Radon im Keller: Das Haus saugt das Gas aus dem Boden, deshalb hilft Abdichten allein selten
300 Becquerel je Kubikmeter sind ein Referenzwert, kein Grenzwert. Wie Sie richtig messen, Messprotokoll und Raumwahl gestalten und warum die wirksamste Maßnahme meist unter der Bodenplatte ansetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- § 124 StrlSchG nennt 300 Becquerel je Kubikmeter im Jahresmittel als Referenzwert für Aufenthaltsräume, ausdrücklich keinen Grenzwert; die WHO empfiehlt 100.
- Das BfS führt rund 6,3 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland auf Radon in Wohnräumen zurück, etwa 2.800 Fälle im Jahr.
- Passive Detektoren bleiben nach BfS drei bis zwölf Monate liegen, ideal sind zwölf; elektronische Kurzzeitmessungen zeigen nur Momentaufnahmen und eignen sich zur Ursachensuche.
- Ein beheiztes Haus wirkt wie ein Kamin: Unterdruck zieht Bodenluft durch Fugen und Durchführungen, deshalb helfen Abdichten und Dauerlüften allein selten.
- Nach energetischer Sanierung und nach jeder Radonmaßnahme gehört eine Kontrollmessung dazu.
300 Becquerel je Kubikmeter: Diese Zahl steht in § 124 des Strahlenschutzgesetzes, und fast jeder hält sie beim ersten Lesen für einen Grenzwert. Sie ist keiner. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) formuliert es eindeutig: Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, sondern ein Maßstab dafür, ob Maßnahmen angemessen sind. Nach den BfS-Angaben erhöht sich das Lungenkrebsrisiko pro 100 Becquerel je Kubikmeter langjähriger Radonkonzentration um etwa 16 Prozent, einen Schwellenwert, unter dem Radon ungefährlich wäre, kennt man nicht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für Wohnungen höchstens 100.
Die schnelle Antwort: Messen Sie mit passiven Detektoren einer anerkannten Messstelle, möglichst zwölf Monate lang, in Ihren wichtigsten Aufenthaltsräumen und einmal im Keller. Liegt das Jahresmittel über 300 Becquerel je Kubikmeter, suchen Sie zuerst den Eintrittsweg, bevor Sie bauen.
Wie relevant ist Radon?
Eine BfS-Auswertung von 2024 kommt auf rund 6,3 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland, die rechnerisch auf Radon in Wohnungen zurückgehen: etwa 2.800 Fälle im Jahr. Der Anteil schwankt regional erheblich, von 3,2 Prozent in Berlin bis 10,0 Prozent in Thüringen und 9,5 Prozent in Sachsen. Radon ist nach dem Rauchen einer der häufigsten Auslöser von Lungenkrebs.
Warum das Gas gezogen wird
Radon-222 entsteht beim Zerfall von Uran im Gestein und gelangt mit der Bodenluft ins Gebäude. Der Übergang geschieht in erster Linie nicht durch Diffusion durch Beton, sondern durch Strömung durch Fugen, angetrieben vom Gebäude selbst. Ein beheiztes Haus hat innen wärmere, leichtere Luft; sie steigt auf und entweicht oben, unten entsteht ein leichter Unterdruck, der Bodenluft ansaugt. Deshalb schwanken die Werte mit Jahreszeit, Wind und Luftdruck, und deshalb ist eine Momentaufnahme nur ein Hinweis.
Daraus folgt die wichtigste praktische Konsequenz: Solange der Unterdruck bleibt, sucht sich das Gas den nächsten Weg. Auch Abluftanlagen und Kamine ziehen Luft ab und können den Sog verstärken, wenn nicht Zuluft nachströmt. Wirksam wird eine Sanierung erst, wenn sie das Druckgefälle unter der Bodenplatte umkehrt oder den Eintritt an allen Wegen gleichzeitig schließt.
So messen Sie richtig
Passive Detektoren (Langzeitmessung). Gemessen wird mit passiven Kernspurdetektoren (Exposimetern, Messstandard DIN ISO 11665-4): kleine Dosen ohne Strom, die über die gesamte Zeit integrieren und anschließend im Labor ausgewertet werden. Nach BfS sollen sie drei bis zwölf Monate an ihrem Platz bleiben, ideal sind die vollen zwölf. Nur Sommermonate ergeben meist einen zu niedrigen, nur Wintermonate einen zu hohen Wert gegenüber dem Jahresmittel. Der Referenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel.
Elektronische Geräte (Kurzzeitmessung). Sie zeigen Momentaufnahmen und den Verlauf über Tag, Monat oder Jahr, auch nach Schutzmaßnahmen, und lassen sich mit Pumpe an Rohrdurchführungen oder mit Sonde in der Bodenluft einsetzen. Für die Ursachensuche sind sie nützlich, für den Vergleich mit dem Referenzwert ersetzen sie die Langzeitmessung nicht.
Welche Räume? Das BfS empfiehlt die Räume, in denen Sie sich am längsten aufhalten: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitsräume. Dazu kommt üblicherweise ein Gerät im Keller, dort wo die Leitungen ins Haus kommen, weil dort die höchsten Werte zu erwarten sind. Wer im niedrigsten genutzten Geschoss schläft oder arbeitet (Souterrainbüro, Erdgeschosszimmer, Hobbyraum im Keller), misst dort zuerst. Ein hoher Wert in einem ungenutzten Keller ist ein Hinweis auf den Eintrittsweg, kein Maß für die Belastung der Familie.
Aufstellung. Legen Sie die Dosen auf ein Regal oder einen Schrank (nicht hinein), mit etwa 10 bis 20 Zentimetern Abstand zur Wand, nicht über der Heizung und nicht direkt am Fenster. Das Gebäude wird normal genutzt; dauerhaft geöffnete Fenster, um einen besseren Wert zu erzeugen, machen das Ergebnis wertlos.
Messprotokoll. Notieren Sie je Gerät Raum, Geschoss, Messbeginn, Messende, ungewöhnliche Leerstands- oder Bauzeiten und die eindeutige Gerätezuordnung. Rühren Sie die Dosen bis zum Rückversand nicht an.
Kosten. Ein Exposimeter kostet nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt etwa 30 bis 50 Euro; einzelne Messstellen nennen niedrigere Nettopreise. Beziehen Sie die Geräte von einer vom BfS anerkannten Stelle, bei Arbeitsplätzen ist das Pflicht.
Ob Ihr Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet liegt, lässt sich vorab klären. Nach § 121 StrlSchG legen die Landesbehörden diese Gebiete fest, dort, wo in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden eine Überschreitung erwartet wird; die Festlegung ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Ein Haus außerhalb eines solchen Gebiets kann trotzdem betroffen sein: Die Karten beschreiben Wahrscheinlichkeiten, keine Grundstücke.
Die Wege, die eine Feuchteabdichtung offen lässt
§ 123 StrlSchG verlangt bei der Errichtung von Gebäuden geeignete Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund und erklärt die Anforderung für erfüllt, wenn die üblichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden, außerhalb festgelegter Gebiete ohne Zusatz. Im Bestand klemmt es genau hier: Eine Abdichtung, die Wasser zuverlässig fernhält, ist an Durchdringungen noch lange nicht gasdicht.
Suchen Sie deshalb gezielt nach diesen Punkten im Keller:
- Rohrdurchführungen für Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation, besonders in alten Mauerkästen mit Mörtelverguss
- der Pumpensumpf und offene Bodenabläufe ohne Sperrwasser
- Fugen zwischen Bodenplatte und aufgehender Wand, Setzrisse, Arbeitsfugen
- gestampfte Lehm- oder Sandböden in Altbaukellern ohne Bodenplatte
- Kabelschächte, Aufzugsunterfahrten und ungenutzte Kriechkeller
- die Kellertreppe als offene Verbindung in den beheizten Bereich
Das BfS empfiehlt, Gebäude mit Radonkonzentrationen über 100 Becquerel je Kubikmeter in Aufenthaltsbereichen zu analysieren, um eine erfolgversprechende Sanierung einzuleiten. Wenn ohnehin eine technische Bestandsaufnahme ansteht, gehört die Radonfrage in dieselbe Begehung.
Maßnahmen, sortiert nach Wirkung
Den beheizten Bereich vom Keller trennen. Die billigste wirksame Maßnahme ist oft eine dichtschließende, umlaufend gedichtete Kellertür mit Bodendichtung, ergänzt um das Abdichten von Leitungsdurchführungen in der Kellerdecke. Eine dichte Tür begrenzt die Ausbreitung, beseitigt aber nicht die Quelle.
Eintrittsstellen schließen. Risse, Fugen und Durchführungen werden mit dauerelastischen, gasdichten Systemen verschlossen; bei größeren Flächen kommen Radonsperrbahnen zum Einsatz. Das ist eng verwandt mit einer Innenabdichtung, aber nicht dasselbe: Der Nachweis lautet hier gasdicht, nicht wasserdicht.
Lüften, aber gezielt. Regelmäßiges, intensives Lüften ist nach BfS eine sinnvolle Erstmaßnahme. Die Wirkung hält allerdings nur kurz an: Nach Angaben der österreichischen Fachstelle kann die Konzentration schon etwa zwei Stunden nach dem Lüften wieder auf dem alten Niveau sein. Ungezieltes Dauerlüften verschwendet Heizenergie und kann im Sommer Feuchtigkeit in den Keller bringen. Ein höherer Luftwechsel muss bilanziert sein, sonst verstärkt er den Unterdruck. Für bewohnte Kellerräume ist eine kleine Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung der saubere Weg; ein Lüftungskonzept bindet sie ins übrige Haus ein.
Die Bodenluft absaugen. Der wirksamste Eingriff dreht das Druckgefälle um. Bei einem Radonbrunnen wird punktuell unter die Bodenplatte gebohrt oder ein Schacht ausgehoben und die Bodenluft abgesaugt; in den meisten Fällen genügt eine Absaugstelle. Bei einer Radondrainage werden perforierte Rohre flächig unter der Platte verlegt und aktiv oder passiv entlüftet. Wird ohnehin die Bodenplatte abgedichtet oder neu aufgebaut, lässt sich die Drainage zum Bruchteil der späteren Kosten mitverlegen.
Die Kosten hängen an Ausgangswert, Zugänglichkeit und Untergrund und lassen sich nicht seriös pauschal beziffern. Ein einzelner Absaugpunkt ist meist die kleinere Lösung, teurer wird es, wenn Bodenplatte oder Estrich geöffnet werden müssen oder mehrere Absaugstellen nötig sind. Holen Sie dafür Angebote von radonerfahrenen Fachbetrieben ein.
Nach energetischer Sanierung erneut messen
Neue Fenster, Außentüren oder Dampfsperren im Dach verändern die Dichtheit der Gebäudehülle und damit Druckverhältnisse und Luftwechsel. Weniger Luftwechsel kann die Radonkonzentration in Innenräumen erheblich ansteigen lassen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt deshalb nach Abschluss der Bauarbeiten eine Messung; wurde vorher eine erhöhte Konzentration festgestellt, ist sie nach der Sanierung auf jeden Fall nötig. Planen Sie bei Arbeiten an Bodenplatte, Kellerwänden oder Lüftung Radonschutz von Anfang an mit ein. Eine Messung vor der Sanierung liefert den Ausgangswert.
Wirkung immer nachweisen
Eine abgedichtete Fuge sieht überzeugend aus, eine neue Lüftung läuft hörbar, beides beweist noch keine ausreichende Senkung. Nach Abschluss der Maßnahmen wird unter normaler Nutzung erneut gemessen, am besten wieder über mehrere Monate; erst der Vergleich zeigt, ob das Konzept funktioniert. Die Reihenfolge bleibt immer gleich: langfristig messen, Eintrittswege verstehen, passende Maßnahmen planen, Wirkung kontrollieren.
Wenn im Keller gearbeitet wird, gilt eine Pflicht
Für Wohnräume kennt das Gesetz keine Messpflicht, für Arbeitsplätze schon. Nach § 127 StrlSchG muss die Radonkonzentration gemessen werden, wenn ein Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in einem festgelegten Radonvorsorgegebiet liegt oder wenn die Art des Arbeitsplatzes einem Arbeitsfeld nach Anlage 8 zuzuordnen ist. Die Messung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Festlegung des Gebiets und Aufnahme der beruflichen Tätigkeit erfolgt sein; die Behörde kann die Frist im Einzelfall um höchstens sechs Monate verlängern, wenn der Verantwortliche das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Änderungen am Arbeitsplatz, die die Konzentration über den Referenzwert heben können, lösen eine erneute Messung aus.
Das betrifft Eigentümer häufiger als gedacht: Wer eine Kellerwerkstatt vermietet, eine Praxis, eine Kanzlei oder ein Ladenlokal im Untergeschoss hat oder dort Beschäftigte arbeiten lässt, ist als für den Arbeitsplatz Verantwortlicher betroffen. Der Referenzwert an Arbeitsplätzen liegt nach § 126 ebenfalls bei 300 Becquerel je Kubikmeter im Jahresmittel.
Für den eigenen Hausverkauf hat die Frage eine andere Seite: Ein vorliegendes Messergebnis ist eine bekannte Eigenschaft der Immobilie. Wer einen hohen Wert kennt und im Kaufvertrag verschweigt, bewegt sich im Bereich der arglistigen Täuschung. Dokumentieren Sie deshalb auch die Sanierung.
Was Sie in dieser Heizperiode tun können
Bestellen Sie passende Kernspurdetektoren bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Messstelle und legen Sie sie nach Möglichkeit über zwölf Monate aus: in den Räumen, in denen Sie sich am längsten aufhalten, und einmal im Keller an den Leitungseintritten. Notieren Sie das Auslegedatum im Messprotokoll.
Fällt das Ergebnis über 300 Becquerel je Kubikmeter aus, ist der nächste Schritt nicht der Baumarkt, sondern eine Ursachenmessung mit einem elektronischen Gerät über einige Wochen. Sie zeigt, wann und unter welchen Bedingungen die Werte steigen, und grenzt den Eintrittsweg ein. Erst diese Information entscheidet, ob eine gedichtete Kellertür genügt oder ob unter die Bodenplatte gebohrt werden muss.
Quellen und weiterführende Informationen
- Strahlenschutzgesetz § 124 – Referenzwert für Aufenthaltsräume
- Strahlenschutzgesetz § 123 – Maßnahmen zum Schutz vor Radon bei Gebäuden
- Strahlenschutzgesetz § 121 – Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
- Strahlenschutzgesetz § 126 – Referenzwert an Arbeitsplätzen
- Strahlenschutzgesetz § 127 – Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen
- Bundesamt für Strahlenschutz: Der Referenzwert ist kein Grenzwert
- Bundesamt für Strahlenschutz: Wie kann ich Radon messen (lassen)?
- Bundesamt für Strahlenschutz: Radon-Messgeräte (passiv und elektronisch)
- BfS-Pressemitteilung 2024: Radon und Lungenkrebstodesfälle
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Radon, Einfluss der energetischen Sanierung
- Zentrale Radonstelle NRW: Schutzmaßnahmen gegen Radon

















