Tragbare Monatsrate berechnen: Rate, Zinsen, Tilgung und Gesamtkosten
Eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien. Im Mittelpunkt: Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung, Laufzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung.
- Der Beitrag liefert eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien.
- Die Seite behandelt nur Zahlungsstrom und Gesamtkosten.
Die tragbare Monatsrate lässt sich nicht aus dem Sollzins allein ableiten. Sie entsteht aus Darlehenssumme, anfänglicher Tilgung, Zinsbindung, Gebühren, Auszahlungszeitpunkt und späterer Restschuld. Eine Rechnung ist nützlich, wenn sie Annahmen sichtbar macht und mehrere mögliche Verläufe zeigt. Dieser Beitrag erklärt den Zahlungsstrom einer Immobilienfinanzierung; für die persönliche Haushaltsgrenze und den Angebotsvergleich gelten eigene Prüfungen.
Die Begriffe der Finanzierungsrechnung sauber trennen
Die Darlehenssumme ist der Betrag, den Sie tatsächlich finanzieren. Der Kaufpreis ist dafür nur eine Ausgangsgröße, denn Nebenkosten, Eigenkapital und eventuell mitfinanzierte Maßnahmen verändern den Kreditbedarf. Der Sollzins beschreibt die Verzinsung des Darlehens; der effektive Jahreszins berücksichtigt nach gesetzlichen Vorgaben weitere preisbestimmende Bestandteile und erleichtert den Vergleich gleichartiger Angebote. Die anfängliche Tilgung zeigt, wie viel der ursprünglichen Darlehenssumme im ersten Jahr planmäßig zurückgeführt wird.
Bei einem klassischen Annuitätendarlehen bleibt die vereinbarte Rate während der Sollzinsbindung meist gleich. Innerhalb dieser Rate verschiebt sich das Verhältnis: Anfangs ist der Zinsanteil höher, mit sinkender Restschuld wächst der Tilgungsanteil. Die gleiche Monatsrate bedeutet deshalb nicht, dass das Darlehen nach der Zinsbindung erledigt ist. Entscheidend ist der Tilgungsplan mit den Zahlungen und der verbleibenden Restschuld zum Ende der Bindung.
Die erste Rate aus Zins und Tilgung nachvollziehen
Eine vereinfachte Rechnung beginnt mit Darlehenssumme mal Sollzins plus anfängliche Tilgung. Bei 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins und 2,0 Prozent anfänglicher Tilgung ergeben sich im ersten Jahr 16.500 Euro, also rechnerisch 1.375 Euro pro Monat. Diese Zahl ist eine Annuität unter vereinfachten Annahmen und kein vollständiger Vertragsauszug. Sie enthält zum Beispiel keine separaten Kontoführungs- oder Bereitstellungskosten und sagt nichts darüber aus, ob die Rate in Ihren Haushalt passt.
Im Tilgungsplan sehen Sie, wie viel der Rate zunächst auf Zinsen entfällt und wie sich die Restschuld verändert. Prüfen Sie dabei das Auszahlungsdatum und eine mögliche Bereitstellungsphase: Wird ein Kredit für Neubau oder Sanierung in Teilbeträgen abgerufen, können während der Bauzeit andere Zins- und Gebührenregeln gelten als nach Vollauszahlung. Lassen Sie sich für jede Phase den Zahlungsrhythmus und die Kosten schriftlich erläutern.
Gesamtkosten bis zum Ende der Zinsbindung erfassen
Addieren Sie nicht nur die Monatsraten. Für die erste Bindungsphase gehören Zinszahlungen, Tilgung, einmalige oder laufende kreditbezogene Kosten sowie gegebenenfalls Bereitstellungszinsen in eine Zeitachse. Trennen Sie diese Finanzierungskosten von Kaufnebenkosten und Objektkosten. Ein Notarhonorar gehört zum Erwerb, eine Gebäudeversicherung zum laufenden Eigentum, eine Vorfälligkeitsentschädigung könnte nur bei vorzeitiger Ablösung relevant werden. Diese Trennung verhindert, dass dieselbe Ausgabe doppelt oder gar nicht erscheint.
| Position | Quelle | wann prüfen? | typische Fehlannahme |
|---|---|---|---|
| Darlehensbetrag | Vertragsentwurf | vor Unterschrift | Kaufpreis sei automatisch Kreditbetrag |
| Soll- und Effektivzins | ESIS-Merkblatt und Angebot | beim Angebotsvergleich | beide Begriffe bedeuteten dasselbe |
| Monatsrate | Tilgungsplan | ab Auszahlung | sie gelte unbegrenzt |
| Restschuld | Plan zum Bindungsende | vor Vertrag und vor Anschluss | sie sei später nebensächlich |
| Bereitstellungskosten | Preis- und Vertragsangaben | bei Bau oder Abruf | Auszahlung erfolge kostenlos jederzeit |
Notieren Sie zu jeder Zahl, aus welchem Dokument sie stammt und für welchen Zeitraum sie gilt. Ein Rechner im Internet kann Plausibilität liefern, ersetzt aber weder den Tilgungsplan noch die Konditionen im konkreten Kreditvertrag.
Restschuld und Anschlussfinanzierung von Anfang an mitrechnen
Nach Ende der Zinsbindung besteht häufig eine Restschuld. Ihre Höhe hängt von Darlehensbetrag, Tilgung, Sondertilgungen, Zahlungsbeginn und Vertrag ab. Rechnen Sie für die Anschlussfinanzierung nicht mit dem heutigen Zinssatz als Gewissheit. Bilden Sie mindestens zwei Annahmen mit höheren Konditionen und prüfen Sie, wie hoch die Rate bei der dann verbleibenden Restschuld wäre. Bei einer sehr niedrigen Anfangstilgung kann die Restschuld besonders groß bleiben; eine hohe Rate heute kann dagegen Ihre Liquidität überfordern. Es geht um ein tragfähiges Verhältnis, nicht um eine scheinbar perfekte Kennzahl.
Fragen Sie auch, wann die Bank die Anschlusskonditionen verbindlich anbieten kann und welche Möglichkeiten ein Produktwechsel, ein Bankwechsel oder Sondertilgungen eröffnen. Ein späterer Wechsel kann Kosten, Fristen und Grundschuldthemen auslösen. Die Bundesbank veröffentlicht zwar Zinsstatistiken, aber daraus folgt keine Zusage für Ihre zukünftige Bonität oder Objektbewertung.
Sensitivitäten mit veränderten Annahmen rechnen
Eine Finanzierungsrechnung wird belastbarer, wenn Sie jeweils nur eine Annahme verändern. Erhöhen Sie im ersten Szenario den Sollzins der Anschlussfinanzierung, im zweiten verringern Sie eine mögliche Sondertilgung und im dritten verlängern Sie den Auszahlungszeitraum. Halten Sie fest, was mit Rate, Restschuld und Gesamtausgaben passiert. Verändern Sie nicht fünf Größen gleichzeitig, sonst ist später nicht klar, warum das Ergebnis abweicht.
Ein Beispiel: Bleibt bei 300.000 Euro Darlehen nach einer ersten Bindung eine Restschuld von 225.000 Euro, kann ein höherer Anschlusszins die notwendige Monatsrate deutlich verändern. Wie stark, hängt von dann vereinbarter Tilgung und Laufzeit ab. Die relevante Frage lautet daher nicht „Wie billig ist die erste Rate?“, sondern „Welche Rate und Restschuld sind in jedem nachvollziehbaren Szenario noch finanzierbar?“
Förderkredit und Zusatzdarlehen getrennt abbilden
KfW- oder andere Förderbausteine können einen Finanzierungsplan ergänzen, haben aber eigene Zusage-, Abruf- und Nachweisregeln. Tragen Sie jeden Baustein mit Darlehensbetrag, Zins, Laufzeit, Tilgung, Auszahlung und Bedingung in eine eigene Zeile ein. Ein Förderkredit darf nicht als sicherer Betrag gerechnet werden, wenn die Zusage oder der relevante Vorhabensbeginn noch offen ist. Stimmen Sie Förderweg, Kaufvertrag und Auszahlungszeitpunkt mit dem finanzierenden Institut ab.
Auch ein nachrangiges Darlehen, Familiengeld oder eine Zwischenfinanzierung verändert den Zahlungsstrom. Lesen Sie Rückzahlungsbeginn, Rang, Kündigungsmöglichkeiten und Sicherheiten getrennt. Eine niedrigere Anfangsrate kann auf spätere höhere Raten oder zusätzliche Verpflichtungen verschoben sein.
Die Rechnung als Entscheidungsunterlage abschließen
Am Ende sollte eine Seite genügen, auf der Darlehenssumme, Rate, Zinsbindung, Restschuld, Gesamtausgaben der ersten Phase, Anschlussannahmen und offene Vertragskosten stehen. Legen Sie daneben die drei Szenarien und markieren Sie den Punkt, ab dem der Haushalt nicht mehr trägt. Ergänzen Sie den Tilgungsplan und das europäische Standardisierte Merkblatt für Immobilienkredite (ESIS) als Anlagen.
Die BaFin informiert über Immobilienkredite und die Prüfung von Kreditangeboten; KfW-Bedingungen und Bundesbankdaten sind nur mit ihrem jeweiligen Stand zu verwenden. Bei unklarer Tilgung, einer langen Bereitstellungsphase, mehreren Darlehen, vorzeitiger Ablösung oder einer besonders knappen Finanzierung sollten Sie Angebot und Rechnung fachkundig prüfen lassen.








