PV-Anlage am bestehenden Zählerschrank – Systeme vergleichen: Sicherheit, Kompatibilität und Ausfallverhalten

Eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen. Im Mittelpunkt: Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen, Datenschutz.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Systemvarianten, Schutzwirkung, Schnittstellen.
  • Der Beitrag liefert eine Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen.
  • Die Seite trennt alternative Systeme nach einheitlichen Sicherheitskriterien.

Vier Anschlusswege, die in Bestandsgebäuden zur Wahl stehen

Wenn eine Photovoltaikanlage an einen vorhandenen Zählerschrank angebunden werden soll, gibt es nicht eine Lösung, sondern vier grundsätzlich verschiedene Wege. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Erweiterbarkeit und in dem, was sie im Störungsfall leisten.

Der erste Weg behält den Bestandsschrank und ergänzt eine eigene Unterverteilung für den Erzeugungsstromkreis. Der zweite Weg passt den vorhandenen Zählerplatz an, etwa durch Ergänzung eines Feldes oder eines Bereichs für Zusatzanwendungen. Der dritte Weg ersetzt den Zählerplatz vollständig durch eine Ausführung nach den technischen Regeln VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603-1. Der vierte Weg ist kein Anschluss im engeren Sinn, sondern das Steckersolargerät, das über eine vorhandene Steckdose einspeist.

Der Vergleich lohnt nur, wenn er nach denselben Kriterien geführt wird. Fünf davon tragen die Entscheidung: Normkonformität des Ergebnisses, Erweiterbarkeit, Verhalten bei Netzausfall, Prüf- und Wartbarkeit und die Schnittstelle zur Mess- und Steuerungstechnik.

Vergleichsmatrix mit Mindestanforderungen

Anschlussweg Sinnvoll, wenn Erweiterbarkeit Prüf- und Wartbarkeit Mindestanforderung
Bestandsschrank plus eigene Unterverteilung Zählerplatz normgerecht und berührungssicher, nur Einbauraum fehlt begrenzt, jede weitere Anwendung braucht erneut Platz gut, der Erzeugungskreis ist klar abgegrenzt und beschriftet Zählerplatz muss durchgängigen Berührungsschutz und ein zeitgemäßes Zählerfeld besitzen
Anpassung des vorhandenen Zählerplatzes Bauform grundsätzlich passend, einzelne Bereiche fehlen mittel, abhängig vom ergänzten Raum gut, wenn die Erweiterung dokumentiert ist Zustimmung des Netzbetreibers nach dessen technischen Anschlussbedingungen
Vollständiger Austausch nach VDE-AR-N 4100 offene Zählertafel, fehlender Berührungsschutz, kein Platz für Zusatztechnik hoch, Speicher, Wallbox und Steuerung sind vorgesehen sehr gut, klare Raumaufteilung und definierte Plombierbereiche vollständige Neuanmeldung und Inbetriebsetzung durch ein eingetragenes Installationsunternehmen
Steckersolargerät Mietsituation, sehr kleine Leistung, kein Eingriff in die Anlage gewollt keine, das Gerät ist die Endstufe eingeschränkt, Prüfung beschränkt sich auf den Endstromkreis Einhaltung der Leistungsgrenzen und Eintragung im Marktstammdatenregister

Über alle Wege hinweg gilt dieselbe Untergrenze: eine dauerhafte Kennzeichnung, dass die Anlage rückspeist, ein aktuelles Anlagenschema und ein Prüfprotokoll, das den Zustand nach der Änderung dokumentiert.

Das Steckersolargerät ist eine eigene Kategorie

Für kleine steckerfertige Erzeugungsanlagen gelten vereinfachte Regeln. Maßgeblich sind zwei Grenzen: eine Wechselrichter-Scheinleistung von höchstens 800 Voltampere und eine installierte Modulleistung von höchstens 2 Kilowatt. Innerhalb dieser Grenzen ist eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister vorgesehen, und eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt in der Regel.

Das macht das Steckersolargerät zur einfachsten, aber auch zur begrenztesten Variante. Es lässt sich nicht zu einer größeren Anlage ausbauen, es liefert keinen Beitrag zur Versorgung, wenn das Netz ausfällt, und es setzt voraus, dass der Endstromkreis, an dem es hängt, in ordnungsgemäßem Zustand ist. Gerade in Altbauten mit alter Installation ist diese Voraussetzung nicht selbstverständlich, und sie ist von außen nicht erkennbar.

Verhalten bei Netzausfall: der am häufigsten missverstandene Punkt

Viele Eigentümer erwarten, dass eine Photovoltaikanlage bei einem Stromausfall weiter Strom liefert. Das ist bei keiner der Varianten der Fall, solange nichts Zusätzliches vorgesehen wurde.

Der Grund liegt im Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105. Er überwacht Spannung und Frequenz und trennt die Erzeugungsanlage vom Netz, sobald diese außerhalb der zulässigen Bereiche liegen. Das ist zwingend erforderlich, damit bei Arbeiten am Netz keine Spannung aus der Kundenanlage zurückgespeist wird. Bei Anlagen mit einer Scheinleistung bis 30 Kilovoltampere darf dieser Schutz im Wechselrichter integriert sein, oberhalb dieser Grenze ist er zentral mit eigenem Kuppelschalter auszuführen.

Wer bei Netzausfall versorgt sein möchte, braucht eine ausdrücklich dafür ausgelegte Anlage mit einer Umschalteinrichtung, die die versorgten Stromkreise sicher vom Netz trennt, und in aller Regel einen Speicher. Das ist eine eigene Planungsaufgabe mit eigenem Platzbedarf und gehört ausdrücklich ins Angebot, wenn Sie es wünschen. Es lässt sich nicht nachträglich durch eine Einstellung im Wechselrichter herbeiführen.

Schutzeinrichtungen und Schnittstellen im Vergleich

Auf der Gleichstromseite gilt für alle Varianten dieselbe Besonderheit, die DIN VDE 0100-712 beschreibt: Der Generator ist bei Lichteinfall spannungsführend und lässt sich nicht abschalten. Deshalb gehört zu jeder Anlage eine Lasttrennstelle am Wechselrichter, deshalb sind die Leitungen kurz- und erdschlusssicher zu verlegen, und deshalb ist die dauerhafte Kennzeichnung vorgeschrieben.

Auf der Wechselstromseite unterscheidet sich die erforderliche Bauart der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung je nach Wechselrichter. Wechselrichter ohne galvanische Trennung können Fehlerströme mit Gleichanteil verursachen, die eine einfache Bauart nicht sicher erfasst. Welche Ausführung erforderlich ist, ergibt sich aus den Angaben des Herstellers und der Errichtungsnorm, nicht aus einer allgemeinen Regel.

Bei der Mess- und Steuerungstechnik trennt sich die Spreu vom Weizen. Übersteigt die installierte Leistung die im Messstellenbetriebsgesetz genannte Schwelle von 7 Kilowatt, ist ein intelligentes Messsystem einzubauen. Ein Zählerplatz ohne dafür vorgesehenen Bereich zwingt dann zur Erweiterung. Wer heute mit knappem Platz plant, plant den zweiten Umbau gleich mit.

Wie sich die Varianten über die Jahre bewähren

Die entscheidende Frage lautet nicht, was die Anlage heute kostet, sondern was der nächste Ausbauschritt kostet. Ein Bestandsschrank mit angebauter Unterverteilung funktioniert für die Photovoltaik einwandfrei und wird beim Thema Speicher oder Wallbox schnell zum Hindernis, weil der Platz erneut fehlt und die Verkabelung unübersichtlich wird.

Ein vollständig erneuerter Zählerplatz ist die teuerste Ausgangsentscheidung und die günstigste Folgeentscheidung. In Gebäuden, in denen ohnehin absehbar Wärmepumpe, Ladepunkt oder Speicher hinzukommen, rechnet sich diese Reihenfolge fast immer.

Was Sie entscheiden und was die Fachplanung entscheidet

Sie legen fest, wie groß die Anlage werden soll, ob ein Speicher geplant ist, ob eine Versorgung bei Netzausfall gewünscht wird und welche Erweiterungen in den nächsten Jahren anstehen. Diese vier Angaben bestimmen die Variantenwahl stärker als alle technischen Details.

Ob der vorhandene Zählerplatz weitergenutzt werden darf, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind und wie der Netz- und Anlagenschutz ausgeführt wird, entscheidet die Fachplanung auf Grundlage der Anwendungsregeln und der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Die Ausführung und die Inbetriebsetzung sind nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Auch beim Steckersolargerät gilt: Der Endstromkreis, an dem es betrieben wird, gehört von einer Fachkraft beurteilt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10 – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme (DKE-Dokumentblatt)
  2. VDE-AR-N 4105:2026-03 – Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (TAR EZA NS)
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