Tilgung und Sondertilgung berechnen: Rate, Zinsen, Tilgung und Gesamtkosten

Eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien. Im Mittelpunkt: Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung, Laufzeit.

05Finanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung.
  • Der Beitrag liefert eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien.
  • Die Seite behandelt nur Zahlungsstrom und Gesamtkosten.

Wer Tilgung und Sondertilgung berechnen will, sollte nicht bei einer einzelnen Monatsrate stehen bleiben. Entscheidend ist der gesamte Zahlungsstrom: Darlehensbetrag, Sollzins, anfängliche Tilgung, Zinsbindung, mögliche Zusatzzahlungen, Gebühren und Restschuld müssen auf denselben Stichtag bezogen sein. Im Folgenden finden Sie einen nachvollziehbaren Rechenweg mit Szenarien. Er ist keine Kreditzusage und ersetzt nicht den verbindlichen Tilgungsplan des Instituts.

Die Eingabedaten aus den Originalunterlagen übernehmen

Legen Sie Kreditangebot, ESIS, Tilgungsplan und gegebenenfalls eine Saldenbestätigung nebeneinander. Notieren Sie Darlehensbetrag, Auszahlungsbetrag, gebundenen Sollzins, effektiven Jahreszins, Dauer der Sollzinsbindung, anfängliche Tilgung und erste Rate. Diese Werte werden oft verwechselt: Der Effektivzins berücksichtigt gesetzlich definierte Kostenbestandteile, während der Sollzins die Verzinsung des Darlehens beschreibt. Für die laufende Zinsrechnung ist der Sollzins relevant; für den Angebotsvergleich gehört der Effektivzins in eine eigene Spalte.

Prüfen Sie auch den Stichtag. Bei einer Anschlussfinanzierung muss die angesetzte Restschuld zum Auszahlungstermin passen. Bei Bau oder Sanierung können Teilabrufe, Bereitstellungsbedingungen und noch nicht abgerufene Beträge die Rechnung verändern. Verwenden Sie niemals eine Restschuld aus einem alten Plan neben einer Kondition, die für einen anderen Termin gilt.

Jeder Eingabewert braucht eine belegbare Fundstelle

Notieren Sie neben jeder Zahl, aus welchem Dokument sie stammt. Das klingt umständlich, verhindert aber genau die Verwechslungen, die eine Rechnung unbrauchbar machen.

Eingabewert übliche Fundstelle typische Verwechslung
gebundener Sollzins Vertragsentwurf, ESIS wird mit dem Effektivzins gleichgesetzt
effektiver Jahreszins ESIS wird zur Zinsberechnung im Plan verwendet
Restschuld zum Stichtag Tilgungsplan, Saldenbestätigung stammt aus einem älteren Planstand
anfängliche Tilgung Vertragsentwurf, Tilgungsplan wird mit dem Tilgungsanteil einer späteren Rate verwechselt
einmalige Kosten Preisblatt, Angebot werden in der Monatsrate vermutet
Sondertilgungsrecht Vertragsbedingungen wird aus einer Gesprächsnotiz abgeleitet

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt der Verrechnung. Ob eine zusätzliche Zahlung sofort oder erst zu einem im Vertrag genannten Termin auf den Saldo wirkt, ergibt sich aus den Bedingungen; die Zinswirkung beginnt erst mit dieser Verrechnung. Klären Sie vorab, welche Angabe das Institut bei der Überweisung erwartet, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet wird. Halten Sie ebenso fest, zu welchem Termin die Rate belastet wird, denn Zahlungsweise und Verrechnung bestimmen mit, wie schnell die Restschuld tatsächlich sinkt.

Rate, Zins und Tilgung verständlich zerlegen

Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die vereinbarte Rate innerhalb einer Phase häufig gleich, ihre Bestandteile verändern sich aber: Zu Beginn ist der Zinsanteil höher, später steigt bei gleicher Rate der Tilgungsanteil. Vereinfacht ergibt sich die anfängliche Jahresleistung aus Sollzins plus anfänglicher Tilgung, jeweils bezogen auf den Darlehensbetrag. Bei 300.000 Euro, 3,5 Prozent Sollzins und 2,0 Prozent Anfangstilgung läge die vereinfachte Jahresleistung bei 16.500 Euro und die Monatsrate bei rund 1.375 Euro. Ob diese Rechnung zum konkreten Vertrag passt, zeigt ausschließlich dessen Tilgungsplan.

Diese Überschlagsrechnung unterstellt einen über zwölf Monate unveränderten Darlehensbetrag. Im vertraglichen Plan sinkt die Restschuld dagegen mit jeder verrechneten Rate, weshalb die dort ausgewiesenen Zins- und Tilgungsanteile von der Überschlagsrechnung abweichen können. Nutzen Sie den Überschlag daher zur Einordnung einer Größenordnung, nicht als Ersatz für den Plan.

Der Rechenweg ist nützlich, weil er Annahmen sichtbar macht. Er enthält weder Notar- und Grundbuchkosten noch Hausgeld, Instandhaltung oder persönliche Ausgaben. Diese gehören in die Haushaltsrechnung, nicht versteckt in die Kreditrate. Ebenso darf die gewünschte Sondertilgung nicht als sicherer Tilgungsanteil gerechnet werden, wenn sie nur aus einem möglicherweise verfügbaren Bonus stammen soll.

Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung prüfen

Für die langfristige Belastung ist die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung oft wichtiger als die erste Rate. Nehmen Sie den vertraglichen Tilgungsplan als Ausgangspunkt und markieren Sie die Restschuld zu diesem Termin. Rechnen Sie dann getrennt ein Szenario ohne Sondertilgung und ein Szenario mit tatsächlich erlaubter, finanziell tragbarer Zusatzzahlung. Fragen Sie das Institut, ob und wie die Sondertilgung im Plan berücksichtigt wird; Verträge können die Laufzeit verkürzen oder die spätere Rate anders behandeln.

Eingabe Vertraglicher Wert Szenario ohne Extra-Zahlung Szenario mit Extra-Zahlung
Darlehensbetrag
Monatsrate
Sondertilgungsrecht nicht genutzt tatsächlich finanzierbar
Restschuld zum Stichtag
verbleibende Liquiditätsreserve

Die letzte Zeile ist bewusst Teil der Rechnung. Eine geringere Restschuld ist nur ein Gewinn, wenn die Haushaltsreserve danach noch belastbar bleibt. Prüfen Sie zudem, ob die nächste Zinsbindung bei höherem Zins noch tragbar wäre. Eine Eigenrechnung kann keine künftige Kondition vorhersagen, aber sie kann zeigen, wie empfindlich der Haushalt auf einen höheren Anschlusszins reagiert.

Nebenkosten und Sonderbedingungen außerhalb der Rate erfassen

Erstellen Sie eine separate Liste für Positionen, die nicht mit der Monatsrate verschwinden: Vermittlungskosten, Kontoführungs- oder Schätzkosten, mögliche Bereitstellungszinsen, Kosten für Grundschuld oder Abtretung und bei einer Ablösung gegebenenfalls Vorfälligkeits- oder andere vertragliche Kosten. Nicht jede Position fällt in jedem Fall an; deshalb braucht jede Zeile Quelle, Betrag oder Berechnungsgrundlage und Fälligkeit. Eine pauschale Zusatzquote ersetzt diese Prüfung nicht.

Lesen Sie außerdem die Bedingungen zu Tilgungssatzwechsel, Sondertilgung, Abruf, Auszahlung und vorzeitiger Ablösung im Wortlaut. Ein vertragliches Recht ist etwas anderes als eine unverbindliche Angebotsaussage. Für fest verzinste Darlehen kann § 489 BGB eine Rolle spielen, seine Voraussetzungen ergeben sich jedoch aus Vertrag und Einzelfall. Rechnen Sie deshalb keine Kündigungsmöglichkeit als sichere Ersparnis ein, bevor die Daten geprüft sind.

Sensitivitäten mit klaren Annahmen durchspielen

Varieren Sie immer nur eine Annahme und schreiben Sie sie neben das Ergebnis. Ein Szenario kann eine um 0,5 Prozentpunkte höhere Anschlussverzinsung zeigen, ein anderes zwölf Monate ohne mögliche Sondertilgung, ein drittes zusätzliche Objektkosten. Vermischen Sie nicht alle Risiken in einer Zahl, sonst lässt sich später nicht erkennen, welcher Faktor die Tragfähigkeit verändert. Ziel ist eine Entscheidung über den Zahlungsstrom, nicht die Illusion einer exakten Zukunftsprognose.

Wenn das Ergebnis knapp ist, verändern Sie nicht nur die Rate. Prüfen Sie Darlehensbetrag, Eigenkapitaleinsatz, Tilgung, Zinsbindung, Sanierungsumfang und Zeitpunkt des Vorhabens getrennt. Jede Anpassung hat eigene Folgen für Kosten, Risiko und Liquidität. Genau deshalb sollte die Berechnung als Tabelle mit Quellen geführt werden, nicht als eine Zahl aus einem Online-Rechner.

Vor der Unterschrift den Plan abgleichen

Vergleichen Sie Ihre Tabelle zuletzt Zeile für Zeile mit dem aktuellen Vertragsentwurf und dem Tilgungsplan. Stimmen Stichtag, Darlehensnehmer, Sicherheiten, Rate und Bedingungen? Dann legen Sie die Rechnung zur Haushaltsakte. Bei Abweichungen fragen Sie gezielt nach der Fundstelle und bewahren Sie die Antwort mit dem Angebot auf.

BaFin, Bundesbank und KfW bieten Einordnungen; den individuellen Zahlungsstrom bestimmen Vertrag und Bankunterlagen. Bei hoher Belastung, mehreren Kreditbausteinen, Umschuldung oder unklarer Kostenposition sollte eine unabhängige Beratungsstelle die vollständigen Unterlagen prüfen. Bewahren Sie auch die verwendete Rechentabelle mit Datum auf: Nur so lässt sich später nachvollziehen, welche Annahme bei der Entscheidung galt und ob ein neuer Plan wirklich dieselben Grundlagen nutzt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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