Kohlenmonoxidmelder bei Feuerstätten: Auf Kopfhöhe, nicht an die Decke
Kohlenmonoxid ist etwa so schwer wie Luft und durchdringt Wände und Decken. Deshalb gelten für den CO-Melder andere Montageregeln als für den Rauchwarnmelder — und eine andere Begründung.

Das Wichtigste in Kürze
- DIN EN 50291-1 legt die Alarmbedingungen fest: bei 300 ppm muss der Melder binnen drei Minuten auslösen, bei 100 ppm zwischen 10 und 40 Minuten, bei 50 ppm zwischen 60 und 90 Minuten.
- Kohlenmonoxid ist etwa so schwer wie Luft und verteilt sich gleichmäßig im Raum; der Melder gehört deshalb auf Kopfhöhe an die Wand, nicht wie ein Rauchwarnmelder an die Decke.
- § 1 Absatz 2 KÜO lässt bei der Abgaswegüberprüfung bis zu 1.000 ppm Kohlenmonoxid im unverdünnten, trockenen Abgas zu.
- Nach § 14 SchfHwG darf eine Feuerstättenschau frühestens drei und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten stattfinden.
- Der elektrochemische Sensor altert; Hersteller geben üblicherweise sieben bis zehn Jahre Lebensdauer an, danach wird das Gerät ersetzt.
Ein Rauchwarnmelder hängt in der Mitte der Zimmerdecke, weil Brandrauch warm ist und nach oben steigt. Beim Kohlenmonoxidmelder wird dieselbe Montage aus Gewohnheit übernommen — und damit die Physik ignoriert, um die es hier geht. Kohlenmonoxid ist mit einer Dichte nahe der von Luft praktisch genauso schwer und verteilt sich gleichmäßig im Raum. Es steigt nicht auf, es sammelt sich nicht am Boden, es ist einfach überall.
Daraus folgt eine Montageregel, die der gewohnten widerspricht: Der CO-Melder gehört auf Kopfhöhe, also in der Regel an die Wand. Im Schlafzimmer auf Betthöhe, im Wohnzimmer auf Sitzhöhe, im Flur auf Kopfhöhe eines stehenden Erwachsenen — dorthin, wo tatsächlich geatmet wird.
Die Quelle muss nicht in Ihrer Wohnung stehen
Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe, besonders schnell bei Sauerstoffmangel. Typische Auslöser sind ein blockierter Schornstein — ein Vogelnest, abgelöste Dachpappe —, ein verstopftes Abgasrohr einer Gastherme, ein manipuliertes oder ungewartetes Gerät oder ein Grill, der in einem geschlossenen Raum betrieben wird.
Der Punkt, der die Risikobewertung verändert: CO durchdringt Wände und Decken. Eine einzige defekte Gastherme kann deshalb ein ganzes Mehrfamilienhaus gefährden, auch Wohnungen mehrere Etagen entfernt und ohne eigene Feuerstätte. Wer im Haus keine Verbrennung betreibt, ist damit nicht automatisch außerhalb des Themas.
Ein zweiter Zusammenhang wird regelmäßig übersehen. Dichtere Gebäudehüllen nach einer Sanierung verringern den unfreiwilligen Luftwechsel, und raumluftabhängige Feuerstätten holen ihre Verbrennungsluft aus genau diesem Raum. Wenn nach einem Fenstertausch die Fugenlüftung wegfällt, ändert sich die Verbrennung, ohne dass am Gerät etwas verändert wurde; wie sich das rechnerisch fassen lässt, zeigt der Beitrag zum Lüftungskonzept nach Fenstertausch.
Was die Norm vom Gerät verlangt
Geräte für Wohnhäuser werden nach DIN EN 50291 Teil 1 geprüft; für Wohnmobile, Boote und ähnliche Anwendungen kommt Teil 2 hinzu. Die Norm legt die Alarmbedingungen normativ fest, und sie sind bewusst so gewählt, dass niedrige Konzentrationen nicht sofort Alarm auslösen, weil sie in jedem Haushalt kurzzeitig vorkommen.
| CO-Konzentration | kein Alarm innerhalb von | Alarm spätestens nach |
|---|---|---|
| 30 ppm | 120 Minuten | — |
| 50 ppm | 60 Minuten | 90 Minuten |
| 100 ppm | 10 Minuten | 40 Minuten |
| 300 ppm | — | 3 Minuten |
Die Tabelle beschreibt eine Dosisbetrachtung: Je höher die Konzentration, desto kürzer die zulässige Vorwarnzeit. Ein Melder, der bei 30 ppm nach fünf Minuten losgeht, wäre nicht sicherer, sondern unbrauchbar, weil er ständig auslösen würde und irgendwann abgeklemmt wird.
Wichtig ist die Abgrenzung in beide Richtungen. Ein Kohlenmonoxidmelder erkennt keinen Brandrauch und ersetzt keinen Rauchwarnmelder; ein Rauchwarnmelder erkennt kein Kohlenmonoxid. Für Methan, Butan oder Propan braucht es wiederum eigene Gasmelder. Die drei Geräte lösen drei verschiedene Probleme — zur gesetzlichen Pflicht beim ersten davon siehe Rauchmelder in Haus und Wohnung.
Zwischen zwei Feuerstättenschauen liegen bis zu fünf Jahre
Die regelmäßige Kontrolle durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist wirksam, aber sie ist eine Stichprobe. § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bestimmt, dass eine Feuerstättenschau frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der letzten durchgeführt werden soll. Zwischen zwei Terminen können also vier Heizperioden liegen, in denen sich am Schornstein einiges verändert.
Interessant ist auch der Grenzwert, mit dem gemessen wird. § 1 Absatz 2 der Kehr- und Überprüfungsordnung lässt bei der Abgaswegüberprüfung bis zu 1.000 ppm Kohlenmonoxid im unverdünnten, trockenen Abgas zu; wird der Wert überschritten, ist die Überprüfung je nach Gefährdungslage spätestens nach sechs Wochen zu wiederholen. Dieser Wert beschreibt die Verbrennungsqualität im Abgasrohr, nicht die Raumluft — 300 ppm in der Wohnung lösen nach DIN EN 50291-1 binnen drei Minuten Alarm aus. Eine ordnungsgemäße Anlage darf im Abgas also mehr als das Dreifache dessen führen, was im Wohnraum als akute Gefahr gilt. Genau deshalb entscheidet die Dichtheit des Abgaswegs über alles.
Der Melder ersetzt die Wartung nicht, und er ersetzt die Feuerstättenschau nicht. Er überbrückt die Zeit dazwischen. Was an Kaminofen und Schornstein regelmäßig zu prüfen ist, behandelt der Beitrag zu Kaminofen und Schornstein.
Wohin die Geräte gehören
Für Räume ohne Feuerstätte gilt die Kopfhöhen-Regel unverändert. In Räumen mit einer möglichen Quelle — Ofen, Heizung, Therme — sammelt sich Kohlenmonoxid anfangs durch die aufsteigende warme Luft eher unter der Decke. Dort wird der Melder mit Abstand zur Quelle montiert: an der Decke mit mindestens 30 Zentimetern Abstand zur Wand oder an der Wand mit rund 15 Zentimetern Abstand zur Decke und 30 Zentimetern zur Ecke.
Für den Mindestschutz sind drei Positionen zu besetzen: jedes Schlafzimmer, jeder Raum mit einer Verbrennungsquelle und mindestens ein Gerät je Etage. Den besten Schutz erreichen Sie, wenn jeder Raum und jeder Flur ein Gerät hat. Vermeiden Sie Montageorte, an denen das Gerät falsch misst oder zu spät auslöst: unmittelbar über dem Herd, direkt neben einem Fenster oder einer Tür ins Freie, hinter Vorhängen oder Möbeln, in feuchten Bereichen wie dem Bad und in unbeheizten Räumen außerhalb des zulässigen Temperaturbereichs.
Für die Wohnungen, in denen ein Gerät nur einmal beschafft wird, lohnt der Blick auf zwei Ausstattungsmerkmale. Eine Digitalanzeige zeigt auch Konzentrationen unterhalb der Alarmschwelle und macht ein schleichendes Problem sichtbar, bevor es akut wird. Und ein Gerät mit Speicherfunktion für den höchsten gemessenen Wert liefert dem Schornsteinfeger oder Heizungsbauer eine Information, die sonst niemand hat.
Der Sensor altert, die Prüftaste merkt das nicht
Ein CO-Melder für Privathaushalte misst die Konzentration alle paar Sekunden mit einem elektrochemischen Sensor. Dieser Sensor ist ein Verbrauchsteil: Der Elektrolyt trocknet langsam aus, die Elektroden verändern sich durch den dauernden Kontakt mit der Umgebungsluft. Hersteller geben deshalb üblicherweise eine Lebensdauer von sieben bis zehn Jahren an und versehen die Geräte mit einer Endabschaltung, die das Ende der Nutzungsdauer signalisiert.
Die Prüftaste am Gehäuse testet dabei in aller Regel nur Elektronik, Signalgeber und Stromversorgung, nicht die Empfindlichkeit des Sensors. Ein Gerät kann also auf Knopfdruck einwandfrei piepen und trotzdem kein Kohlenmonoxid mehr erkennen. Wer die Funktion tatsächlich prüfen will, braucht ein Prüfgas; für Privathaushalte ist das Datum der Endabschaltung die praktikablere Größe. Notieren Sie deshalb beim Anbringen das Kaufdatum auf der Rückseite und tragen Sie das Austauschjahr in den Kalender.
Sinkt die Konzentration wieder, etwa durch ausgiebiges Lüften, endet der Alarm und das Gerät setzt sich selbst zurück. Das ist beabsichtigt, sollte aber nie das Ende der Geschichte sein: Nach jedem echten Alarm gehören Feuerstätte und Abgasweg überprüft, bevor die Anlage weiterläuft.
Was Sie im Alarmfall tun und was Sie vorher festlegen
Der Ablauf bei einem Alarm lässt sich in vier Schritten festhalten und sollte einmal im Haushalt besprochen worden sein. Erstens: Fenster und Türen öffnen. Zweitens: alle Personen ins Freie bringen, keine Suche nach der Ursache. Drittens: die Feuerwehr über 112 rufen und den CO-Alarm ausdrücklich nennen, damit sie mit Messtechnik anrückt. Viertens: das Gebäude erst wieder betreten, wenn die Feuerwehr es freigibt. Wer schon einmal darüber nachgedacht hat, auf welchem Weg alle nach draußen kommen, findet die Systematik im Beitrag zu Fluchtwegen im Eigenheim.
Vor dem Kauf klären Sie drei Dinge: wie viele Geräte Sie nach der Mindestregel brauchen, ob die Prüfung nach DIN EN 50291-1 auf dem Gerät und in der Anleitung ausgewiesen ist, und welche Lebensdauer der Hersteller nennt. Geräte mit fest verbauter Zehnjahresbatterie liegen im Markt meist zwischen rund 25 und 80 Euro je Stück, Stand September 2026 — ein Betrag, bei dem die Frage nach der Stückzahl nicht am Preis scheitern sollte.
Quellen und weiterführende Informationen
- BHE Bundesverband Sicherheitstechnik: Gefährliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen — Informationen zur Prävention
- Initiative CO macht KO: Schutz vor Kohlenmonoxid
- § 1 KÜO — Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen
- § 14 SchfHwG — Feuerstättenschau
- Ei Electronics: Kohlenmonoxidmelder für den häuslichen Bereich

















