Einregulierung der Luftmengen nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe
Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
- Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
- Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
Der messfähige Bauzustand ist die Eintrittskarte
Eine Einregulierung liefert nur dann brauchbare Werte, wenn das Gebäude beim Messtermin in dem Zustand ist, in dem es später genutzt wird. Diese Bedingung wird häufig unterschätzt und ist die häufigste Ursache für Protokolle, die schon nach wenigen Wochen nicht mehr stimmen.
Erforderlich sind: vollständig verlegtes und dichtes Kanalnetz, alle Durchlässe montiert, Innentüren eingehängt und mit dem endgültigen Bodenbelag versehen, Fenster und Außentüren geschlossen, neue Filter im Gerät, funktionsfähige Regelung mit allen Betriebsstufen und ein Elektroanschluss, der einen Dauerbetrieb während des Termins erlaubt. Bei Feuerstätten im Gebäude muss die Sicherheitseinrichtung montiert und funktionsfähig sein.
Vereinbaren Sie den Termin deshalb ausdrücklich nach Fertigstellung der Böden und Türen. Ein Messtermin vor dem Bodenleger erzeugt einen Zustand, der nachher nicht mehr existiert, weil sich die Türspalte und damit die Überströmwege verändern.
Reihenfolge der Arbeiten
Die Einregulierung folgt einer festen Logik. Zuerst wird das Gerät auf die Stufe gebracht, die einreguliert werden soll — üblicherweise die Nennlüftung nach DIN 1946-6. Dann wird der Gesamtvolumenstrom am Gerät erfasst und mit der Summe der raumweisen Sollwerte verglichen. Erst danach beginnt die Verteilung.
Innerhalb der Verteilung wird vom ungünstigsten Punkt aus gearbeitet: dem Durchlass mit dem längsten Strang und den meisten Umlenkungen. Dieser Punkt wird zuerst auf seinen Sollwert gebracht, weil er die geringste Reserve hat. Anschließend folgen die übrigen Durchlässe. Da jede Verstellung die Druckverhältnisse im Netz verändert, sind mehrere Durchgänge nötig. Erst wenn in einem vollständigen Durchgang keine Nachstellung mehr erforderlich ist, ist die Anlage einreguliert.
Zum Schluss wird der Gesamtvolumenstrom erneut kontrolliert und die Anlage in die übrigen Betriebsstufen geschaltet. Auch dort müssen die Mengenverhältnisse zwischen den Räumen plausibel bleiben. Eine Anlage, die nur in einer Stufe stimmt, ist nicht fertig einreguliert.
Messung und Toleranz
Die Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen sind in DIN EN 12599 beschrieben. Die Norm unterscheidet Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messungen und regelt, welche Angaben ein Prüfbericht enthalten muss, welche Messgenauigkeiten anzusetzen sind und welche Abweichungen bei der Abnahme akzeptiert werden. Verlangen Sie, dass sich das Protokoll ausdrücklich auf dieses Vorgehen bezieht und die zugrunde gelegten Toleranzen benennt.
Praktisch eingesetzt werden Messhauben mit passendem Adapter für die jeweilige Durchlassbauform sowie Messungen im Kanal an vorbereiteten Messöffnungen. Beide Verfahren setzen eine gerade Anströmstrecke voraus. Ein Messwert unmittelbar hinter einem Bogen ist nicht belastbar, und ein Adapter, der nicht dicht an der Decke anliegt, liefert zu niedrige Werte.
Wichtig ist außerdem die Festlegung, in welchem Zustand gemessen wurde: welche Stufe, welche Türstellungen, welcher Filterzustand, ob die Dunstabzugshaube lief. Ohne diese Angaben ist ein Zahlenwert später nicht reproduzierbar.
Sichern und Kennzeichnen der Einstellung
Eine Einstellung, die nicht gesichert ist, verändert sich. Tellerventile werden beim Reinigen herausgedreht, Drosselklappen verstellen sich durch Vibration, Kegel werden von Bewohnern nachgedreht, weil es zieht. Deshalb gehört zur Einregulierung immer die mechanische Sicherung: Kontermutter angezogen, Stellung markiert, Position auf dem Bauteil vermerkt.
Ergänzen Sie eine Fotodokumentation jedes Durchlasses im eingeregulierten Zustand, aufgenommen so, dass die Markierung erkennbar ist. Diese Aufnahmen sind später der einzige praktikable Weg, eine unbeabsichtigte Verstellung zu erkennen, ohne erneut messen zu lassen.
Funktions- und Übergabecheckliste
| Prüfpunkt | Nachweis | Auslöser für Nacharbeit |
|---|---|---|
| Gesamtvolumenstrom je Betriebsstufe | Messwert am Gerät, dokumentiert je Stufe | Abweichung von der Summe der Sollwerte |
| Raumweise Volumenströme | Soll- und Istwert je Durchlass im Protokoll | Einzelwert außerhalb der vereinbarten Toleranz |
| Bilanz Zuluft zu Abluft | Summenvergleich beider Seiten | dauerhafter Über- oder Unterdruck im Gebäude |
| Überströmung | Türen lassen sich normal öffnen, kein Pfeifen | Widerstand an der Tür, Geräusch am Spalt |
| Sicherung der Einstellwerte | Kontermutter angezogen, Markierung sichtbar | lose Kontermutter, fehlende Markierung |
| Betriebsstufen und Umschaltung | jede Stufe geschaltet und gemessen | eine Stufe ohne dokumentierten Messwert |
| Sicherheitseinrichtung bei Feuerstätten | Funktionsnachweis im Beisein des Schornsteinfegers | fehlender Nachweis, Anlage nicht freigeben |
| Filterzustand beim Messtermin | neue Filter eingebaut und im Protokoll vermerkt | gebrauchte Filter, Messung wiederholen |
| Geräuschentwicklung an Durchlässen | in Aufenthaltsräumen unauffällig | deutliches Strömungsgeräusch, Durchlass prüfen |
| Übergabeprotokoll | vollständig, unterschrieben, mit Datum | fehlende Raumzuordnung oder fehlende Stufenangabe |
Einweisung der Nutzer
Die technisch beste Einregulierung scheitert, wenn niemand weiß, wie die Anlage bedient wird. Lassen Sie sich bei der Übergabe vier Punkte zeigen. Erstens: welche Stufe im Alltag gefahren wird und warum. Zweitens: wann die Intensivlüftung sinnvoll ist und wie lange sie laufen soll. Drittens: welche Bedienelemente Sie verändern dürfen und welche Einstellungen der Serviceebene vorbehalten sind. Viertens: wie Sie erkennen, dass ein Filterwechsel ansteht.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Bewohner dürfen die Betriebsstufe wechseln, aber keine Durchlässe verstellen. Diese Abgrenzung sollte in der Einweisung ausdrücklich fallen und in der Anlagendokumentation stehen. Zugerscheinungen an einem Zuluftauslass werden sonst regelmäßig durch Zudrehen des Ventils gelöst, was die Einregulierung entwertet.
Erklären Sie die Bedienung auch anderen Haushaltsmitgliedern. Ein Zettel am Gerät mit den drei wichtigsten Handgriffen und der Telefonnummer des Wartungsbetriebs ist wirkungsvoller als eine dicke Anleitung im Ordner.
Unterlagen, die zur Übergabe gehören
Zur vollständigen Übergabe gehören: das Lüftungskonzept mit raumweisen Sollwerten, das Einregulier- und Abnahmeprotokoll nach dem in DIN EN 12599 beschriebenen Vorgehen, ein Strangschema mit Lage der Regelorgane und Revisionsöffnungen, die Betriebsanleitung des Geräts, die Filterbezeichnungen mit Rahmenmaßen, der Nachweis der Sicherheitseinrichtung bei Feuerstätten und die Kontaktdaten des Wartungsbetriebs.
Prüfen Sie das Protokoll vor der Unterschrift auf Vollständigkeit. Fehlende Raumzuordnungen, nicht ausgefüllte Stufen oder ein Datum, das vor der Fertigstellung der Böden liegt, sind Gründe, die Abnahme zurückzustellen. Nach der Abnahme ist eine Nachforderung deutlich schwerer durchzusetzen.
Grenzen der Eigenleistung
Sie können den messfähigen Bauzustand herstellen, Termine koordinieren, Türstellungen dokumentieren, das Protokoll auf Vollständigkeit prüfen und die Fotodokumentation anlegen. Sie können außerdem nach der Übergabe beobachten, ob sich das Verhalten der Anlage verändert.
Die Messung selbst, das Verstellen von Durchlässen und Regelorganen, das Öffnen von Revisionsklappen, die Parametrierung der Regelung und die Freigabe bei vorhandenen Feuerstätten sind keine Eigenleistung. Sie erfordern kalibrierte Messtechnik, Kenntnis der Rohrnetzberechnung und im Fall der Feuerstätte die Beteiligung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Eigene Korrekturen nach der Abnahme heben die Nachweiswirkung des Protokolls auf.







