Einregulierung der Luftmengen planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen
Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
- Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
- Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.
Ohne Sollwerte gibt es nichts einzuregulieren
Einregulierung bedeutet, dass jeder Zuluft- und jeder Abluftdurchlass genau die Luftmenge erhält, die für seinen Raum vorgesehen ist. Das setzt voraus, dass diese Menge vorher festgelegt wurde. Genau hier scheitern viele Anlagen: Es wird ein Gerät eingebaut, ein Kanalnetz verlegt und am Ende irgendein Betriebspunkt gewählt, ohne dass jemals raumbezogene Sollwerte existierten.
Die Grundlage liefert das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Norm unterscheidet vier Lüftungsstufen: die Lüftung zum Feuchteschutz, die reduzierte Lüftung, die Nennlüftung und die Intensivlüftung. Für die Nennlüftung werden Abluftvolumenströme raumweise angesetzt; gebräuchlich sind 45 Kubikmeter je Stunde für Küche und Bad sowie 25 Kubikmeter je Stunde für ein separates WC. Die Zuluft wird auf die Aufenthaltsräume verteilt, und die Summe beider Seiten muss ausgeglichen sein.
Verlangen Sie deshalb vor jedem Angebot ein Lüftungskonzept mit einer raumweisen Tabelle. Ohne diese Tabelle ist eine spätere Einregulierung nicht überprüfbar, weil kein Sollwert existiert, gegen den gemessen werden könnte.
Die Überströmung ist der am häufigsten übersehene Teil
Zuluft strömt in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer. Abluft wird in Küche, Bad und WC abgesaugt. Dazwischen muss die Luft durch die Wohnung wandern — über Türspalte oder Überströmelemente. Ist dieser Weg zu eng, entsteht in den Ablufträumen ein Unterdruck, der Ventilator arbeitet gegen einen Widerstand, den niemand eingeplant hat, und die Türen lassen sich schwer öffnen oder schlagen zu.
Für die Planung heißt das: Legen Sie für jede Innentür fest, wie überströmt wird. Ein Türblatt mit dichtem Bodenanschluss und einer Dichtungsschwelle ist ein Ausschlusskriterium für die Überströmung, wenn kein anderes Element vorgesehen ist. Berücksichtigen Sie außerdem geplante Bodenbeläge: Ein später verlegter dicker Teppich reduziert den Spalt, ohne dass jemand die Anlage anfasst.
Halten Sie außerdem fest, welche Türen im Alltag geschlossen bleiben. Ein Schlafzimmer mit dauerhaft geschlossener Tür braucht einen eigenen Überströmweg, sonst erhält es zwar Zuluft, kann sie aber nicht abgeben.
Reserven und Sonderfälle vorab klären
Drei Konstellationen verändern die Auslegung grundlegend und müssen vor der Angebotsphase auf dem Tisch liegen.
Erstens Feuerstätten. Betreiben Sie einen Kaminofen, einen Kachelofen oder eine raumluftabhängige Gastherme, entsteht bei unausgeglichener Lüftung ein Unterdruck, der Abgase in den Aufenthaltsraum ziehen kann. In dieser Konstellation sind eine Sicherheitseinrichtung und die Abstimmung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zwingend. Diese Abstimmung gehört in die Planung, nicht in die Abnahme.
Zweitens die Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb. Sie fördert im Betrieb erhebliche Luftmengen und stört das Gleichgewicht der Anlage. Klären Sie, ob eine Umluftlösung vorgesehen wird oder ob eine gesteuerte Nachströmung eingeplant ist.
Drittens spätere Nutzungsänderungen. Ein Dachgeschoss, das heute als Abstellfläche dient und in fünf Jahren ein Kinderzimmer wird, braucht einen Anschluss oder zumindest ein Leerrohr. Reserven im Kanalnetz sind später kaum nachrüstbar, ohne Decken zu öffnen.
Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot
| Anforderung | Warum sie zählt | Nachweis im Angebot |
|---|---|---|
| Raumweise Sollwerte je Lüftungsstufe | Grundlage jeder späteren Messung | Tabelle nach DIN 1946-6 mit allen vier Stufen |
| Ausgeglichene Bilanz Zuluft zu Abluft | verhindert Unter- oder Überdruck im Gebäude | Summenbildung beider Seiten im Konzept |
| Überströmkonzept je Innentür | ohne Überströmung erreicht keine Menge ihren Zielraum | Angabe des Elements oder der Spaltmaße je Tür |
| Verstellbare Durchlässe | Feineinstellung erst am fertigen Bau möglich | Ventile oder Regler mit sicherbarer Einstellung |
| Volumenstromregelung im Strang | Ausgleich bei ungleichen Strangwiderständen | Angabe der vorgesehenen Regelorgane und ihrer Lage |
| Messstellen und Zugänglichkeit | ohne Zugang keine Nachmessung | Lage der Messöffnungen, Erreichbarkeit ohne Bauteilöffnung |
| Abnahmemessung | belegt, dass die Sollwerte erreicht werden | Prüfung nach DIN EN 12599 als eigene Angebotsposition |
| Sicherheitseinrichtung bei Feuerstätten | Schutz vor Abgasaustritt | benanntes Bauteil und Abstimmung mit dem Schornsteinfeger |
| Reserve für Nutzungsänderung | spätere Nachrüstung ohne Deckenöffnung | vorgesehene Anschlusspunkte oder Leerrohre |
| Dokumentation der Einstellwerte | Nachvollziehbarkeit bei Störungen | Protokoll mit Soll- und Istwerten je Durchlass |
Warum die Regelung der Volumenströme ein eigener Planungspunkt ist
Das Gebäudemodernisierungsgesetz behandelt in § 67 die Regelung der Volumenströme. Der dahinterliegende Gedanke ist energetisch: Eine Anlage, die dauerhaft mehr Luft fördert als benötigt, transportiert unnötig Wärme nach außen und verbraucht unnötig Ventilatorstrom. Für die Planung folgt daraus, dass die Anlage nicht nur einen Betriebspunkt können muss, sondern mehrere sinnvoll abgestufte.
Praktisch bedeutet das zwei Festlegungen. Erstens muss klar sein, welche Stufe im Regelbetrieb gefahren wird — die Nennlüftung ist nicht automatisch der Dauerzustand. Zweitens muss geklärt sein, wie zwischen den Stufen gewechselt wird: manuell über einen Taster, zeitgesteuert oder bedarfsgeführt über Sensorik. Jede dieser Varianten hat Folgen für die Einregulierung, weil die Mengenverhältnisse zwischen den Räumen in allen Stufen stimmen müssen.
Reihenfolge im Bauablauf festlegen
Eine Einregulierung ist keine Restarbeit am Ende. Sie setzt einen definierten Bauzustand voraus, und dieser Zustand muss terminlich eingeplant werden. Erforderlich sind: fertiggestelltes und dichtes Kanalnetz, montierte Durchlässe, eingebaute Innentüren mit endgültigen Bodenbelägen, geschlossene Fenster, neue Filter im Gerät und eine funktionsfähige Regelung.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird ein Zustand einreguliert, der später nicht mehr besteht. Der häufigste Fall ist die Messung vor dem Verlegen des Bodenbelags: Danach sind die Türspalte kleiner, die Überströmung schlechter und die Verteilung eine andere. Legen Sie den Messtermin deshalb schriftlich hinter die Fertigstellung der Böden und Türen.
Was Sie vorbereiten können und wo die Fachplanung beginnt
Sie können einen Grundriss mit Raumbezeichnungen, Nutzung und Belegung erstellen, alle Innentüren und ihre Bodenanschlüsse erfassen, vorhandene Feuerstätten und Dunstabzugshauben dokumentieren und festhalten, welche Räume im Alltag geschlossen bleiben. Sie können außerdem die geplanten Bodenbeläge benennen, weil sie die Überströmung beeinflussen.
Die Auslegung selbst ist keine Eigenleistung. Die Ermittlung der raumweisen Volumenströme, die Rohrnetzberechnung mit Druckverlusten, die Auswahl der Regelorgane und die Festlegung des Betriebspunkts setzen Normkenntnis und Berechnungswerkzeuge voraus. Ebenso wenig können Sie beurteilen, ob eine Sicherheitseinrichtung für eine vorhandene Feuerstätte ausreichend ist — diese Bewertung obliegt dem Schornsteinfeger und dem ausführenden Fachbetrieb gemeinsam. Wer diese Punkte in der Planung offen lässt, bezahlt sie später als Nachtrag oder als dauerhaft schlecht funktionierende Anlage.







