Kaminofen und Schornstein: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren und nachrüsten
Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen. Dazu kommen planen, Systeme vergleichen, nachrüsten und sicher prüfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
- Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.
- Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
- Ein eigener Abschnitt deckt Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
- Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei Kaminofen und Schornstein nacheinander ansteht: Planen, Systeme vergleichen, Kosten kalkulieren, nachrüsten und sicher prüfen.
Planen
Der erste Anruf gilt dem Schornsteinfeger, nicht dem Ofenhändler
Ob ein Kaminofen an einem bestimmten Platz betrieben werden darf, entscheidet sich an drei Punkten, die alle außerhalb des Ofens liegen: am Schornstein, an der Verbrennungsluftversorgung und an den Abständen zu brennbaren Bauteilen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beurteilt diese Punkte und erteilt die Tauglichkeitsbescheinigung. Wer zuerst kauft und danach fragt, riskiert ein Gerät, das an diesem Schornstein nicht angeschlossen werden darf.
Bringen Sie zum Vorgespräch mit: Grundriss mit vorgesehenem Aufstellort, Angaben zum vorhandenen Schornstein aus dem Feuerstättenbescheid, Informationen zu vorhandenen Lüftungseinrichtungen und, falls schon vorhanden, das Datenblatt des Wunschgeräts mit Nennwärmeleistung, Abgasmassenstrom, Abgastemperatur und erforderlichem Förderdruck. Diese vier Werte sind die Grundlage jeder Schornsteinberechnung.
Nennwärmeleistung: die Zahl, die fast immer zu hoch gewählt wird
Kaminöfen werden regelmäßig zu groß gekauft. Die Folge ist kein Komfortgewinn, sondern ein Betrieb im gedrosselten Bereich: Wer die Luftzufuhr schließt, um die Überhitzung des Raums zu vermeiden, erzeugt unvollständige Verbrennung, Rußbildung, Versottung und hohe Emissionen. Ein zu großer Ofen ist damit gleichzeitig der schmutzigste und der wartungsintensivste.
Orientieren Sie die Nennwärmeleistung an der Heizlast des tatsächlich beheizten Raums, nicht an der Wohnfläche und nicht an einer Faustformel aus dem Prospekt. In einem gut gedämmten Gebäude liegt die Heizlast eines Wohnzimmers deutlich niedriger als in einem ungedämmten Altbau gleicher Größe. Wenn der Ofen einen offenen Grundriss mitversorgen soll, ist die Wärmeverteilung zu betrachten, nicht nur die Summe der Flächen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Regelbarkeit: Geräte mit hoher Speichermasse geben die Wärme über Stunden ab und vertragen kurze, heiße Abbrände. Geräte mit geringer Masse reagieren schnell, verlangen aber häufiges Nachlegen. Diese Eigenschaft ist wichtiger als die letzte Nachkommastelle der Leistung.
Verbrennungsluft: der am häufigsten übersehene Planungspunkt
Ein raumluftabhängiger Ofen zieht seine Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. In einem dichten Gebäude mit modernen Fenstern reicht die Fugenlüftung dafür oft nicht aus. Kritisch wird es, sobald weitere Einrichtungen Unterdruck erzeugen: eine Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb, ein Ablufttrockner, eine kontrollierte Wohnraumlüftung oder ein Ventilator im Bad. Dann können Abgase in den Raum zurückströmen, und Kohlenmonoxid tritt aus, das geruchlos ist und ohne Melder nicht bemerkt wird.
Für die Planung gibt es zwei Wege. Der erste ist die raumluftunabhängige Ausführung mit eigener Zuluftleitung von außen und dichtem Gerät. Der zweite ist die Sicherstellung ausreichender Verbrennungsluft im Aufstellraum, gegebenenfalls kombiniert mit einer Sicherheitseinrichtung, die den gleichzeitigen Betrieb von Feuerstätte und Abluftanlage überwacht. Welcher Weg zulässig ist, entscheidet der Schornsteinfeger auf Grundlage der Landesfeuerungsverordnung.
Nehmen Sie diesen Punkt in die Planung auf, auch wenn heute keine Abluftanlage vorhanden ist. Eine später nachgerüstete Dunstabzugshaube verändert die Druckverhältnisse des Hauses, und die Prüfung beginnt dann von vorn.
Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot
| Anforderung | Konkretes Kriterium | Nachweis im Angebot |
|---|---|---|
| Schornsteineignung | Querschnitt, Höhe, Zug und Temperaturklasse passen zum Gerät | Berechnung oder Stellungnahme des Schornsteinfegers |
| Rußbrandbeständigkeit | Abgasanlage für feste Brennstoffe geeignet, feuchteunempfindlich | Kennzeichnung der Abgasanlage |
| Mehrfachbelegung | Zulässigkeit bei Anschluss weiterer Feuerstätten geklärt | schriftliche Bestätigung, nicht mündliche Zusage |
| Ableitbedingungen | Mündung überragt den First um mindestens 40 Zentimeter oder hält mindestens einen Meter Abstand zur Dachfläche, nach § 19 der 1. BImSchV | Schnittzeichnung mit Maßen |
| Emissionsanforderungen | Gerät hält die Grenzwerte der Anlage 4 zur 1. BImSchV ein | Herstellerbescheinigung zur Typprüfung |
| Verbrennungsluft | raumluftunabhängige Ausführung oder nachgewiesene Luftversorgung | Beschreibung der Luftführung, Angabe zur Sicherheitseinrichtung |
| Abstände zu brennbaren Bauteilen | Mindestabstände nach Prüfbuch des Geräts und nach Landesfeuerungsverordnung | Aufstellskizze mit eingetragenen Maßen |
| Bodenbelag | nichtbrennbare Bodenplatte, mindestens 50 Zentimeter nach vorn und 30 Zentimeter seitlich über die Feuerraumöffnung hinaus | Maßangabe der Platte |
| Verbindungsstück | Länge, Steigung, Anzahl der Bögen, Reinigungsöffnung | Skizze mit Maßen |
| Wanddurchführung | Wandfutter, Dämmung, Abstand zu brennbaren Bauteilen | Detailzeichnung |
| Abnahme | Prüfung nach § 14 der 1. BImSchV innerhalb der gesetzlichen Frist nach Inbetriebnahme | Termin ist im Ablaufplan vorgesehen |
| Kehrpflicht | künftige Häufigkeit nach Kehr- und Überprüfungsordnung | Hinweis auf den zu erwartenden Feuerstättenbescheid |
Ein Angebot, das nur Gerät und Montage enthält, ist unvollständig. Schornsteinbeurteilung, Verbrennungsluft und Abstände sind der Teil, an dem Vorhaben scheitern.
Abstände und Bodenschutz
Maßgeblich sind zwei Quellen zugleich. Die Landesfeuerungsverordnung regelt Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und den Bodenschutz vor der Feuerraumöffnung; für Feuerstätten für feste Brennstoffe ist eine nichtbrennbare Platte vorgesehen, die mindestens 50 Zentimeter nach vorn und mindestens 30 Zentimeter seitlich über die Feuerraumöffnung hinausreicht. Ergänzend gelten die im Prüfbuch des Geräts angegebenen Mindestabstände zu Wänden und Einbauten; sie stammen aus der Typprüfung und können strenger sein als die Verordnung.
Im Strahlungsbereich vor der Sichtscheibe ist besondere Vorsicht geboten: Holzverkleidungen, Möbel, Vorhänge und Bodenbeläge aus brennbaren Materialien brauchen Abstand oder einen belüfteten Strahlungsschutz. Prüfen Sie außerdem, was hinter der Wand liegt: Eine Fachwerkwand, ein Ständerwerk mit Holzriegeln oder eine Innendämmung verlangen andere Lösungen als eine massive Ziegelwand.
Schornstein: vorhanden, saniert oder neu
Drei Ausgangslagen kommen vor. Erstens ein vorhandener, geeigneter Schornstein: der günstigste Fall, aber er muss für feste Brennstoffe zugelassen, rußbrandbeständig und im Querschnitt passend sein. Ein zu großer Querschnitt aus einer alten Kesselzeit führt zu Zugproblemen und Versottung.
Zweitens ein vorhandener Schornstein, der eine Sanierung braucht, meist durch ein eingezogenes Innenrohr. Dabei ändert sich der Querschnitt, und die Berechnung ist neu zu führen.
Drittens ein neuer Schornstein, entweder als Systemschornstein im Gebäude oder als Edelstahlschornstein an der Außenwand. Bei der Außenvariante sind Wärmeverluste, Standsicherheit, Befestigung an der Fassade und die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV zu betrachten; die Mündung muss den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder mindestens einen Meter Abstand zur Dachfläche halten.
Reserven und Erweiterbarkeit
Planen Sie drei Reserven. Erstens eine Reinigungsöffnung am Verbindungsstück, auch wenn sie zunächst überflüssig erscheint; ohne sie wird jede spätere Kehrung aufwendig. Zweitens eine spätere Nutzungsänderung: Wenn der Ofen einmal wasserführend werden soll, sind Vor- und Rücklauf sowie ein Platz für den Pufferspeicher vorzusehen, solange die Wände offen sind. Drittens die Lüftungsreserve: Sehen Sie eine Trasse für eine externe Verbrennungsluftleitung vor, selbst wenn Sie zunächst raumluftabhängig planen.
Denken Sie außerdem an den Brennstoff: Lagerplatz für trockenes Scheitholz mit Luftzirkulation ist Teil der Planung, weil zu feuchtes Holz die häufigste Ursache für Rußbildung, Versottung und Nachbarschaftsbeschwerden ist. Die 1. BImSchV begrenzt den zulässigen Wassergehalt von Scheitholz.
Grenzen der Eigenplanung
Sie können Aufstellort, Raumgröße, Abstände, Bodenaufbau und Lagerplatz erfassen, den Grundriss zeichnen, Anforderungen formulieren und Angebote vergleichen. Diese Vorarbeit spart im Fachgespräch viel Zeit.
Nicht in Ihrer Hand liegen die Schornsteinberechnung mit Querschnitt, Förderdruck und Temperaturklasse, die Beurteilung der Verbrennungsluftversorgung, die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Mehrfachbelegung, die Bewertung der Ableitbedingungen am Dach sowie die Freigabe der Aufstellung. Diese Punkte entscheidet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, und ohne seine Bescheinigung bleibt jedes Gerät ein Möbelstück. Für die Ausführung von Wanddurchbrüchen in tragenden Wänden und für Eingriffe in die Dachhaut gelten zusätzlich die üblichen bauhandwerklichen Zuständigkeiten.
Systeme vergleichen
Die Bauart entscheidet über Wärmeabgabe und Betriebsverhalten
Unter dem Sammelbegriff Kaminofen verbergen sich Geräte mit sehr unterschiedlichem Verhalten. Der klassische Kaminofen aus Stahl oder Guss gibt Wärme überwiegend als Strahlung und Konvektion ab, reagiert schnell und kühlt schnell aus. Speicheröfen mit Naturstein-, Keramik- oder Specksteinverkleidung nehmen die Wärme eines kurzen, heißen Abbrands auf und geben sie über Stunden ab. Grundöfen, handwerklich gesetzt und aus schweren Speichermassen aufgebaut, treiben dieses Prinzip auf die Spitze.
Pelletöfen arbeiten mit automatischer Brennstoffzufuhr, Zündung und geregelter Verbrennung. Sie sind komfortabel und emissionsärmer, brauchen dafür aber Strom für Förderschnecke und Gebläse. Wasserführende Geräte geben einen Teil der Wärme an einen Pufferspeicher ab und binden damit den Ofen an die Heizungsanlage.
Daneben stehen Geräte ohne Schornsteinanschluss: Gaskamine mit Abgasführung, Elektrokamine ohne Verbrennung sowie Ethanolkamine, die eine offene Flamme im Raum betreiben. Die letzten sind sicherheitstechnisch ein eigenes Thema und keine Heizung.
Vergleichsmatrix
| Kriterium | Kaminofen aus Stahl | Speicherofen | Pelletofen | Wasserführender Ofen | Ethanolkamin |
|---|---|---|---|---|---|
| Wärmeabgabe nach Abbrand | endet rasch | über mehrere Stunden | geregelt über Laufzeit | in den Pufferspeicher | gering, dekorativ |
| Verhalten bei Stromausfall | unverändert betriebsfähig | unverändert betriebsfähig | Ausfall der Beschickung, Gerät geht außer Betrieb | Umwälzpumpe fällt aus, Wärmeabfuhr kritisch | unverändert, aber ohne Sicherheitsfunktion |
| Regelbarkeit | über Luftschieber, erfahrungsabhängig | über Beschickungsmenge | elektronisch geregelt | elektronisch, mit Pufferlogik | über Brennerklappe |
| Emissionsverhalten | stark vom Bedienverhalten abhängig | günstig bei heißem Abbrand | günstig durch geregelte Verbrennung | günstig bei Pufferbetrieb | Verbrennungsprodukte gelangen in den Raum |
| Schornsteinbedarf | erforderlich | erforderlich | erforderlich, geringerer Förderdruck möglich | erforderlich | keiner, deshalb keine Abgasabführung |
| Kehrpflicht | ja, nach Feuerstättenbescheid | ja | ja | ja | nein, aber Raumluftbelastung bleibt |
| Wartungsteile | Dichtungen, Schamotte, Umlenkplatte | Dichtungen, Zugwege | zusätzlich Gebläse, Zündung, Förderschnecke, Brennertopf | zusätzlich Wärmetauscher, Pumpe, Sicherheitseinrichtungen | Brennkammer, Docht, Behälter |
| Platzbedarf | gering | hoch, Statik prüfen | mittel, plus Pelletlager | hoch, plus Pufferspeicher | gering |
| Eignung als einzige Wärmequelle | nein | begrenzt | begrenzt | ja, im Verbund | nein |
Mindestanforderungen, die für alle festbrennstoffbetriebenen Varianten gelten: Nachweis der Einhaltung der Emissionsanforderungen der 1. BImSchV durch Herstellerbescheinigung, Eignung des Schornsteins für das konkrete Gerät, geklärte Verbrennungsluftversorgung, Einhaltung der Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen nach Prüfbuch und Landesfeuerungsverordnung sowie eine Reinigungsöffnung am Verbindungsstück.
Emissionsrecht: was die 1. BImSchV verlangt
Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ab einer Nennwärmeleistung von vier Kilowatt bestehen nach § 5 Anforderungen an Betrieb und Emissionen; die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid bei Einzelraumfeuerungsanlagen ergeben sich aus der Anlage 4 zur Verordnung und wurden mit der zweiten Stufe deutlich verschärft.
Praktisch bedeutet das: Ein neu gekauftes Gerät muss die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Herstellerbescheinigung auf Basis einer Typprüfung nachweisen. Verlangen Sie dieses Dokument vor dem Kauf, denn der Schornsteinfeger fragt bei der Abnahme danach.
Für Bestandsgeräte enthielt § 26 der Verordnung eine gestufte Übergangsregelung, die sich am Datum des Typschilds orientierte. Die letzte dieser Stufen ist inzwischen abgelaufen. Wer heute noch ein altes Gerät betreibt, das die Anforderungen nicht erfüllt und für das keine Ausnahme greift, muss nachrüsten oder außer Betrieb nehmen. Ausnahmen bestanden unter anderem für offene Kamine mit nur gelegentlichem Betrieb, für Grundöfen, für Herde und Badeöfen, für historische Anlagen und für Feuerstätten, die die einzige Möglichkeit der Beheizung einer Wohnung darstellen.
Das Umweltbundesamt weist zusätzlich darauf hin, dass Holzfeuerung eine relevante Quelle für Feinstaub im Wohnumfeld ist und dass Effizienz und Betriebsweise über die tatsächliche Belastung entscheiden. Diese Einordnung ist kein Argument gegen den Kaminofen, aber ein Argument für die richtige Größe, trockenes Holz und korrektes Anzünden.
Schornsteinvarianten im Vergleich
Der gemauerte Bestandsschornstein ist der günstigste Fall, sofern er für feste Brennstoffe zugelassen, rußbrandbeständig und im Querschnitt passend ist. Ein zu großer Querschnitt aus einer alten Kesselanlage führt zu geringem Zug, Kondensat und Versottung.
Die Sanierung mit eingezogenem Innenrohr passt den Querschnitt an und stellt Feuchteunempfindlichkeit her; sie setzt einen ausreichend großen und geraden Zug voraus. Der Systemschornstein im Gebäude braucht Platz über alle Geschosse und einen Durchbruch durch die Dachhaut. Der Edelstahlschornstein an der Außenwand ist am flexibelsten, unterliegt aber höheren Wärmeverlusten, muss standsicher befestigt werden und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV.
Ausfallverhalten als Entscheidungskriterium
Wer den Ofen als Rückfallebene für einen Stromausfall einplant, kommt zu einem anderen Ergebnis als bei reiner Komfortbetrachtung. Ein Kaminofen mit handbeschickter Feuerung und ohne elektrische Komponenten arbeitet ohne Strom. Ein Pelletofen arbeitet nicht: Ohne Strom fällt die Förderschnecke aus, die Zündung fehlt und das Gebläse steht. Ein wasserführender Ofen ist der kritischste Fall, weil bei Ausfall der Umwälzpumpe die Wärme nicht abgeführt wird; hier sind die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen unverzichtbar und nicht optional.
Wer diese Rückfallebene will, prüft zusätzlich, ob die Verbrennungsluftversorgung auch bei geschlossenen Fenstern gesichert ist und ob ausreichend trockener Brennstoff bevorratet werden kann.
Entscheidungsbaum
Erstens: Ist ein geeigneter Schornstein vorhanden oder nachrüstbar? Wenn nein, scheiden alle festbrennstoffbetriebenen Varianten aus, und es bleiben Geräte ohne Verbrennung im Raum.
Zweitens: Soll der Ofen bei Stromausfall funktionieren? Wenn ja, handbeschickte Bauart ohne elektrische Komponenten.
Drittens: Wird der Raum abends kurz und stark oder über Stunden gleichmäßig genutzt? Kurz und stark spricht für einen Kaminofen mit geringer Masse, gleichmäßig für einen Speicherofen; letzterer setzt eine Prüfung der Deckentragfähigkeit voraus.
Viertens: Soll der Ofen die Heizungsanlage entlasten? Dann wasserführende Ausführung mit Pufferspeicher, aber nur mit hydraulischer Planung und den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen.
Fünftens: Steht Komfort im Vordergrund und ist eine Steckdose in der Nähe? Dann Pelletofen, mit dem bewussten Verzicht auf Notbetrieb ohne Strom.
Warum Ethanolkamine hier eine Sonderrolle haben
Ethanolkamine brauchen keinen Schornstein, weil sie ihre Verbrennungsprodukte vollständig in den Aufstellraum abgeben. Das ist kein Vorteil, sondern der eigentliche Sachverhalt: Wasserdampf, Kohlendioxid und bei unvollständiger Verbrennung auch Kohlenmonoxid gelangen in die Raumluft. Dazu kommen Brand- und Verpuffungsrisiken beim Nachfüllen des Brennstoffs im heißen Zustand.
Wenn Sie ein solches Gerät betreiben, gilt: nur in ausreichend großen, gut gelüfteten Räumen, niemals in Schlafräumen, niemals unbeaufsichtigt, nur normgerechte Geräte und Brennstoffe, Nachfüllen ausschließlich im vollständig erkalteten Zustand, sowie ein Kohlenmonoxidmelder im Raum. Als Heizung ist das Gerät ungeeignet, und es ersetzt keinen Kaminofen.
Grenzen dieses Vergleichs
Die Matrix ordnet Bauarten nach ihrem Verhalten. Sie beantwortet nicht, welche Variante an Ihrem konkreten Schornstein zulässig ist. Querschnitt, Höhe, Förderdruck, Temperaturklasse, Mehrfachbelegung und Ableitbedingungen entscheidet die Beurteilung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, und diese Beurteilung kann eine hier gut bewertete Variante ausschließen.
Ebenso wenig ersetzt der Vergleich die statische Prüfung bei schweren Speicheröfen, die hydraulische Planung bei wasserführenden Geräten und die Beurteilung der Verbrennungsluftversorgung, sobald im Haus eine Abluftanlage betrieben wird.
Kosten kalkulieren
Vier Kostenebenen, die selten zusammen betrachtet werden
Wer über die Kosten eines Kaminofens spricht, meint meist den Preis des Geräts. Das ist die kleinste von vier Ebenen. Ebene eins ist die Anlage: Ofen, Verbindungsstück, Bodenplatte, Wanddurchführung und gegebenenfalls Schornstein. Ebene zwei ist die Zulassung: Beurteilung durch den Schornsteinfeger und Abnahme nach Inbetriebnahme. Ebene drei ist der laufende Betrieb: Brennstoff, Kehrung, Überprüfung, Feuerstättenschau. Ebene vier ist die Instandhaltung: Dichtungen, Schamotte, Umlenkplatte, Rost, Scheibe, irgendwann das Verbindungsstück.
Preisangaben helfen an dieser Stelle nicht, weil Geräte, Schornsteinvarianten, Bauleistungen und Brennstoffe stark streuen und die Gebühren des Schornsteinfegers ohnehin gebührenrechtlich festgelegt sind. Belastbar ist ein Mengengerüst mit Bezugsgrößen und Intervallen, das Sie mit den Zahlen Ihrer Angebote und Ihres Feuerstättenbescheids füllen.
Mengengerüst über eine Nutzungsdauer
| Position | Bezugsgröße | Intervall | Was den Aufwand bestimmt |
|---|---|---|---|
| Ofen | Stück | einmal, Nutzungsdauer meist mehrere Jahrzehnte | Bauart, Speichermasse, Verkleidung |
| Schornstein oder Sanierung | laufender Meter | einmal | vorhanden, saniert oder neu, innen oder an der Fassade |
| Wanddurchführung und Verbindungsstück | Stück und Meter | einmal | Wandaufbau, Länge, Anzahl der Bögen |
| Bodenplatte und Strahlungsschutz | Quadratmeter | einmal | Material, Zuschnitt, vorhandener Bodenbelag |
| Beurteilung und Abnahme | Vorgang | einmal, plus Wiederholung bei wesentlicher Änderung | Umfang der Prüfung |
| Kehrung und Überprüfung | Arbeiten nach Feuerstättenbescheid | mehrfach jährlich möglich | Nutzungsintensität, Brennstoff |
| Feuerstättenschau | Begehung | zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit Mindestabstand | gesetzlich festgelegt |
| Brennstoff | Kilogramm oder Raummaß je Heizsaison | jährlich | Betriebsstunden, Nennwärmeleistung, Holzqualität |
| Verschleißteile | Stück | unregelmäßig, mehrfach in der Nutzungsdauer | Dichtungen, Schamotte, Umlenkplatte, Rost, Scheibe |
| Reinigung | Arbeitsgang | je Heizsaison mehrfach | Ascheanfall, Scheibenpflege |
Der Posten, der Kalkulationen am häufigsten sprengt, ist der Schornstein. Zwischen einem vorhandenen, geeigneten Zug und einem neu zu errichtenden Edelstahlschornstein an der Fassade liegen Welten, und diese Entscheidung fällt nicht der Ofenhändler, sondern die Beurteilung des Schornsteinfegers.
Gebühren, die nicht verhandelbar sind
Kehrung, Überprüfung und Feuerstättenschau des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers unterliegen dem Gebührenrecht. Das Gebührenverzeichnis in der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung weist jede Tätigkeit mit Arbeitswerten aus, die mit einem festgelegten Betrag je Arbeitswert multipliziert werden; Anfahrt und Nebenleistungen sind gesondert geregelt. Ein Anbieterwechsel senkt diese Position nicht.
Was Sie beeinflussen, ist die Häufigkeit. Sie ergibt sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung in Abhängigkeit von Brennstoff und Nutzungsintensität und wird im Feuerstättenbescheid für Ihre konkrete Anlage festgelegt. Eine Feuerstätte, die nur an wenigen Abenden im Jahr brennt, wird anders eingestuft als eine, die den ganzen Winter läuft. Der Bescheid ist damit das zentrale Dokument Ihrer Betriebskostenrechnung: Er listet jede Arbeit mit Zeitraum auf.
Die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist zweimal innerhalb von sieben Jahren durchzuführen, mit einem Mindestabstand zwischen den Terminen. Sie ist unabhängig davon fällig, ob Sie freie Kehrleistungen an einen anderen Betrieb vergeben haben, und sie prüft die gesamte Anlage einschließlich der Betriebs- und Brandsicherheit.
Brennstoff berechnen statt schätzen
Der Brennstoff ist über die Jahre der größte laufende Posten, und er lässt sich sauber rechnen. Lufttrockenes Buchenscheitholz mit rund 20 Prozent Wassergehalt liefert etwa vier Kilowattstunden je Kilogramm. Die 1. BImSchV begrenzt den zulässigen Wassergehalt von Scheitholz; feuchteres Holz verliert Energie an die Verdampfung und erzeugt Ruß.
Rechenweg: Nennwärmeleistung mal Betriebsstunden ergibt die abgegebene Wärmemenge. Diese geteilt durch den Wirkungsgrad ergibt die eingesetzte Brennstoffenergie. Diese geteilt durch den Heizwert je Kilogramm ergibt die Holzmenge.
Beispiel: ein Ofen mit 6 Kilowatt Nennwärmeleistung, 300 Betriebsstunden je Heizsaison, angenommener Wirkungsgrad 80 Prozent. 6 mal 300 ergibt 1.800 Kilowattstunden Wärme. Geteilt durch 0,8 sind 2.250 Kilowattstunden Brennstoffenergie. Geteilt durch 4 Kilowattstunden je Kilogramm ergibt rund 563 Kilogramm Holz je Saison.
Diese Zahl können Sie mit dem Preis Ihres regionalen Lieferanten multiplizieren. Beachten Sie dabei die Maßeinheit: Holz wird in Raummeter, Schüttraummeter oder Kilogramm gehandelt, und diese Größen sind nicht identisch. Lassen Sie sich das Gewicht bestätigen oder rechnen Sie mit den Umrechnungsangaben des Lieferanten, sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Mengen.
Positionen, die im Angebot regelmäßig fehlen
Erstens die Wiederherstellung: Wanddurchbruch, Putz, Anstrich, Bodenbelag unter der Bodenplatte. Zweitens die Zuluftleitung bei raumluftunabhängiger Ausführung, samt Kernbohrung und Außenblende. Dritten das Gerüst oder die Dachdeckerleistung bei einem neuen Schornstein, weil dort in die Dachhaut eingegriffen wird. Viertens die Verschleißteile: Türdichtungen halten je nach Nutzung einige Jahre, Schamottesteine und Umlenkplatten sind Verbrauchsteile und keine Garantiefälle.
Fünftens eine Position, die viele überrascht: die Beseitigung von Mängeln, die bei der Abnahme oder bei der ersten Feuerstättenschau auffallen. Ein zu geringer Abstand zu einer Holzverkleidung, eine fehlende Reinigungsöffnung oder eine nicht ausreichende Verbrennungsluftversorgung sind keine Schönheitsfehler, sondern Voraussetzung für den Betrieb.
Was den Betrieb dauerhaft verteuert
Drei Verhaltensmuster erhöhen die Betriebskosten spürbar. Erstens zu feuchtes Holz: Es senkt den Wirkungsgrad, verrußt Scheibe und Zug, erhöht den Reinigungsaufwand und begünstigt Versottung. Zweitens der gedrosselte Dauerbetrieb eines überdimensionierten Ofens: Er erzeugt Ablagerungen im gesamten Abgasweg. Drittens falsches Anzünden: Das Anzünden von oben verkürzt die Phase mit unvollständiger Verbrennung deutlich und reduziert damit Ruß und Emissionen.
Diese drei Punkte kosten kein Geld in der Umsetzung, verändern aber Verschleiß, Reinigungsaufwand und Brennstoffmenge. Sie sind der wirksamste Hebel, den Sie nach der Inbetriebnahme noch haben.
Grenzen der eigenen Kalkulation
Selbst ermitteln können Sie Brennstoffmenge, Betriebsstunden, Verschleißteile nach Herstellerangabe, Reinigungsaufwand und die vollständige Struktur der Rechnung. Aus dem Feuerstättenbescheid lesen Sie die Häufigkeit der Schornsteinfegerarbeiten ab.
Nicht selbst kalkulierbar ist der Teil, der aus der baulichen Beurteilung folgt. Ob der vorhandene Schornstein geeignet ist, ob eine Sanierung mit Innenrohr genügt, ob ein neuer Zug nötig wird, ob die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV am Dach eingehalten sind und ob eine Sicherheitseinrichtung für den Betrieb mit einer Lüftungsanlage erforderlich ist, entscheidet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diese Beurteilung kann den größten Einzelposten des gesamten Vorhabens auslösen. Holen Sie sie deshalb ein, bevor Sie ein Gerät bestellen, nicht danach.
Nachrüsten
Reihenfolge: Zustimmung vor Bestellung
Eine Nachrüstung, die mit der Lieferung des Ofens beginnt, geht in vielen Fällen schief. Der richtige erste Schritt ist die Vorabstimmung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er beurteilt, ob der vorhandene Schornstein für das vorgesehene Gerät geeignet ist, ob eine Mehrfachbelegung zulässig wäre, ob die Verbrennungsluftversorgung ausreicht und ob die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV am Dach eingehalten sind, wonach die Mündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder mindestens einen Meter Abstand zur Dachfläche halten muss.
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird bestellt. Legen Sie dem Schornsteinfeger dafür den vorgesehenen Aufstellort im Grundriss und das Datenblatt des Geräts mit Nennwärmeleistung, Abgasmassenstrom, Abgastemperatur und erforderlichem Förderdruck vor.
Beim Ersatz eines Altgeräts kommt ein zweiter Punkt hinzu: Die gestufte Übergangsregelung des § 26 der 1. BImSchV für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen ist in ihrer letzten Stufe abgelaufen. Ein Altgerät, das die Anforderungen nicht erfüllt und für das keine Ausnahme greift, darf nicht weiterbetrieben werden. Klären Sie deshalb vor dem Ausbau, ob und wie das Altgerät zu entsorgen ist.
Vorbereitung des Aufstellorts
Prüfen Sie vor der Lieferung vier Dinge am Aufstellort. Erstens die Tragfähigkeit: Ein Speicherofen bringt erhebliches Gewicht auf eine begrenzte Fläche; bei Holzbalkendecken ist eine statische Beurteilung erforderlich. Zweitens den Bodenaufbau: Unter und vor der Feuerraumöffnung ist ein nichtbrennbarer Belag vorzusehen, der mindestens 50 Zentimeter nach vorn und mindestens 30 Zentimeter seitlich über die Feuerraumöffnung hinausreicht. Drittens die Wandaufbauten: Holzverkleidungen, Ständerwerk mit Holzriegeln, Innendämmung und Fachwerk verlangen andere Abstände und gegebenenfalls einen belüfteten Strahlungsschutz. Viertens die Umgebung: Vorhänge, Möbel, Teppiche und Dekoration im Strahlungsbereich werden entfernt, nicht nur zur Seite geschoben.
Maßgeblich für die Abstände sind zwei Quellen gleichzeitig: das Prüfbuch des Geräts mit den Werten aus der Typprüfung und die Landesfeuerungsverordnung. Es gilt jeweils der strengere Wert. Tragen Sie die Maße vor der Montage auf dem Boden und an der Wand an, dann ist vor dem ersten Bohrloch sichtbar, ob die Aufstellung passt.
Montagefolge
Erstens die Wanddurchführung: Das Wandfutter wird gesetzt, brennbare Bauteile im Umfeld werden entfernt oder mit nichtbrennbarem Material abgeschottet, der Ringspalt wird nach Herstellervorgabe ausgeführt.
Zweitens das Verbindungsstück: möglichst kurz, mit wenigen Bögen und mit leichter Steigung zum Schornstein hin. Die Steckverbindungen werden in Strömungsrichtung gesteckt und gesichert. Eine Reinigungsöffnung gehört an eine zugängliche Stelle; ohne sie wird jede Kehrung zum Problem.
Drittens der Ofen: ausrichten, waagerecht stellen, Abstände nachmessen, Bodenplatte einpassen.
Viertens die Verbrennungsluft: Bei raumluftunabhängiger Ausführung wird die Zuluftleitung angeschlossen und dicht ausgeführt; die Außenblende muss gegen Verstopfung und Wettereintrag geschützt sein. Bei raumluftabhängiger Ausführung wird die im Vorgespräch festgelegte Luftversorgung hergestellt.
Fünftens die Kontrolle der Umgebung: Strahlungsbereich frei, keine brennbaren Materialien in den Mindestabständen, Aschebehälter aus nichtbrennbarem Material bereitgestellt.
Erste Inbetriebnahme
Die ersten Abbrände unterscheiden sich vom Normalbetrieb. Der Lack am Korpus härtet aus und erzeugt dabei Geruch und Rauch; lüften Sie kräftig und halten Sie Haustiere fern, insbesondere Vögel, die auf solche Ausdünstungen empfindlich reagieren. Fassen Sie den Ofen in dieser Phase nicht an, weil der Lack noch weich ist.
Heizen Sie die ersten Male mit reduzierter Brennstoffmenge an, damit sich Schamotte und Verkleidung langsam erwärmen. Zünden Sie von oben an: Anzündholz und Anzünder liegen oben auf dem Holzstapel, das Feuer arbeitet sich nach unten. Diese Methode verkürzt die Phase mit unvollständiger Verbrennung deutlich und reduziert Rußbildung.
Lassen Sie den Luftschieber in der Anbrennphase geöffnet und drosseln Sie erst, wenn die Flamme stabil und hell brennt. Ein dauerhaft gedrosselter Betrieb ist der schnellste Weg zu verrußtem Zug und Versottung.
Abnahme und Dokumente
Nach § 14 der 1. BImSchV ist eine neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerungsanlage innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger prüfen zu lassen. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wird die Einhaltung der Emissionsanforderungen dabei über die Herstellerbescheinigung zur Typprüfung nachgewiesen. Halten Sie diese Bescheinigung zum Termin bereit.
Der Schornsteinfeger prüft außerdem die Betriebs- und Brandsicherheit: Abstände, Bodenschutz, Verbindungsstück, Reinigungsöffnung, Verbrennungsluft und Anschluss an die Abgasanlage. Im Anschluss wird die Anlage in den Feuerstättenbescheid aufgenommen, der die künftigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung mit ihren Zeiträumen festlegt.
Funktions- und Übergabecheckliste
| Position | Prüfschritt | Erfüllt, wenn |
|---|---|---|
| Vorabstimmung | schriftliche Rückmeldung des Schornsteinfegers | Eignung des Schornsteins für das konkrete Gerät ist bestätigt |
| Abstände | Nachmessen zu allen brennbaren Bauteilen | strengerer Wert aus Prüfbuch und Landesfeuerungsverordnung ist eingehalten |
| Bodenschutz | Messen der Plattenmaße ab Feuerraumöffnung | mindestens 50 Zentimeter nach vorn, 30 Zentimeter seitlich |
| Verbindungsstück | Sichtprüfung von Steckrichtung, Steigung, Bögen | dicht gesteckt, gesichert, mit zugänglicher Reinigungsöffnung |
| Wanddurchführung | Sichtprüfung des Wandfutters | Ringspalt nach Vorgabe, keine brennbaren Bauteile im Abstandsbereich |
| Verbrennungsluft | Funktionsprobe mit Dunstabzugshaube und Lüftung | Feuer verändert sich nicht, kein Rauchaustritt |
| Zug | Anzündprobe | Ofen zieht ohne Rauchaustritt an, Scheibe bleibt weitgehend klar |
| Erstabbrand | Beobachtung über mehrere Abbrände | Lackausdünstung abgeschlossen, keine Verformung, keine Geräusche |
| Abnahme | Termin nach § 14 der 1. BImSchV | Bescheinigung liegt vor |
| Feuerstättenbescheid | Zustellung nach Aufnahme der Anlage | Arbeiten und Zeiträume sind benannt |
| Kohlenmonoxidmelder | Montage im Aufstellraum und in Schlafräumen | Geräte nach DIN EN 50291-1 in Betrieb, Notfallplan besprochen |
| Einweisung | Übergabegespräch | alle Nutzer kennen Anzünden, Luftführung, Brennstoff und Abschaltkriterien |
| Dokumentation | Übergabemappe | Prüfbuch, Herstellerbescheinigung, Anleitung, Abnahme, Bescheid, Fotodokumentation |
Quittieren Sie jede Zeile mit Datum. Offene Zeilen sind kein Restpunkt, sondern ein Grund, den Ofen noch nicht in den Regelbetrieb zu nehmen.
Einweisung aller Nutzer
Erklären Sie fünf Punkte. Erstens den Brennstoff: nur naturbelassenes, ausreichend trockenes Scheitholz; kein behandeltes Holz, keine Spanplatten, keine Abfälle. Zweitens das Anzünden von oben und die Luftführung in Anbrenn-, Haupt- und Ausbrandphase. Drittens die Ascheentsorgung: erst nach vollständigem Erkalten und ausschließlich in einen nichtbrennbaren, verschlossenen Behälter, nie in eine Kunststofftonne. Viertens die Abschaltkriterien: gesprungene Scheibe, Rauchaustritt, ungewöhnliche Geräusche im Schornstein, ausgelöster Kohlenmonoxidmelder. Fünftens das Zusammenspiel mit Lüftungstechnik: Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb und raumluftabhängige Feuerstätte werden nicht ohne geklärte Verbrennungsluftsituation gleichzeitig betrieben.
Legen Sie zusätzlich fest, wer den Kehrtermin koordiniert und wo die Unterlagen liegen.
Grenzen der Eigenleistung
Vorbereitende Arbeiten wie Freiräumen, Entfernen brennbarer Verkleidungen, Bereitstellen der Bodenplatte und Anzeichnen der Abstände können Sie übernehmen. Auch die Bedienung, die Reinigung und der Wechsel einfacher Verschleißteile nach Anleitung liegen in Ihrer Hand.
Nicht in Eigenleistung gehören: die Herstellung oder Änderung der Abgasanlage, die Wanddurchführung in tragende oder brennbare Konstruktionen, der Anschluss wasserführender Geräte an die Heizungsanlage mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen, jede Änderung an Zugbegrenzern oder Verbrennungsluftöffnungen sowie die Beurteilung, ob die Anlage betriebssicher ist. Diese Leistungen erbringen Ofen- und Luftheizungsbauer, Heizungsfachbetrieb und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Ohne dessen Abnahme bleibt jede noch so saubere Montage ein unvollendetes Vorhaben.
Sicher prüfen
Zwei Prüfebenen: die eigene Sichtkontrolle und die hoheitliche Überwachung
Bei einer Feuerstätte laufen zwei Prüfsysteme nebeneinander. Das eine ist gesetzlich geregelt: Die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist zweimal innerhalb von sieben Jahren durchzuführen, mit einem Mindestabstand zwischen den beiden Terminen, und sie umfasst die Betriebs- und Brandsicherheit der gesamten Anlage. Hinzu kommen Kehrung und Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die wiederkehrende Überwachung nach § 15 der 1. BImSchV, jeweils in der Häufigkeit, die Ihr Feuerstättenbescheid festlegt.
Das andere System sind Sie. Zwischen zwei Terminen des Schornsteinfegers liegen Monate, und in dieser Zeit entstehen die meisten sicherheitsrelevanten Veränderungen: eine gerissene Türdichtung, eine verschobene Umlenkplatte, ein korrodiertes Verbindungsstück, ein Vogelnest in der Mündung, eine neu eingebaute Dunstabzugshaube.
Ihre Kontrolle ersetzt nichts, aber sie schließt die Lücke dazwischen. Führen Sie sie zweimal jährlich durch, einmal vor der Heizsaison bei kaltem Ofen und einmal in der Mitte der Saison.
Kaltprüfung: was Sie am erkalteten Gerät sehen
Prüfen Sie zuerst den Feuerraum. Die Schamottesteine dürfen Haarrisse zeigen, aber keine durchgehenden Risse, keine losen Stücke und keine Fehlstellen, durch die der Stahlkörper sichtbar wird. Die Umlenkplatte oben im Feuerraum muss vollständig und in ihrer vorgesehenen Lage sitzen; eine verrutschte oder gebrochene Umlenkplatte verändert die Abgasführung und kann zu Überhitzung führen. Rost und Aschekasten müssen frei beweglich und unbeschädigt sein.
Prüfen Sie danach die Tür. Die Dichtschnur muss elastisch sein und rundum anliegen. Ein einfacher Test: Klemmen Sie ein Blatt Papier in die geschlossene Tür und ziehen Sie daran. Lässt es sich an einer Stelle ohne Widerstand herausziehen, ist die Dichtung an dieser Stelle hin. Eine undichte Tür führt zu unkontrolliertem Luftzutritt, zu heißem Abbrand und zu erhöhtem Verschleiß.
Prüfen Sie die Sichtscheibe auf Sprünge. Eine gesprungene Scheibe ist ein sofortiger Abschaltgrund, weil Glut und Funken austreten können.
Prüfen Sie zuletzt das Verbindungsstück vom Ofen zum Schornstein: Korrosion, Durchrostung, lose Steckverbindungen, Rußfahnen an den Stößen, ein verrutschtes Wandfutter und die Funktion der Reinigungsöffnung.
Betriebsbeobachtung: was nur im Feuer sichtbar wird
Manche Befunde zeigen sich nur im Betrieb. Achten Sie auf sechs Beobachtungen. Erstens die Anzündphase: Zieht der Ofen zügig an, oder schlägt Rauch in den Raum? Zweitens die Scheibe: Bleibt sie bei richtigem Betrieb weitgehend klar, oder ist sie nach einem Abbrand schwarz? Drittens der Geruch: Rauchgeruch im Raum ist immer ein Befund, nie eine Gewöhnungssache. Viertens das Verhalten beim Nachlegen: Eine Stichflamme oder ein hörbarer Rückschlag deutet auf gestörten Zug hin. Fünftens der Einfluss der Dunstabzugshaube: Schalten Sie sie bei brennendem Ofen ein und beobachten Sie, ob sich das Feuer verändert oder Rauch austritt. Sechstens die Asche: helle, feine Asche spricht für vollständige Verbrennung, schwarze Bröckchen und unverbrannte Reste für zu feuchtes Holz oder zu wenig Luft.
Der fünfte Punkt ist der gefährlichste, weil er Kohlenmonoxid erzeugen kann, das geruchlos ist. Wenn sich das Feuer beim Einschalten der Abzugshaube sichtbar verändert, betreiben Sie beides nicht mehr gleichzeitig und lassen Sie die Verbrennungsluftsituation beurteilen.
Ampelbewertung mit Abschaltkriterien
| Befund | Stufe | Handlung |
|---|---|---|
| Rauchaustritt aus Ofen oder Verbindungsstück in den Raum | rot | Feuer nicht erneut entzünden, lüften, Schornsteinfeger verständigen |
| Kohlenmonoxidmelder hat ausgelöst | rot | Fenster öffnen, alle Personen ins Freie, 112 von draußen, Betrieb erst nach fachlicher Freigabe |
| Sichtscheibe gesprungen oder gebrochen | rot | sofort außer Betrieb bis zum Austausch |
| Durchrostung oder Loch im Verbindungsstück | rot | außer Betrieb, Instandsetzung vor dem nächsten Anzünden |
| Umlenkplatte gebrochen, verrutscht oder fehlend | rot | außer Betrieb, Lage und Zustand vom Fachbetrieb herstellen lassen |
| Schamotte durchgehend gerissen oder ausgebrochen, Stahlkörper sichtbar | rot | außer Betrieb, Austausch der Steine |
| Dröhnen, prasselnde Geräusche im Schornstein, Funkenflug aus der Mündung | rot | Schornsteinbrand möglich, 112 rufen, brennbare Gegenstände aus der Nähe des Schornsteins entfernen, kein Löschversuch mit Wasser |
| Feuer verändert sich beim Einschalten der Dunstabzugshaube | rot | Gleichzeitigkeit vermeiden, Verbrennungsluft beurteilen lassen |
| Türdichtung an einer Stelle ohne Widerstand | gelb | Dichtschnur vor der nächsten Saison ersetzen |
| Scheibe verrußt nach jedem Abbrand stark | gelb | Holzfeuchte, Anzündmethode und Luftführung prüfen |
| Feuchte Flecken oder Ausblühungen an der Schornsteinwange | gelb | Versottung möglich, Schornsteinfeger informieren |
| Reinigungsöffnung schwergängig oder undicht | gelb | vor dem nächsten Kehrtermin instand setzen |
| Asche enthält viele unverbrannte Reste | gelb | Brennstoff und Betriebsweise korrigieren |
| Aschekasten überfüllt, Rost teilweise bedeckt | grün | leeren, Asche erst nach vollständigem Erkalten in einen nichtbrennbaren Behälter |
| Lack am Ofenkorpus leicht verfärbt | grün | kosmetisch, keine Sicherheitsrelevanz |
Rot bedeutet in allen Fällen: kein weiteres Anzünden bis zur fachlichen Klärung. Gelb bedeutet Handlungsbedarf vor der nächsten Heizsaison oder innerhalb weniger Wochen.
Brennstoff und Betriebsweise als Ursachensuche
Zwei Drittel der gelben Befunde stammen nicht vom Gerät, sondern vom Brennstoff oder von der Bedienung. Zu feuchtes Holz ist die häufigste Ursache: Es senkt die Verbrennungstemperatur, verrußt Scheibe und Zug und begünstigt Versottung. Die 1. BImSchV begrenzt den zulässigen Wassergehalt von Scheitholz; ein einfaches Feuchtemessgerät an einer frisch gespaltenen Fläche gibt Ihnen die Größenordnung.
Verboten sind ohnehin: behandeltes oder beschichtetes Holz, Spanplatten, Papier über die Anzündmenge hinaus, Verpackungen und Abfälle. Sie erzeugen Schadstoffe, greifen Schamotte und Abgasanlage an und sind zugleich der schnellste Weg zu einer Beschwerde aus der Nachbarschaft.
Bei der Betriebsweise ist das Anzünden von oben der wirksamste Hebel: Es verkürzt die Phase mit unvollständiger Verbrennung deutlich. Ebenso wichtig ist, den Luftschieber in der Anbrennphase offen zu lassen und den Ofen nicht dauerhaft gedrosselt zu betreiben.
Verhalten bei Schornsteinbrand
Ein Schornsteinbrand kündigt sich durch Dröhnen im Schacht, Funkenflug und starken Rauch aus der Mündung an, häufig begleitet von einer sehr heißen Schornsteinwange. Rufen Sie sofort die 112 und melden Sie ausdrücklich einen Schornsteinbrand. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der Nähe des Schornsteins in allen Geschossen, auch auf dem Dachboden. Löschen Sie nicht mit Wasser: Das verdampfende Wasser dehnt sich schlagartig aus und kann den Schacht sprengen. Beobachten Sie den Verlauf des Schornsteins über alle Etagen und halten Sie die Zugänge für die Feuerwehr frei.
Nach einem Schornsteinbrand darf die Anlage erst nach Prüfung und Freigabe durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wieder betrieben werden, weil der Schacht durch die hohe Temperatur Risse bekommen haben kann.
Prüfprotokoll und Nachweisführung
Führen Sie für jede Kontrolle vier Angaben: Datum, geprüfte Positionen, Befund nach Ampellogik, veranlasste Maßnahme mit Termin. Notieren Sie zusätzlich die Betriebsstunden oder wenigstens die Zahl der Abbrände je Saison und die verwendete Holzmenge; beides hilft bei der Beurteilung von Verschleiß.
Bewahren Sie daneben die zentralen Dokumente auf: Feuerstättenbescheid, Bescheinigungen über Kehrung und Überprüfung, Abnahmebescheinigung nach § 14 der 1. BImSchV, Herstellerbescheinigung zur Typprüfung, Prüfbuch und Bedienungsanleitung des Geräts. Ergänzen Sie bei baulichen Auffälligkeiten eine Fotodokumentation, insbesondere von Rissen, Rußfahnen und feuchten Stellen an der Schornsteinwange.
Wo Ihre Prüfung endet
Sie dürfen sehen, riechen, hören, im kalten Zustand tasten, Asche entfernen, die Scheibe reinigen, Dichtungen sichtprüfen und Beobachtungen dokumentieren. Verschleißteile wie Dichtschnüre lassen sich in vielen Fällen selbst wechseln, sofern die Bedienungsanleitung das vorsieht.
Nicht in Ihre Hand gehören: das Kehren des Schornsteins, Eingriffe an der Abgasanlage, das Öffnen oder Verändern des Verbindungsstücks über die vorgesehene Reinigungsöffnung hinaus, das Verstellen von Zugbegrenzern und Verbrennungsluftöffnungen, die Beurteilung von Querschnitt, Zug und Dichtheit sowie jede Einschätzung, ob eine Anlage nach einem Ereignis wieder betrieben werden darf. Diese Aufgaben liegen beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beim Ofenbaubetrieb. Sobald ein roter Befund vorliegt, ist die richtige Reihenfolge immer dieselbe: Betrieb einstellen, Fachbetrieb rufen, erst nach Freigabe wieder anzünden.
Quellen und weiterführende Informationen
- 1. BImSchV, § 19 Ableitbedingungen für Abgase
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), § 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen
- 1. BImSchV, § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
- Umweltbundesamt – Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Anlage 3 (zu § 6) Gebührenverzeichnis
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), § 14 Feuerstättenschau
- 1. BImSchV, § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
- 1. BImSchV, § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- 1. BImSchV, § 15 Wiederkehrende Überwachung

















