Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung nachrüsten: Risikobewertung, Einbau und Prüfung

Für bestehende Elektroinstallationen gibt es keine allgemeine Pflicht, einen AFDD nachzurüsten. Wann die Norm dennoch eine dokumentierte Risikobewertung verlangt, welche Maßnahmen den AFDD ersetzen können und was bei Einbau, Prüfung und Übergabe zählt.

Ablaufgrafik mit der Frage nach der Nachrüstpflicht, den vier Raumkategorien der Risikobewertung nach Abschnitt 421.7 und der Einbaulage des AFDD im Endstromkreis
Ablaufgrafik mit der Frage nach der Nachrüstpflicht, den vier Raumkategorien der Risikobewertung nach Abschnitt 421.7 und der Einbaulage des AFDD im Endstromkreis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nach damals gültigen Normen errichtete Anlage muss bei neuen Normausgaben nicht nachgerüstet werden; eine generelle Anpassungspflicht besteht nicht.
  • Aktuelle Normen gelten jedoch bei Erweiterung oder Änderung der Anlage sowie bei Nutzungsänderung von Räumen — und dann auch für die davon beeinflussten Anlagenteile.
  • DIN VDE 0100-420:2022-06, Abschnitt 421.7 verlangt in der Planungsphase eine dokumentierte Risiko- und Sicherheitsbewertung für vier Raumkategorien, darunter Räume mit Schlafgelegenheiten.
  • Der AFDD ist nur eine von mehreren zulässigen anlagentechnischen Maßnahmen; auch RCDs mit maximal 300 mA oder eine geänderte Leitungsführung können das Risiko kompensieren.
  • Ein AFDD gehört in den Endstromkreis: Im Verteilungsstromkreis eingebaut ist die Schutzfunktion nach Auffassung des zuständigen DKE-Gremiums nicht sichergestellt.

Der Auslöser: keine Nachrüstpflicht, aber eine Begründungspflicht bei Eingriffen

Für eine bestehende, unveränderte Elektroinstallation entsteht aus DIN VDE 0100-420 keine Verpflichtung, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen einzubauen. Wer nichts ändert, muss nichts nachrüsten. Sobald jedoch Stromkreise neu errichtet, erweitert oder wesentlich geändert werden, verlangt der Abschnitt 421.7 eine Beurteilung des Brandrisikos für die betroffenen Endstromkreise — mit dem Ergebnis, entweder ein Gerät vorzusehen oder das Risiko anderweitig zu mindern. Die DKE hat diese Auslegung in ihren Erläuterungen und in einer FAQ-Liste zur Norm zusammengefasst.

Für das Nachrüstprojekt bedeutet das: Das erste Dokument entsteht vor dem ersten Werkzeug. Lassen Sie die Beurteilung schriftlich festhalten, mit Nennung der betrachteten Stromkreise, der Risikomerkmale und der getroffenen Entscheidung. Dieses Blatt gehört später zu den Anlagenunterlagen und ist im Schadensfall der Beleg dafür, dass die Frage bearbeitet wurde. Kommt die Beurteilung zu dem Schluss, dass keine Geräte gesetzt werden, benennt sie die ersatzweise ergriffenen Maßnahmen: erneuerte Leitungsabschnitte, zusätzliche fest installierte Steckdosen, überarbeitete Klemmstellen im Verteiler.

Vorprüfung: was vor dem Einbau feststehen muss

Ein Gerät, das an einer Anlage mit schlechter Isolierung oder falsch geführtem Neutralleiter eingebaut wird, verursacht Störungen statt Sicherheit. Deshalb steht am Anfang eine Bestandsaufnahme mit drei Feststellungen: der Isolationswiderstand der betroffenen Stromkreise, die eindeutige Zuordnung von Außenleiter und Neutralleiter je Stromkreis und die Prüfung, ob der vorhandene Verteiler die zusätzlichen Teilungseinheiten und die Wärmeabfuhr verkraftet.

Hinzu kommt eine Verbraucherliste. Notieren Sie für jeden vorgesehenen Stromkreis, welche Geräte dort dauerhaft betrieben werden. Kollektormotoren in älteren Elektrowerkzeugen, bestimmte Dimmer und einzelne Netzteile stehen im Ruf, Signalmuster zu erzeugen, die einer Lichtbogensignatur ähneln. Wird das vorher besprochen, entfällt die spätere Suche nach der Ursache einer vermeintlich unerklärlichen Abschaltung.

Montage: Reihenfolge, Anschlusslage, Verdrahtung

Die Arbeiten beginnen mit dem Freischalten nach den Sicherheitsregeln aus DIN VDE 0105-100. Anschließend wird die vorhandene Verdrahtung fotografiert, bevor etwas gelöst wird. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen werden am Anfang des zu schützenden Stromkreises eingebaut; alles, was vor dem Gerät liegt, bleibt ungeschützt. Die Anschlusslage ist herstellerseitig festgelegt — Netz- und Lastseite dürfen nicht vertauscht werden, weil die Auswertung sonst nicht arbeitet.

Der Neutralleiter jedes geschützten Stromkreises wird ausschließlich über das Gerät geführt und nicht mehr an der gemeinsamen Klemmschiene angeschlossen. Bei der Verwendung von Verdrahtungsschienen ist die Herstellerangabe maßgeblich, weil nicht jede Sammelschiene für Geräte mit Neutralleiteranschluss vorgesehen ist. Zum Schluss werden Blindabdeckungen ergänzt und die Beschriftung aktualisiert.

Inbetriebnahme und Prüfung

Nach dem Zuschalten führen diese Geräte einen Selbsttest aus. Erst danach ist die Prüfung nach den Vorgaben für Erstprüfungen sinnvoll: Besichtigen, Erproben, Messen. Für die Nachrüstung sind vier Ergebnisse entscheidend — Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand je Stromkreis, Wirksamkeit der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, sofern kombiniert, und die Funktionsprüfung des Lichtbogenschutzes über die Prüftaste.

Verlangen Sie außerdem einen Belastungstest im Alltag: Alle üblichen Verbraucher des Stromkreises werden nacheinander eingeschaltet, Staubsauger, Bohrmaschine und Dimmer eingeschlossen. Löst das Gerät dabei aus, wird die Ursache noch am selben Tag geklärt und nicht Wochen später aus der Ferne diskutiert. Diese Probe kostet zwanzig Minuten und erspart häufig einen zweiten Serviceeinsatz.

Funktions- und Übergabecheckliste

Punkt Erwartetes Ergebnis Nachweis Zuständig
Risikobeurteilung nach Abschnitt 421.7 betrachtete Stromkreise und Entscheidung benannt schriftlicher Vermerk Errichter
Isolationsmessung vor Einbau Werte je Stromkreis dokumentiert Messprotokoll Elektrofachkraft
Neutralleiterzuordnung jeder geschützte Stromkreis führt seinen Neutralleiter über das Gerät Sichtprüfung und Messung Elektrofachkraft
Anschlusslage nach Herstellerangabe Netz- und Lastseite korrekt Sichtprüfung Elektrofachkraft
Selbsttest beim Zuschalten Gerät geht in definierten Betriebszustand Beobachtung der Anzeige gemeinsam
Prüftaste Gerät schaltet unverzüglich ab Vorführung gemeinsam
Belastungsprobe mit typischen Verbrauchern keine Auslösung im Normalbetrieb Protokollnotiz gemeinsam
Bedeutung der Anzeigen erklärt Sie können Auslöseursachen ablesen Übergabevermerk Elektrofachkraft
Beschriftung und Stromkreisliste jeder geschützte Stromkreis gekennzeichnet Sichtprüfung Sie
Herstellerunterlagen Anleitung, Prüfintervall, Angaben zur Nutzungsdauer Übergabe der Dokumente Errichter

Einweisung: was Sie danach wissen müssen

Drei Handgriffe sollten Sie am Übergabetag einmal selbst ausgeführt haben. Erstens die Betätigung der Prüftaste einschließlich Wiedereinschalten. Zweitens das Ablesen der Anzeige nach einer Auslösung: Welche Farbe oder welche Blinkfolge steht für welchen Auslösegrund? Notieren Sie die Zuordnung auf einem Zettel im Verteiler, denn im Ernstfall ist die Anleitung nicht zur Hand. Drittens das Vorgehen bei einer Auslösung: erst die Anzeige ablesen, dann notieren, dann alle beweglichen Verbraucher trennen, dann einschalten.

Lassen Sie sich außerdem sagen, welche Verbraucher aus Sicht des Betriebs im Verdacht stehen, Auslösungen zu verursachen, und welche Stromkreise bewusst kein Gerät erhalten haben. Diese zweite Information ist genauso wichtig wie die erste, weil sie die Reichweite des Schutzes beschreibt.

Dokumentation und die dauerhafte Zuständigkeit

Legen Sie die Risikobeurteilung, das Prüfprotokoll, die Herstellerunterlagen mit der Angabe zur empfohlenen Nutzungsdauer und die aktualisierte Stromkreisliste gemeinsam ab. Da es sich um elektronische Bauteile handelt, gehört ein Wiedervorlagedatum dazu: Hersteller nennen in ihren Unterlagen Angaben zur Lebensdauer, teils verbunden mit einer Empfehlung zum Austausch nach einer bestimmten Betriebszeit.

Die Ausführung bleibt in jedem Fall dem Fachbetrieb vorbehalten. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandsetzung der elektrischen Anlage nur einem Installationsunternehmen übertragen werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist; § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes verlangt darüber hinaus, dass Energieanlagen so errichtet und betrieben werden, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Ihre Rolle im laufenden Betrieb ist präzise umrissen: prüfen, ablesen, notieren, melden — und jede Auslösung als Befund behandeln, dem eine Ursache zugeordnet werden muss.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DKE – Erläuterungen zu DIN VDE 0100-420:2022-06, Abschnitt 421.7 (Stand 26.06.2022)
  2. DKE – FAQ-Liste zur Norm DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2022-06
  3. Energiewirtschaftsgesetz § 49 – Anforderungen an Energieanlagen
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