Lärm, Licht und Gerüche vom Nachbargrundstück: Richtwerte, Ruhezeiten und Ihre Ansprüche
Im allgemeinen Wohngebiet gelten nachts 40 dB(A) Lärm und 1 Lux Raumaufhellung am Fenster. Laubbläser dürfen werktags nur 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr laufen. Was Sie dulden müssen und wie Sie sich wehren.

Das Wichtigste in Kürze
- Hält eine Anlage die Richtwerte aus Gesetz, Verordnung oder TA Lärm ein, gilt die Störung in der Regel als unwesentlich und Sie müssen sie dulden (§ 906 Abs. 1 BGB).
- Im allgemeinen Wohngebiet liegt der Lärmrichtwert bei 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, im reinen Wohngebiet bei 50 und 35 dB(A); nachts ist von 22 bis 6 Uhr.
- Rasenmäher dürfen in Wohngebieten werktags von 7 bis 20 Uhr laufen, Laubbläser, Freischneider und Trimmer ohne EU-Umweltzeichen nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr; sonn- und feiertags gar nicht.
- Licht gilt als erheblich störend, wenn es am Schlafzimmerfenster im Wohngebiet nachts mehr als 1 Lux erzeugt; Gerüche aus Anlagen dürfen in Wohngebieten an höchstens 10 Prozent der Jahresstunden wahrnehmbar sein.
- Vor einer Klage wegen Immissionen ist in vielen Ländern, etwa NRW und Niedersachsen, ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt Pflicht, außer die Störung kommt von einem Gewerbebetrieb.
Ob Sie Lärm, Licht oder Gerüche vom Nachbargrundstück hinnehmen müssen, entscheidet § 906 BGB an einer Messlatte: Werden die Grenz- und Richtwerte aus Gesetzen, Verordnungen und der TA Lärm eingehalten, gilt die Störung in der Regel als unwesentlich und Sie müssen sie dulden. Liegt sie darüber, können Sie Unterlassung verlangen (§ 1004 BGB), es sei denn, die Nutzung ist ortsüblich und nicht mit zumutbarem Aufwand zu verhindern. Dann bleibt Ihnen ein Ausgleich in Geld (§ 906 Abs. 2 BGB).
Die Richtwerte auf einen Blick
| Einwirkung | Reines Wohngebiet | Allgemeines Wohngebiet | Misch- und Dorfgebiet | Regelwerk |
|---|---|---|---|---|
| Lärm tags (6 bis 22 Uhr) | 50 dB(A) | 55 dB(A) | 60 dB(A) | TA Lärm Nr. 6.1 |
| Lärm nachts (22 bis 6 Uhr) | 35 dB(A) | 40 dB(A) | 45 dB(A) | TA Lärm Nr. 6.1 |
| Einzelne Geräuschspitze | tags bis +30 dB, nachts bis +20 dB über Richtwert | wie links | wie links | TA Lärm Nr. 6.1 |
| Raumaufhellung am Fenster tags | 3 Lux | 3 Lux | 5 Lux | LAI-Lichthinweise |
| Raumaufhellung am Fenster nachts | 1 Lux | 1 Lux | 1 Lux | LAI-Lichthinweise |
| Geruch aus Anlagen | höchstens 10 % der Jahresstunden | 10 % | 10 %, Dorfgebiet 15 % | TA Luft Anhang 7 |
Welche Spalte für Sie gilt, steht im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Gibt es keinen, kommt es auf die tatsächliche Bebauung der Umgebung an. Gemessen wird der Lärm 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen Aufenthaltsraums, also meist am Schlafzimmer.
Lärm: Wärmepumpe, Klimagerät, Gartengeräte
Für Wärmepumpen und Klimageräte zieht die Rechtsprechung die TA Lärm heran. Steht das Außengerät des Nachbarn im allgemeinen Wohngebiet, darf es an Ihrem Schlafzimmerfenster nachts höchstens 40 dB(A) erreichen. Das Datenblatt nennt die Schallleistung am Gerät, nicht den Pegel an Ihrem Fenster; mit jeder Verdopplung des Abstands sinkt der Schalldruck im Freien um etwa 6 dB. Was beim Aufstellen zu beachten ist, beschreibt unser Beitrag zum Außengerät der Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Für motorbetriebene Gartengeräte gilt in Wohngebieten unmittelbar die 32. BImSchV (§ 7 Abs. 1):
| Gerät | Werktags erlaubt | Sonn- und feiertags |
|---|---|---|
| Rasenmäher, Vertikutierer, Hochdruckreiniger und weitere Geräte aus dem Anhang | 7 bis 20 Uhr | verboten |
| Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider ohne EU-Umweltzeichen | 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr | verboten |
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Zuständig ist das Ordnungsamt, nicht die Polizei. Eine allgemeine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr gibt es bundesrechtlich nur für die zweite Gerätegruppe. Für Musik, Feiern oder Handwerken ohne Motorgeräte regeln die Landesimmissionsschutzgesetze und kommunale Satzungen vor allem die Nachtruhe ab 22 Uhr.
Licht: Strahler, Bewegungsmelder, Werbeanlagen
Licht beurteilen Behörden und Gerichte nach den Hinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Gemessen wird die Beleuchtungsstärke senkrecht zur Fensterebene. Im Wohngebiet gilt nachts 1 Lux als Grenze. Das entspricht ungefähr dem Licht einer Kerze in einem Meter Abstand. Eine Überschreitung reicht für behördliches Einschreiten erst, wenn der Messwert mindestens 20 Prozent über dem Richtwert liegt, weil Messgeräte Fehlergrenzen haben. Neben der Aufhellung zählt die Blendung: Ein Strahler, der direkt in Ihr Fenster zielt, kann auch unterhalb von 1 Lux erheblich stören.
Die einfachste Lösung ist meist technisch: Leuchte nach unten neigen, abschirmen oder den Bewegungsmelder auf kürzere Nachlaufzeit stellen. Wie eine nachbar- und insektenverträgliche Außenbeleuchtung aussieht, zeigt der Beitrag zur insektenfreundlichen Außenbeleuchtung.
Gerüche: Grill, Kamin, Tierhaltung
Für Gerüche aus Anlagen wie Ställen, Kompostwerken oder Gewerbebetrieben legt Anhang 7 der TA Luft fest, wie oft sie wahrnehmbar sein dürfen: in Wohn- und Mischgebieten an höchstens 10 Prozent der Jahresstunden, in Gewerbe-, Industrie- und Dorfgebieten an 15 Prozent. Für den privaten Grill oder Kamin gibt es keinen Zahlenwert. Gerichte wägen im Einzelfall Häufigkeit, Dauer und Ortsüblichkeit ab. Für Kaminöfen gelten zusätzlich die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV, die der Schornsteinfeger prüft. Gelegentliches Grillen im Sommer müssen Sie in aller Regel hinnehmen, dauerhaften Qualm ins Schlafzimmer nicht.
So gehen Sie vor
- Störung dokumentieren: Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Quelle und betroffenem Raum über mindestens zwei Wochen. Bei Licht Fotos vom Fenster aus mit Uhrzeit. Eine Handy-App ersetzt keine Messung nach TA Lärm, zeigt aber, ob sich ein Gutachten lohnt.
- Gespräch und Brief: Den Nachbarn konkret ansprechen, danach schriftlich mit Frist um Abhilfe bitten. Die Schritte im Einzelnen beschreibt der Beitrag Nachbarstreit: was tun, Schritt für Schritt.
- Behörde einschalten: Bei Anlagen und Gartengeräten prüfen Ordnungsamt oder Immissionsschutzbehörde den öffentlich-rechtlichen Verstoß. Das kostet Sie nichts, entscheidet aber nicht über Ihren privaten Anspruch.
- Schiedsamt: In NRW, Niedersachsen und weiteren Ländern ist vor einer Klage wegen Einwirkungen nach § 906 BGB ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt Pflicht. Das gilt nicht, wenn die Störung von einem Gewerbebetrieb ausgeht.
- Klage: Unterlassung nach § 1004 BGB oder Ausgleich nach § 906 Abs. 2 BGB vor dem Amtsgericht. Ein Lärmgutachten nach TA Lärm ist dann meist unverzichtbar.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet Sie als Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Mit welchen Kosten Sie darüber hinaus rechnen müssen, steht im Beitrag zu den Kosten eines Nachbarschaftsstreits mit Anwalt.
Sonderfall Wohnungseigentum
Kommt die Störung aus einer anderen Wohnung oder vom Gemeinschaftseigentum Ihrer Eigentümergemeinschaft, gilt neben § 906 BGB das Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Eigentümer muss sein Sondereigentum so nutzen, dass anderen kein Nachteil über das unvermeidliche Maß hinaus entsteht (§ 14 Abs. 2 WEG). Die Hausordnung kann Ruhezeiten zusätzlich festlegen. Geht es um ein Klimagerät an der Fassade, ist das eine bauliche Veränderung, über die die Gemeinschaft beschließen muss; Einzelheiten im Beitrag Erhaltung und bauliche Veränderung. Einen Überblick über die übrigen Nachbarrechte gibt der Beitrag Nachbarrecht: was es regelt und wo es gilt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bürgerliches Gesetzbuch – § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
- Bürgerliches Gesetzbuch – § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) – § 7 Betrieb in empfindlichen Gebieten
- TA Lärm, Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte (Vorschriftensammlung Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg)
- LAI – Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen (Stand 2012, korrigiert 2018)
- Regierungspräsidium Darmstadt – Beurteilung von Lichtimmissionen
- TA Luft 2021 – Anhang 7 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
- Justiz NRW – Schlichtung bei Nachbarstreit

















