Einregulierung der Luftmengen sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien

Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
  • Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.

Zuerst prüfen, ob überhaupt je einreguliert wurde

Die wichtigste Frage bei einer bestehenden Anlage lautet nicht, ob die Werte stimmen, sondern ob je Sollwerte festgelegt und geprüft wurden. Suchen Sie in der Anlagendokumentation nach zwei Papieren: dem Lüftungskonzept mit raumweisen Volumenströmen und dem Einregulier- oder Abnahmeprotokoll mit Soll- und Istwerten je Durchlass. Fehlt eines von beiden, ist der Bestand nicht bewertbar, und jede Beobachtung im Alltag bleibt eine Vermutung.

Ein Protokoll erkennen Sie daran, dass es je Messpunkt eine Raumbezeichnung, einen Sollwert, einen gemessenen Wert und die eingestellte Lüftungsstufe enthält. Eine Zeile wie eine allgemeine Bestätigung der Inbetriebnahme ist kein Protokoll. Ebenso wenig genügt eine Angabe des Gesamtvolumenstroms am Gerät, weil sie nichts über die Verteilung zwischen den Räumen aussagt.

Sichtbefund an den Durchlässen

Gehen Sie anschließend durch alle Räume und sehen Sie sich jeden Zuluft- und Abluftdurchlass an. Beurteilt werden vier Punkte, die keinerlei Eingriff erfordern.

Erstens die Stellung. Verstellbare Tellerventile besitzen einen Gewindekegel, der nach der Einregulierung mit einer Kontermutter gesichert wird. Eine fehlende oder gelöste Kontermutter bedeutet, dass die Einstellung nicht gesichert ist. Zweitens Spuren einer Veränderung: blanke Stellen am Gewinde, gedrehte Kegel, herausgezogene Ventile. Drittens die Verschmutzung. Ein deutlicher Staubkranz an einem Abluftdurchlass zeigt, dass dort Luft strömt; ein völlig sauberer Abluftdurchlass nach Jahren Betrieb ist ein Hinweis auf fehlende Strömung. Viertens Fremdeingriffe: mit Klebeband abgedeckte oder mit Papier zugestopfte Durchlässe kommen häufiger vor, als man erwartet, und verschieben die gesamte Verteilung.

Notieren Sie zu jedem Durchlass, ob Sie mit der Hand einen Luftstrom spüren. Diese Beobachtung ist keine Messung, trennt aber zuverlässig zwischen einem funktionierenden und einem stillgelegten Anschluss.

Warnzeichen in der Nutzung

Fehlende oder verstellte Luftmengen zeigen sich meist im Wohnalltag, bevor sie technisch auffallen. Die aussagekräftigsten Muster sind:

Innentüren, die beim Öffnen spürbar Widerstand haben oder von selbst zufallen, deuten auf eine Druckdifferenz zwischen Zuluft- und Abluftbereich hin — meist verursacht durch eine unzureichende Überströmung. Pfeifende Geräusche an Türspalten weisen in dieselbe Richtung. Ein Bad, in dem der Spiegel nach dem Duschen über eine Stunde beschlagen bleibt oder Handtücher merklich langsamer trocknen als früher, zeigt eine zu geringe Abluftmenge. Küchengerüche, die in Schlafräume ziehen, sprechen für eine falsche Strömungsrichtung in der Wohnung.

Umgekehrt gibt es Zeichen für eine zu hohe Luftmenge: sehr trockene Raumluft im Winter über längere Zeiträume, deutlich hörbare Strömungsgeräusche an einzelnen Durchlässen und Zugerscheinungen im Nahbereich eines Zuluftauslasses. Beide Richtungen sind Fehler, auch wenn nur die zu geringe Menge unmittelbar Bauschäden begünstigt.

Der Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall benennt anhaltend hohe Feuchte an Bauteiloberflächen als maßgebliche Wachstumsbedingung. Wenn beschlagene Fensterlaibungen oder feuchte Ecken in Ablufträumen auftreten, ist das kein Komfortthema, sondern ein Befund mit Handlungsdruck.

Prioritäten: sofort, bald, planbar

Befund Einordnung Was zuerst zu tun ist Zuständigkeit
Abgasgeruch bei laufender Lüftung, Feuerstätte im Haus sofort Anlage abschalten, Fenster öffnen, Feuerstätte nicht betreiben Schornsteinfeger und Heizungsfachbetrieb
Kohlenmonoxidwarner löst aus sofort Räume verlassen, Rettungsdienst verständigen Einsatzkräfte, danach Fachbetrieb
Sichtbarer Schimmelbefall in einem Abluftraum sofort Ursache klären lassen, Befall nicht selbst großflächig entfernen Fachbetrieb, gegebenenfalls Sachverständige
Beschlagene Fenster und feuchte Ecken über Wochen bald Filter prüfen, Abluftmengen messen lassen Lüftungsfachbetrieb
Durchlass abgeklebt oder zugestopft vorgefunden bald Abdeckung entfernen, Verteilung neu messen lassen Lüftungsfachbetrieb
Kontermutter gelöst, Ventilkegel verstellt bald Zustand fotografieren, nicht selbst nachstellen Lüftungsfachbetrieb
Türen fallen zu, Pfeifgeräusche an Türspalten bald Überströmwege prüfen lassen Lüftungsfachbetrieb, gegebenenfalls Schreiner
Neuer Bodenbelag oder neue Innentüren eingebaut planbar Nachmessung der betroffenen Räume einplanen Lüftungsfachbetrieb
Kein Einregulierprotokoll auffindbar planbar Unterlagen anfordern, sonst Erstmessung beauftragen Errichter oder Lüftungsfachbetrieb
Strömungsgeräusch an einem einzelnen Durchlass planbar Beobachtung dokumentieren, beim Wartungstermin ansprechen Lüftungsfachbetrieb

Abschaltkriterien

Die Anlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, wenn im Gebäude eine raumluftabhängige Feuerstätte betrieben wird und Abgasgeruch auftritt, wenn ein Kohlenmonoxidwarner anspricht oder wenn nach einem Umbau eine bestehende Sicherheitseinrichtung entfernt oder überbrückt wurde. In diesen Fällen ist die Lüftung nicht nur fehlerhaft eingestellt, sondern kann eine Gefährdung erzeugen.

Ein zweites Abschaltkriterium betrifft laufende Bauarbeiten. Wird im Gebäude geschliffen, gefräst oder abgebrochen, gelangen erhebliche Staubmengen in das Kanalnetz, wenn die Anlage weiterläuft. Schalten Sie sie für die Dauer solcher Arbeiten ab und lassen Sie Filter und Durchlässe danach prüfen, bevor Sie wieder in den Regelbetrieb gehen.

Warum Messungen nicht in Eigenregie sinnvoll sind

Die Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen sind in DIN EN 12599 beschrieben. Sie stellen Anforderungen an Messmittel, Messbedingungen und Dokumentation. Eine Volumenstrommessung mit Messhaube oder Messtrichter erfordert ein kalibriertes Gerät, den passenden Adapter für die jeweilige Durchlassbauform und stabile Randbedingungen: geschlossene Fenster, definierte Türstellungen, laufende Anlage in der zu prüfenden Stufe, neuer Filter.

Handmessgeräte für den Hausgebrauch erfüllen diese Anforderungen nicht. Sie zeigen Werte an, die sich je nach Haltung und Abstand erheblich unterscheiden. Ein damit ermittelter Wert taugt weder als Nachweis noch als Grundlage für eine Reklamation. Nutzen Sie stattdessen die qualitative Beobachtung: gleichmäßiger Luftstrom an allen Durchlässen, kein Raum ohne spürbare Strömung, keine auffälligen Geräusche.

Was Sie festhalten sollten

Legen Sie eine einfache Raumliste an mit Spalten für Durchlassart, spürbare Strömung, Zustand der Sicherung, Auffälligkeiten und Datum. Ergänzen Sie eine Fotodokumentation jedes Durchlasses in seiner vorgefundenen Stellung. Diese Aufnahmen sind später der Beleg dafür, ob jemand nachgestellt hat.

Halten Sie zusätzlich fest, wann bauliche Veränderungen stattgefunden haben: neue Bodenbeläge, getauschte Türen, geänderte Raumnutzung, Einbau einer Dunstabzugshaube. Diese Chronologie erklärt einem Fachbetrieb oft in wenigen Minuten, warum eine ursprünglich funktionierende Anlage heute anders arbeitet.

Grenzen der Eigenkontrolle

Sie dürfen beobachten, dokumentieren, Abdeckungen entfernen, die jemand nachträglich angebracht hat, und Durchlässe außen reinigen, sofern sie ohne Werkzeug abnehmbar sind. Sie dürfen außerdem Filter nach Herstellervorgabe wechseln, weil ein alter Filter jede Beurteilung verfälscht.

Nicht in Ihre Hand gehören das Verstellen von Ventilkegeln, Drosselklappen oder Volumenstromreglern, das Öffnen von Revisionsklappen im Kanalnetz, Eingriffe in die Regelung und jede Veränderung an Sicherheitseinrichtungen für Feuerstätten. Wer an einem Durchlass dreht, verschiebt die Verteilung im gesamten Strang und macht das vorhandene Protokoll wertlos. Die Beurteilung eines Schimmelbefunds und die Entscheidung über Sanierungsschritte gehören ebenfalls in fachliche Hände.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN EN 12599:2013-01 – Lüftung von Gebäuden, Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen (DIN Media)
  2. Umweltbundesamt – Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft, Bundesgesundheitsblatt 2008, 51:1358–1369
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