Lüftungskonzept nach Fenstertausch: Warum das geöffnete Fenster in der Rechnung nicht zählt

Werden mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, verlangt DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Entscheidend ist die Feuchteschutzstufe — und die muss funktionieren, auch wenn zwei Wochen niemand zu Hause ist.

Geöffneter Fensterfalzlüfter oben im Rahmen eines weißen Kunststofffensters, dahinter Hausdächer
Geöffneter Fensterfalzlüfter oben im Rahmen eines weißen Kunststofffensters, dahinter HausdächerFoto: JamesKingdom / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist fällig, sobald in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der Fenster ersetzt oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.
  • Die Feuchteschutzstufe muss nutzerunabhängig sichergestellt sein — Fensteröffnen durch die Bewohner darf dabei nicht eingerechnet werden.
  • Die Norm setzt den Feuchteschutz bei 30 Prozent der Nennlüftung an, bei Gebäuden mit dem Wärmeschutzniveau vor der Wärmeschutzverordnung 1995 bei 40 Prozent.
  • Ein Fensterfalzlüfter liefert je nach Bauart und Winddruck nur 3 bis 8 Kubikmeter Luft je Stunde; für eine Wohnung können zweistellige Stückzahlen nötig werden.
  • Fehlt das Konzept und tritt später Feuchteschaden auf, trifft die Haftung Planer und ausführenden Betrieb, nicht die Bewohner.

Der Schimmel kommt selten im ersten Winter. Er erscheint im zweiten oder dritten, meist an der kältesten Stelle des Raums — hinter dem Schrank an der Außenwand, in der Zimmerecke, an der Fensterlaibung. Die Bewohner haben ihr Verhalten nicht geändert. Geändert hat sich das Haus: Die alten Fenster ließen ständig Luft durch, die neuen tun das nicht mehr.

Genau für diesen Fall gibt es seit Jahren eine Regel, die viele Eigentümer erst nach dem Schaden kennenlernen. DIN 1946-6 verlangt bei einer bestimmten Eingriffstiefe ein Lüftungskonzept — und zwar bevor die Fenster bestellt werden, nicht danach.

Die Drittel-Schwelle

Die Norm knüpft nicht an die Absicht an, sondern an den Umfang der Maßnahme. Ein Lüftungskonzept ist zu erstellen, wenn

  • im Mehrfamilienhaus in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird,
  • im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Damit ist auch die Dachsanierung erfasst, obwohl sie mit Fenstern nichts zu tun hat: Entscheidend ist, wie viel unfreiwilliger Luftwechsel verschwindet. Wer nur die drei Fenster der Nordseite ersetzt, bleibt unterhalb der Schwelle; wer im gleichen Zug das Dach dämmt, nicht mehr.

Rechtlich steht dahinter § 13 GModG. Der Paragraf verlangt, die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig abzudichten, hält aber ausdrücklich fest, dass Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel unberührt bleiben. Die Dichtheit ist Pflicht — und die Lüftung, die sie ersetzt, ebenfalls.

Vier Stufen, eine davon ohne Sie

DIN 1946-6 staffelt den Luftbedarf in vier Stufen, die sich als Anteile der Nennlüftung ausdrücken lassen:

Stufe Anteil an der Nennlüftung Situation
Lüftung zum Feuchteschutz 0,3 (bzw. 0,4 bei niedrigem Wärmeschutzniveau) dauerhaft, auch bei längerer Abwesenheit
reduzierte Lüftung rund 0,7 zeitweise Abwesenheit, Mindesthygiene
Nennlüftung 1,0 normale Nutzung mit üblicher Belegung
Intensivlüftung rund 1,3 Kochen, Duschen, Wäschetrocknen

Der Faktor 0,3 gilt für Gebäude ab dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1995, der Faktor 0,4 für ältere Gebäude — sie kühlen stärker aus, und kalte Oberflächen brauchen trockenere Raumluft.

Die erste Zeile ist die einzige, die der Nutzer nicht beeinflussen darf. Der Feuchteschutz muss nach der Norm nutzerunabhängig funktionieren: bei geschlossenen Fenstern, geschlossenen Türen, über mehrere Tage, in der Urlaubswoche im Januar. Ein Fenster, das jemand aufmachen muss, zählt in dieser Stufe nicht mit — und genau daran scheitert die Vorstellung, man könne das Thema durch Aufklärung der Bewohner erledigen. Gerichte haben Vermietern mehrfach bestätigt, dass mehr als zweimal tägliches Fensteröffnen nicht zumutbar ist.

Was übrig bleibt, wenn die Fugen dicht sind

Die Rechnung stellt den Bedarf der Feuchteschutzstufe der Infiltration gegenüber — also der Luftmenge, die auch bei geschlossenen Fenstern durch Undichtheiten nachströmt. Für die Infiltration setzt die Norm Standardwerte für die Luftwechselrate bei 50 Pascal an, wenn keine Messung vorliegt: 4,5 h⁻¹ für den unveränderten Bestand, 4,0 h⁻¹ für modernisierte Gebäude und 3,0 h⁻¹ für Neubauten. Wurde die Luftdichtheit gemessen, tritt der gemessene Wert an diese Stelle; wie das abläuft, beschreibt der Beitrag zum Blower-Door-Test in der Sanierung.

Ein Beispiel: Für eine Wohnung von 100 Quadratmetern liegt die Nennlüftung in der Größenordnung von 125 Kubikmetern je Stunde. Bei einem Altbau vor 1995 entfallen davon 40 Prozent auf den Feuchteschutz, also rund 50 Kubikmeter je Stunde. Nach dem Fenstertausch liefert die Gebäudehülle davon nur noch einen Bruchteil, weil die neuen Fenster die Fugendurchlässigkeit um Größenordnungen senken — welche Rolle die Dichtungsebenen dabei spielen, behandelt der Beitrag zu Fensterfuge und Anschlussabdichtung.

Die Lücke muss lüftungstechnisch geschlossen werden. Der naheliegendste Weg sind Fensterfalzlüfter oder Außenluftdurchlässe nach DIN EN 13141-1. Und hier wird die Sache konkret: Ein Fensterfalzlüfter bringt je nach Bauart und anliegendem Winddruck 3 bis 8 Kubikmeter je Stunde. Um 50 Kubikmeter zu decken, braucht es also grob sieben bis siebzehn Stück — verteilt auf die Zulufträume, denn ein Lüfter im Bad hilft dem Schlafzimmer nicht. In einer Wohnung mit vier Fenstern in den Aufenthaltsräumen geht diese Rechnung nicht auf.

Wenn passive Öffnungen nicht reichen

Bleibt eine Lücke, führt der Weg zu ventilatorgestützten Lösungen. Drei Bauarten kommen im Bestand in Betracht:

  1. Zentrale Abluftanlage mit Ventilatoren in Bad und Küche und Außenluftdurchlässen in den Aufenthaltsräumen. Sie erzeugt einen definierten Unterdruck und macht die Nachströmung damit unabhängig vom Wetter. Rückgewinnung von Wärme findet nicht statt.
  2. Dezentrale Lüfter mit Wärmerückgewinnung, paarweise in die Außenwand gesetzt und im Gegentakt betrieben. Sie lassen sich raumweise nachrüsten, ohne Kanäle durch die Wohnung zu ziehen; Aufbau und Grenzen zeigt der Beitrag zu den dezentralen Lüftungsgeräten.
  3. Zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, die den höchsten baulichen Aufwand verlangt, dafür aber gefilterte Zuluft liefert und die Lüftungswärmeverluste deutlich senkt.

Welche Variante passt, hängt weniger vom Volumenstrom ab als von der Frage, wo Kanäle geführt werden können und ob Schallschutz an der Straßenseite verlangt ist. Ein innenliegendes Bad hat dabei ohnehin eigene Anforderungen, die der Beitrag zur Lüftung im innenliegenden Bad beschreibt.

Was die einzelnen Wege kosten

Die Preisunterschiede zwischen den Lösungen sind groß genug, dass sie die Entscheidung mitbestimmen — und sie fallen an unterschiedlichen Stellen an.

Leistung Größenordnung (Stand 2026) Bezugsgröße
Lüftungskonzept als eigenständige Planungsleistung rund 200 bis 500 € je Nutzungseinheit
Fensterfalzlüfter, nachgerüstet niedriger zweistelliger Betrag je Stück, ohne Montage
dezentrales Gerät mit Wärmerückgewinnung etwa 450 bis 850 € je Gerät inklusive Einbau
dezentrale Lösung für ein Einfamilienhaus etwa 3.000 bis 8.000 € sechs Räume, mittlere Ausstattung
zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung etwa 8.000 bis 15.000 € Einfamilienhaus, komplett installiert

Die Spannen werden vor allem von drei Dingen getrieben: der Zahl der Räume, die tatsächlich Zuluft brauchen, dem baulichen Aufwand für Kernbohrungen oder Kanalführung und den Schallschutzanforderungen an der lauten Gebäudeseite. Der laufende Betrieb fällt dagegen kaum ins Gewicht — für ein dezentrales Gerät liegen die Stromkosten in der Größenordnung von 4 bis 10 Euro im Jahr.

Rechnen Sie die Wärmerückgewinnung nicht als Selbstläufer: Eingespart wird ein Teil der Lüftungswärmeverluste, für ein gasbeheiztes Einfamilienhaus in der Größenordnung von 200 Euro jährlich. Das trägt eine dezentrale Nachrüstung über die Lebensdauer, eine Zentralanlage im Bestand in aller Regel nicht allein. Die Planungsleistung selbst kann im Rahmen der Förderung von Fachplanung und Baubegleitung bezuschussbar sein; die Konditionen haben sich zuletzt mehrfach geändert, lassen Sie sich den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Stand schriftlich bestätigen.

Wer das Konzept schuldet

Die Norm schreibt keine bestimmte Qualifikation vor: Erstellen darf das Konzept, wer für den Bauherrn planerisch tätig wird — Architektin, Energieberater, Fachplanerin, in der Praxis häufig der Fensterbaubetrieb selbst. Fehlt es und tritt später ein Feuchteschaden auf, trifft die Verantwortung den Planenden und den ausführenden Betrieb, nicht die Bewohner. Der Fensterbauer hat zudem eine Prüf- und Hinweispflicht: Er muss darauf aufmerksam machen, dass sein Gewerk die Lüftungssituation des Gebäudes verändert.

Für Sie heißt das: Nehmen Sie das Lüftungskonzept als eigene Position in die Anfrage auf, bevor Sie Angebote vergleichen. Verlangen Sie ein Dokument, das die Nutzungseinheit, das angesetzte Wärmeschutzniveau, den Infiltrationsansatz, den rechnerischen Feuchteschutzbedarf und die gewählte Maßnahme mit Stückzahlen und Volumenströmen ausweist. Ein Satz wie „Lüftungskonzept erstellt“ auf der Rechnung ist kein Konzept. Und wenn an den Laibungen bereits Flecken sitzen, klären Sie deren Ursache vor dem Einbau — der Beitrag zu Schimmel an Fensterlaibungen zeigt, warum neue Fenster einen vorhandenen Wärmebrückenschaden verschärfen statt beheben.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Haustec — Diese Verpflichtungen zur Wohnraumlüftung gibt es
  2. Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. — FAQ zur DIN 1946-6
  3. § 13 GModG — Dichtheit und Mindestluftwechsel
  4. Eccuro — Fensterfalzlüfter: Funktion, Einsatz, Kosten
  5. Luftbude — Kosten einer dezentralen Lüftungsanlage
  6. Umweltbundesamt — Schimmel in Innenräumen
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