Feuchtesteuerung und CO₂-Sensoren – Kosten kalkulieren: Gerät, Installation, Prüfung und Wartung

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen.

03Wartung

Das Wichtigste in Kürze

  • Geräte, Leitungswege, Montage.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Die Seite behandelt nur Budget und laufenden Aufwand.

Sensorik ist ein Verschleißteil, kein Anlagenbestandteil

Bei der Budgetplanung für eine bedarfsgeführte Lüftung wird die Sensorik meist als einmalige Anschaffung behandelt. Das ist der Denkfehler, aus dem später Ärger entsteht. Messfühler altern, driften und fallen aus. Über eine Anlagennutzungsdauer von zwei Jahrzehnten ist mit mindestens einem, häufig mit mehreren Austauschzyklen zu rechnen. Wer das nicht einplant, steht irgendwann vor der Wahl, entweder eine nicht mehr vertrauenswürdige Regelung weiterzubetreiben oder unvorhergesehen zu investieren.

Kalkulieren Sie deshalb in vier Blöcken: Erstinvestition einschließlich Verkabelung und Inbetriebnahme, wiederkehrende Betriebskosten für Energie und Batterien, wiederkehrender Prüf- und Justieraufwand sowie Ersatzbeschaffung am Ende der Sensorlebensdauer. Die Blöcke haben sehr unterschiedliche Zeitprofile und lassen sich deshalb nicht sinnvoll zu einer Jahreszahl zusammenfassen.

Erstinvestition: die Zahl der Zonen treibt den Aufwand

Der Preisunterschied zwischen einem und zehn Sensoren ist selten das Entscheidende. Ausschlaggebend ist, ob die Anlage die gemessenen Werte überhaupt raumweise umsetzen kann. Eine Bedarfsführung, die nur die Gesamtstufe des Geräts verändert, braucht wenige Fühler und keine zusätzlichen Regelorgane. Eine raumweise oder zonenweise Führung braucht je Zone eine motorische Klappe, eine Zuleitung, eine Revisionsöffnung und einen Eingang in der Regelung.

Rechnen Sie deshalb nicht in Sensoren, sondern in Zonen. Je Zone entstehen: Fühler, Leitung oder Funkstrecke, Regelorgan, Stellantrieb, Zugänglichkeit für Wartung und ein Anteil am Inbetriebnahmeaufwand. Der Sprung von einer Gesamtregelung zu einer Zonenregelung ist der größte Kostensprung im gesamten Projekt — und er ist später nur mit Deckenöffnungen nachholbar.

Ein zweiter Punkt betrifft die Anbindung. Verkabelte Fühler verursachen im Neubau geringe Zusatzkosten und im Bestand hohe, weil Wände geöffnet werden müssen. Funkfühler drehen dieses Verhältnis um, erzeugen dafür dauerhaften Batteriewechselaufwand und binden Sie an ein Funksystem.

Laufende Positionen über die Nutzungsdauer

Position Auslöser Intervall Was den Aufwand bestimmt
Batteriewechsel bei Funkfühlern Meldung schwacher Batterie je nach Gerät ein- bis mehrjährig Anzahl der Fühler, Erreichbarkeit, Batterietyp
Plausibilitätsprüfung der Messwerte Verdacht auf Drift, jährliche Routine jährlich als Sichtprüfung Anzahl der Messstellen
Nachjustierung oder Referenzabgleich Abweichung gegen Referenz festgestellt anlassbezogen Zugänglichkeit der Serviceebene
Ersatz eines Fühlers Ausfall, dauerhafte Fehlanzeige, Alterung über die Nutzungsdauer mehrfach Verfügbarkeit des baugleichen Typs
Stellantriebe der Zonenklappen Verschleiß, Fehlermeldung der Regelung über die Nutzungsdauer mindestens einmal Anzahl Zonen, Zugänglichkeit
Parameteranpassung nach Nutzungsänderung Zimmerwechsel, neue Belegung anlassbezogen Aufwand für Zugang zur Serviceebene
Stromaufnahme der Sensorik und Regelung Dauerbetrieb laufend Anzahl netzbetriebener Komponenten
Mehr- oder Minderverbrauch der Lüftung veränderte Betriebsstufen durch Bedarfsführung laufend Belegungsprofil des Haushalts
Softwarepflege der Regelung Sicherheitsaktualisierungen, Funktionsänderungen wiederkehrend Supportzeitraum des Herstellers

Den Nutzen der Bedarfsführung ehrlich rechnen

Eine bedarfsgeführte Lüftung spart nur dort Energie, wo vorher zu viel gelüftet wurde. Der Einspareffekt entsteht aus der Differenz zwischen der bisher gefahrenen Dauerstufe und dem tatsächlich benötigten Volumenstrom in belegungsarmen Zeiten. Je gleichmäßiger ein Haushalt belegt ist, desto kleiner ist dieser Spielraum.

Sie können den Effekt selbst abschätzen. Notieren Sie über zwei Wochen, wie viele Stunden am Tag die Wohnung tatsächlich belegt ist und wie viele Personen anwesend sind. Ein Haushalt, der werktags acht Stunden leer steht, hat ein erhebliches Absenkpotenzial. Ein Haushalt mit Homeoffice und ständiger Anwesenheit hat es nicht. Multiplizieren Sie anschließend die Leistungsaufnahme des Geräts in der bisher gefahrenen Stufe mit den Stunden, die künftig in einer niedrigeren Stufe gefahren würden.

Rechnen Sie den Wärmeanteil getrennt. Jeder nicht geförderte Kubikmeter Luft muss im Winter nicht aufgeheizt werden; bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung ist dieser Anteil kleiner, aber vorhanden. Der Ventilatorstrom ist dabei die Größe, die Sie mit einem Messgerät an der Steckdose direkt belegen können — der Wärmeanteil bleibt eine Abschätzung.

Die versteckte Position: Fehlregelung

Der teuerste Fall ist keine Anschaffung, sondern eine falsch parametrierte Regelung, die über Jahre unbemerkt arbeitet. Zwei Muster treten auf. Erstens die zu aggressive Absenkung: Die Anlage fährt bei niedriger CO₂-Konzentration weit herunter, führt aber gleichzeitig die Feuchte nicht mehr ausreichend ab. Die Folge sind Feuchteschäden, deren Beseitigung jede Sensorinvestition um ein Vielfaches übersteigt. Zweitens die wirkungslose Regelung: Ein driftender Fühler meldet dauerhaft hohe Werte, die Anlage läuft permanent in einer hohen Stufe, und der versprochene Spareffekt kehrt sich um.

Beide Muster lassen sich mit geringem Aufwand verhindern. Verlangen Sie, dass die Regelung eine untere Grenzstufe kennt, die unabhängig vom Sensorwert nicht unterschritten wird und mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 sicherstellt. Und planen Sie eine jährliche Plausibilitätsprüfung ein.

Wartungspflicht und Vertrag

Das Gebäudemodernisierungsgesetz behandelt in § 60 die Wartung und Instandhaltung energiebedarfsrelevanter Anlagen. Eine Sensorik, die den Betriebspunkt der Lüftung bestimmt, ist Teil dieser Anlage. Für die Budgetplanung heißt das, dass die Prüfung der Messstellen in den Wartungsumfang gehört und nicht als Sonderleistung behandelt werden sollte.

Klären Sie im Wartungsvertrag drei Punkte: Ist die Plausibilitätsprüfung der Fühler enthalten? Werden die eingestellten Schaltschwellen im Protokoll dokumentiert? Und wer trägt den Aufwand, wenn ein Fühler getauscht werden muss, dessen Typ nicht mehr lieferbar ist? Der dritte Punkt entscheidet in der zweiten Hälfte der Nutzungsdauer über die Weiterbetreibbarkeit des gesamten Regelkonzepts.

Entscheidungsregel für den Umfang

  • Gleichmäßig belegter Haushalt ohne längere Leerzeiten: eine zentrale Führungsgröße genügt, Zonenregelung schwer zu rechtfertigen.
  • Werktags mehrere Stunden leerstehende Wohnung: zentrale Bedarfsführung mit einem Fühler in einem repräsentativen Aufenthaltsraum ist meist wirtschaftlich.
  • Räume mit stark unterschiedlicher Nutzung, etwa Arbeitszimmer und selten genutztes Gästezimmer: Zonenregelung prüfen, aber nur wenn Regelorgane zugänglich sind.
  • Wiederkehrende Feuchteprobleme in einem bestimmten Raum: Feuchtefühler in diesem Raum priorisieren, unabhängig vom übrigen Konzept.
  • Bestandsgebäude ohne zugängliche Kanaldecke: auf zentrale Führung beschränken, Zonennachrüstung kostet mehr als der erzielbare Nutzen.

Grenzen der eigenen Kalkulation

Sie können Belegungsprofile aufzeichnen, Leistungsaufnahmen messen, Mengengerüste erstellen und Angebotspositionen auf Vollständigkeit prüfen. Sie können außerdem beurteilen, ob ein Angebot Zonen oder nur Fühler enthält — der häufigste Grund für unrealistisch günstige Vergleichsangebote.

Nicht beurteilen können Sie, welche Absenkung im konkreten Gebäude bauphysikalisch vertretbar ist, ob eine geplante Schaltschwelle mit den Oberflächentemperaturen der Außenbauteile zusammenpasst und wie sich eine Zonenregelung auf die Verteilung in den übrigen Räumen auswirkt. Diese Fragen berühren die Auslegung der gesamten Anlage und gehören in eine Fachplanung, die auch für das Ergebnis einsteht.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN 1946-6:2019-12 – Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (DIN Media)
  2. VDI 6022 Blatt 1:2018-01 – Raumlufttechnik, Raumluftqualität: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI)
  3. Umweltbundesamt – Schimmel in Innenräumen
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