PV-Anlage am bestehenden Zählerschrank planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen
Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
- Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
- Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.
Die Vorfrage lautet nicht, wie viele Module aufs Dach passen
Bei fast jeder Photovoltaikplanung im Bestand ist der Zählerplatz der eigentliche Engpass. Die Module lassen sich fast überall unterbringen, der Wechselrichter braucht wenig Platz, aber der Anschluss verlangt Raum, definierte Bauformen und die Zustimmung des Netzbetreibers. Wer das erst nach der Dachplanung prüft, verhandelt am Ende über Nachträge.
Beginnen Sie deshalb mit einer Bestandsaufnahme des Zählerplatzes. Fotografieren Sie ihn geschlossen, notieren Sie Alter, Bauform und erkennbare Beschriftungen und suchen Sie nach Unterlagen früherer Änderungen. Öffnen Sie nichts. Die Beurteilung erfolgt beim Ortstermin durch den Fachbetrieb, aber die Fotos entscheiden bereits darüber, ob überhaupt eine realistische Kostenschätzung möglich ist.
Was VDE-AR-N 4100 über den Zählerplatz sagt
Die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4100 in der Ausgabe von April 2019, beschreiben, wie ein Zählerplatz heute aufgebaut sein muss. Dazu gehören ein oberer und ein unterer Anschlussraum, das Zählerfeld selbst, ein plombierbarer Bereich und ein Raum für Zusatzanwendungen, der für Betriebsmittel unterhalb des Zählerfelds vorgesehen ist. Die allgemeinen Anforderungen an Zählerplätze regelt ergänzend DIN VDE 0603-1.
Für die Photovoltaikplanung folgt daraus eine praktische Prüfliste: Gibt es das Zählerfeld in der heute erforderlichen Bauform? Ist der Zählerschrank berührungssicher aufgebaut oder handelt es sich um eine offene Zählertafel älterer Bauart? Ist ein Raum für Zusatzanwendungen vorhanden, in dem Steuer- und Kommunikationstechnik untergebracht werden kann? Wie viele Teilungseinheiten sind in der Verteilung frei? Und ist die Hauptleitung vom Hausanschlusskasten zum Zähler für die künftige Belastung ausreichend?
Verbindlich sind neben der Anwendungsregel immer die technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers. Diese können Ergänzungen enthalten, etwa zur Bauform des Zählerschranks oder zur Unterbringung von Schutzeinrichtungen im plombierten Bereich.
Was VDE-AR-N 4105 für die Erzeugungsanlage verlangt
Die technischen Regeln für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4105, gelten für die Photovoltaikanlage selbst. Fünf Punkte davon prägen die Planung.
Erstens die Anmeldung: Die Anlage ist vor der Errichtung beim Netzbetreiber anzumelden, und der Netzbetreiber prüft die Verträglichkeit mit seinem Netz. Erst danach wird gebaut, nicht umgekehrt.
Zweitens der Netz- und Anlagenschutz. Bei Erzeugungsanlagen bis zu einer Scheinleistung von 30 Kilovoltampere darf er im Wechselrichter integriert sein. Oberhalb dieser Grenze ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz mit eigenem Kuppelschalter erforderlich, was zusätzlichen Einbauraum und Verdrahtung bedeutet.
Drittens die Symmetrie: Eine einphasige Einspeisung ist nur bis zu einer Scheinleistung von 4,6 Kilovoltampere zulässig. Größere Anlagen speisen dreiphasig ein.
Viertens der Nachweis: Für den Wechselrichter ist ein Einheitenzertifikat beziehungsweise eine entsprechende Konformitätserklärung vorzulegen. Ohne diesen Nachweis wird die Anlage nicht in Betrieb gesetzt.
Fünftens die Inbetriebsetzung: Sie erfolgt durch ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Das ist keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass der plombierte Bereich geöffnet werden darf.
Messkonzept und Steuerbarkeit
Mit der Einspeisung ändert sich die Messung. Statt eines Zählers, der nur Bezug erfasst, wird ein Zweirichtungszähler benötigt, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Der Zählerwechsel erfolgt durch den Messstellenbetreiber, nicht durch den Elektrobetrieb.
Für Anlagen ab einer bestimmten Größe kommt ein intelligentes Messsystem hinzu. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht den Pflichteinbau bei Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt vor. Diese Schwelle ist für die Planung wichtig, weil das Messsystem und die zugehörige Steuerungstechnik zusätzlichen Platz im Zählerschrank beanspruchen und weil eine Anlage knapp oberhalb der Grenze andere Anforderungen auslöst als eine knapp darunter.
Entscheidungsbaum: Zählerplatz behalten oder erneuern
- Handelt es sich um eine offene Zählertafel ohne durchgängigen Berührungsschutz, wird der Zählerplatz erneuert. Ein Anbau ist hier keine tragfähige Lösung.
- Fehlt Platz für den Zweirichtungszähler oder für die künftige Steuerungstechnik, wird der Zählerplatz erneuert.
- Ist ein normgerechter Zählerschrank vorhanden, aber die Verteilung voll belegt, genügt in der Regel eine zusätzliche Unterverteilung für den Erzeugungsstromkreis.
- Ist die Anlage einphasig geplant und überschreitet die Scheinleistung 4,6 Kilovoltampere, ist eine dreiphasige Ausführung erforderlich, was Auswirkungen auf Leitung und Absicherung hat.
- Überschreitet die installierte Leistung 7 Kilowatt, ist der Platzbedarf für das intelligente Messsystem und die Steuerungstechnik von Anfang an einzuplanen.
- Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden und lässt sich der Trennungsabstand zu den Modulen nicht einhalten, sind Blitzstrom-Ableiter auf der Wechselstrom- und auf der Gleichstromseite vorzusehen; auch dafür wird Einbauraum gebraucht.
- Sind Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe in den nächsten Jahren geplant, wird der Zählerplatz gleich für den Endzustand ausgelegt, nicht für den heutigen.
Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot
- Bewertung des vorhandenen Zählerplatzes mit ausdrücklicher Aussage, ob er weitergenutzt wird oder ersetzt werden muss, und mit Begründung.
- Angabe der geplanten Wechselrichter-Scheinleistung und der installierten Modulleistung, jeweils getrennt.
- Aussage zur Phasenaufteilung und zur Einhaltung der Symmetrieanforderung.
- Angabe, ob der Netz- und Anlagenschutz im Wechselrichter integriert ist oder zentral ausgeführt wird.
- Nachweis über Einheitenzertifikat beziehungsweise Konformitätserklärung des Wechselrichters.
- Anzahl der nach Fertigstellung freien Teilungseinheiten, ausdrücklich beziffert.
- Vorgesehene Schutzeinrichtungen auf der Wechselstromseite und, sofern erforderlich, auf der Gleichstromseite.
- Umgang mit einer vorhandenen oder geplanten Blitzschutzanlage einschließlich Trennungsabstand.
- Ablaufplan von der Anmeldung über die Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und zum Zählerwechsel, mit Zuständigkeiten.
- Nachweis der Eintragung des Betriebs im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers.
Grenzen Ihrer Planungsbeteiligung
Sie können Verbrauchsdaten bereitstellen, Dachflächen und Verschattungen beschreiben, den Zählerschrank von außen fotografieren, geplante Erweiterungen benennen und Angebote gegen die Liste oben prüfen. Sie können auch selbst beim Netzbetreiber erfragen, welche technischen Anschlussbedingungen gelten.
Nicht selbst festlegen können Sie, ob der vorhandene Zählerplatz weitergenutzt werden darf, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind und wie der Anschluss auszuführen ist. Öffnen Sie zur Vorbereitung keine Abdeckung. Errichtung, Änderung und Inbetriebsetzung sind nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dem Netzbetreiber oder einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten, und die Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 läuft über genau diesen Betrieb.





