Eigenkapital beim Immobilienkauf berechnen: Rate, Zinsen, Tilgung und Gesamtkosten

Eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien. Im Mittelpunkt: Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung, Laufzeit.

05Finanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung.
  • Der Beitrag liefert eine vollständige Finanzierungsrechnung mit Szenarien.
  • Die Seite behandelt nur Zahlungsstrom und Gesamtkosten.

Eigenkapital senkt die Darlehenssumme, beantwortet aber nicht allein die Frage, was eine Finanzierung kostet. Für eine brauchbare Rechnung brauchen Sie den vollständigen Zahlungsstrom: Kaufpreis und Nebenkosten, eingesetzte Eigenmittel, Darlehen, Sollzins, anfängliche Tilgung, Zinsbindung, mögliche Gebühren und die Restschuld am Ende der Bindung. Erläutert wird hier der Rechenweg; er ersetzt kein verbindliches Kreditangebot.

Die Ausgangswerte ohne Lücken sammeln

Tragen Sie zuerst den Kaufpreis und alle einmaligen Nebenkosten getrennt ein. Rechnen Sie nicht automatisch jede verfügbare Reserve in den Kaufpreis. Ziehen Sie vom Gesamtbedarf nur die Eigenmittel ab, die zum gewünschten Zeitpunkt wirklich verfügbar und für diesen Zweck vorgesehen sind. Daraus entsteht der vorläufige Finanzierungsbedarf. Förderdarlehen, Familienmittel oder ein Bausparvertrag werden als eigene Bausteine mit Betrag, Bedingung und Auszahlungszeitpunkt geführt.

Anschließend benötigen Sie aus jedem Kreditangebot mindestens Nominal- oder Sollzins, effektiven Jahreszins, anfängliche Tilgung, Monatsrate, Zinsbindung, Sondertilgungsrecht und Tilgungsplan. Der Effektivzins erleichtert den Vergleich von Kosten, beantwortet aber nicht jede Vertragsfrage. Eine Rate kann etwa durch niedrigere Tilgung klein wirken, obwohl die Restschuld nach zehn Jahren höher bleibt. Deshalb gehört der Tilgungsplan neben das Angebot, nicht in einen späteren Ordner.

Die monatliche Annuität nachvollziehen

Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die vereinbarte Rate während der Zinsbindung in der Regel gleich; ihr Anteil aus Zins und Tilgung verschiebt sich. Als vereinfachter Startwert gilt: Darlehensbetrag mal Summe aus Sollzins und anfänglicher Tilgung, geteilt durch zwölf. Das ist keine Vertragsformel für jedes Produkt, aber ein Kontrollschritt. Zeigt ein Angebot bei gleichen Angaben eine deutlich andere Rate, fragen Sie nach zusätzlichen Bestandteilen, Auszahlungskurs oder einer anderen Berechnungsgrundlage.

Beispiel: Für 300.000 Euro Darlehen sind 3,2 Prozent Sollzins und 2 Prozent Anfangstilgung vereinbart. Die vereinfachte Jahresannuität beträgt 15.600 Euro, rechnerisch 1.300 Euro im Monat. Daraus folgt nicht, dass 1.300 Euro die gesamte Wohnbelastung sind. Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Energie und Rücklagen gehören in eine zweite Rechnung. Auch das Beispiel ist keine Empfehlung für eine bestimmte Tilgung oder Finanzierungshöhe.

Dieselben Angaben lassen sich weiter zerlegen. Im ersten Jahr entfallen rechnerisch 9.600 Euro auf Zinsen und 6.000 Euro auf Tilgung, im ersten Monat also etwa 800 Euro Zins und 500 Euro Tilgung. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld, wodurch der Zinsanteil fällt und der Tilgungsanteil bei gleichbleibender Rate steigt. Genau diesen Verlauf weist der Tilgungsplan Jahr für Jahr aus; eine Überschlagsrechnung über die volle Laufzeit bildet ihn nicht ab.

Gesamtkosten und Restschuld zusammen lesen

Die gezahlten Zinsen ergeben sich nicht sinnvoll aus Monatsrate mal Laufzeit, wenn die Zinsbindung früher endet oder Sondertilgungen möglich sind. Nutzen Sie deshalb den Tilgungsplan. Er zeigt für jedes Jahr, wie viel von der Rate auf Zinsen und Tilgung entfällt und welche Restschuld bleibt. Addieren Sie nur dann weitere Kosten, wenn sie im konkreten Angebot genannt sind und nicht bereits im Effektivzins berücksichtigt wurden. Unklare Gebühren werden nicht geschätzt, sondern schriftlich abgefragt.

Szenario Annahme was zu prüfen ist
Ausgangsrechnung Rate und Tilgung wie angeboten Restschuld zum Bindungsende
höhere Tilgung gleiche Darlehenssumme, mehr Monatsrate zusätzlicher Spielraum im Haushalt
Sondertilgung Zahlung nur bei verfügbaren Mitteln Recht, Frist und Wirkung im Plan
Anschluss neue Finanzierung der Restschuld Belastbarkeit bei verändertem Zins

Die Tabelle zwingt dazu, dieselben Annahmen für alle Varianten zu verwenden. Wer ein Angebot mit zehn Jahren Bindung mit einem anderen über fünfzehn Jahre vergleicht, darf nicht nur die erste Rate gegenüberstellen. Zeitpunkt und Höhe der verbleibenden Schuld sowie der Zeitraum, in dem der Zinssatz gesichert ist, sind eigenständige Werte.

Die Monatsbelastung gegen den Haushalt rechnen

Eine Rate ist erst dann tragfähig, wenn sie neben den übrigen laufenden Verpflichtungen bestehen kann. Stellen Sie dem verfügbaren Nettoeinkommen alle regelmäßigen Ausgaben gegenüber und ergänzen Sie die Positionen, die erst mit der Immobilie entstehen: der nicht umlagefähige Anteil des Hausgeldes, Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Energie, Wasser sowie eine eigene Rücklage für Instandhaltung. Die bisher gezahlte Miete ist dabei kein vollständiger Vergleichsmaßstab, weil sie Betriebskosten und Instandhaltung anders abbildet.

Werten Sie anschließend zwei Größen aus: den Betrag, der nach allen festen Ausgaben monatlich frei bleibt, und die Zahl der Monatsraten, die Ihre Reserve nach der Kaufabwicklung noch abdeckt. Beide sagen mehr über die Belastbarkeit aus als eine einzelne Faustzahl. Fällt eine davon in Ihrem eigenen Empfindlichkeitsszenario deutlich, ist das ein Anlass, Tilgung, Kaufpreis oder Eigenmitteleinsatz zu verändern, statt die Annahme zu verschieben.

Empfindlichkeit statt Scheingenauigkeit prüfen

Ändern Sie jeweils nur eine Annahme. Wie verändert sich die Restschuld, wenn die Tilgung etwas höher gewählt wird? Was passiert, wenn eine geplante Sondertilgung ausbleibt? Wie sieht die Haushaltsrechnung aus, wenn nach der Bindung eine höhere Rate erforderlich wird? So erkennen Sie, welche Stellschraube das Vorhaben tatsächlich empfindlich macht. Es ist seriöser, eine Unsicherheit sichtbar zu lassen, als eine Anschlussrate mit erfundenem Zukunftszins zu behaupten.

Bei einer Sanierung kommt die Liquidität zeitlich hinzu. Ein bereitgestelltes Darlehen, das wegen verspäteter Rechnungen oder Bauabschnitte nicht sofort abgerufen wird, kann je nach Vertrag Kosten oder Bedingungen auslösen. Lesen Sie Bereitstellungszeit, Abrufplan und Nachweise genau. Für Förderprogramme sind die aktuellen KfW- und Förderbedingungen maßgeblich; Auftrag oder Vorhabensbeginn können für die Förderfähigkeit relevant sein.

Rechenblatt und Beratung vorbereiten

Ihr Blatt sollte am Ende Gesamtbedarf, Eigenkapital nach Zweck, jeden Darlehensbaustein, Monatsbelastung, Objektkosten, Reserve und Restschuld enthalten. Ergänzen Sie für jede Zahl Quelle und Stand. Eine kopierte Online-Rechnung oder ein Zinsrechner zeigt häufig weder Nebenkosten noch Vertragsbedingungen vollständig. Bei schwankendem Einkommen, Förderkombinationen, vermietetem Eigentum oder einer knappen Restreserve sollten Sie Angebot und Haushaltsrechnung individuell prüfen lassen.

Typische Rechenfehler vermeiden

Die häufigste Doppelzählung entsteht, wenn Eigenkapital gleichzeitig als Kaufpreisanteil und als Reserve erscheint. Ebenfalls problematisch ist es, Nebenkosten nur mit einem groben Prozentsatz zu schätzen, obwohl Bundesland, Maklervereinbarung oder Objektunterlagen bekannt sind. Schreiben Sie stattdessen jede Position mit ihrem Ursprung auf. Eine zweite Fehlerquelle sind gerundete Monatsraten: Für die Entscheidung zählt der Tilgungsplan des konkreten Angebots, nicht ein Zahlenwert aus einer Anzeige.

Prüfen Sie auch, ob die Rechnung Darlehen und Zuschuss verwechselt. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, ein möglicher Zuschuss kann Bedingungen haben und ist vor einer schriftlichen Zusage kein sicherer Mittelzufluss. Wenn ein Rechenergebnis nur funktioniert, weil mehrere offene Annahmen günstig ausfallen, notieren Sie diese Annahmen ausdrücklich. Sie können dann gezielt entscheiden, welche Unterlage oder welches Angebot vor der Bindung noch fehlt.

Kontrollieren Sie zum Schluss die Zeitebene Ihrer Rechnung. Kaufnebenkosten können vor der ersten Darlehensrate fällig werden, während Förder- oder Sanierungsbeträge später abfließen. Ein hoher Kontostand am Tag der Zusage genügt nicht, wenn die Liquidität am jeweiligen Zahlungstag fehlt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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