PCB und PAK im Altbau: Schadstoffe erkennen, Grenzwerte und Sanierung

Schwarze Parkettkleber und alte Fugenmassen enthalten oft PAK oder PCB. Welche Richtwerte gelten, warum nur das Labor Teer von Bitumen trennt und wie Abfälle einzustufen sind.

Symbolbild: Treppenhaus mit Kunststoffschlauch als temporärer Abluftführung bei einer Asbestsanierung
Symbolbild: Treppenhaus mit Kunststoffschlauch als temporärer Abluftführung bei einer AsbestsanierungFoto: Kurt Nordstrom / Wikimedia CommonsCC BY 2.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Polychlorierte Biphenyle (PCB) treten vor allem in dauerelastischen Fugenmassen und Deckenplatten von Gebäuden der Baujahre 1955 bis 1978 auf.
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) stecken typischerweise in schwarzen Steinkohlenteer-Klebern unter altem Mosaik- oder Stabparkett; Teer und Bitumen unterscheidet nur das Labor.
  • Die PCB-Richtlinie der Länder nennt 300 Nanogramm PCB pro Kubikmeter Raumluft als Zielwert; oberhalb von 3.000 Nanogramm folgen unverzüglich Kontrollmessung und Maßnahmen. Das Umweltbundesamt hat 2025 strengere Richtwerte (80 und 800 Nanogramm) abgeleitet.
  • Teerhaltiger Kleber wird nach dem Abfallverzeichnis meist als 17 03 03* eingestuft, nicht als 17 03 01*; Orientierung gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt mit 1.000 mg/kg PAK (EPA) oder 50 mg/kg Benzo[a]pyren.
  • Preise für Labor, Messung und Sanierung hängen vom Objektbefund ab und sind ohne belastbare Quelle nicht seriös zu beziffern; entscheidend ist, dass Angebote Probenahme, Arbeitsschutz, Entsorgung und Freigabe getrennt ausweisen.

Polychlorierte Biphenyle (PCB) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gehören zu den hartnäckigsten Altlasten im Wohngebäudebestand. Während PCB als Weichmacher und Flammschutzmittel bis 1978 in elastischen Fugenmassen, Deckenplatten und Anstrichen verarbeitet wurde, finden sich krebserzeugende PAK vor allem in schwarzen Teerklebern unter alten Parkettböden, die überwiegend bis Ende der 1960er Jahre verlegt wurden, vereinzelt noch bis Anfang der 1980er.

Werden diese Baustoffe bei Umbauten unüberlegt aufgestemmt, geschliffen oder erhitzt, drohen schwere Kontaminationen der gesamten Raumluft. Bei PCB nennt die PCB-Richtlinie der Länder 300 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³) Raumluft als Zielwert und 3.000 ng/m³ als Schwelle, ab der nach bestätigter Kontrollmessung unverzüglich saniert werden soll. Bei PAK entscheidet der Gehalt an Benzo[a]pyren im Kleber, ob Sie handeln müssen, und den bestimmt nur ein Labor. Liegt das Parkett ordnungsgemäß fest, sind nach den PAK-Hinweisen von 2000 selbst bei Teerkleber keine weiteren Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen nötig. Bei losem Parkett, Fugen über 2 Millimeter oder hohlen Stellen und mehr als 10 mg Benzo[a]pyren je kg Kleber folgt eine Staubanalyse.

Typische Fundstellen von PCB und PAK im Vergleich

PCB und PAK stammen aus völlig unterschiedlichen Materialquellen und erfordern getrennte Sanierungsstrategien. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Bauteile und historischen Einsatzbereiche in Altbauten:

Schadstoffgruppe Typische Bauteile im Gebäude Typisches Aussehen & Geruch Kritische Baujahre
PCB (Polychlorierte Biphenyle) Dehnungsfugen im Beton, Fensteranschlussfugen, Brandschutzanstriche, Deckenplatten Graue, weiße oder braune dauerelastische Fugenmassen; geruchlos. Der Name „Thiokol“ beweist kein PCB, die weitaus größere Menge dieser Fugenmassen war PCB-frei ca. 1955 bis 1978
PAK (Polyzyklische Kohlenwasserstoffe) Kleber unter Parkett und Holzpflaster, Dachpappen, teerhaltiger Kork, Karbolineum Zäh-schwarze Kleberschichten („Schwarz-Kleber“); teeriger, muffiger Geruch Parkettkleber überwiegend bis Ende der 1960er, vereinzelt bis Anfang der 1980er; Holzpflaster bis in die 1990er
Bitumen (Vergleich zu PAK) Selten als Kleber für Parkett und Bodenbeläge, Dachabdichtungen Ebenfalls schwarz oder braunschwarz; sehr geringe PAK-Gehalte, optisch nicht von Teer zu trennen nur im Einzelfall

Nicht jede schwarze Kleberschicht unter dem Parkett ist giftiger Teerkleber. Teerkleber basieren auf Steinkohlenteerpech; Analysen älterer Teerkleber ergaben nach der Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe bis zu 20.000 mg PAK je kg und mehr. Bitumenkleber mit sehr geringen PAK-Gehalten wurden nur selten verwendet, sind ebenfalls schwarz und lassen sich laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt durch einfache Tests nicht von PAK-haltigen unterscheiden. Ein Labortest bringt vor dem Beginn von Bodenarbeiten verbindliche Klarheit. Unter alten Floor-Flex-Platten und anderen Bodenbelägen enthalten schwarze Kleber oft zusätzlich Asbest. Ähnlich wie bei bleihaltigen Altanstrichen und der Schadstofferkundung vor der Sanierung entscheidet der genaue Befund über den Arbeitsschutz.

Richtwerte und Gefahrenstufen

Die Stufen der PCB-Richtlinie

Die PCB-Richtlinie (ARGEBAU, Fassung September 1994) ist eine technische Regel, die die meisten Länder bauaufsichtlich eingeführt haben, und gibt Empfehlungen statt gesetzlicher Grenzwerte. Sie unterscheidet drei Bereiche der Raumluftbelastung (PCB gesamt, also Summe der sechs Indikatorkongenere mal fünf):

  • Unter 300 ng PCB/m³: Die Belastung gilt als langfristig tolerabel (Vorsorgewert). 300 ng/m³ ist zugleich der Zielwert einer Sanierung (Sanierungsleitwert).
  • 300 bis 3.000 ng PCB/m³: Die Richtlinie empfiehlt, die Quelle aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach Möglichkeit zu beseitigen oder die Konzentration zumindest zu senken, zum Beispiel durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume. Eine Pflicht zum Lüften oder eine feste Sanierungsfrist nennt sie nicht.
  • Über 3.000 ng PCB/m³: Solche Werte sollen vermieden werden. Bei entsprechenden Befunden folgen unverzüglich Kontrollanalysen, bei bestätigtem Wert unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentration. Nach der Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei ständigem Aufenthalt von 24 Stunden täglich oberhalb von 3.000 ng/m³ angezeigt, bei kürzerer Aufenthaltsdauer erst bei entsprechend höheren Werten. Verantwortlich für Untersuchung und Sanierung sind die Eigentümer.

Diese Werte sind nicht mehr der neueste Stand: Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamts hat im Januar 2025 einen Vorsorgewert (Richtwert I) von 80 ng/m³ und einen Gefahrenwert (Richtwert II) von 800 ng/m³ abgeleitet, weil die Werte der Richtlinie auf einer oralen Tierstudie aus den 1970er-Jahren beruhen und nach neueren Studien nicht ausreichend vor den Wirkungen der PCB schützen. Die Richtlinie selbst nennt weiter 300 und 3.000 ng/m³; Messwerte zwischen 800 und 3.000 ng/m³ liegen also nach dem UBA-Gefahrenwert bereits im Gefahrenbereich, nach der Richtlinie noch nicht. Wer messen lässt, sollte deshalb beide Maßstäbe kennen.

Im Material gilt: Primärquellen wie Fugendichtungsmassen oder Beschichtungen enthalten laut der Richtlinie in der Regel mehr als ein Gewichtsprozent PCB (über 10.000 mg/kg); unter 0,1 Gewichtsprozent haben die PCB keinen Einfluss mehr auf die Raumluftbelastung. Der Konzentrationsgrenzwert für PCB in Abfällen liegt nach Anhang IV der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 bei 50 mg/kg. Nach Nr. 2.2.3 der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung wird Abfall mit PCB oberhalb dieses Konzentrationsgrenzwerts als gefährlich eingestuft. Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten, etwa PCB-haltige Dichtungsmassen, haben den Abfallschlüssel 17 09 02*.

PAK-Grenzwerte und Benzo[a]pyren

Für PAK existiert kein einzelner Raumluftgrenzwert, da es sich um ein Gemisch aus vielen Einzelstoffen handelt. Als Leitsubstanz dient Benzo[a]pyren (BaP), das nach der Einstufung der Unfallversicherung (IFA) als krebserzeugend der Kategorie 1B geführt wird.

  • Wann Teerkleber ausgeschlossen werden kann: Die PAK-Hinweise empfehlen, bei dunklem Kleber zuerst den BaP-Gehalt zu bestimmen. Unter 10 mg BaP je kg Kleber kann ein Teerkleber ausgeschlossen werden.
  • Zusammensetzung im Labor: Labore bestimmen üblicherweise die 16 EPA-PAK und BaP. Eine Zahl, ab der ein Material „eindeutig Teer“ ist, nennt keine der geprüften Quellen.
  • Abfallschlüssel: Teerhaltiger Kleber und damit kontaminierte Baustoffe werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt dem Schlüssel 17 03 03* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) zugeordnet, wenn der Abfall mehr als 1.000 mg/kg PAK (Summe EPA) oder mehr als 50 mg/kg BaP enthält. Der Schlüssel 17 03 01* gilt dagegen für kohlenteerhaltige Bitumengemische, zum Beispiel Asphalt. Die PAK-Hinweise ordnen das ausgebaute Parkett mit Kleberresten dem Schlüssel 17 02 04* zu und mit Kleber belasteten Bauschutt dem Schlüssel 17 09 03*, beides gefährliche Abfälle. Die 1.000-mg/kg-Schwelle ist eine Vollzugsempfehlung aus Bayern; die Annahmebedingungen legt im Einzelfall die zuständige Abfallbehörde oder die Annahmestelle fest.

Diagnose: Verdacht, Schnelltests und Laboruntersuchung

Baujahr und Material begründen einen Verdacht, Gewissheit gibt nur die Laboranalyse.

1. Vor-Ort-Tests beweisen nichts

  • Farbe: Ist der Kleber nicht schwarz oder dunkel, können die PAK-Hinweise einen Teerkleber ausschließen. Schwarz allein beweist ihn nicht, denn auch Bitumenkleber sind schwarz.
  • UV-Lampe und Prüfspray: Für beide Verfahren haben wir keine amtliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschrift gefunden, die Teer sicher von Bitumen trennt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt und die Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe halten einfache Tests für diese Unterscheidung für ungeeignet. Ein Schnelltest kann deshalb höchstens einen Hinweis geben: Ein negatives Ergebnis schließt Teerkleber nicht aus, und ein positives nennt keinen Gehalt.

2. Laboranalyse

Verbindliche Aussagen für Sanierung, Entsorgung und Bewertung braucht ein Prüflabor mit nachgewiesener Qualitätssicherung. Verfahren, Probenmenge und Verpackung legt das Labor fest; fragen Sie danach, bevor jemand eine Probe nimmt. Im Kleber werden die 16 EPA-PAK und Benzo[a]pyren bestimmt, in Fugenmassen der PCB-Gehalt. Bei der Raumluft wird PCB gesamt als Summe der sechs Indikatorkongenere mal fünf angegeben.

  • Wer die Probe nimmt: Die Probenahme gilt nach TRGS 524 als Erkundungstätigkeit, für die ein Probenahmeplan und eine Gefährdungsbeurteilung für die Probenahme mit Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Das gilt verbindlich für Beschäftigte, ist aber auch für Eigentümer der sinnvolle Maßstab. Das Landesamt nennt Kernbohrungen oder Abstemmen, die PAK-Hinweise eine Bohrung oder die Entnahme eines Parkettstabs am Rand. Lassen Sie die Probe vom Labor, einem Sachverständigen oder einem Fachbetrieb entnehmen und kratzen oder schneiden Sie nicht selbst in verdächtige Kleber oder Fugen.
  • Asbest zuerst bedenken (Details im Ratgeber zu Asbest in Boden und Kleber): Unter alten Floor-Flex-Platten und anderen Bodenbelägen enthalten schwarze Kleber oft neben PAK auch Asbest; Gewissheit über die Asbestfreiheit gibt laut Landesamt nur eine Materialanalyse. Bei diesem Verdacht sollten Sie keine Probe selbst entnehmen.
  • Kosten: Laborpreise nennen wir nicht, weil wir dafür keine belastbare, offene Preisquelle gefunden haben. Lassen Sie sich ein Angebot geben, das Probenzahl, Analyseumfang (16 EPA-PAK und Benzo[a]pyren beziehungsweise PCB) und Berichtsform ausweist.

Sanierungswege und Angebotsvergleich

Für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen wie PCB-haltigen Fugenmassen oder Teerklebern gilt die TRGS 524. Beauftragen Sie Betriebe, deren Beschäftigte die dort verlangten Fachkenntnisse (Anlage 2A oder 2B) nachweisen können; die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A oder 6B erfüllt diese Anforderung. Die TRGS empfiehlt, diese Fachkenntnisse durch Zeugnis oder Bescheinigung zu belegen; lassen Sie sich den Nachweis zeigen.

Konkrete Euro-Beträge nennen wir nicht: Für Fugen- und Kleberentfernung fanden wir keine offene Preisquelle, die Material, Fläche, Entsorgungsweg und Arbeitsschutz nachvollziehbar trennt. Entscheidend für den Preis ist, welchen der folgenden Wege der Befund zulässt.

Befund Möglicher Weg nach den Quellen Was das Angebot ausweisen sollte
PAK-Parkett liegt fest Parkett bleibt oder wird mit anderem Belag abgedeckt; die Handlungsanleitung sieht dabei keinen Umgang mit dem Kleber und im Allgemeinen keine PAK-spezifischen Schutzmaßnahmen vor Fläche, Aufbau des neuen Belags, Holzstaubschutz beim Schleifen
PAK-Parkett wird entfernt Umgang mit krebserzeugendem Stoff: Fachbetrieb mit Nachweis, Schwarzbereich mit mindestens Einkammerschleuse, staubarmes Ausbrechen mit Absaugung, Feinreinigung Fläche, Schleuse und Absaugung, Entsorgung mit Abfallschlüssel und Nachweis
PCB in Fugen Fugenmasse und Hinterfüllung entfernen, Fugenflanken säubern und beschichten, neu verfugen Laufende Meter, Zugänglichkeit, Entsorgung, Messung zur Feststellung des Ergebnisses

Wichtig bei PCB-Fugen: Nach der PCB-Richtlinie reicht es nicht, nur die Fugenmasse zu entfernen. Auch das Hinterfüllmaterial muss heraus, und die Anschlussbereiche der Fugenflanken werden gut gesäubert und beschichtet, bevor neu verfugt wird. Ein Abtrag von etwa 3 bis 4 Millimetern Beton hat sich nur in Einzelfällen bewährt; er ist staubintensiv und darf die Standsicherheit des Bauteils nicht beeinträchtigen. Die Richtlinie warnt außerdem, dass die Raumluftbelastung nach staubintensiven Arbeiten sogar steigen kann, weil PCB-belasteter Staub in unzugängliche Bereiche gelangt. Das Sanierungsergebnis ist durch eine Messung festzustellen.

Schutzmaßnahmen für Handwerker und Bewohner

Welche Maßnahmen nötig sind, legt die Gefährdungsbeurteilung des ausführenden Betriebs fest. Als Maßstab nennen die Quellen:

  1. Abschottung und Schwarz-Weiß-Einrichtung: Der Arbeitsbereich wird mit staubdichten Abschottungen vom genutzten Gebäude getrennt; die TRGS 524 nennt Personenschleusen mit getrennter Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung. Unterdruckhaltung ist in der TRGS Teil der Rangfolge lüftungstechnischer Maßnahmen und hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab; die PCB-Richtlinie hält Unterdruck und Zugangsschleusen in der Regel nicht für erforderlich, die Handlungsanleitung für PAK-Kleber verlangt mindestens eine Einkammerschleuse.
  2. Absaugung an der Quelle: Staubarme Verfahren und Geräte mit direkter Absaugung; die Handlungsanleitung nennt Industriesauger der Verwendungskategorie C oder höher.
  3. Persönliche Schutzausrüstung: Die Handlungsanleitung für PAK-Kleber nennt Atemschutz mit mindestens Filterklasse P2, Staubschutzanzüge Typ 5 und Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk. Die Gefährdungsbeurteilung kann mehr verlangen.
  4. Feinreinigung: Vor der Freigabe der Räume werden glatte Flächen feucht gewischt und raue Flächen abgesaugt. Bei PAK genügt nach den PAK-Hinweisen eine ausreichende Reinigung ohne Messung, bei PCB ist das Ergebnis zu messen.

Nächste Schritte bei Sanierungsverdacht

  1. Verdacht dokumentieren: Baujahr prüfen und festhalten, wo alte Dehnungsfugen oder schwarzer Kleber unter Parkett oder Bodenbelägen vermutet werden. Nichts aufstemmen, schleifen oder abkratzen.
  2. Zustand prüfen: Liegt das Parkett fest und sind die Fugen höchstens 2 Millimeter breit, besteht nach den PAK-Hinweisen kein Handlungsbedarf; behalten Sie den Zustand im Blick.
  3. Probe entnehmen lassen: Beauftragen Sie Labor, Sachverständigen oder Fachbetrieb, vor allem wenn Asbest nicht ausgeschlossen ist. Bei Teerkleber ist entscheidend, ob der Benzo[a]pyren-Gehalt über oder unter 10 mg je kg Kleber liegt.
  4. Fachbetrieb beauftragen: Vergeben Sie Sanierungsarbeiten nur an Betriebe, die Fachkenntnisse nach TRGS 524 nachweisen, und klären Sie den Abfallweg (17 03 03*, 17 02 04*, 17 09 03* oder 17 09 02*) vorab mit dem Betrieb und der Annahmestelle.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. ARGEBAU: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie), Fassung September 1994
  2. Umweltbundesamt, Ausschuss für Innenraumrichtwerte: Richtwerte für PCB in der Innenraumluft (Bundesgesundheitsblatt 2/2025)
  3. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Klebstoffe (Stand 09/2020)
  4. Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Abfallschlüssel und Einstufung gefährlicher Abfälle
  5. Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, Anhang IV (Konzentrationsgrenzwerte)
  6. Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise, Fassung April 2000)
  7. Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden (IG BAU, Verband der Deutschen Parkettindustrie, Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik)
  8. IFA: Informationsblatt zu Benzo[a]pyren in bestimmten PAK-Gemischen
  9. BAuA: TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausgabe Juli 2026)
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