachkundiger nach DIN 14406-4.
Ebenfalls außerhalb der Eigenleistung liegt die Bewertung, ob die Nachrüstung mit dem baulichen Brandschutz und den Rettungswegen des Gebäudes zusammenpasst. Wer im Zuge eines Umbaus Nutzungen verändert, Wohnraum im Dachgeschoss schafft oder eine gewerbliche Nutzung aufnimmt, sollte die Ausstattung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle oder einer Brandschutzfachkraft abstimmen, weil dann zusätzliche landesrechtliche Anforderungen greifen können.
Sicher prüfen
Zwei Prüfebenen, die nicht verwechselt werden dürfen
An einem tragbaren Feuerlöscher gibt es genau zwei Arten von Prüfung. Die eine ist die Instandhaltung durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4, die in Abständen von höchstens zwei Jahren stattfindet. Dabei wird das Gerät geöffnet, das Löschmittel bewertet, die Armatur zerlegt und der Befund dokumentiert. Diese Prüfung ist Ihnen verschlossen, und zwar nicht aus formalen Gründen, sondern weil ein Druckbehälter beim unsachgemäßen Öffnen zur Gefahr wird.
Die andere Ebene ist die Sichtkontrolle, die Sie selbst durchführen sollen und die den größten Teil der praxisrelevanten Mängel aufdeckt. Sie besteht ausschließlich aus Ansehen, Anfassen und Ablesen. Es gibt in dieser Kontrolle keinen einzigen Schritt, bei dem Sie eine Sicherung ziehen, eine Verschraubung lösen, eine Plombe entfernen oder den Auslösemechanismus betätigen. Wer das tut, hat aus einem einsatzbereiten Gerät ein zu wartendes gemacht.
Führen Sie die Sichtkontrolle in einem festen Rhythmus durch, zweimal im Jahr genügt für ein Wohnhaus. Koppeln Sie sie an einen ohnehin wiederkehrenden Termin, etwa an den Batteriewechsel der Rauchwarnmelder oder den Zeitpunkt der Zeitumstellung, damit sie nicht in Vergessenheit gerät.
Der Durchgang: acht Positionen je Gerät
Beginnen Sie am Standort, nicht am Gerät. Steht der Löscher noch dort, wo er hingehört, ist er aus zwei Metern Entfernung erkennbar, und lässt er sich ohne Wegräumen greifen? Erfahrungsgemäß wandern über die Jahre Garderoben, Regale, Fahrräder und Kartons vor die Halterung. Ein zugestelltes Gerät ist bereits ausgefallen, bevor die Technik überhaupt eine Rolle spielt.
Prüfen Sie danach die Halterung: sitzt sie fest in der Wand, hält sie das Gerät sicher, lässt es sich in einer Bewegung entnehmen? Am Gerät selbst folgen Sicherung und Plombe. Der Sicherungsstift muss vorhanden und über eine unversehrte Plombe gegen unbeabsichtigtes Ziehen gesichert sein. Eine fehlende oder gebrochene Plombe bedeutet immer, dass das Gerät zur Überprüfung muss — auch wenn es voll aussieht.
Bei Dauerdrucklöschern zeigt das Manometer den Behälterdruck an. Der Zeiger muss im zulässigen Bereich stehen. Steht er darunter, ist Treibmittel entwichen; steht er darüber, kann Temperatureinfluss oder ein Defekt vorliegen. Beide Befunde gehören zum Fachbetrieb. Aufladelöscher haben kein Manometer, weil der Behälter im Ruhezustand drucklos ist; hier prüfen Sie stattdessen den festen Sitz der Treibmittelpatrone von außen und die Unversehrtheit des Gehäuses.
Es folgen Schlauch und Düse: rissige, spröde oder geknickte Schläuche fallen im Einsatz aus, verstopfte oder mit Insektennestern belegte Düsen ebenso. Prüfen Sie den Behälter auf Korrosion, besonders an der unteren Rundnaht und am Standring, wo Feuchtigkeit stehen bleibt, und auf Beulen oder Verformungen. Zuletzt lesen Sie die Prüfplakette und das Herstellungsdatum ab und vergleichen beides mit dem Kalender.
Sicherheitscheck mit Prioritäten
| Befund | Priorität | Handlung |
|---|---|---|
| Gerät fehlt am Standort oder ist zugestellt | sofort | Standort freiräumen, Gerät zurückhängen, Ursache abstellen |
| Sicherungsstift fehlt oder Plombe ist gebrochen | sofort | Gerät als nicht einsatzbereit behandeln, Fachbetrieb beauftragen |
| Manometer außerhalb des zulässigen Bereichs | sofort | Gerät austauschen lassen, bis dahin Ersatzgerät bereitstellen |
| Beule, Riss, Durchrostung oder Sturz aus Höhe | sofort | nicht mehr verwenden, Aussonderung durch Fachbetrieb prüfen lassen |
| Gerät wurde betätigt, auch nur kurz | sofort | Instandsetzung veranlassen, keinesfalls zurück an die Wand hängen |
| Prüfplakette älter als das Zweijahresintervall | bald | Instandhaltung nach DIN 14406-4 beauftragen |
| Schlauch spröde oder Düse verlegt | bald | Fachbetrieb beauftragen, Gerät bis dahin nicht als einzige Reserve führen |
| Oberflächenrost ohne Substanzverlust | bald | beim nächsten Instandhaltungstermin bewerten lassen |
| Schaumgerät in dauerhaft frostgefährdetem Raum | bald | Standort wechseln oder frostgeschützte Bauart beschaffen |
| Kennzeichnungsschild fehlt oder ist verdeckt | planbar | Beschilderung nach DIN EN ISO 7010 ergänzen |
| Bedienungsanleitung am Gerät unlesbar | planbar | beim nächsten Termin ersetzen lassen |
| Uneinheitliche Bauarten im Haus | planbar | bei der nächsten Ersatzbeschaffung vereinheitlichen |
| Höchstnutzungsdauer des Herstellers rückt näher | planbar | Ersatz budgetieren, nicht bis zum Ablauf warten |
Die Spalte sofort meint wörtlich sofort: An diesen Punkten steht kein einsatzbereites Gerät mehr an der Wand, und bis zum Ersatz besteht eine Lücke im Schutzkonzept, die Sie kennen sollten.
Warnzeichen, die von außen nicht sichtbar sind
Manche Mängel entziehen sich der Sichtkontrolle vollständig. Verdichtetes Löschpulver in einem Gerät, das jahrelang unbewegt hing, sieht von außen aus wie ein einwandfreier Löscher. Ein gealtertes Schaummittel, dessen Wirkstoffe sich entmischt haben, ebenso. Eine intern verschmutzte Armatur oder ein korrodiertes Steigrohr erkennen Sie erst, wenn das Gerät geöffnet ist.
Genau deshalb ist das Intervall nach DIN 14406-4 keine Formalie, die man bei gepflegtem Äußeren strecken kann. Wenn Sie beim Ablesen der Plakette feststellen, dass der Termin überschritten ist, ist der Zustand des Geräts unbekannt — nicht gut und nicht schlecht, sondern unbekannt. Ein Löschmittel, dessen Funktion niemand bestätigen kann, ist im Schutzkonzept kein Löschmittel.
Die Löschdecke in der Kontrolle
Auch die Löschdecke gehört in den Durchgang, allerdings mit anderen Kriterien. Prüfen Sie, ob der Behälter oder Beutel unbeschädigt und geschlossen ist, ob die beiden Auszugslaschen frei liegen und ohne Verhaken herausziehbar sind, und ob eine Haltbarkeitsangabe des Herstellers überschritten ist. Eine Decke, die einmal entnommen und provisorisch zurückgestopft wurde, lässt sich im Ernstfall regelmäßig nicht mehr in einem Zug herausziehen.
Halten Sie sich zugleich den engen Anwendungsbereich vor Augen: Die Prüfung nach DIN EN 1869 bezieht sich auf Speisefettbrände in Gefäßen begrenzter Größe. Eine Decke, die bereits einmal benutzt wurde, ist ein Entsorgungsfall und kein geprüftes Betriebsmittel mehr.
Nach jedem Einsatz: die Regel ohne Ausnahme
Ein Löscher, der ausgelöst wurde, ist unabhängig von der abgegebenen Menge nicht mehr einsatzbereit. Bei Dauerdruckgeräten entweicht beim Loslassen des Hebels weiter Treibmittel, bei Aufladegeräten ist die Patrone angestochen. Legen Sie das Gerät nach einem Einsatz sichtbar getrennt ab und beauftragen Sie die Instandsetzung. Halten Sie im Prüfnachweis fest, wann und wofür das Gerät eingesetzt wurde — diese Notiz hilft dem Fachbetrieb und Ihnen selbst bei der späteren Bewertung.
Behalten Sie außerdem die Brandstelle im Auge. Abgelöschte Glutnester in Textilien, Polstern oder Papierstapeln zünden nach Minuten wieder, und der zweite Brand trifft Sie ohne einsatzbereites Gerät. Alarmieren Sie deshalb auch nach einem scheinbar erfolgreichen Löschversuch über die 112 und lassen Sie die Stelle kontrollieren.
Wo Ihre Eigenkontrolle endet
Ihre Kontrolle darf ansehen, ablesen und dokumentieren. Sie endet an jeder Stelle, an der das Gerät geöffnet, entlastet, nachgefüllt oder ausgelöst werden müsste. Konkret nicht in Eigenleistung möglich sind: das Öffnen des Behälters, das Nachfüllen oder Austauschen von Löschmittel, der Wechsel einer Treibmittelpatrone, das Nachsetzen einer Plombe, die Beurteilung der Druckfestigkeit und die Entscheidung, ob ein beschädigtes Gerät weiterbetrieben werden darf.
Ebenso wenig ersetzt Ihre Sichtkontrolle eine Bewertung des Gesamtkonzepts. Ob die vorhandene Ausstattung zur Brandlast des Hauses passt, ob nach einem Umbau, einer neuen Heizung oder einer nachgerüsteten Speichertechnik zusätzliche Geräte nötig sind und ob Rauchwarnmelder und Rettungswege den landesrechtlichen Anforderungen genügen, beurteilt eine Brandschutzfachkraft oder die örtliche Brandschutzdienststelle.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-006: Einsatz von Löschdecken (Stand April 2020)
- DIN EN 1869:2019-10 — Löschdecken
- DIN EN 2:2005-01 — Brandklassen
- DIN EN 3-7 — Tragbare Feuerlöscher, Merkmale, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren
- DIN 14406-4 Beiblatt 1:2021-10 — Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
- DIN EN 2:2005-01 – Brandklassen (DIN Media)
- DIN 14406-4:2009-09 – Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung (DIN Media)
- DIN EN 3-7:2007-10 – Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen (DIN Media)
- DIN EN 1869:2019-10 – Löschdecken (DIN Media)
- DGUV Information 205-025 – Feuerlöscher richtig einsetzen

















